Hundesteuer
Anweisungstext :Auf der Website von Belastingsamenwerking Oost-Brabant (BSOB) finden Sie einen digitalen Schalter, an dem Sie alle Ihre lokalen Steuerangelegenheiten online erledigen können.
Kümmern Sie sich selbst darum
Belastingsamenwerking Oost-Brabant (BSOB) ist für die Veranlagung der Gemeinde- und Wasserverbandssteuern der Gemeinde Gemert-Bakel zuständig. Haben Sie irgendwelche Fragen? Oder sind Sie mit den Gemeindesteuern nicht einverstanden? Kontaktformular auf der oder telefonisch unter 088 - 551 0000.
uf der BSOB-Website finden Sie einen Digitalen Schalter, an dem Sie alle Ihre lokalen Steuerangelegenheiten erledigen .
Die Befreiung von der Hundesteuer wird gewährt für:
- ein Hund, der jünger als drei Monate ist und bei der Mutterhündin bleibt;
- Ein Blindenhund, der als solcher von einer blinden Person gehalten wird;
- Ein behinderter Hund, der als solcher von einer behinderten Person gehalten wird;
- Stiftung ;
- einen zertifizierten Polizeihund;
- ein Hund, der in einem Tierheim untergebracht ist; ein Tierheim ist ein Ort oder ein Raum, der für die Aufnahme von Hunden bestimmt ist, die streunend aufgefunden oder vom Besitzer aufgegeben wurden.
- ein Hund, der in einem Betrieb ausschließlich zum Verkauf oder zur Abgabe vorrätig gehalten wird.
Wir verwenden die Einnahmen aus der Hundesteuer für:
- den Bau und die Pflege von Hundeauslaufgebieten;
- Bereitstellung von Hundekotbeuteln;
- Die Aufstellung von Hundeverbotsschildern auf Spielplätzen und in Parks;
- Kontrolle der Hundehaltung.
Gebühren
Produkt | Kosten |
---|---|
Hundesteuer pro Hund | € 64,50 |
Hundesteuermarke | € 256,05 |
Weitere Informationen
Weitere Informationen über die Richtlinien für Hunde in unserer Gemeinde finden Sie im Informationsschreiben für Hundehalter.