Jahresbericht 2020 des Rechnungshofs

1. Vorwort

Vor Ihnen liegt der Jahresbericht 2020 des gemeinsamen Rechnungshofs der Gemeinde Laarbeek und der Gemeinde Gemert - Bakel. Mit diesem Bericht kommt der Rechnungshof der gesetzlichen Verpflichtung nach, einen Jahresbericht über die Aktivitäten im Jahr 2020 zu erstellen. In diesem Berichtsjahr konzentrierten sich die Arbeiten auf die regionale Studie über die Funktionsweise des Omgevingsdienst Zuidoost-Brabant, die Ausarbeitung des Forschungsprotokolls und die Wahl der künftigen Forschungsthemen. Außerdem gab es eine Änderung in der Zusammensetzung des Rechnungshofs.

Der Rechnungshof bedankt sich für die Unterstützung durch die Kanzlei und die professionelle Zusammenarbeit mit den Beamten der beiden Gemeinden. Erwähnenswert ist auch die konstruktive Diskussion mit der Regiegroep. Bei Fragen oder Unklarheiten im Anschluss an diesen Jahresbericht wenden Sie sich bitte an den Präsidenten des Gerichtshofs.

März 2021

Herr F. van Vugt (Vorsitzender) Herr J. Sanders (Mitglied) Herr R. Malag (Mitglied)

2. Zusammensetzung des Gerichtshofs

Der Rechnungshof Gemert-Bakel - Laarbeek hatte am 1. Januar 2020 folgende Zusammensetzung:

  • Herr J. Verhoeven (Vorsitzender)
  • Herr J. Sanders (Mitglied)
  • Herr R. Malag (Mitglied)

Im Dezember 2019 kündigte Herr Verhoeven, um seine Tätigkeit für den Hof zum 1. April 2020 zu beenden. Mitte Februar begann die Leitungsgruppe mit der Suche nach einem neuen Vorsitzenden. Der beratende Ausschuss für die Ernennung setzte sich aus einer Delegation der Direktionsgruppe zusammen. Der Beamte der Gemeinde Laarbeek und die beiden amtierenden Mitglieder nahmen an den Vorstellungsgesprächen teil und hatten eine beratende Funktion. Die Resonanz auf die Ausschreibung war sowohl quantitativ als auch qualitativ.

Der beratende Nominierungsausschuss hat einstimmig beschlossen, Herrn F. van Vugt zum Vorsitzenden des Rechnungshofs zu ernennen. Beide Gemeinderäte nahmen die Nominierung an. Herr Van Vugt wurde in der Sitzung des Gemeinderats von Laarbeek am 19. März 2020 und in der Sitzung des Gemeinderats von Gemert - Bakel am selben Abend ernannt.

Die Zusammensetzung des Hofes zum 31. Dezember 2020:

  • Herr F. van Vugt (Vorsitzender)
  • Herr J. Sanders (Mitglied)
  • Herr R. Malag (Mitglied)

Im Jahr 2020 wurde der Gerichtshof offiziell von Frau H. van der Heijden (Sekretärin und stellvertretende Standesbeamtin der Gemeinde Gemert-Bakel) unterstützt. Ende 2020 wurde bekannt gegeben, dass Frau H. van der Heijden ihre Karriere in einer anderen Gemeinde fortsetzt.

Im Jahr 2020 erhielt der Rechnungshof technische und beratende Unterstützung von Herrn R. van Heijnsbergen, Standesbeamter der Gemeinde Laarbeek. Die erhaltene Unterstützung und Beratung war für den Rechnungshof von zusätzlichem Nutzen. Der Rechnungshof erlebt die Zusammenarbeit als konstruktiv und positiv. Der Hof dankt Herrn Verhoeven für seinen Beitrag und seine verbindende Arbeit und wir blicken auf eine angenehme Zusammenarbeit zurück. Der Hof dankt Frau Van der Heijden für ihre unterstützende Arbeit für den Hof und wünscht ihr viel Erfolg in ihrem neuen Arbeitsumfeld.

3. Methodik und Sitzungen

Der Rechnungshof ist ein unabhängiges Organ, dessen Aufgaben und Befugnisse im Gemeindegesetz und in der von den Gemeinderäten verabschiedeten Verordnung über den Rechnungshof der Gemeinden Gemert-Bakel und Laarbeek 2015 und der Vereinbarung über den gemeinsamen Rechnungshof der Gemeinden Gemert-Bakel und Laarbeek beschrieben sind. Es gibt auch eine Geschäftsordnung.

