Rechenschaftspflichtige Budgets Jugend Region Peel
1. Einleitung
Mit der Einführung der Wmo 2015 und des Jugendgesetzes sind die Gemeinden nicht nur für die Umsetzung von Betreuungsaufgaben zuständig, sondern auch für die Überwachung und Durchsetzung der Qualität und Rechtmäßigkeit der Betreuung. Im sozialen Bereich geht es um sehr viel Geld. Es ist das Geld der Gesellschaft, das für die Pflege von hilfsbedürftigen Menschen bezahlt wird. Um die Pflege erschwinglich und zugänglich zu halten, ist es wichtig, dass die Peel-Gemeinden qualitativ hochwertige und effiziente Pflege einkaufen und überprüfen, ob die Pflege korrekt in Anspruch genommen wird. Dieser Überwachungsplan informiert Pflegeanbieter und Bewohner über:
- Der Rahmen, in dem die Peel-Gemeinden die Rechtmäßigkeitsprüfung der erklärten Betreuung durchführen;
- Die verschiedenen Überwachungsprozesse, die durchgeführt werden können, und der Austausch von personenbezogenen Daten in diesem Prozess;
- Maßnahmen, die ergriffen werden können.
In den Anhängen finden Sie:
- Die Tabelle Allgemeine Risikoanalyse;
- Anforderungen an den Förderplan;
- Kontrollprinzipien;
- Verwendete Quellen.
Fragen zu dieser Verantwortlichkeit können an die E-Mail-Adresse wmopeel@bizob.nl gerichtet werden.
2. Rechtlicher Rahmen
Die GR Peelgemeenten (Partnerschaft von Asten, Deurne, Gemert-Bakel, Laarbeek und Someren für den sozialen Bereich) ist für die rechtmäßige und effiziente Umsetzung der Sachleistungen (ZIN) der Wmo 2015 c.a. und des Jugendgesetzes c.a. verantwortlich. Eine der gesetzlichen Aufgaben betrifft die (materielle) Kontrolle. Die Peel-Gemeinden halten sich bei der Durchführung der Kontrollen an die Gesetze und Verordnungen. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität werden bei der Durchführung der Kontrollen als Ausgangspunkt genommen. Es werden nicht mehr personenbezogene Daten verarbeitet, als für den Zweck der Kontrolle erforderlich sind. Für die in diesem Plan beschriebenen Kontrollen sind nur die Bestimmungen relevant, die sich auf die Kontrolle und/oder den Datenaustausch beziehen.
Die folgenden Gesetze und Verordnungen sind für die Durchführung von Kontrollen und Legitimitätsprüfungen im Sozialbereich relevant:
- Jugendgesetz (Jw)
- Verordnung zum Jugendgesetz (Rjw)
- Sozialhilfegesetz 2015 (Wmo2015) ; Für die Durchführung des Monitorings gelten, da die Wmo keine eigenen Bestimmungen dafür hat, die Durchführungsbestimmungen der Jw-Verordnung für die Jw; Allgemeine Datenschutzverordnung (AVG);
- Gesetz zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (UAVG)
- Verordnung Wmo der 5 Peel-Gemeinden
- Weitere Regeln Wmo der 5 Peel-Gemeinden
- Jugendhilferegelung für die 5 Peel-Gemeinden
- Protokoll Jugendhilfe nach Überweisung durch Hausarzt, Facharzt und Jugendarzt
- Vereinbarungen zwischen den 5 Peel-Gemeinden und Pflegeanbietern
- Siehe Anhang 4, Quellen
3. Prozesse kontrollieren
Die Hochschule verfügt über die folgenden Kontrollverfahren:
- Formelle Prüfung
- Materialkontrolle
- Detaillierte Prüfung
- Überwachung der Vertragserfüllung
Die Kontrollen werden nach Möglichkeit im Vorfeld und während der Bearbeitung der Anträge durchgeführt. Darüber hinaus werden Kontrollen auf der Grundlage von Risikoanalysen durchgeführt. Die verschiedenen Kontrollverfahren werden im Folgenden erläutert. Im Laufe des Jahres können neue Risiken auftauchen, die jederzeit zu einer Prüfung führen können. Bei der Planung und Durchführung einer Prüfung kann das Kollegium eine begründete Entscheidung treffen, auf leichtere Kontrollmittel zu verzichten, wenn diese nach Einschätzung des Kollegiums nicht dazu beitragen, mehr Sicherheit über die tatsächliche und gerechtfertigte Leistung zu erlangen. Weitere Informationen zu den Grundsätzen, die bei der Prüfung berücksichtigt werden, sind in Anhang 3 Prüfungsgrundsätze beschrieben.
3.1 Formale Kontrolle
In den Verordnungen zum Jugendgesetz heißt es, dass personenbezogene Daten zum Zweck der Finanzierung verarbeitet werden können (§ 6a), wobei bestimmte personenbezogene Daten beschrieben werden, die bei der Gebührenerhebung anzugeben sind (Artikel 6a.1 - 6a.3), und auch bei der Durchführung einer formellen Prüfung verarbeitet werden können (Artikel 6a.7).
In den Verordnungen zum Jugendgesetz (Artikel 1) wird die förmliche Prüfung wie folgt definiert: Eine Untersuchung, bei der das Kollegium oder eine vom Kollegium beauftragte Person überprüft, ob der angegebene Betrag stimmt:
- Es handelt sich um eine Dienstleistung, die zugunsten eines Jugendlichen erbracht wird, der seinen Wohnsitz in der Gemeinde des Kollegs hat;
- Eine Leistung betrifft eine Dienstleistung, auf die im Gesetz Bezug genommen wird;
- Es handelt sich um eine Dienstleistung, für die der Antragsteller gegenüber der Gemeinde berechtigt ist, und
- Entspricht den Vereinbarungen oder Subventionsbedingungen, die zu diesem Zweck von der Akademie oder in ihrem Namen getroffen wurden, oder entspricht in der Höhe dem, was unter niederländischen Marktbedingungen vernünftigerweise als angemessen angesehen werden kann;
Dazu gehört auch, ob die eingereichte Forderung unter die im Namen des Kollegiums erlassene Entscheidung fällt (in Bezug auf Umfang, Dauer, Intensität, Produkt).
Bei den formellen Kontrollen wird ein Teil der Rechtmäßigkeit der eingereichten Anträge geprüft und im Rahmen der regulären Bearbeitung der Rechnungen durchgeführt. Die förmlichen Kontrollen umfassen nicht die Überprüfung der tatsächlichen Lieferung, die ein wichtiger Bestandteil der Rechtmäßigkeit ist.
Das Verfahren für formelle Kontrollen nach dem Jugendgesetz wird analog zur Wmo 2015 angewendet.
3.2 Physische Kontrolle
Die Verordnungen zum Jugendgesetz (Artikel 1) definieren die materielle Prüfung wie folgt: Eine Untersuchung, bei der das Kollegium oder eine vom Kollegium beauftragte Person überprüft, ob die angegebenen Leistungen erbracht wurden;
- geliefert worden ist (tatsächliche Lieferung) und,
- oder diese Leistung (in Übereinstimmung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Anwendung angemessener Sorgfalt und professionellen Standards):
- mit einer vom Kollegium oder in dessen Auftrag ergangenen Entscheidung zusammenhängt, wonach ein Anspruch auf Prävention oder Jugendhilfe besteht;
- Wenn das Kollegium einen Anbieter beauftragt hat, in seinem Namen Präventions- oder Jugendhilfeleistungen zu erbringen, fällt dies unter diesen Auftrag;
- Passt zu einer Überweisung durch einen Hausarzt, Facharzt oder Jugendarzt,
- mit einer Entscheidung der zertifizierten Einrichtung gemäß Artikel 3.5 des Gesetzes übereinstimmt, die besagt, dass Jugendhilfe angemessen ist, oder
- im Zusammenhang mit einem Gerichtsbeschluss steht, der besagt, dass der Jugendliche für eine Kinderschutzmaßnahme oder eine Jugendbewährungshilfe bestimmt ist.
Zu (1) Die tatsächliche Lieferung kann in verschiedenen Formen der Prüfung untersucht werden, u. a. im Rahmen eines materiellen Audits und/oder einer Prüfung gemäß der Vereinbarung (falls vorhanden).
