Registrierung eines totgeborenen Kindes

Ab dem 4. Februar 2019 können Sie als Vater oder Mutter eines leblos geborenen Kindes Ihr Baby in der Basisregistrierung von Personen (BRP) registrieren lassen. Nach der Registrierung wird Ihr Kind in Ihrer Personenliste aufgeführt und kann auch auf mijnoverheid.nl gefunden werden. Die Eintragung erfolgt nur auf Antrag der Eltern, sie ist nicht obligatorisch. Jeder Elternteil muss für sich selbst einen Antrag stellen.
Anweisungstext :Möchten Sie, dass Ihr totgeborenes Kind in das Personenstandsregister eingetragen wird? Dabei spielt es keine Rolle, wie lange der Tod Ihres Kindes zurückliegt. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin, damit wir gemeinsam schauen können, was nötig ist, um die Eintragung für Sie zu veranlassen. Wenn Sie es vorziehen, sich digital anzumelden, ist dies natürlich auch möglich.

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