Datenschutz
Datenschutzerklärung der Gemeinde Gemert-Bakel
Polizeidatengesetz (Wpg). Personenbezogene Daten, die unter das Wpg fallen, werden als Polizeidaten bezeichnet. ie Datenschutzerklärung zum Wpg finden Sie .
Datenschutzerklärung der Gemeinde Gemert-Bakel
Von uns verarbeitete personenbezogene Daten
Die Gemeinde Gemert-Bakel verarbeitet personenbezogene Daten über Sie, weil Sie unsere Dienste nutzen und/oder weil Sie uns diese Daten zur Verfügung stellen. Sie stellen uns die Daten zum Beispiel über ein Formular auf unserer Website oder per Telefon zur Verfügung. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die personenbezogenen Daten, die wir unter anderem verarbeiten:
- NAW-Daten (Name, Adresse und Ort)
- BSN (Bürgerdienstnummer)
- Geschlecht
- Datum der Geburt
- Ort der Geburt
- Rufnummer
- E-Mail Adresse
Es gibt auch besondere personenbezogene Daten, die aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit einer Verletzung der Privatsphäre von Personen gesetzlich besonders geschützt sind. Für Anträge und Unterstützung in den Bereichen Arbeit, Einkommen, Jugendhilfe, Pflege und Sicherheit kann die Gemeinde besondere und sensible personenbezogene Daten von Ihnen verwenden, wie finanzielle, medizinische oder strafrechtliche Daten.
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage
Die Gemeinde Gemert-Bakel verarbeitet (besondere) personenbezogene Daten nur, wenn sie einen ausdrücklichen Zweck und eine Rechtsgrundlage dafür hat. Die Rechtsgrundlagen sind: Einwilligung, Zustimmung, rechtliche Verpflichtung, lebenswichtiges Interesse, berechtigtes Interesse und öffentlich-rechtliche Verpflichtung.
Aufbewahrungsfrist
Personenbezogene Daten dürfen laut Gesetz nicht länger aufbewahrt werden, als es für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist. Die Gemeinde Gemert-Bakel bewahrt die gesammelten personenbezogenen Daten nicht länger auf, als es für die Erfüllung der Zwecke, für die die Daten erhoben wurden, unbedingt erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. In einigen Fällen werden Ihre Daten gemäß dem Archivgesetz länger aufbewahrt.
Weitergabe an Dritte
Die Gemeinde Gemert-Bakel gibt Ihre Daten nur dann an Dritte weiter, wenn dies für die Erfüllung des Vertrages mit Ihnen oder zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist.
Wir schließen einen Verarbeitungsvertrag mit Organisationen ab, die Ihre Daten in unserem Auftrag verarbeiten, um das gleiche Maß an Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Daten zu gewährleisten. Die Gemeinde Gemert-Bakel bleibt für diese Verarbeitung verantwortlich.
Sicherheit
Die Gemeinde Gemert - Bakel ergreift geeignete Maßnahmen, um Missbrauch, Verlust, unbefugten Zugriff und andere unerwünschte Handlungen mit personenbezogenen Daten zu verhindern. Diese Maßnahmen sind gemäß den geltenden kommunalen Sicherheitsstandards, wie sie in der Baseline Information Security Government (BIO) festgelegt sind, in unserer Informationssicherheitspolitik enthalten.
Rechte der betroffenen Personen
Sie haben folgende Rechte zum Schutz der Privatsphäre:
- Recht auf Einsichtnahme: das Recht auf Einsichtnahme in die personenbezogenen Daten, die die Gemeinde Gemert-Bakel über Sie verarbeitet;
- Recht auf Berichtigung: das Recht, die personenbezogenen Daten, die die Gemeinde Gemert-Bakel über Sie verarbeitet, ändern oder ergänzen zu lassen;
- Widerspruchsrecht: Das Recht, der Datenverarbeitung zu widersprechen;
- Recht auf automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling: das Recht auf ein menschliches Auge bei Entscheidungen, die Sie betreffen;
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: das Recht, von der Gemeinde Gemert-Bakel die Einschränkung der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen;
- Recht auf Vergessen: Recht auf Löschung Ihrer Daten in einer Reihe von Fällen;
- Recht auf Datenübertragbarkeit: das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einer Reihe von Fällen zu übertragen.
einen Termin und kommen Sie vorbei oder stellen Sie einen Antrag online.
Es ist wichtig, dass Sie sich ausweisen und beweisen können, dass die Daten, die Sie einsehen, korrigieren oder löschen wollen, tatsächlich Ihnen gehören. Sie sind nicht berechtigt, Daten einzusehen, die anderen Personen gehören.
Cookies
Die Gemeinde Gemert-Bakel verwendet technische und funktionale Cookies. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone gespeichert wird, wenn Sie diese Website zum ersten Mal besuchen. Die von uns verwendeten Cookies sind für das technische Funktionieren der Website und Ihre Benutzerfreundlichkeit notwendig. Sie sorgen dafür, dass die Website ordnungsgemäß funktioniert und merken sich zum Beispiel Ihre Präferenzen. Sie ermöglichen es uns auch, unsere Website zu optimieren. Außerdem setzen wir Cookies ein, die Ihr Surfverhalten verfolgen, damit wir Ihnen maßgeschneiderte Inhalte anbieten können. Sie können Cookies ablehnen, indem Sie Ihren Internet-Browser so konfigurieren, dass er keine Cookies mehr speichert. Sie können auch alle zuvor gespeicherten Informationen über Ihre Browsereinstellungen löschen.
Kontaktangaben
Haben Sie Fragen zu dieser Datenschutzerklärung oder der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?
