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Nach der Geburt Ihres Kindes müssen Sie die Geburt innerhalb von 3 Tagen dem Standesamt der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde, melden.
Zu heiraten ist ein besonderes Ereignis. Die Gemeinde hilft Ihnen gerne, diesen Tag persönlich und unvergesslich zu gestalten. Nicht nur Paare aus Gemert-Bakel, sondern auch von außerhalb der Gemeinde sind willkommen!
Die Eingehung einer eingetragenen Partnerschaft ist ein besonderes Ereignis. Die Gemeinde unterstützt Sie gerne dabei, diesen Tag zu einem persönlichen und unvergesslichen Ereignis zu machen. Nicht nur Paare aus Gemert-Bakel, sondern auch von außerhalb der Gemeinde sind herzlich willkommen!
Durch eine Umwandlungsurkunde kann Ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden, wodurch die eingetragene Partnerschaft endet und die Ehe ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Umwandlungsurkunde im Eheregister beginnt. Für Kinder, die vor der Umwandlung geboren wurden, ändert sich an den Familienverhältnissen nichts.
Sie können bei der Gemeinde keinen Antrag auf Auflösung der Ehe (Scheidung) oder der eingetragenen Partnerschaft stellen. Hierfür müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und in einem anderen Land heiraten möchten, benötigen Sie unter Umständen ein Dokument, das besagt, dass Sie noch nicht verheiratet sind und dass Sie und Ihr Partner nach niederländischem Recht heiraten können. Dieses Dokument wird als Ehefähigkeitserklärung bezeichnet. Sie brauchen diese Erklärung nur, wenn Sie ausdrücklich darum gebeten werden.
Stirbt eine Person, muss dies an die Gemeinde weitergegeben werden, in der die Person gestorben ist. Dies gilt auch im Falle einer Totgeburt. Die Gemeinde stellt dann eine Sterbeurkunde aus. Nach der Meldung erhalten Sie die Erlaubnis, die verstorbene Person zu bestatten oder einzuäschern. Die Gemeinde sorgt auch für die Aktualisierung des Personenstandsregisters (BRP).
Sie melden sich in der Gemeinde an, in der Ihr Kind geboren wurde. Es wird eine Bescheinigung über ein leblos geborenes Kind ausgestellt. Dies ist eine Sterbeurkunde. Sie können Ihr lebloses Kind im Basis-Personenregister (BRP) anmelden.
Ab dem 4. Februar 2019 können Sie als Vater oder Mutter eines totgeborenen Kindes Ihr Baby in der Basisregistratie Personen (BRP) registrieren lassen. Nach der Registrierung wird Ihr Kind in Ihrer Personenliste aufgeführt und kann auch auf der Website mijnoverheid.nl gefunden werden. Die Registrierung erfolgt nur auf Antrag der Eltern, sie ist nicht obligatorisch. Jedes Elternteil muss für sich selbst einen Antrag stellen.