Personenstandsabschrift (Urkunde)
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Persönliche Anfrage
Termin vereinbaren online oder telefonisch unter 0492-378 500.
Wenn Sie eine Abschrift oder einen Auszug beantragen möchten, bringen Sie diese bitte mit:
- ein gültiges Ausweisdokument
- eventuell das Schreiben der Behörde, die den Auszug verlangt
Schriftlicher Antrag
Um eine Abschrift schriftlich zu beantragen, senden Sie einen Brief mit einer Kopie Ihres gültigen Personalausweises. Geben Sie in Ihrem Schreiben an, dass Sie eine Personenstandsabschrift benötigen. Geben Sie dabei an, um welches der 4 Ereignisse es sich handelt:
- Geburt
- Ehe
- eingetragene Partnerschaft
- Scheidung und Tod
Wir senden Ihnen dann die Abrechnung zu. Sie erhalten eine Rechnung zur Zahlung.
Über einen Zulassungsantrag
Sie können auch jemanden bevollmächtigen, die Abschrift oder den Auszug in Ihrem Namen abzuholen. Diese Person muss dann die folgenden Dokumente vorlegen können:
- eine von Ihnen unterzeichnete schriftliche Vollmacht, in der Sie angeben, wen Sie bevollmächtigen und wofür
- Ihren Identitätsnachweis oder eine Kopie davon
- seinen eigenen Identitätsnachweis.
Der Bevollmächtigte muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Eine Kopie kann auch von jemandem angefordert werden, der ein "berechtigtes Interesse" hat. Dies kann zum Beispiel bei Gerichtsverfahren der Fall sein. Ein Auszug kann auch von einer anderen interessierten Partei (Ehegatte oder Erbe) angefordert werden.
Gebühren
Produkt | Kosten |
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Personenstandsabschrift (Urkunde) | € 16,60 |
Wie lange dauert es?
Anfrage | Erledigt |
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Am Schalter | direkt |
Geschrieben | eine Woche |
Digital | eine Woche |