Adressen und Öffnungszeiten des Rathauses
Der Datenschutzbeauftragte ist unter fg@gemert-bakel.nl zu erreichen .
Datenschutzerklärung Wpg Gemeinde Gemert-Bakel
Die Gemeinde Gemert-Bakel beschäftigt spezielle Ermittlungsbeamte (boa) für die Überwachung und Durchsetzung der öffentlichen Ordnung, der Umwelt und der Bildung. Die boa verarbeitet personenbezogene und polizeiliche Daten. Diese Daten können unter das AVG oder das Wpg fallen.
- Verarbeitet eine boa im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit personenbezogene Daten, gilt das AVG;
- Wenn eine Boa polizeiliche Daten für eine polizeiliche Aufgabe - wie die Verhinderung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten - verarbeitet, gilt das Wpg. Das Wpg enthält Richtlinien und Regeln für die Verarbeitung dieser polizeilichen Daten. Gegebenenfalls verwendet die Gemeinde Ihre personenbezogenen Daten für tägliche polizeiliche Aufgaben. Die täglichen Polizeiaufgaben sind in Artikel 8 des Wpg beschrieben. Zu den täglichen polizeilichen Aufgaben gehört beispielsweise die Durchsetzung von Gesetzen und Verordnungen, wie der Strafprozessordnung, der Allgemeinen Gemeindeordnung und des Schulpflichtgesetzes.
In den Artikeln 9 und 13 der Wpg sind jedoch auch Zwecke aufgeführt, für die wir polizeiliche Daten verarbeiten können. Dabei geht es um sogenannte personenbezogene Ermittlungen.
Beispiele für die von der Wpg abgedeckte Verarbeitung sind:
- Verfassen einer offiziellen Anzeige, wenn Sie eine Straftat begangen haben, zum Beispiel nach dem Schulpflichtgesetz (Artikel 8 Wpg);
- Erklärung von Zahlungen im Zusammenhang mit einem offiziellen Bericht (Artikel 8 Wpg);
- Ermittlung und Feststellung von Straftätern (Artikel 9 Wpg);
- Ermittlung der Täter, um die Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft zu ermöglichen (Artikel 9 Wpg).
Register der Verarbeitungen
Wir haben ein Register der Verarbeitungen für die Wpg. Im Verarbeitungsverzeichnis sind alle Arten von Verarbeitungen für die Erfüllung unserer Aufgaben aufgeführt.
Polizeiliche Datensicherheit
Nur die dazu befugten Mitarbeiter erhalten Zugang zu den Polizeidaten. Sie dürfen nur die Daten sehen, die sie für ihre Arbeit benötigen. Wir können Mitarbeitern der Polizei Zugang gewähren. Auch sie erhalten nur Zugang zu den Daten, die sie für ihre Aufgabe benötigen.
Übermittlung von polizeilichen Daten
Zur Abwicklung der Zahlung eines Bußgeldes übermitteln wir Ihre Daten an die Zentrale Justizielle Inkassostelle (ZJIB). Wir können Ihre Daten im Rahmen der Aufdeckung und Verhinderung von Straftaten an Ermittlungsbehörden wie die Polizei weitergeben.
Aufbewahrungsfristen
Die Wpg regelt die Aufbewahrungsfristen für polizeiliche Daten. Polizeiliche Daten, die die Boas im Rahmen ihrer täglichen polizeilichen Aufgaben - wie z.B. der Aufdeckung von Straftaten - verarbeiten, werden von der Gemeinde bis zu 5 Jahre nach dem Datum der Erstverarbeitung aufbewahrt. Für Ermittlungen, die sich speziell auf Personen oder konkrete Ereignisse beziehen, die so genannte Artikel 9-Verarbeitung, gilt eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren nach Verjährung oder einem unwiderruflichen Urteil.
Ihre Rechte nach dem Wpg
Als betroffene Person haben Sie das Recht, bei der Gemeinde Einsicht in Ihre eigenen Polizeiakten zu beantragen. Die Gemeinde stellt keine Akte(n) zur Verfügung. Sie erhalten Zugang zu den uns bekannten polizeilichen Daten.Sie können einen Antrag auf Einsichtnahme über die E-Mail-Adresse gemeente@gemert-bakel.nl stellen. Die Gemeinde Gemert-Bakel wird Ihren Antrag innerhalb von 1 Monat bearbeiten.Darüber hinaus können Sie gemäß Artikel 28 des Wpg die Gemeinde schriftlich auffordern, Ihre polizeilichen Daten zu berichtigen, zu ergänzen, zu löschen oder zu sperren, wenn Ihre polizeilichen Daten sachlich unrichtig, für den Zweck der Verarbeitung unvollständig oder irrelevant sind oder unter Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift verarbeitet werden.
Hervorgehobener Text: Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Ihrem Antrag nicht immer nachkommen kann.
Auf der Grundlage von Artikel 27 des Wpg hat die Gemeinde das Recht, Ihren Antrag in den folgenden Fällen (teilweise) abzulehnen:
- Um eine Behinderung von gerichtlichen Ermittlungen oder Verfahren zu vermeiden;
- Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten oder die Vollstreckung von Sanktionen;
- Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit;
- Zum Schutz der Rechte und Freiheiten Dritter;
- Zum Schutz der nationalen Sicherheit;
- Im Falle eines offensichtlich unbegründeten oder übertriebenen Ersuchens gemäß Artikel 24a Absatz 4.
Ihre Rechte nach dem AVG
Ihre Rechte nach dem AVG sind auf dieser Seite unter dem Abschnitt "Rechte der betroffenen Personen" aufgeführt.
Datum der letzten Änderung: 13. August 2024