Kopie der Grundregistrierung von Personen (BRP)

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Persönliche Anfrage

Um einen Auszug persönlich anzufordern, müssen Sie online oder telefonisch unter 0492-378 500 einen Termin vereinbaren link icon.

Wenn Sie selbst einen Auszug beantragen möchten, bringen Sie ihn bitte mit:

  • ein gültiges Ausweisdokument
  • eventuell das Schreiben der Behörde, die den Auszug verlangt

Schriftlicher Antrag

Um eine schriftliche Abschrift zu beantragen, senden Sie einen Brief mit einer Kopie Ihres gültigen Ausweises. Geben Sie in Ihrem Schreiben bitte an, wofür Sie die Abschrift des BRP benötigen und welche zusätzlichen Informationen Sie darin haben möchten. Wir werden Ihnen dann die Abschrift zusenden. Sie erhalten eine Rechnung zur Bezahlung.

Über einen Zulassungsantrag

Sie können auch jemanden bevollmächtigen, den BRP-Auszug in Ihrem Namen abzuholen.

Diese Person muss dann die folgenden Dokumente vorlegen können:

Der Bevollmächtigte muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Registrierung von Nicht-Einwohnern (RNI)

Sind Sie als Nichtansässiger in den Niederlanden registriert? Sind Sie nicht mehr unter einer Adresse in den Niederlanden gemeldet? Oder wohnen Sie nicht mehr in den Niederlanden und benötigen eine Bescheinigung? Dann können Sie bei einer der RNI-Schaltergemeinden einen Auszug daraus beantragen.

Sie können die folgenden Auszüge aus dem RNI beantragen:

  • eine Kopie Ihrer Registrierung als Nichtansässiger in den Niederlanden (RNI) mit Ihrer Bürgerservicenummer (BSN).
  • Unverheiratetenerklärung für Personen, die nicht mehr in den Niederlanden wohnen.
  • Erklärung der Abmeldung aus den Niederlanden (nach dem 30. September 1994)

Die RNI-Zählgemeinden sind: Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Breda, Den Haag, Doetinchem, Eindhoven, Groningen, Goes, Heerlen, Leeuwarden, Leiden, Nijmegen, Rotterdam, Terneuzen, Utrecht, Venlo und Zwolle.

Gebühren

Kopie der Personenstandsurkunde (BRP): € 16,60

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