Hundesteuer

Anweisungstext :Auf der Website von Belastingsamenwerking Oost-Brabant (BSOB) finden Sie einen digitalen Schalter, an dem Sie alle Ihre lokalen Steuerangelegenheiten online erledigen können.

Kümmern Sie sich selbst darum

Belastingsamenwerking Oost-Brabant (BSOB) ist für die Veranlagung der Gemeinde- und Wasserverbandssteuern der Gemeinde Gemert-Bakel zuständig. Haben Sie irgendwelche Fragen? Oder sind Sie mit den Gemeindesteuern nicht einverstanden? Dann kontaktieren Sie BSOB über das Kontaktformular auf der BSOBexternal-link-icon-Website oder telefonisch unter 088 - 551 0000.

Auf der BSOB-Website finden Sie einen Digitalen Schalter, an dem Sie alle Ihre lokalen Steuerangelegenheiten online erledigen könnenexternal-link-icon.

Die Befreiung von der Hundesteuer wird gewährt für:

  • ein Hund, der jünger als drei Monate ist und bei der Mutterhündin bleibt;
  • Ein Blindenhund, der als solcher von einer blinden Person gehalten wird;
  • Ein behinderter Hund, der als solcher von einer behinderten Person gehalten wird;
  • ein Suchhund der Stiftung Signiexternal-link-icon;
  • einen zertifizierten Polizeihund;
  • ein Hund, der in einem Tierheim untergebracht ist; ein Tierheim ist ein Ort oder ein Raum, der für die Aufnahme von Hunden bestimmt ist, die streunend aufgefunden oder vom Besitzer aufgegeben wurden.
  • ein Hund, der in einem Betrieb ausschließlich zum Verkauf oder zur Abgabe vorrätig gehalten wird.

Wir verwenden die Einnahmen aus der Hundesteuer für:

  • den Bau und die Pflege von Hundeauslaufgebieten;
  • Bereitstellung von Hundekotbeuteln;
  • Die Aufstellung von Hundeverbotsschildern auf Spielplätzen und in Parks;
  • Kontrolle der Hundehaltung.

Gebühren

ProduktKosten
Hundesteuer pro Hund€ 64,50
Hundesteuermarke€ 256,05

Weitere Informationen

Weitere Informationen über die Richtlinien für Hunde in unserer Gemeinde finden Sie im Informationsschreiben für Hundehalter.