Erstzulassung in den Niederlanden in der BRP
Mitnehmen
Ein gültiger Identitätsnachweis (kein Führerschein).
Nachweis der Nutzung, z. B. ein Mietvertrag, ein Eigentumsnachweis oder eine Erklärung des Hauptnutzers der Immobilie.
Falls Sie im Besitz einschlägiger Urkunden sind, bringen Sie diese ebenfalls mit:
- Eine Geburtsurkunde, wenn Sie im Ausland geboren wurden;
Wenn Sie verheiratet sind (waren): eine Heiratsurkunde, eine Scheidungsurkunde oder eine Bescheinigung zum Nachweis, dass die Ehe durch Tod aufgelöst wurde. Die Urkunden sind keine Voraussetzung für die Eintragung. Die Urkunden können auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.
Wenn Sie von den Niederländischen Antillen oder Aruba kommen, bringen Sie bitte einen Nachweis der Abmeldung mit. Bürger aus Belgien oder Deutschland können ebenfalls danach gefragt werden.
Dokumente/Urkunden aus bestimmten Ländern müssen mit einer Legalisation oder Apostille versehen werden. Eine Apostille ist ein Stempel oder Aufkleber des Gerichts auf einem amtlichen Dokument, der beweist, dass die Unterschrift auf dem Dokument echt ist. Mit diesem Stempel ist das Dokument im Ausland gültig.
Übersetzungen
Zu den Anforderungen an die Sprache der Dokumente siehe Übersetzungen ausländischer Dokumente. Website der .
Wie lange dauert es?
Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung im BRP dauert bis zu 10 Arbeitstage. Sie erhalten ein Schreiben mit Ihrer persönlichen Liste, sobald Ihre Anmeldung vollständig bearbeitet wurde.
Neuansiedlung aus dem Ausland im BRP
Sind Sie ein niederländischer Staatsbürger, der aus dem Ausland kommt, und waren Sie schon einmal in den Niederlanden gemeldet? In diesem Fall sollten Sie sich unter Wiederansiedlung aus dem Ausland im BRP informieren.