Parkausweis für Behinderte

Hervorgehobener Text: In unserer Gemeinde gibt es eine Reihe von Behindertenparkplätzen. Sie können hier parken, wenn Sie im Besitz eines gültigen Behindertenparkausweises sind. Bitte erkundigen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung nach den Bedingungen und Kosten.

Möchten Sie einen Behindertenparkausweis beantragen? Holen Sie sich ein Antragsformular am Schalter im Rathaus. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Wann haben Sie Anspruch auf den Behindertenparkausweis (gpk)?
  • Sie fahren das Auto selbst?

    • Dann gibt es zwei Fragen zu beantworten:
    1. Können Sie (mit einem Hilfsmittel) weniger als 100 Meter gehen?
    2. Sitzen Sie immer in einem Rollstuhl?
      Wenn Sie eine der beiden Fragen mit Ja beantworten können, haben Sie Anspruch auf einen gpk-Fahrer
  • Sie fahren das Auto nicht selbst?

    • Dann gibt es drei Fragen zu beantworten:
    1. Sind Sie als Beifahrer ständig auf die Hilfe des Fahrers angewiesen?
    2. Können Sie (mit einem Hilfsmittel) weniger als 100 Meter gehen?
    3. Sitzen Sie immer in einem Rollstuhl?

Wenn Sie Frage 1 mit "Ja" beantworten können und auch die Fragen 2 und/oder 3 mit "Ja" beantworten können, kommen Sie für einen gpk-Passagier in Frage.

  • Kombination aus Fahrerkarte und Fahrgastkarte:

    • Sie können auch für eine Kombination aus gpk-Fahrer und gpk-Beifahrer in Frage kommen.
Wie beantragen Sie den Behindertenparkausweis? Folgen Sie den Schritten
  1. Wenden Sie sich an die Stadtverwaltung, um mitzuteilen, dass Sie die Karte beantragen möchten.
  2. Sie erhalten das Antragsformular und senden es ausgefüllt zurück. Die Gemeinde führt Untersuchungen durch. In bestimmten Fällen muss ein ärztliches Gutachten eingeholt werden. Die Gemeinde entscheidet, welcher Arzt/welche Einrichtung diese Untersuchung durchführt. Auch wenn Sie eine Verlängerung Ihres Behindertenparkausweises beantragen, ist gelegentlich eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
  3. Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie ein Schreiben (Bescheid) von Ihrer Gemeinde. In diesem Bescheid steht, aus welchen Gründen Sie einen Behindertenparkausweis erhalten oder nicht. Außerdem wird angegeben, ob Sie einen Ausweis für einen Fahrer und/oder Beifahrer erhalten können und wie lange der Ausweis gültig ist.
Was kostet ein Behindertenparkausweis?

Für die Beantragung eines Behindertenparkausweises sind die folgenden Gebühren zu entrichten:

Bij toekenning en afwijzing:
ProduktKosten
Erstantrag auf einen Behindertenparkausweis€ 102,40
Erneuerung des Behindertenparkausweises mit ärztlicher Beratung€ 102,40
Verlängerung des Behindertenparkausweises ohne ärztlichen Rat€ 14,40

Die Kosten für die ärztliche Untersuchung sind manchmal im Honorar enthalten und manchmal nicht. Bei der ersten Kontaktaufnahme wird der Berater Sie über die Kosten informieren.

Wenn Sie eine kommunale Einkommenserklärung vorlegen können, wird keine Gebühr erhoben.
Diese Einkommenserklärung muss dem Antragsformular beigefügt werden.

Wie lange ist der Behindertenparkausweis gültig?

Ein Behindertenparkausweis ist maximal fünf Jahre gültig. Ein Ausweis kann für einen kürzeren Zeitraum ausgestellt werden, wenn sich der Gesundheitszustand des Inhabers voraussichtlich verbessert.

Richtlinien für die Verwendung eines Behindertenparkausweises
  • Die Parkkarte (Fahrer oder Beifahrer) ist auf Ihren Namen ausgestellt und darf nur verwendet werden, wenn Sie vor Ort sind.
  • Die Karte ist nicht an ein Kennzeichen gebunden. Sie können die Karte für jedes Auto verwenden.
  • Legen Sie die Parkkarte gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe.
  • Der Parkausweis ist bis zu dem auf dem Ausweis angegebenen Ablaufdatum gültig.
  • Mit einem Behindertenparkausweis können Sie in den Niederlanden und den meisten europäischen Ländern auf Behindertenparkplätzen parken. Sie müssen sich jedoch an die örtlichen Parkvorschriften der Gemeinde halten.