Der Rechnungshof untersucht die Auswirkungen der Kommunalpolitik sowie die Effizienz und Effektivität der Kommunalpolitik, der kommunalen Verwaltung und Organisation, die Rechtmäßigkeit der kommunalen Verwaltung sowie die Effizienz und Effektivität von Einrichtungen, deren Tätigkeiten ganz oder zu einem wesentlichen Teil von der Kommune finanziert werden.

Für den Gerichtshof gibt es eine Regiegroep. Die Regiegroep ist ein interkommunales Beratungsgremium, das sich aus mindestens zwei Mitgliedern pro Gemeinderat zusammensetzt, die von einem der Gemeindesekretäre unterstützt werden. Die Regiegroep fungiert im Namen der Gemeinderäte als Resonanzboden und Kontaktstelle für den Rechnungshof. Im Jahr 2020 bestand die Regiegroep aus Herrn J. Gruijters (Vorsitzender), Frau D. Methorst - van Kessel, Herrn R. van den Berkmortel und Herrn S. Janszen. Die Leitungsgruppe wurde von Herrn R. van Heijnsbergen unterstützt.

Der Stadtrat kann den Rechnungshof auffordern, über die Lenkungsgruppe Untersuchungen durchzuführen, wobei der Rechnungshof in seiner endgültigen Auswahl der Themen unabhängig ist. Er erstellt einen jährlichen Untersuchungsplan und einen Jahresbericht.

Die Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen der durchgeführten Untersuchungen werden in einem Berichtsentwurf festgehalten. Dieser Berichtsentwurf wird nach und nach den an der Untersuchung beteiligten Beamten und Verwaltungsbediensteten vorgelegt. Sie erhalten die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Nach der Bearbeitung der Stellungnahmen legt der Rechnungshof den Bericht dem Gemeinderat vor.

Der Hof bewertet die Zusammenarbeit und die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Regiegroep und dem Hof als positiv. Wir hoffen, dass diese Synergie auch in den kommenden Jahren anhalten wird.

Sitzungen im Jahr 2020

Im Berichtsjahr 2020 gab es nur wenige physische Treffen. Viele Kontakte fanden per Telefon oder digital statt. Im Berichtsjahr hatte der Hof 24 Kontaktmomente für seine eigenen Sitzungen, Sitzungen mit dem Lenkungsausschuss und Sitzungen mit Dritten im Zusammenhang mit der Durchführung der Untersuchungen. Außerdem gab es einzelne Kontakte zwischen den Mitgliedern selbst sowie zwischen dem Vorsitzenden und dem Vorstand, dem Kanzler, den Beamten und Dritten.

4. Nachforschungen und andere Arbeiten

Vorgestellte Forschung

Regionale Untersuchung der Funktionsweise des Omgevingsdienst Zuidoost-Brabant (ODZOB)

Die Rechnungshöfe von Best, Eindhoven, Geldrop-Mierlo, Gemert- Bakel, Laarbeek, Nuenen c.s., Son en Breugel, Veldhoven und Waalre haben gemeinsam den Omgevingsdienst Zuidoost Brabant untersucht. Der ODZOB hat als gemeinsame Einrichtung die Aufgabe, zusammen mit seinen Kettenpartnern, den 21 regionalen Gemeinden und der Provinz Nordbrabant für ein sicheres und gesundes physisches Lebensumfeld zu sorgen. Ziel der Untersuchung ist es, dem Gemeinderat u.a. Einblicke in die Effektivität und Effizienz von ODZOB, seine Verwaltung und Führung, zukünftige Aufgaben und Verbesserungsmöglichkeiten zu geben. Die Untersuchung wurde im 4. Quartal 2019 eingeleitet und es wurden Interviews mit Beamten, Direktoren und Ratsmitgliedern geführt. Die Forschungsergebnisse wurden am 28. Mai im Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten der Gemeinde Laarbeek und am 17. Juni im Ausschuss für Raum und Mobilität der Gemeinde Gemert - Bakel vorgestellt. Für diese Präsentationen hatte der Rechnungshof Herrn M. Baart von der Forschungsfirma Twynstra Gudde eingeladen, um den Bericht zu erläutern. Beide Gemeinderäte (Laarbeek am 25. Juni und Gemert-Bakel am 9. Juli) nahmen die Empfehlungen an. Die Kosten für diese Studie, mit Ausnahme der Präsentationen im Gemeinderat, wurden von der Gemeinde Eindhoven getragen.

