Neuansiedlung aus dem Ausland im BRP
Mitnehmen
Ein gültiger Identitätsnachweis. Dies sollte nicht der Führerschein sein.
Nachweis des Wohnsitzes. Erklärunges Hauptbewohners der Immobilie über das ).
Falls Sie im Besitz einschlägiger Urkunden sind, bringen Sie diese ebenfalls mit:
- Eine Geburtsurkunde, wenn Sie im Ausland geboren wurden;
Wenn Sie verheiratet sind (waren): eine Heiratsurkunde, eine Scheidungsurkunde oder eine Bescheinigung zum Nachweis, dass die Ehe durch Tod aufgelöst wurde. Die Urkunden sind keine Voraussetzung für die Eintragung. Die Urkunden können auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.
Wenn Sie von den Niederländischen Antillen oder Aruba kommen, bringen Sie bitte einen Nachweis der Abmeldung mit. Bürger aus Belgien oder Deutschland können ebenfalls danach gefragt werden.
Bedingungen
Diese Erklärung gilt nur, wenn Sie zuvor in den Niederlanden gemeldet waren und nach dem 1. Oktober 1994 aus den Niederlanden ausgewandert sind.
Dies gilt auch für niederländische Staatsangehörige aus den karibischen Niederlanden (die Länder Aruba, Curaçao und Sint Maarten sowie die Gemeinden Bonaire, Saba und Sint Eustatius).
Wenn Sie vor dem 1. Oktober 1994 bei der Gemeinde abgemeldet wurden, gilt für Sie das Produkt Erstanmeldung in den Niederlanden im BRP. Wenn Sie nicht die niederländische, die EU/EWR- oder die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie außerdem eine Aufenthaltsgenehmigung (um einen Führerschein, eine Beihilfe, eine Unterstützung usw. zu erhalten).
Kosten
Dieses Produkt ist kostenlos.
Wie lange dauert es?
Je nach Ihrer Situation dauert es 1-4 Wochen, bis Ihre Anmeldung im BRP bearbeitet wird.