Ansiedlung aus dem Ausland in der BRP
Möchten Sie sich zum ersten Mal aus dem Ausland in den Niederlanden anmelden und werden Sie länger als 4 Monate in Gemert-Bakel wohnen? Oder sind Sie schon einmal in den Niederlanden in der Basisregistrierung von Personen (BRP, früher GBA) registriert gewesen? Wer aus dem Ausland kommt und länger als 4 Monate in Gemert-Bakel wohnt, muss sich im BRP anmelden. Mit der Anmeldung im BRP erhalten Sie auch eine Bürgerservicenummer (BSN). Auf der Seite, die auf Ihre Situation zutrifft, finden Sie weitere Informationen über das Verfahren.
1. Niederlassung von Niederländern aus dem Ausland
Auch für niederländische Staatsangehörige aus den karibischen Niederlanden (die Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten sowie die Gemeinden Bonaire, Saba und St. Eustatius). Siehe Erstzulassung in den Niederlanden im BRP.
Niederlassung aus EU/EWR-Ländern oder der Schweiz
Für Personen mit EU/EWR-Staatsangehörigkeit. Siehe Erstzulassung in den Niederlanden im BRP.
Wiederansiedlung aus dem Ausland
Auch für niederländische Staatsangehörige aus den karibischen Niederlanden (die Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten sowie die Gemeinden Bonaire, Saba und St. Eustatius). Siehe Wiederansiedlung aus dem Ausland im BRP.
Kürzer als 4 Monate in den Niederlanden
Sie kommen zum Beispiel zum Arbeiten oder Studieren in die Niederlande und bleiben weniger als 4 Monate? Dann schauen Sie sich die Registrierung als Nichtansässiger in den Niederlanden (RNI) an.
Kosten
Die Teilnahme ist kostenlos.