Erklärung zur Geburt

Anweisungstext :Nach der Geburt Ihres Kindes müssen Sie die Geburt innerhalb von 3 Tagen beim Standesamt der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde, anzeigen. Der Tag der Geburt zählt nicht mit. Ein Wochenende zählt als ein Tag: Wenn das Kind zum Beispiel am Donnerstag geboren wird, können Sie es auch noch am Montag anmelden. Ein Feiertag, der auf das Wochenende folgt, zählt als ein Wochenendtag. In diesem Fall können Sie ein am Donnerstag geborenes Kind auch noch am Dienstag anmelden. Treffen Sie die Vorbereitungen direkt über die iBurgerzaken-Website.

Digitale Geburtenregistrierung

Wenn Sie das Kind bei der Geburt noch nicht anerkannt oder zum Zeitpunkt der Anmeldung noch keinen Nachnamen gewählt haben, benötigen wir die Unterschriften beider Elternteile (in diesem Fall müssen Sie einen Termin für die Anmeldung vereinbaren).

Wichtiger Text: Bitte beachten Sie: Bei der Online-Geburtsmeldung müssen Sie eine Bescheinigung der Hebamme oder des (Haus-)Arztes mit Angabe des Geburtsortes und weitere Unterlagen - wie z. B. den Nachweis über die Anerkennung des ungeborenen Kindes - beifügen.

Wer reicht eine Meldung ein?

  • Der Vater und/oder die Mutter.
  • Eine andere Person, die bei der Geburt anwesend war

Wenn keine anderen Personen bei der Geburt anwesend waren:

  • jemand, dessen Baby im Haus geboren wurde
  • der Leiter des Krankenhauses oder der Klinik, in dem das Kind geboren wurde

Wenn es niemanden gibt, der das Kind anmeldet, nimmt ein Beamter der Gemeinde die Anmeldung vor. Der Bürgermeister ernennt den Beamten.

Eine Geburtserklärung kann online und nach Terminvereinbarung abgegeben werden.

Erklärung im Rathaus

Wenn Sie die Geburtserklärung im Rathaus abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Wichtiger Text: Bitte beachten Sie: Ist es nicht möglich, die Anmeldung innerhalb von 3 Arbeitstagen einzureichen? Dann rufen Sie die Telefonnummer 0492-378500 an.

  • Gültiger Identitätsnachweis externes Link-Symbol von Ihnen.
  • Eine Erklärung (Geburtsurkunde) der Hebamme.
  • Kopie der Anerkennungsurkunde und/oder der Urkunde über die Namenswahl, falls diese vor der Geburt erfolgte.
  • Hochzeits- oder Partnerschaftsheft, damit der Beamte Ihr Kind darin eintragen kann (nicht obligatorisch).
  • Bei Duo-Müttern: eventuell die Erklärung der Stiftung Donor Data zur künstlichen Befruchtung.
  • Möchten Sie trotzdem den Nachnamen des Kindes wählen? Dann muss auch die Mutter bei dem Termin anwesend sein.

Verarbeitung im Basisregister der Personen (BRP)

Mit der Unterzeichnung der Urkunde ist die Geburtserklärung eine Tatsache. Die Geburt wird dann im BRP eingetragen. Sie erhalten eine Übersicht über die Angaben zu Ihrem Kind und werden gebeten, diese auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Nach der Anmeldung erhalten Sie per Post eine Bestätigung der Geburtsanmeldung. Diese enthält auch die Bürgerservicenummer (BSN) Ihres Kindes. Wir bitten Sie, diese Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Gebühren

ProduktPreis
Geburtserklärung ohne Abschrift€ 0
Geburtserklärung mit Abschrift€ 16,60