Zu 2: Die gesetzlich vorgeschriebene Anwendung angemessener Pflege und professioneller Standards in der Jugendpflege umfasst:
- Angemessene Betreuung im Sinne eines realistisch absehbaren Ergebnisses in der einzelnen Jugendhilfe (Jugendgesetz, Art. 4.1.1., Abs. 1):
- Erforderlichkeit
- Effektivität, Effizienz, Sicherheit, Klientenzentriertheit;
- Relevanter Beitrag zum gesunden und sicheren Aufwachsen und zur Entwicklung, die übergeordneten Ziele beim Einsatz der Jugendhilfe;
- Für die Wmo 2015 gelten die gleichen Anforderungen an die Angemessenheit der Betreuung, allerdings mit Beiträgen zur Selbstständigkeit oder Teilhabe als übergeordnete Ziele.
- Professionelles Handeln beinhaltet mindestens das Arbeiten nach professionellen Qualitätsrahmen (Inhalt und Bezug; Jugendgesetz, Art. 4.1.1., Abs. 2 und 3), wie z.B.:
- Sicherstellung einer angemessenen Betreuung in Umfang und Inhalt, sowohl zu Beginn als auch während der individuellen Jugendhilfe;
- Arbeit mit einem aktuellen, konkreten und mit dem Klienten abgestimmten Hilfeplan (siehe Anhang 2);
- Evaluationen;
- Handeln nach dem Stand von Wissenschaft und Praxis;
- Das Verfahren zur materiellen Kontrolle nach dem Jugendgesetz wird analog zur Wmo 2015 angewendet.
3.3 Detaillierte Prüfung
In den Verordnungen zum Jugendgesetz wird die detaillierte Überprüfung (1) wie folgt definiert:
Prüfung von personenbezogenen Daten eines Anbieters über Jugendliche, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, für die das betreffende Kollegium tätig ist, durch das Kollegium oder durch eine von ihm beauftragte Person zum Zweck der Sachkontrolle oder der Betrugsermittlung.
Die detaillierte Kontrolle dient der Vertiefung einer materiellen Kontrolle oder einer Betrugsuntersuchung. Als Erweiterung einer materiellen Prüfung wird eine Detailkontrolle (schwerstes Prüfungsinstrument) nur dann eingesetzt, wenn nach Durchführung des allgemeinen Prüfungsplans keine hinreichende Sicherheit in Bezug auf eines der Prüfungsziele aus dem allgemeinen Prüfungsplan besteht oder von vornherein abgeschätzt wird, dass das Prüfungsziel mit dem Einsatz eines allgemeinen Prüfungsinstruments nicht erreicht werden kann (2). Dabei wird die Detailkontrolle durchgeführt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind (3):
- GR Peelgemeenten (4) hat eine spezifische Risikoanalyse zu den Erkenntnissen aus dem umgesetzten allgemeinen Kontrollplan gemäß Artikel 6b.3 Absatz 2 durchgeführt;
- Im Anschluss an die spezifische Risikoanalyse hat GR Peelgemeenten einen spezifischen Kontrollplan und ein spezifisches Kontrollziel ausgearbeitet, das die Objekte der materiellen Kontrolle und die Methoden der detaillierten Kontrolle umfasst;
- Das gemäß Teil b festgelegte spezifische Ziel der Warenkontrolle kann ohne eine detaillierte Kontrolle nicht erreicht werden;
- Aus dem spezifischen Kontrollplan geht hervor, dass im Rahmen der eingehenden Kontrolle nicht mehr personenbezogene Daten verarbeitet werden, als im Hinblick auf den Zweck der Untersuchung und die Umstände des untersuchten Falls erforderlich sind;
- GR Peelgemeenten hat dem Dienstleistungserbringer vor der Durchführung der detaillierten Inspektion angemessene und - auf Wunsch des Dienstleistungserbringers - schriftliche Informationen zur Verfügung gestellt, aus denen hervorgeht, wie die in diesem Absatz genannten Bedingungen erfüllt wurden.
Das Verfahren zur detaillierten Überwachung nach dem Jugendgesetz wird analog zur Wmo 2015 angewendet.
