Eintragung als Nichtansässiger in den Niederlanden (RNI)
BSN (Bürgerdienstnummer)
Sie brauchen einen BSN, wenn Sie mit der niederländischen Regierung zu tun haben. Zum Beispiel für die Eröffnung eines niederländischen Bankkontos, einen Arbeitsvertrag, Bildung, Gesundheitsversorgung oder Steuern. Bei der Eintragung in das Ausländerregister (RNI) spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Bürger aus allen Ländern können sich im RNI eintragen lassen. Je nach Ihrer Situation können Sie sich auf 2 Arten in den Niederlanden anmelden:
Sie werden nicht länger als 4 Monate in den Niederlanden bleiben? Dann benötigen Sie ab dem 6. Januar 2014 eine Burgerservicenummer. . Diese sind Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Breda, Den Haag, Doetinchem, Groningen, Goed, Heerlen, Leeuwarden, Leiden, Nijmegen, Rotterdam, Terneuzen, Utrecht, Venlo, Zwolle. Hierfür müssen Sie einen Termin mit der zuständigen Gemeinde vereinbaren.
Sie bleiben länger als 4 Monate in den Niederlanden? Dann müssen Sie sich in der Gemeinde anmelden, in der Sie wohnen oder wohnen werden. Ist dies die Gemeinde Gemert-Bakel? Dann schauen Sie unter Niederlassung aus dem Ausland im BRP nach. Für diese Anmeldung erhalten Sie auch eine BSN.
Kosten
Die Teilnahme ist kostenlos.
RNI-Extrakt
Weitere Informationen
Dieses Verfahren wird auch als "Non-Resident Registration" (RNI) bezeichnet.
Website der finden Sie eine kurze Erläuterung aller Maßnahmen, die Sie nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden ergreifen müssen.