Benachrichtigung über eine Adressänderung

Ziehen Sie innerhalb von Gemert-Bakel um oder ziehen Sie hierher? Wenn ja, melden Sie Ihren Umzug bitte online. Tun Sie dies spätestens vier Wochen vor oder fünf Tage nach Ihrem Umzug.

Benachrichtigung über eine Adressänderung

Sie können:

Wie lange dauert es?

Die Gemeinde wird Ihre Daten innerhalb von höchstens 10 Arbeitstagen verarbeiten. Sie werden davon in Kenntnis gesetzt.

Bedingungen

Die folgenden Personen können einen Umzug melden:

  • jeder ab 16 Jahren für sich selbst
  • zusammenlebende Ehegatten/eingetragene Partner füreinander (nur wenn sie gemeinsam von einer Adresse zur anderen ziehen)
  • die Eltern, der Vormund oder der Pfleger minderjähriger Kinder
  • Elternteil(e) für ortsansässige erwachsene Kinder (nur wenn sie gemeinsam von einer Adresse zur anderen ziehen)
  • erwachsene Kinder für den/die ansässigen Elternteil(e) (nur wenn sie gemeinsam von einer Adresse zur anderen ziehen)
  • der Treuhänder für eine unter Vormundschaft stehende Person
  • jemand, den Sie ermächtigt haben, den Umzug für Sie weiterzuleiten

Umzug aus dem Ausland oder in eine andere Gemeinde

  • Sie ziehen aus dem Ausland nach Gemert-Bakel? Dann werfen Sie einen Blick auf " Ansiedlung aus dem Ausland".
  • Ziehen Sie aus dem Ausland nach Gemert-Bakel und waren Sie zuvor in den Niederlanden gemeldet? Dann prüfen Sie die Neuansiedlung im BRP.
  • Ziehen Sie von Gemert-Bakel in eine andere Gemeinde? Dann brauchen Sie Ihren Umzug nur in Ihrer neuen Gemeinde zu melden.
  • Ziehen Sie von Gemert-Bakel ins Ausland? Dann schauen Sie bitte unter Umzug ins Ausland (Auswanderung).

Bringen/senden

Bei persönlicher Meldung am Schalter

Durch schriftliche Mitteilung

Bei Untervermietung oder Zusammenleben: