Grüne Karte

Die Fällung von Bäumen oder (Teilen von) Beständen auf der Grünen Karte erfordert eine Ausnahmegenehmigung. Die Fällung eines Baumes innerhalb der in der Grünen Karte angegebenen Strukturlinien und Grünflächen erfordert ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung. Wird der Antrag auf Fällung gestellt, weil die Erhaltung des Baumes nicht mehr verantwortbar erscheint, ist ein zusätzliches Gutachten erforderlich. In diesem Gutachten, das von einem Baumsachverständigen (mindestens ETW-zertifiziert) erstellt wird, muss nachgewiesen werden, dass der Baum nicht sicher erhalten werden kann. Außerdem muss vor der Fällung eines Baumes oder eines Holzbestandes der Flächennutzungsplan geprüft werden, um festzustellen, ob eine Umweltgenehmigung erforderlich ist.
Anweisungstext :Sie können Ihre Bewerbung digital über das Omgevingsloket online einreichen. Hier finden Sie auch die Einreichungsbedingungen.

Erläuterung Grüne Karte

Wertvolle Bäume und besondere Holzbestände sind ein kostbares Gut. Sie sind besonders wegen ihres hohen Alters, ihrer Schönheit oder ihrer Seltenheit. Sie befinden sich oft an besonderen Orten und prägen das Bild ihrer Umgebung. Um diese Waldbestände zu schützen und zu erhalten, verfügt die Gemeinde Gemert-Bakel über eine Grüne Karte.

Die Grünkarte befindet sich noch in der Entwicklung. Die Grünflächen der Gemeinde und die Bäume/Pflanzbänder innerhalb der Kerne werden noch auf der Karte bearbeitet.

Die Grüne Karte ist in digitaler Form erhältlich unter Green Map Gemert-Bakelexternal-link-icon.

Eine Umweltgenehmigung ist erforderlich für

Das Fällen von Bäumen oder (Teilen von) Holzbeständen auf der Grünen Karte erfordert eine Ausnahmegenehmigung. Eine Ausnahmegenehmigung ist auch für die Fällung eines Baumes innerhalb der in der Grünen Karte angegebenen Strukturlinien und Grünflächen erforderlich.

Wird der Antrag auf Fällung gestellt, weil die Erhaltung des Baumes nicht mehr verantwortbar erscheint, ist ein zusätzliches Gutachten erforderlich. Dieses Gutachten, das von einem Baumsachverständigen (mindestens ETW-zertifiziert) erstellt wird, zeigt, dass der Baum nicht sicher erhalten werden kann.

Darüber hinaus muss vor dem Fällen eines Baumes oder eines Holzbestandes im Flächennutzungsplan geprüft werden, ob eine Umweltgenehmigung erforderlich ist.

Gebühren

De leges voor een omgevingsvergunning voor kappen
ProduktKosten
Erlaubnis zum Fällen von Bäumen€ 172,60

Baum-Verordnung

Für Bäume auf der Grünen Karte wird nur in Ausnahmefällen eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung erteilt.
Die genauen Bedingungen finden Sie in der Baumverordnungexterner-Link-Icon.

Beitragssystem

Um sich an den Kosten für die Pflege Ihres wertvollen Baumes zu beteiligen, hat die Gemeinde ein Beitragssystem eingerichtet. Kurz gesagt handelt es sich um einen Beitrag für eine Reihe von Aktivitäten, die der nachhaltigen Erhaltung des Baumes dienen. Der Beitrag beläuft sich auf 50 % der Kosten. Vor der Durchführung der Arbeiten müssen Sie der Gemeinde einen detaillierten Kostenvoranschlag vorlegen. Nach der Genehmigung können Sie die Arbeiten durchführen lassen. Nach Abschluss der Arbeiten können Sie den Beitragsantrag mit der Originalrechnung und dem Zahlungsnachweis einreichen.

Für einen wertvollen Baum auf der Grünen Karte können Sie ab Januar 2019 von dieser Regelung Gebrauch machen. Die Bedingungen finden Sie in der Beitragsregelungexterner-Link-Icon.

Das Antragsformular für den Beitrag finden Sie hier-externer-Link-Icon.

Grüne Karte

Karte der wertvollen Bäume und besonderen Holzbestände in Gemert-Bakel

Brutzeit der Vögel

Versuchen Sie, Arbeiten an Bäumen nach Möglichkeit zwischen Mitte August und Mitte Februar zu planen. Dies ist die am wenigsten gefährdete Zeit für brütende Vögel. Die meisten Vögel in Dörfern, Städten und Wäldern brüten etwa zwischen dem 15. März und dem 15. Juli.

Entfernung von der Grundstücksgrenze

In der Gemeinde Gemert-Bakel ist der Abstand von Gehölzen zur Grundstücksgrenze (gemäß Artikel 5:42 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) für Bäume auf 0,5 Meter und für Sträucher und Hecken auf Null festgelegt.

Politische Regeln Beitragsregelung wertvolle Bäume

Anfrage

Sie können Ihre Bewerbung digital über das Omgevingsloket onlineexternal-link icon einreichen . Hier finden Sie auch die Einreichungsbedingungen.

Die Einwohner können ihren Antrag auch auf Papier einreichen (am Schalter im Rathaus oder per Post).

Unternehmen können das nicht. Sie sind gesetzlich verpflichtet, ihre Anträge digital einzureichen.

Postanschrift Gemeinde

Postfach 10.000
5420 DA Gemert

Vorlaufzeit

Handelt es sich nur um eine Umweltgenehmigung mit der Tätigkeit "Ausführen einer Arbeit", gilt ein reguläres Verfahren . Wenn mehrere Tätigkeiten betroffen sind, kann auch ein erweitertes Verfahren zur Anwendung kommen.