Meldung eines Umzugs ins Ausland (Auswanderung)

Wenn Sie sich länger als 8 Monate im Jahr im Ausland aufhalten, müssen Sie dies melden. Dieser Zeitraum muss nicht ununterbrochen sein. Die Erklärung muss am Tag der Abreise abgegeben werden. Sie werden dann von Ihrer Adresse abgemeldet. Wenn Sie Ihren Wegzug früher melden, werden Sie an dem Tag abgemeldet, an dem wir Ihre Meldung erhalten. Bei der Meldung müssen Sie Ihre neue Adresse im Ausland angeben. Haben Sie noch keine ständige Anschrift im Ausland? Wenn ja, geben Sie Ihre erste Wohnanschrift im Ausland an (z. B. die Adresse eines Hotels, einer Familie oder eines Bekannten).

Anleitungstext :Persönlich weitergeben

Schriftlich kommunizieren

Um einen Umzug ins Ausland zu melden, senden Sie bitte Folgendes:

  • Kopie des Personalausweises
  • einen Brief mit Ihrer alten und neuen Adresse, dem Datum der Abreise und einer Unterschrift

Hervorgehobener Text: Hinweis: Eine schriftliche Weitergabe der Auswanderung ist nur möglich, wenn keine Einwohner an der niederländischen Adresse zurückbleiben.

Persönlich weitergeben

Wenn alle Bewohner einer Adresse ins Ausland umziehen, müssen Sie persönlich kommen und den Umzug anmelden. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbarenexterner-link-icon, den Sie online oder telefonisch unter 0492-378 500 vereinbaren können. Alle Bewohner (auch Minderjährige!) müssen dann bei der Abmeldung anwesend sein. Denken Sie daran, einen Identitätsnachweis und Ihre neue Adresse mitzubringen.

Wer kann einen Umzug melden?

  • jeder ab 16 Jahren für sich selbst
  • zusammenlebende Ehegatten/eingetragene Partner füreinander (nur wenn die Ehegatten/Partner gemeinsam ins Ausland ziehen)
  • der Elternteil, der Vormund oder die Betreuungsperson für minderjährige Kinder (nur wenn der Elternteil, der Vormund oder die Betreuungsperson zusammen mit den minderjährigen Kindern ins Ausland geht)
  • Elternteil(e) für ansässige erwachsene Kinder (nur wenn Eltern und ansässige Kinder gemeinsam ins Ausland ziehen)
  • erwachsene Kinder für den/die ansässigen Elternteil(e) (nur wenn es sich um erwachsene ansässige Kinder handelt und der/die Elternteil(e) gemeinsam ins Ausland ziehen)
  • der Treuhänder für eine unter Vormundschaft stehende Person

Gehighlighte Text: Die Anmeldung der Abreise ins Ausland durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

Wie soll man vorgehen?

Ihre Abreise ins Ausland wird automatisch an andere Behörden und Nutzer der Basisregistrierung von Personen (BRP) weitergeleitet.

Die Gemeinde schickt Ihnen keine Abmeldebestätigung. Wenn Sie in die Karibischen Niederlande ziehen (die Länder Aruba, Curaçao und Sint Maarten sowie die Gemeinden Bonaire, Saba und Sint Eustatius), erhalten Sie kostenlos einen Abmeldebestätigung. Diesen Nachweis benötigen Sie, wenn Sie sich dort anmelden.

Unbedenklichkeitsbescheinigung für Hausrat

Bei einem Umzug ins oder aus dem Ausland kann der Zoll eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Hausrat verlangen. Für diese Bescheinigung benötigen Sie einen Auszug aus dem BRP. Diesen können Sie bis einschließlich des Tages der Abmeldung am Schalter des Rathauses beantragen. Danach kann dieser Auszug aus dem BRP nur noch an einem der RNI-Schalter beantragt werden.

Hervorgehobener Text: Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung im Ausland Auswirkungen auf Ihr Wohngeld, etwaige Studienbeihilfen, zukünftige Leistungen und Ihre Steuern haben kann.

Vorlaufzeit und Kosten

Wie lange dauert es?

Schriftlich: 5 Arbeitstage
Am Schalter: sofort

Kosten

Dieses Produkt ist kostenlos.