(1) Verordnung zum Jugendgesetz, Artikel 1
(2) Verordnung zum Jugendgesetz, Artikel 6b.3(3) und (4) und Artikel 6b.5(1c)
(3) Verordnung zum Jugendgesetz, Artikel 6b.5
(4) Oder die Partei, der der GR die Befugnis übertragen hat
3.4 Überwachung der Einhaltung der Vertragsbedingungen
Dabei geht es um die Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen, die mit den Pflegeanbietern vereinbart wurden, die eine Vereinbarung mit der Gemeinde geschlossen haben. Dabei handelt es sich um Anforderungen, die zusätzlich zu den geltenden Gesetzen und Vorschriften (die vollständig erfüllt werden müssen) gelten. Die Gemeinden in Peel haben Bedingungen in die Vereinbarung aufgenommen, wie z. B.:
- Anforderungen an den Förderplan (siehe auch Anhang 2);
- Anforderungen an die Pflegequalität;
- Anforderungen an die Kompetenz des Personals;
- Bereitstellung von Informationen;
- Finanzielle, administrative und verwandte Vereinbarungen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbedingungen erfolgt u. a. durch Risiko, Datenanalyse, Datenabruf und Prüfung durch damit beauftragte Beamte oder externe Mitarbeiter (5). Dabei unterliegen personenbezogene Daten den unter formeller Kontrolle genannten Grundsätzen. Die Kontrolle ist beendet, wenn das Kontrollziel erreicht wurde und keine weiteren Anzeichen für eine unzureichende Sicherheit vorliegen. Liegt keine oder nur eine unzureichende Sicherheit vor, wird die Prüfung fortgesetzt. Die Prüfung kann aber auch beendet werden, wenn beide Parteien eine Einigung erzielen, durch die nach Ansicht der Gemeinde die Unsicherheiten und Risiken ausreichend kompensiert und abgedeckt erscheinen.
(5) für die die Geheimhaltungspflicht gilt
4. Allgemeine Risikoanalyse
Die allgemeine Risikoanalyse geht der Materialkontrolle voraus und zielt darauf ab, zu bestimmen, auf welche Daten sich die Kontrolle oder Untersuchung konzentrieren wird. Die allgemeine Risikoanalyse bildet die Grundlage für diesen allgemeinen Kontrollplan. Ziel der Risikoanalyse ist es, alle relevanten Risiken zu identifizieren, die nicht bereits durch Maßnahmen wie die formale Kontrolle kontrolliert werden. Das Ergebnis ist eine Liste von Risiken, die die Gemeinde im Rahmen des Jugendgesetzes und/oder der Wmo 2015 sieht, die als Leitfaden bei der Durchführung von wesentlichen Kontrollen dient. In der "Tabelle der allgemeinen Risikoanalyse" (Anhang 1) finden Sie die derzeit gültige allgemeine Risikoanalyse auf der Grundlage der Jugendhilfe in Form der Kinder- und Jugendpsychiatrie (K&J) und der Wmo 2015. In dieser Tabelle sind die bereits im Rahmen einer formellen Prüfung geprüften Risiken nicht erneut genannt, sie sind aber anwendbar.
Die Ausarbeitung, Erstellung und ggf. Aktualisierung der allgemeinen Risikoanalyse ist ein fortlaufender Prozess. Eine allgemeine Risikoanalyse und ein allgemeiner Kontrollplan sind harte Mindestanforderungen für den Beginn einer Materialkontrolle. Eine allgemeine Risikoanalyse und ein allgemeiner Kontrollplan bilden auch den relevanten Rahmen für alle (regelmäßigen oder durch Signale ausgelösten) Analysen, Kontrollen oder (vorläufigen) Untersuchungen, die vor der Entscheidung über den Beginn einer Materialkontrolle stattfinden können. Därför förbehåller kommunen att vid genomförandet av den allmänna kontrollplanen förvänta nya signaler och / eller risker, om dessa uppstår och förväntas att det kan leda till en potentiella finansiella skada och / eller en långt kundenvärde.
Die derzeitige Gesamtrisikoanalyse wurde auf der Grundlage folgender Kriterien erstellt:
- Bestandsaufnahme der Signale und Risiken.
Für die Bestandsaufnahme der Signale und Risiken wurden die folgenden Quellen herangezogen:- Bereits durchgeführte (formale) Prüfungen;
- Gesetze und Verordnungen/Verordnungen Jugendhilfe und Wmo der 5 Peel-Gemeinden;
- Fachliche Standards/Richtlinien;
- Bekannte Risiken aus der psychiatrischen Versorgung von Erwachsenen, soweit sie für die psychiatrische Versorgung von K&J gelten (6)
- Bekannte Risiken aus der Wmo 2015;
- Vertragsvereinbarungen;
- Signale aus Gesprächen mit dem Vertragsmanagement;
- Signale aus Gesprächen mit Klienten im Zugang;
- Externe Signale von z.B. VNG, Medien (Follow the Money), Bewohnern, etc.
