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Werden Sie ein Haus bauen oder renovieren? Wenn ja, benötigen Sie möglicherweise eine Umweltgenehmigung. Diese können Sie über den digitalen Umweltschalter prüfen und beantragen. Sie müssen nicht für alle (Bau-)Tätigkeiten gleichzeitig einen Antrag über diesen digitalen Schalter stellen, aber Sie können.
Genehmigungsfreie Veranstaltung und Antrag auf Veranstaltungsgenehmigung
Die Fällung von Bäumen oder (Teilen von) Beständen auf der Grünen Karte erfordert eine Ausnahmegenehmigung. Die Fällung eines Baumes innerhalb der in der Grünen Karte angegebenen Strukturlinien und Grünflächen erfordert ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung. Wird der Antrag auf Fällung gestellt, weil die Erhaltung des Baumes nicht mehr verantwortbar erscheint, ist ein zusätzliches Gutachten erforderlich. In diesem Gutachten, das von einem Baumsachverständigen (mindestens ETW-zertifiziert) erstellt wird, muss nachgewiesen werden, dass der Baum nicht sicher erhalten werden kann. Außerdem muss vor der Fällung eines Baumes oder eines Holzbestandes der Flächennutzungsplan geprüft werden, um festzustellen, ob eine Umweltgenehmigung erforderlich ist.
Wenn Sie alkoholische Getränke zu einem besonderen, zeitlich begrenzten Anlass, z. B. einer Veranstaltung, ausschenken möchten, benötigen Sie eine zeitlich begrenzte Schank- und Speiselizenz (oder Dispensation). Diese wird in Kombination mit einer Veranstaltungslizenz erteilt. Die vorübergehende Schank- und Speiselizenz kann für höchstens 12 Tage erteilt werden.