Veranstaltungen, Genehmigung

Anweisungstext :Gemäß Artikel 2:25 der Allgemeinen Gemeindeordnung (APV) ist es verboten, eine Veranstaltung ohne oder entgegen einer (Veranstaltungs-)Genehmigung des Bürgermeisters zu organisieren. Wenn Sie eine Veranstaltung organisieren möchten, die öffentlich zugänglich ist, müssen Sie möglicherweise eine Genehmigung beantragen. Verwenden Sie den unten stehenden Fragebogen, um herauszufinden, ob Sie eine Genehmigung beantragen müssen oder ob eine Anmeldung ausreicht.

Erklärung der Ereignisse

Erklärung zur genehmigungsfreien Veranstaltung

Wenn Ihre Veranstaltung der unten stehenden Beschreibung entspricht, benötigen Sie wahrscheinlich keine Genehmigung. Als Organisator einer genehmigungsfreien Veranstaltung sind Sie verpflichtet , die Veranstaltung bei der Gemeinde zu melden. Die Gemeinde benachrichtigt alle Rettungsdienste (Polizei, Feuerwehr, GGD-Rettungsdienst) über die Veranstaltung. Wenn Sie diese Meldung bei der Gemeinde machen, geben wir Ihnen einige Hinweise, die Sie auf die Veranstaltung anwenden können.

  • Maximal 150 Besucher und/oder Teilnehmer
  • Maximaler Geräuschpegel von 60 dB(A) und 80 dB(C) in Innenräumen und 75 d(B) und 90 dB(C) im Freien/Zelt
  • Es werden keine Durchgangsstraßen gesperrt
  • Es sind keine alkoholischen Getränke gegen Bezahlung erhältlich.
  • Endzeit maximal 00:00 (Sonntag- bis Donnerstagnacht) oder 01:00 (Freitag-, Samstagnacht oder Feiertage)
Antrag auf Veranstaltungsgenehmigung

Ein Antrag auf eine Veranstaltungsgenehmigung wird erst dann bearbeitet, wenn er vollständig ist. Achten Sie genau darauf, sonst verzögert sich das Verfahren!

Ein vollständiger Antrag umfasst mindestens die folgenden Informationen/Dokumente:

  • Ein vollständiges Antragsformular

Gegebenenfalls sollten Sie mehrere Anhänge beifügen:

  • Programm/Zeitplan der Aktivitäten
  • Ton/Musikprogramm; Hausordnung
  • Kopie des gültigen Waffenscheins, z.B. für das Königsschießen
  • Eine Streckenkarte mit Straßennamen (im Falle eines Radrennens oder einer Parade)
  • Grundriss: alle Zelte, Objekte/Gelände mit eingezeichnetem Grundriss:
    • Stuhlplan (alle Möbel wie Marktstände, Stühle, tragbare Toiletten, Garderobe, Kasse, Tische, Zapfstellen usw.), und folgende.
    • Größenangabe der Plätze, Zelte, Bühnen
    • Größenangabe der freien Durchgangsbreite der (Not-)Ausgänge
    • Standort von Feuerlöschern
  • Fluchtwegzeichen
  • Ziehungsbühnen, Stände und Vordächer
  • Eine übersichtliche Skizze des Geländes mit allen Objekten wie Zelten, Zapfstellen, Back- und Bratbetrieben, Parkplätzen, Fahrradschuppen, Campingplätzen usw.
  • Zertifikat Zeltplane (Kopie)
  • Anweisung für Fluglotsen
  • Draaiboekeexterner-Link-icon, Katastrophenplan (Beispiel/Format siehe Website)externer-Link-icon einschließlich Pflegeplan (eventsz.orgexterner-Link-icon)
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
  • Kommunikationsschreiben/Anwohner/Nachbarn/Unternehmer

Gesetz zum Schutz der Natur

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Veranstaltung möglicherweise gegen die Vorschriften des Naturschutzgesetzes verstößt. Hierfür ist die Provinz die zuständige Behörde. Wir raten Ihnen, eine Schnellprüfung der Flora und Fauna durchführen zu lassen und sich diesbezüglich mit der Provinz in Verbindung zu setzen, da Sie möglicherweise eine Ausnahmegenehmigung benötigen.

Die Sorgfaltspflicht

Auch wenn Sie keine Ausnahmegenehmigung benötigen, müssen Sie die Sorgfaltspflicht nach dem Naturschutzgesetz einhalten. Das bedeutet, dass Sie die Natur immer mit Respekt behandeln und sich bemühen müssen, sie so wenig wie möglich zu stören. Unabhängig davon, ob es sich um geschützte Arten handelt oder nicht.

Umweltlizenz

Wir möchten Sie auch darauf aufmerksam machen, dass der Veranstaltungsort möglicherweise gegen den Flächennutzungsplan verstößt und Sie zusätzlich zur Veranstaltungsgenehmigung eine Umweltgenehmigung für eine planungskonforme Nutzung beantragen müssen. Diese können Sie über das Symbol omgevingsloketexterner Link beantragen.

Was sollte ich bei der Organisation einer Veranstaltung beachten?
Wie lange im Voraus muss man sich bewerben?

Die nachstehende Tabelle zeigt, in welche Kategorie Ihre Veranstaltung fällt. Wenn Ihre Veranstaltung unter die Kategorien A1 bis A3 und B1 fällt, müssen Sie mindestens 13 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Veranstaltungslizenz beantragen. Fällt Ihre Veranstaltung unter die Kategorien B2, B3 und C, müssen Sie dies mindestens 26 Wochen vor Beginn der Veranstaltung tun.

Kategorie/AnfrageBesucherEndzeit
A1 : 13 Wochen im Voraus150 – 4.999Nicht später als 19:00 Uhr
A2: 13 Wochen im Voraus150 – 4.999Spätestens um 23:00 Uhr
A3: 13 Wochen im Voraus150 – 4.999*Nur bis 01:00 /
02:00
B1: 13 Wochen im Voraus5.000 – 9.999Nicht später als 19:00 Uhr
B2: 26 Wochen im Voraus5.000 – 9.999Spätestens um 23:00 Uhr
B3: 26 Wochen im Voraus5.000 – 9.999*Nur bis 01:00 /
02:00
C: 26 Wochen im Voraus>10.000**im Gespräch
Kosten

Für die Bearbeitung eines Antrags auf eine Veranstaltungsgenehmigung zahlen Sie Gebühren. Diese Gebühren finden Sie in der aktuellen Gebührenordnungexternal-link-icon.

Möchten Sie mehr erfahren?
Wann werden Sie von uns hören?

Spätestens sechs Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung, für die Sie eine Genehmigung benötigen, erhalten Sie die Entscheidung über Ihren Antrag. Wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.