- Analyse der Auswirkungen
Um eine Liste der wichtigsten Risikothemen zu erstellen, wurde geprüft, ob:- Es gibt bereits eine Managementmaßnahme, die das Risiko ausreichend abmildert;
- ein Risiko, falls es eintritt, zu einem finanziellen Schaden führen könnte (übermäßige Ausgaben);
- ein Risiko, wenn es eintritt, zu einem schlechten Kundennutzen führen kann.
Risikoträger und Risiken
Die allgemeine Risikoanalyse und die Wirkungsanalyse in Bezug auf K&J GGZ und Wmo 2015 führten zu drei Hauptrisikoobjekten. Bei jedem dieser Themen werden Risiken erkannt, die, wenn sie zu tatsächlicher Rechtswidrigkeit führen, erhebliche Auswirkungen in Form von Mehrausgaben und/oder unzureichenden positiven Ergebnissen für die Kunden haben (siehe Anhang 1 "Tabelle der allgemeinen Risikoanalyse").
Die drei gefährdeten Objekte sind:
- Finanzielle Legalität;
- Legitimität im Hinblick auf eine angemessene Jugendhilfe und auf Wmo zugeschnittene Dienstleistungen;
- Rechtmäßigkeit im Sinne der beruflichen Verantwortung.
(5) für die die Vertraulichkeitspflicht gilt
(6) u.a. "EX-19-2358 Risikoliste und Erklärung cGGZ 2020", veröffentlicht auf der Website von Zorgverzekeraars Nederland
5. Folgen der Materialkontrolle
Die physische Kontrolle kann nach dem Einsatz von allgemeinen Kontrollinstrumenten oder nach dem Einsatz von detaillierten Kontrollinstrumenten beendet werden. Die Konsequenzen hängen von den Ergebnissen in Bezug auf das Kontrollziel ab. Die materielle Kontrolle kann ohne Folgen für den Anbieter beendet werden, wenn das Kontrollziel erreicht wurde und ausreichende Gewissheit über die Rechtmäßigkeit und/oder Wirksamkeit der geprüften Forderungen besteht.
Das physische Audit kann mit Konsequenzen für den Anbieter beendet werden, wenn:
- Das Prüfungsziel wurde nicht erreicht, aber die Parteien haben sich auf eine akzeptable Entschädigung und/oder andere Maßnahmen geeinigt, wodurch das Risiko eines finanziellen Verlustes für die Gemeinde ausreichend verringert wurde. Das Risiko eines gegenwärtigen und zukünftigen Schadens für die Kunden ist ausreichend reduziert und es ist hinreichend nachgewiesen, dass rechtswidrige Handlungen stattgefunden haben. Die Gemeinde verhängt einseitig eine oder mehrere repressive und/oder präventive Maßnahmen, wie unten beschrieben;
- Das Prüfungsziel wurde nicht erreicht, da es genügend Beweise für Unregelmäßigkeiten gab und die Gemeinde einseitig beschloss, Forderungen einzuziehen und gegebenenfalls andere Sanktionsmaßnahmen zu ergreifen.
Maßnahmen
Die Gemeinde kann damit fortfahren:
- Schriftliche Warnung;
- Angepasste und/oder zusätzliche Vereinbarungen zwischen einem Gesundheitsdienstleister und einer Gemeinde;
- Aufrechnung oder Rückforderung von Zahlungen aufgrund unrechtmäßiger Forderungen;
- Aussetzung der Gebühren oder der Zahlung von Forderungen;
- Das Abkommen ist beendet;
- Anzeige bei IGZ, IJZ, Disziplinargericht, FIOD oder Wmo-Vorgesetzten und/oder Anzeige bei der Polizei.
Prävention
Die Maßnahmen können auch präventiv sein:
- Straffungspolitik;
- Verbesserungsplan des Anbieters in Abstimmung mit der Gemeinde;
- Verlängern oder verschärfen Sie die Vertragsvereinbarungen;
- Beendigung oder Auflösung des Abkommens.
