Ehefähigkeitszeugnis

Sie wohnen in den Niederlanden und möchten in einem anderen Land heiraten? Dann brauchen Sie möglicherweise ein Dokument, in dem steht, dass Sie noch nicht verheiratet sind und dass Sie und Ihr Partner nach niederländischem Recht heiraten können. Dieses Dokument wird als Ehefähigkeitserklärung bezeichnet. Sie benötigen diese Erklärung nur, wenn Sie ausdrücklich darum gebeten werden.

Anweisungstext :Um die Bescheinigung persönlich zu beantragen, müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Wo können Sie die Bescheinigung beantragen?

Wenn mindestens einer von Ihnen die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, und:

  • wenn Sie in den Niederlanden wohnen: beim Standesbeamten Ihres Wohnsitzes.
  • wenn Sie in den Niederlanden gewohnt haben: durch das Standesamt der Gemeinde, aus der Sie ins Ausland gezogen sind
  • wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen und nie dort gewohnt haben: der Leiter der diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Niederlande in dem Land, in dem die Ehe geschlossen wird.

Anfrage

Persönlich

Um die Erklärung persönlich zu beantragen, müssen Sie einen Termin vereinbaren, den Sie online oder telefonisch unter 0492-378 500 vereinbaren können.

Wenn Sie selbst um eine Stellungnahme bitten, bringen Sie diese bitte mit:

  • ein gültiges Ausweisdokument von Ihnen und Ihrem Partner
  • eventuell das Schreiben der Behörde, die um die Meldung ersucht

Geschrieben

Um eine schriftliche Ehefähigkeitserklärung zu beantragen, senden Sie ein Schreiben mit einer Kopie der gültigen Ausweispapiere von Ihnen und Ihrem Partner. Wir werden Ihnen dann die Erklärung zusenden. Sie erhalten eine Rechnung zur Zahlung.

Hervorgehobener Text: Hinweis:

  • Hervorgehobener Text: Sind die erforderlichen Angaben zu Ihrer Ehe nicht im Basisregister Personen (BRP) eingetragen? Wenn ja, werden Sie möglicherweise um die folgenden Dokumente gebeten:

    • HIGHLIGHTS: Eine aktuelle Kopie Ihrer Geburtsurkunde und der Ihres Partners.

    • Hervorgehobener Text: Waren Sie schon einmal verheiratet? Wenn ja, brauchen Sie einen Nachweis, dass Sie nicht mehr verheiratet sind. Zum Beispiel eine aktuelle Kopie einer Scheidungsurkunde oder eine Sterbeurkunde (letzter Partner). Lesen Sie mehr dazu unter Zivilstand, Auszug.*

    • Hervorgehobener Text: Sind Sie ins Ausland gezogen oder lebt einer von Ihnen im Ausland? Wenn ja, benötigen Sie außerdem eine kürzlich ausgestellte Bescheinigung des offiziellen Wohnsitzes, der Staatsangehörigkeit oder des Familienstandes.*

  • Hervorgehobener Text: Sind Sie minderjährig oder stehen Sie unter Vormundschaft? Dann holen Sie sich vorher eine Erlaubnis.

Higlighte Text: *Dokumente aus dem Ausland, die nicht in Niederländisch, Deutsch, Französisch oder Englisch abgefasst sind, müssen von einem beeidigten Übersetzer in den Niederlanden ins Niederländische übersetzt werden. Dokumente aus bestimmten Ländern müssen legalisiert oder mit einer Apostille versehen sein.

Wie lange dauert es?

  • Bei einem schriftlichen Antrag dauert es etwa fünf Arbeitstage, nachdem die Gemeinde alle erforderlichen Unterlagen erhalten hat.
  • Am Schalter wird Ihnen die Bescheinigung sofort ausgehändigt, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen dabei haben.

Kosten

ProduktKosten
Ehefähigkeitszeugnis Niederländisch€ 29