Kommende Umfragen

Der Rechnungshof orientierte sich an möglichen Untersuchungsthemen. Die Fraktionen wurden gebeten, ihre diesbezüglichen Ideen einzubringen. Wir freuen uns über die qualitativ gute Resonanz der Fraktionen, die uns als Grundlage für unsere Überlegungen dienen.

Gemeinde Gemert - Bakel

Für die Gemeinde Gemert - Bakel wurden die folgenden Themen genannt:

  • Prozess des Entscheidungspools
  • Prozess der Entscheidungsfindung MFA De Mortel
  • Subventionierung von Berufsverbänden und Institutionen, NICHT von Vereinigungen
  • Tourismuspolitik
  • Partnerschaften
  • Annehmlichkeitsgrad im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden und im Verhältnis zu den kommunalen Gebühren

Bei seiner Prüfung der Fragen kam der Rechnungshof Mitte 2020 zu folgenden Schlussfolgerungen:

  • o Prozess der Entscheidungsfindung Pool und Entscheidungsfindung MFA De Mortel:
    • noch kein Thema für eine Gerichtsuntersuchung
  • Subventionierung von Berufsverbänden und -institutionen, NICHT von Vereinigungen:
    • An sich ein gutes Forschungsthema, sofern es sich auf die 11 berufsständischen Institutionen konzentriert (auf sie entfallen 80% des Subventionsvolumens). Der Schwerpunkt würde dann auf der Frage liegen, inwieweit die Subventionspolitik effektiv und effizient ist. Dabei würde auch untersucht werden, ob der Rat seine rahmensetzende und kontrollierende Funktion erfüllen kann.
  • Tourismuspolitik:
    • Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat eine Studie kaum einen zusätzlichen Nutzen. Der Hof bezweifelt in der Tat den Zeitpunkt dieser Studie, da jetzt neue politische Maßnahmen anstehen und derzeit ein Prozess zur Schaffung einer einheitlichen Plattform im Gange ist.
  • Partnerschaften:
    • In Anbetracht der Entscheidung von Laarbeek, die Zusammenarbeit mit Gemert-Bakel zu prüfen, sieht der Hof keine Notwendigkeit für eine eigene Prüfung der Partnerschaften.
  • Niveau der Annehmlichkeiten:
    • Der Rechnungshof beabsichtigt, dieses Thema im Frühjahr 2021, nach Abschluss der Bürgerbefragung, in Angriff zu nehmen.

Schlussfolgerung:

Das förderungswürdigste Thema ist die eingehende Erhebung über Zuschüsse für professionelle Einrichtungen. Die Umfrage wird intern durchgeführt. Diese Umfrage wurde im November gestartet. Eine Umfrage auf der Ebene der Einrichtungen wird im Frühjahr 2021 gestartet.

Gemeinde Laarbeek

Für die Gemeinde Laarbeek wurden die folgenden Punkte berücksichtigt:

  • Schuldenerlass
  • Starter-Darlehen
  • Sicherheitspolitik
  • Null-Linien-Einrichtungen

Bei der Prüfung dieser Fragen gelangte der Hof zu den folgenden Schlussfolgerungen:

Vorläufige Schlussfolgerung:

Im Prinzip wäre der Schuldenerlass ein hervorragendes Thema, aber der Hof wollte eine kurze (Vor-)Analyse vornehmen, ob das Thema zum jetzigen Zeitpunkt angemessen ist. Das Gleiche gilt für das Thema "Dienstleistungen zum Nulltarif": Hier sind zunächst einige weitere Erläuterungen/Informationen erforderlich. Der Rechnungshof wird diese weitere Analyse Anfang 2021 abschließen und dann eine Entscheidung für eine der beiden Studien treffen.

Das Thema Sicherheitspolitik wird auf die grüne Liste des Rechnungshofs gesetzt, und im nächsten Jahr wird er prüfen, ob eine Untersuchung dann angebracht ist. Zum Thema Start-up-Darlehen empfahl der Rechnungshof, schriftliche Fragen dazu zu stellen.

