Totgeborenes Kind, Erklärung

Sie melden sich in der Gemeinde an, in der Ihr Kind geboren wurde. Es wird eine Bescheinigung über ein leblos geborenes Kind ausgestellt. Dies ist eine Sterbeurkunde. Sie können Ihr lebloses Kind im Basis-Personenregister (BRP) anmelden.
Anweisungstext :Um eine Steuererklärung abzugeben, müssen Sie einen Termin vereinbaren. Dies kann online oder per Telefon geschehen.

Erläuterung

Leblos geboren, Schwangerschaft 24 Wochen oder länger

Wenn Ihr Kind nach einer Schwangerschaft von mindestens 24 Wochen leblos geboren wird, müssen Sie eine Erklärung abgeben.

Leblos geboren, Schwangerschaft kürzer als 24 Wochen

Wenn Ihr Kind nach einer Schwangerschaft von weniger als 24 Wochen leblos geboren wird, können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine Meldung abgeben möchten. Sie müssen jedoch eine Erklärung abgeben, wenn Ihr Kind beerdigt oder eingeäschert wird.

Lebend geboren, kurz nach der Geburt gestorben

Wenn Ihr Kind innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt gestorben ist, müssen Sie die Geburt und den Tod melden. Es wird dann eine Geburts- und eine Sterbeurkunde ausgestellt.

Wer kann sich melden:

  • eines der Elternteile
  • jemand, der bei der Geburt anwesend war, z. B. ein Freund oder Verwandter
  • Krankenhauspersonal
  • ein Bestattungsunternehmen

Wann müssen Sie eine Steuererklärung abgeben?

Die Beerdigung oder Einäscherung darf erst nach der Anmeldung erfolgen. Daher wird eine Erklärung in der Regel innerhalb weniger Tage abgegeben. Für ein Kind, das innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt stirbt, gilt eine Meldefrist von 3 Tagen.

Mitnehmen

Bitte bringen Sie zu dem Termin Folgendes mit:

  • gültiges Ausweisdokument der Person, die die Erklärung abgibt
  • B Umschlag mit Informationen des Arztes über Ihr totgeborenes Kind
  • vom behandelnden Arzt ausgestellte Sterbeurkunde
ProduktKosten
Sterbeurkunde€ 16,60

Registrierung BRP

Sie können Ihr lebloses Baby in der Basisregistratie Personen (BRP) registrieren. Nach der Registrierung ist Ihr Kind in Ihren persönlichen Unterlagen aufgeführt und kann auch auf mijnoverheid.nl gefunden werden. Die Registrierung erfolgt nur auf Antrag der Eltern, sie ist nicht obligatorisch. Jeder Elternteil muss für sich selbst einen Antrag stellen, damit Ihr lebloses Kind in die Basisregistratie Personen (BRP) aufgenommen werden kann .