Eintragung als Nichtansässiger in den Niederlanden (RNI)

Wenn Sie zum Beispiel zum Arbeiten oder Studieren in die Niederlande kommen und weniger als 4 Monate bleiben, benötigen Sie eine Bürgerdienstnummer (BSN). Diese persönliche Nummer erhalten Sie bei der Eintragung in das Ausländerregister bei einer der RNI-Schaltergemeinden in den Niederlanden.
Anweisungstext :Eintragung in das Ausländerregister bei einer der RNI-Schaltergemeinden in den Niederlanden

BSN (Bürgerdienstnummer)

Sie brauchen einen BSN, wenn Sie mit der niederländischen Regierung zu tun haben. Zum Beispiel für die Eröffnung eines niederländischen Bankkontos, einen Arbeitsvertrag, Bildung, Gesundheitsversorgung oder Steuern. Bei der Eintragung in das Ausländerregister (RNI) spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Bürger aus allen Ländern können sich im RNI eintragen lassen. Je nach Ihrer Situation können Sie sich auf 2 Arten in den Niederlanden anmelden:

  • Sie werden nicht länger als 4 Monate in den Niederlanden bleiben? Dann benötigen Sie ab dem 6. Januar 2014 eine Burgerservicenummer. Für die Anmeldung und eine BSN können Sie sich an die Gemeinde Eindhoven oder eine der 17 anderen RNI-Zählgemeinden wendenexternal-link-icon. Diese sind Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Breda, Den Haag, Doetinchem, Groningen, Goed, Heerlen, Leeuwarden, Leiden, Nijmegen, Rotterdam, Terneuzen, Utrecht, Venlo, Zwolle. Hierfür müssen Sie einen Termin mit der zuständigen Gemeinde vereinbaren.

  • Sie bleiben länger als 4 Monate in den Niederlanden? Dann müssen Sie sich in der Gemeinde anmelden, in der Sie wohnen oder wohnen werden. Ist dies die Gemeinde Gemert-Bakel? Dann schauen Sie unter Niederlassung aus dem Ausland im BRP nach. Für diese Anmeldung erhalten Sie auch eine BSN.

Kosten

Die Teilnahme ist kostenlos.

RNI-Extrakt

Sind Sie nicht mehr an einer Adresse in den Niederlanden gemeldet und möchten Sie einen Auszug mit Ihren persönlichen Daten anfordern? Das können Sie bei einer der Schaltergemeinden tunexterner-link-icon. Dies ist gebührenpflichtig.

Weitere Informationen

Dieses Verfahren wird auch als "Non-Resident Registration" (RNI) bezeichnet.

Auf der Website der niederländischen Regierungsexterner-Link-icon finden Sie eine kurze Erläuterung aller Maßnahmen, die Sie nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden ergreifen müssen.