Ehrenamtliche Versicherung
Das umfasst
Bei unserer Freiwilligenversicherung haben wir folgende Leistungen mitversichert:
- Verkehrshaftung für juristische Personen
- Haftpflichtversicherung für Freiwillige
- Haftpflichtversicherung für juristische Personen
- Managerhaftpflichtversicherung für Freiwillige
- Unfallversicherung für Freiwillige
- Persönliche Sachversicherung für Freiwillige
Die Freiwilligenversicherung hat eine sekundäre (zweitrangige) Deckung. Das bedeutet, dass eine andere Versicherung immer Vorrang vor der Freiwilligenversicherung der Gemeinde hat.
Wer sind die Versicherten?
Ehrenamtliche Mitarbeiter
- Freiwillige sind Menschen, die in einem beliebigen organisatorischen Kontext, unverbindlich und unbezahlt, Arbeit zum Nutzen anderer und/oder der Gesellschaft leisten und ein soziales Interesse verfolgen.
- Nicht versichert: Freiwillige Feuerwehrleute und Polizeibeamte.
Sozialpraktikanten
- Sozialpraktika aus dem Lehrplan der Sekundarstufe, bei denen ein soziales Interesse verfolgt wird.
Betreuer
- Informelle Pflege ist eine langfristige und intensive Pflege von mindestens 8 Stunden pro Woche. Es handelt sich nicht um einen helfenden Beruf.
- Die für den Betreuer geltenden Versicherungen sind: Unfallversicherung für Freiwillige und persönliche Sachversicherung für Freiwillige.
Stellungnahme
Organisationen können auch für Ereignisse verklagt werden, die nicht direkt aus der Freiwilligentätigkeit resultieren oder damit zusammenhängen. Diese Ereignisse sind nicht durch die Freiwilligenversicherung abgedeckt, weshalb es ratsam ist, die eigenen Versicherungspolicen nicht zu kündigen.
Die freiwillige Versicherung ist als Ergänzung gedacht, nicht als Ersatz.
Melden Sie Ihren Schaden
Schadenformular melden Link) gemeente@gemert-bakel.nl.
Wichtiger Text: Bitte beachten Sie, dass der Schaden zunächst Ihrem eigenen Versicherer und/oder dem Versicherer der Organisation, für die die Arbeiten ausgeführt wurden und in der der Schaden aufgetreten ist, gemeldet werden muss.