Thema für beide Gemeinden

Von den Fraktionen der beiden Gemeinderäte wurden keine Themen genannt, die sich für eine Untersuchung für beide Gemeinden zusammen eignen würden. Der Rechnungshof hat innerhalb der Regiegroep sondiert, ob die Bürger einen Mehrwert darin sehen würden, wenn der Rechnungshof eine Bevölkerungsumfrage über die Meinungen und Wünsche der Einwohner zu verschiedenen Politikbereichen in Auftrag geben würde, und zwar mit Hilfe des Instruments Waarstaatjegemeente.nl Citizen's Survey. Die Frage, ob dies eine interessante Option für die beiden Gemeinden Gemert-Bakel und Laarbeek wäre, wurde von der Regiegroep positiv beantwortet. Aufgrund dieser positiven Resonanz beschloss der Rechnungshof, diese Umfrage durchzuführen.

Dabei handelt es sich um eine Umfrage mit einem standardisierten Fragebogen, die regelmäßig in vielen Gemeinden durchgeführt wird und deren Ergebnisse daher verglichen werden können. Diese Umfrage wird von einer externen Agentur, PON/Telos, durchgeführt. Die Vorbereitungen dafür wurden Ende 2020 getroffen (einschließlich einer Anfrage für zusätzliche Fragen). Die eigentliche Bürgerbefragung wird Anfang 2021 durchgeführt.

Andere Aktivitäten

Der Rechnungshof stellte fest, dass er nicht über ein Forschungsprotokoll verfügte. Im Mai hat der Rechnungshof das Forschungsprotokoll erstellt und angenommen. Dieses Forschungsprotokoll des gemeinsamen Rechnungshofs stützt sich auf die "Verordnung über den Rechnungshof Gemert-Bakel und Laarbeek - 2015", den "Pakt der Rechnungshofgemeinden Gemert-Bakel und Laarbeek - 2015" und die "Geschäftsordnung des Rechnungshofs Gemert-Bakel und Laarbeek - 2017".

Bedeutung des Forschungsprotokolls

In dem Untersuchungsprotokoll beschreibt der Hof die Leitlinien, die er bei der Durchführung seiner Untersuchungen anwendet. Ziel dieses Protokolls ist es, die Qualität der Untersuchungen des Hofes und den reibungslosen Ablauf des gesamten Untersuchungsprozesses innerhalb der Organisation zu gewährleisten. Darüber hinaus möchte der Hof mit diesem Protokoll einen Einblick in die Arbeitsmethoden des Hofes geben und so zu einer transparenten Atmosphäre beitragen, in der der Hof seine Aufgaben wahrzunehmen versucht.

Dieses Protokoll ist kein statisches Dokument; die künftige Entwicklung der lokalen Prüfungsarbeit kann zu einer teilweisen Überarbeitung des Protokolls führen.

5. Haushalt

Der Rechnungshof führt seine Arbeit im Rahmen des vom Rat für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Budgets aus. In den gemeinsamen Rechnungshofgemeinden Gemert-Bakel und Laarbeek wurde vereinbart, dass die beteiligten Gemeinden ein jährliches Budget von 1,00 € pro Einwohner zur Verfügung stellen. Die Durchführungskosten des Rechnungshofs gehen zu Lasten dieses Budgets. Der Ausschuss hat einen offiziellen Sekretär und führt die Untersuchungen zusammen mit externen Sachverständigen durch. Zusammengefasst ergibt sich daraus die folgende finanzielle Verantwortlichkeit.

Budget
Beitrag Laarbeek€ 22.500
Beitrag Gemert - Bakel€ 30.719
Restbetrag 2019€ 26.000
Insgesamt€ 79.219
Uitgaven
Kosten der Forschung€ 21.730
Vergütungen für die Mitglieder€ 6.600
Andere€ 1.792
Insgesamt€ 30.122

Der größte Teil der Forschungskosten wurde für Studien im Jahr 2021 aufgewendet. Die Mitglieder des Rechnungshofs erhalten für beide Rechnungshöfe eine monatliche Aufwandsentschädigung einschließlich Spesen in Höhe von 200 € für den Vorsitzenden und 175 € für die Mitglieder. Für interne Untersuchungen wird der Stundensatz von 55 € angewandt. Die sonstigen Kosten beziehen sich auf die Mitgliedschaft in der niederländischen Vereinigung der Rechnungshöfe und Rechnungsprüfungsausschüsse (NVRR), die Einstellungskosten und die Repräsentationskosten. Aus dem Saldo 2020 wird gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung -> maximale Übertragung = 50 % des Jahresbudgets <- ein Betrag von 26.000 € in den Haushalt 2021 eingestellt.