6. Untersuchung von Betrug
Hierbei handelt es sich um Untersuchungen, bei denen das Gremium prüft, ob der Gesundheitsdienstleister vorsätzlich und absichtlich gegen Gesetze und Vorschriften verstößt, um sich selbst oder andere finanziell zu bereichern (7). Diese Untersuchung kann als Reaktion auf Signale erfolgen, die das Gremium erhält, oder als Reaktion auf Feststellungen bei einer formellen, wesentlichen Prüfung und/oder der Einhaltung von Vertragsbedingungen. Betrugssignale und Betrugsverdachtsfälle werden anschließend von den für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zuständigen Beamten untersucht.
(7) eine Fälschung, einen Betrug, eine Schädigung der Begünstigten oder eine Veruntreuung zum Nachteil der Gemeinde begeht, um eine Zahlung oder eine andere Leistung zu erlangen, auf die kein Anspruch besteht oder bestehen könnte (nicht abschließend)
7 Anhänge
7.1 Anhang 1 Tabelle der Gesamtrisikoanalyse
Objekt | Risiken |
---|---|
Finanzielle Rechtmäßigkeit |
|
Angemessene Pflege |
|
Berufsstandards und andere rechtliche und regulatorische Anforderungen |
|
(8) Jugendgesetz, Artikel 4.1.1(2)
(9) Jeugdwet, Artikel 1.1
(10) Jeugdwet, Artikel 4.1.1, Absatz 1
(11) Jeugdwet, Artikel 2.3, Absatz 1
(12) Jeugdwet, Artikel 4.1.4 Absatz 1 und 2
(13) Jugendgesetz, Artikel 4.1.1(3), Artikel 7.3.8(1) und WGBO
(14) Jugendgesetz, Artikel 4.1.3(2) und Artikel 7.3.2
(15) Jugendgesetz, Artikel 4.1.4(1) und (2)
(16) Jeugdwet, Artikel 4.1.1, Absatz 2, Besluit Jeugdwet, artikel 5.1.1, und SKJ Kwaliteitskader Jeugd, Toepassen van de norm van de verantwoorde werktoedeling in de praktijk, Version 2.1 September 2016
7.2. Anhang 2 Förderplan
Die Wmo 2015 legt fest, dass eine Einrichtung in jedem Fall auf sichere, wirksame, effiziente und kundenorientierte Weise bereitgestellt werden muss, die auf den tatsächlichen Bedarf des Kunden und auf andere Formen der Pflege oder Unterstützung, die der Kunde erhält, zugeschnitten ist. Und dass die Bereitstellung in Übereinstimmung mit der Verantwortung erfolgt, die sich aus der Berufsnorm für den Berufsangehörigen ergibt (17). Dazu gehört auch das "Modell grundlegender Qualitätsanforderungen für die Wmo-Unterstützung für besonders schutzbedürftige Bürger" (18). Das Jugendgesetz schreibt vor, dass der Betreuer eine verantwortungsvolle Hilfeleistung erbringen muss, worunter eine Hilfe mit einem guten Standard zu verstehen ist, die in jedem Fall sicher, wirksam, effizient und kundenorientiert ist und auf die tatsächlichen Bedürfnisse des Jugendlichen oder der Eltern zugeschnitten ist (19). Der Betreuer muss bei seiner Tätigkeit die Sorgfalt eines guten Betreuers walten lassen und im Einklang mit seiner Verantwortung handeln, die sich aus der für ihn geltenden Berufsnorm ergibt (20).
Förderplan Wmo-Anleitung
Die Vereinbarung Wmo Begeleiding (21) sieht vor, dass im Rahmen der von der Gemeinde genannten Ergebnisse, Ergebnisbereiche und Aktivitäten (22) die Ziele und Aktivitäten im Förderplan aufgeführt werden. Der Förderplan erfüllt die folgenden Anforderungen/Merkmale:
- Der Förderplan ist formlos;
- Es gibt keinen Unterstützungsplan, bevor er nicht sowohl vom Provider als auch vom Kunden unterzeichnet ist;
- Der Unterstützungsplan ist auf dem neuesten Stand. Wesentliche Änderungen der Ziele und/oder Aktivitäten werden jedes Mal in einen neuen oder aktualisierten Plan aufgenommen, der jedes Mal von Anbieter und Kunde neu unterzeichnet wird;
- Der Unterstützungsplan wird vom Anbieter unter Beachtung der Datenschutzgesetze erstellt. Informationen, die verhindern, dass der Unterstützungsplan ohne die vorherige Zustimmung des Kunden an die Stadtverwaltung weitergegeben wird, dürfen vom Anbieter nicht in den Plan aufgenommen werden.
