Gesetz zur sozialen Unterstützung (Wmo)

Das Sozialhilfegesetz (Wmo) regelt Ihre Fähigkeit, so lange wie möglich unabhängig zu leben.

Brauchen Sie Unterstützung?

Sie möchten so lange wie möglich unabhängig und in Ihrer gewohnten Umgebung leben. Mit einer alters- oder krankheitsbedingten Behinderung ist das manchmal schwierig. Zum Glück gibt es oft Familienmitglieder, Nachbarn oder Freunde, die gerne mit anpacken. Das Gleiche gilt für Freiwillige in der Nachbarschaft. Wenn Sie sich nicht mehr selbst versorgen können, wenden Sie sich an Ihre Dorfhelferin oder Ihren Dorfhelfer.

Pflege und Betreuung. So machen wir es in Gemert-Bakel

Manchmal ist mehr nötig

Wenn ja, bietet die Wmo u.a. Unterstützung für:

  • Unterstützung der Haushalte

    • Können Sie aufgrund einer Behinderung Haushaltsarbeiten nicht mehr (vollständig) selbst erledigen? Zum Beispiel putzen, aufräumen oder die Betten beziehen? Und reicht die Hilfe aus Ihrem Umfeld nicht aus? Dann können Sie einen Antrag auf Unterstützung durch die Wmo.
  • Transportmöglichkeiten

    • Damit Sie sich in Ihrer eigenen Umgebung ausreichend fortbewegen können, gibt es verschiedene Transportmöglichkeiten. Dazu gehören ein angepasstes Fahrrad, ein Mobilitätsroller oder ein Mobitax.
  • Wohneinrichtungen

    • Ein längeres, unabhängiges Leben zu Hause mit einer Behinderung ist dank kleinerer oder größerer Anpassungen in Ihrer Wohnung möglich. Denken Sie über die Beseitigung von Schwellen, den Einbau eines Treppenlifts oder die Anpassung Ihres Badezimmers nach. Einige kleinere Anpassungen können Sie selbst vornehmen, und Sie müssen sie auch selbst bezahlen. Je nach Situation werden Anpassungen der Wohnung von Ihrer Gemeinde oder Ihrer Krankenkasse erstattet.
  • Rollstuhl

    • Haben Sie Schwierigkeiten, sich im Haus zu bewegen? Dann haben Sie vielleicht Anspruch auf einen Rollstuhl. Ein Rollstuhl wird von der Wmo nur dann zur Verfügung gestellt, wenn Sie ihn für einen längeren Zeitraum benötigen. Für Hilfsmittel, die nur vorübergehend benötigt werden, wenden Sie sich an den Pflegeshop, das Pflegelager oder Ihre Krankenkasse.
    • Parkausweis für Behinderte
  • Leitfaden

    • Haben Sie Probleme, selbstständig zu leben? Sind Sie zum Beispiel nicht mehr in der Lage, Ihre eigene Verwaltung zu erledigen oder Ihren Tag zu strukturieren? Haben Sie Schwierigkeiten, Kontakte zu anderen Menschen zu knüpfen? Dann können Sie einen Antrag auf Beratung stellen. Es gibt zwei Formen der Beratung: Einzelberatung und Gruppenberatung (Tagesbetreuung).
  • Verpflegungsmöglichkeit

Beantragung der Wmo-Fazilität

Sie können die Gemeinde um Unterstützung durch die Wmo bitten. Rufen Sie dazu die allgemeine Telefonnummer der Gemeinde an : 0492-378500. Eine Anfrage wird dann an die Wmo weitergeleitet, die Sie zurückruft.

PGB/ Pflegesachleistungen

Für die Nutzung von Wmo-Einrichtungen (mit Ausnahme von Rollstühlen) gilt ab 2021 eine feste Zuzahlung von bis zu 19,00 € pro Monat, unabhängig von der Anzahl der Wmo-Einrichtungen. Dieser Beitrag wird ab dem 1. Januar 2024 auf 20,60 € pro Monat erhöht. Die Zentrale Verwaltungsstelle (CAK) berechnet den Eigenbeitrag und zieht ihn anschließend ein. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze zahlen Sie keinen Eigenbeitrag und erhalten eine sogenannte 0-Rechnung. Diese Einkommensgrenze wird jährlich von der Gemeinde festgelegt und der CAK mitgeteilt und liegt bei etwa 110 % des sozialen Existenzminimums.

Die Tarife 2024 für das Persönliche Budget für unsere Wmo-Dienste können Sie in dieser Übersicht einsehen.

Eigener Beitrag

Für die Nutzung von Wmo-Einrichtungen (ausgenommen Rollstühle) wurde noch im Jahr 2023 eine feste Zuzahlung von bis zu 19,00 € pro Monat erhoben, unabhängig von der Anzahl der Wmo-Einrichtungen. Dieser Eigenanteil wurde ab 1. Januar 2024 auf maximal 20,60 € pro Monat erhöht. Die Zentrale Verwaltungsstelle (CAK) berechnet den Eigenbeitrag und zieht ihn anschließend ein. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze zahlen Sie keinen Eigenbeitrag und erhalten eine sogenannte 0-Rechnung. Diese Einkommensgrenze wird jährlich von der Gemeinde festgelegt und an die CAK weitergeleitet und liegt bei etwa 110 % des sozialen Existenzminimums.

Unterstützung der Kunden

Wenn Sie möchten, kann ein Familienmitglied, ein enger Bekannter oder ein unabhängiger Kundenbetreuer bei dem Gespräch anwesend sein. Sind Sie nicht in der Lage, selbst einen guten Kundenbetreuer zu finden? Dann können Sie freiwillige, aber geschulte Klientenbetreuer des KBO, der Zorgcoöperatie Gemert (ZCG) oder Fachleute der Stichting MEE einsetzen.

Kontrollplan

Die Gemeinden sind gesetzlich für die Durchführung von Pflegeaufgaben sowie für die Überwachung und Durchsetzung der Qualität und Rechtmäßigkeit der Pflege verantwortlich. Im sozialen Bereich geht es um sehr viel Geld. Es ist das Geld der Gesellschaft, das für die Pflege von hilfsbedürftigen Bewohnern aufkommt. Um die Pflege bezahlbar und zugänglich zu halten, ist es sehr wichtig, dass wir in der Peelgemeenten-Partnerschaft qualitativ hochwertige und effiziente Pflege einkaufen und kontrollieren, ob die Pflege korrekt in Anspruch genommen wird. Die Begründung dafür ist in einem Kontrollplan zu finden.