Zuschuss für gemeinnützige Organisationen
Der Stadtrat kann einer Organisation einen Zuschuss gewähren. Es kann sich um einen mehrjährigen/strukturellen Zuschuss oder um einen gelegentlichen/einmaligen Zuschuss handeln. Es gibt folgende Formen: 1. Anerkennungszuschuss, 2. Projektzuschuss.
1. Anerkennungszuschuss
Ein Anerkennungszuschuss wird gewährt, wenn das Kollegium eine bestimmte Tätigkeit anerkennen oder würdigen möchte. Der Höchstbetrag für diese Anerkennung liegt bei 300 €.
2. Projektzuschuss
Ein Projektzuschuss ist ein Zuschuss, der für eine kohärente Reihe von Aktivitäten bestimmt ist, die während eines bestimmten Zeitraums durchgeführt werden, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Die Aktivitäten können beschrieben werden als: politikintensiv oder innovativ, Start-up oder einmalige Ereignisse.
Für wen?
Einmalige oder gelegentliche Zuschüsse sind nur für gemeinnützige Organisationen bestimmt.
Tipps und Bedenken
Der einmalige oder gelegentliche Zuschuss sollte als zusätzlicher Zuschuss betrachtet werden. Der Antragsteller muss nachweisen, dass es andere Einnahmequellen gibt, um das Budget der Vereinigung, der Aktivität oder des Projekts auszugleichen. Eine Freiwilligenorganisation kann nur einen einmaligen Zuschuss pro Tätigkeit und Jahr beantragen.
Anfrage
Sie beantragen einen einmaligen Zuschuss immer schriftlich oder per E-Mail. Sie begründen, wie hoch der einmalige Zuschuss ist, den Sie beantragen, und für welchen Zweck. Das Schreiben sollte an den Gemeindevorstand gerichtet werden.
Dem Schreiben sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
- eine Kopie der Satzung der Einrichtung (dies ist nur erforderlich, wenn die Einrichtung noch keinen Zuschuss beantragt hat)
- eine Beschreibung der Organisationsform und des Ziels sowie eine Angabe der Zusammensetzung des Verwaltungsrats
- Aktionsplan/Tätigkeitsplan, Beschreibung der Tätigkeit, Projekt
- Haushalt
Sie können die Dokumente per Post oder E-Mail an gemeente@gemert-bakel.nl senden.
Postanschrift Gemeinde
Postfach 10.000
5420 DA Gemert
Kosten und Vorlaufzeit
Die Beantragung eines Zuschusses ist kostenlos.
Vorlaufzeit
Dies hängt davon ab, wofür der Zuschuss beantragt wird.