Personenstandsabschrift (Urkunde)

Ein Lebensereignis wie eine Geburt, eine Heirat, eine Scheidung oder ein Todesfall wird von der Gemeinde, in der das Ereignis stattgefunden hat, in einer Urkunde festgehalten. Diese Urkunde wird in den Personenstandsregistern eingetragen. Manchmal benötigen Sie eine Kopie oder einen Auszug. Eine Kopie ist eine vollständige Wiedergabe der Urkunde. Es ist möglich, eine mehrsprachige Kopie einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde zu erhalten. Sie können die mehrsprachige Abschrift nur im Ausland und bei ausländischen Behörden in den Niederlanden verwenden.
Anweisungstext :Bitte beachten Sie: Ein Personenstandsausweis wird oft mit einem Auszug aus dem Grundbuch verwechselt. Diesen Auszug beantragen Sie an Ihrem Wohnort, und darin erklärt die Gemeinde, dass Sie gemeldet sind. Wir können nur dann eine Abschrift erstellen, wenn das Ereignis in unserer Gemeinde stattgefunden hat.

Digitale Anwendungen

Persönliche Anfrage

Um eine Abschrift persönlich anzufordern, müssen Sie einen Termin vereinbaren Link-Symbol online oder telefonisch unter 0492-378 500.

Wenn Sie eine Abschrift oder einen Auszug beantragen möchten, bringen Sie diese bitte mit:

  • ein gültiges Ausweisdokument
  • eventuell das Schreiben der Behörde, die den Auszug verlangt

Schriftlicher Antrag

Um eine Abschrift schriftlich zu beantragen, senden Sie einen Brief mit einer Kopie Ihres gültigen Personalausweises. Geben Sie in Ihrem Schreiben an, dass Sie eine Personenstandsabschrift benötigen. Geben Sie dabei an, um welches der 4 Ereignisse es sich handelt:

  1. Geburt
  2. Ehe
  3. eingetragene Partnerschaft
  4. Scheidung und Tod

Wir senden Ihnen dann die Abrechnung zu. Sie erhalten eine Rechnung zur Zahlung.

Über einen Zulassungsantrag

Sie können auch jemanden bevollmächtigen, die Abschrift oder den Auszug in Ihrem Namen abzuholen. Diese Person muss dann die folgenden Dokumente vorlegen können:

  • eine von Ihnen unterzeichnete schriftliche Vollmacht, in der Sie angeben, wen Sie bevollmächtigen und wofür
  • Ihren Identitätsnachweis oder eine Kopie davon
  • seinen eigenen Identitätsnachweis.

Der Bevollmächtigte muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Eine Kopie kann auch von jemandem angefordert werden, der ein "berechtigtes Interesse" hat. Dies kann zum Beispiel bei Gerichtsverfahren der Fall sein. Ein Auszug kann auch von einer anderen interessierten Partei (Ehegatte oder Erbe) angefordert werden.

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