Totgeborenes Kind, Erklärung
Erläuterung
Leblos geboren, Schwangerschaft 24 Wochen oder länger
Wenn Ihr Kind nach einer Schwangerschaft von mindestens 24 Wochen leblos geboren wird, müssen Sie eine Erklärung abgeben.
Leblos geboren, Schwangerschaft kürzer als 24 Wochen
Wenn Ihr Kind nach einer Schwangerschaft von weniger als 24 Wochen leblos geboren wird, können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine Meldung abgeben möchten. Sie müssen jedoch eine Erklärung abgeben, wenn Ihr Kind beerdigt oder eingeäschert wird.
Lebend geboren, kurz nach der Geburt gestorben
Wenn Ihr Kind innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt gestorben ist, müssen Sie die Geburt und den Tod melden. Es wird dann eine Geburts- und eine Sterbeurkunde ausgestellt.
Wer kann sich melden:
- eines der Elternteile
- jemand, der bei der Geburt anwesend war, z. B. ein Freund oder Verwandter
- Krankenhauspersonal
- ein Bestattungsunternehmen
Wann müssen Sie eine Steuererklärung abgeben?
Die Beerdigung oder Einäscherung darf erst nach der Anmeldung erfolgen. Daher wird eine Erklärung in der Regel innerhalb weniger Tage abgegeben. Für ein Kind, das innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt stirbt, gilt eine Meldefrist von 3 Tagen.
Mitnehmen
Bitte bringen Sie zu dem Termin Folgendes mit:
- gültiges Ausweisdokument der Person, die die Erklärung abgibt
- B Umschlag mit Informationen des Arztes über Ihr totgeborenes Kind
- vom behandelnden Arzt ausgestellte Sterbeurkunde
Produkt | Kosten |
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Sterbeurkunde | € 16,60 |
Registrierung BRP
Sie können Ihr lebloses Baby in der Basisregistratie Personen (BRP) registrieren. Nach der Registrierung ist Ihr Kind in Ihren persönlichen Unterlagen aufgeführt und kann auch auf mijnoverheid.nl gefunden werden. Die Registrierung erfolgt nur auf Antrag der Eltern, sie ist nicht obligatorisch. einen Antrag stellen, damit Ihr lebloses Kind in die Basisregistratie Personen (BRP) aufgenommen werden kann