Ein Leitfaden, der für die Erstellung des Unterstützungsplans verwendet werden kann, wird ebenfalls mit der Entscheidung für eine maßgeschneiderte soziale Unterstützung übermittelt:
- Kontext: kurze Beschreibung der aktuellen Situation, die den Hilfebedarf und die Hauptprobleme deutlich macht;
- Ziele: konkrete und SMARTe Ziele, bei denen klar ist, was die Hauptziele sind. Es ist klar, ob die Ziele auf die Verbesserung, Stabilisierung oder Kompensation der Selbstständigkeit und/oder Teilhabe ausgerichtet sind. Die Ziele beziehen sich auf das, was den Klienten derzeit pflegebedürftig macht, und sind mit der Bitte des Klienten um Hilfe verbunden. Zu den Zielen gehört auch (wenn möglich) ein Ziel im Hinblick auf die Verringerung der Abhängigkeit von professioneller Pflege und Unterstützung.
- Ansatz: Welche Aktivitäten sind erforderlich, um das Ziel zu erreichen, wer macht was und in welchem Umfang/Zeitaufwand?
- Laufzeit: Zeitpunkt des Beginns des Plans, Dauer des Plans und inwieweit können die Ziele innerhalb der Planperiode vollständig erreicht werden?
- Bewertung: Zu welchen Zeitpunkten, wie und durch wen wird eine formelle Bewertung stattfinden?
Jugendförderplan
Die Vereinbarung über die individuelle Betreuung von Jugendlichen (23) legt in Bezug auf den Betreuungsplan fest, dass der vom Jugendbetreuer verwendete Betreuungsplan auf gesetzlicher Grundlage oder in Übereinstimmung mit einem Qualitätsstandard erstellt wird, der in dem Sektor ausdrücklich gilt oder unterstützt wird. Auch in anderen Fällen erfüllt der Förderplan die folgenden Anforderungen/Merkmale:
- In einem Unterstützungsplan werden die Aktivitäten, die Qualität, die Intensität, die Dauer, die Ziele und die angestrebten Ergebnisse des Einsatzes der Hilfe beschrieben;
- Der Förderplan ist formlos;
- Es gibt keinen Förderplan, solange der Jugendbetreuer nicht nachweisen kann, dass der Jugendliche und/oder die Eltern über den Plan informiert wurden und diesem zustimmen. Die Beweislast für die Zustimmung des Jugendhilfeanbieters liegt immer beim Jugendhilfeanbieter;
- Der Förderplan ist auf dem neuesten Stand. Wesentliche Änderungen werden immer in einen neuen oder aktualisierten Plan aufgenommen, für den der Jugendbetreuer nachweisen kann, dass der Jugendbetreuer über die Änderungen informiert wurde und ihnen zustimmt. Die Beweislast für die Zustimmung des Jugendbetreuers liegt immer beim Jugendbetreuer;
- Der Betreuungsplan ist vom Jugendbetreuer unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erstellen. Informationen, die verhindern, dass der Unterstützungsplan ohne die vorherige Zustimmung des Jugendbetreuers an die Stadtverwaltung weitergegeben wird, dürfen nicht in den Plan aufgenommen werden.
Bewertung des Jugendförderplans
- Der Jugendhilfeanbieter erstellt zu jedem vereinbarten Evaluationszeitpunkt und mindestens 4 Wochen vor Ende der Indikation einen Evaluationsbericht. Der Evaluationsbericht erfüllt die folgenden Anforderungen/Merkmale:
- Der Evaluationsbericht beschreibt auf jeden Fall:
- Die Entwicklung, die der Jugendliche durchlaufen hat
- für jedes SMART-Ziel, ob das Ergebnis erreicht/ nicht erreicht/ teilweise erreicht wurde und eine Erklärung dafür
- Welche Aktivitäten der Jugendbetreuer unternommen hat, um die Ergebnisse zu erreichen
- Beschreibung dessen, was noch erforderlich ist (falls zutreffend);
- Der Bewertungsbericht ist formfrei.
- Der Evaluationsbericht beschreibt auf jeden Fall:
(17) Wmo, Artikel 3.1 Absatz 2
(18) Vereinbarung Wmo 2015 Leitfaden, Artikel 2.2 Absatz 3
(19) Jugendgesetz, Artikel 4.1.1 Absatz 1
(20) Jugendgesetz, Artikel 4.1.1 Absatz 3
(21) Vereinbarung Wmo 2015 Leitfaden, Artikel 2.5
(22) Vereinbarung Wmo 2015 Leitfaden, Artikel 2.3 und Anhang 7
(23) Vereinbarung Individual Provision Youth, Artikel 2.4 Absatz 7
7.3 Anhang 3 Kontrollannahmen
- Verhältnismäßigkeit; das am wenigsten einschneidende Kontrollmittel, mit dem das Ziel erreicht werden kann, wird eingesetzt;
- Auskunftsersuchen, u. a. in Bezug auf Organisation, Pflege, Form, Gespräch;
- Prozesskontrolle, u. a. in Bezug auf den Pflegeprozess;
- Beziehungskontrolle (24);
- Bewohnerbefragung von Klienten der an der Studie beteiligten Pflegedienstleister;
- Bei der Ermittlung einer angemessenen Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit werden u. a. folgende Punkte berücksichtigt
- Das Ausmaß des Fehlers oder der Diskrepanz;
- die normative Vertrautheit mit dem Gesundheitswesen und den Anspruchsvoraussetzungen;
- alle früheren Fehler oder Warnungen;
- Haltung des Leistungserbringers (einschließlich der Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei der Untersuchung);
- Sorgfältige Abwägung der berechtigten Interessen;
- Sorgfältiges Verfahren (einschließlich rechtzeitiger Mitteilung und angemessener Begründung durch das Kollegium);
- Interessen der Kunden;
- Die Konsequenz steht in einem angemessenen Verhältnis zu den festgestellten Mängeln;
- Angemessenheit und Fairness.
- Recht auf Information; das Kollegium legt Informationen über die allgemeine Risikoanalyse und den allgemeinen Kontrollplan in einer Weise offen, die den Bewohnern, den jungen Menschen und ihren gesetzlichen Vertretern sowie den Leistungserbringern leicht zugänglich ist. Vor einer (allgemeinen oder detaillierten) Prüfung wird der Leistungserbringer - auf seinen Wunsch hin schriftlich - über den Prüfungsschritt, den Grund, den Zweck und die Form der Prüfung informiert;
- Transparenz: Die Ergebnisse der einzelnen Prüfschritte werden mit dem Gesundheitsdienstleister erörtert, und zwar kontradiktorisch;
- Anhörung & Widerlegung; während der Anhörung & Widerlegung erhält der Gesundheitsdienstleister eine Rückmeldung über die Ergebnisse pro Kontrolle (Schritt). Wenn ausreichende Gewissheit über die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der erbrachten Leistung besteht, ist die Prüfung abgeschlossen. Besteht Unklarheit über die Rechtmäßigkeit, muss der Gesundheitsdienstleister die Zweifel durch eine Begründung im kontradiktorischen Audit ausräumen, z. B. durch die Vorlage zusätzlicher Nachweise. Ist dies nicht möglich, werden weitere Kontrollschritte eingeleitet.
(24) Kontrollansatz, der auf der Prüfung des Zusammenhangs zwischen zwei Größen beruht
7.4 Anhang 4 Quellenverzeichnis
- Jugendgesetz, Artikel 4.1.1(2);
- Jugendgesetz, Artikel 4.1.1(3), Artikel 7.3.8(1);
- Jugendgesetz, Artikel 4.1.3(2) und 7.3.2;
- Jugendgesetz, Artikel 4.1.4(1) und (2);
- Verordnung zum Jugendgesetz, Artikel 5.1.1;
- Bestimmungen des Jugendgesetzes, Artikel 6a.7(2);
- Verordnung zum Jugendgesetz, Artikel 6b;
- Bestimmungen des Jugendgesetzes, Artikel 6b.1(3);
- Verordnung zum Jugendgesetz, Artikel 6b.3;
- Verordnung zum Jugendgesetz, Artikel 6b.5;
- Verordnung Wmo 5 Peel Gemeinden;
- Jugendhilfeverordnung Peelgemeenten
- Wmo 2015 Leitvereinbarung
- Vereinbarung über die individuelle Vorsorge für Jugendliche
- Wmo 2015, Artikel 6.1;
- SKJ-Qualitätsrahmen für die Jugend, Anwendung des Standards für verantwortungsvolles Handeln in der Praxis, Version 2.1 September 2016;
- Website von Zorgverzekeraars .