Informationsschreiben für Hundehalter

Vielen Dank, dass Sie Ihren Hund angemeldet haben!

Auf diese Weise wissen wir als Gemeinde, wie viele Hunde wir in unserer Gemeinde haben und können dementsprechend für sie vorsorgen. Jedes Jahr erhalten Sie als Hundehalter einen Hundesteuerbescheid. Wenn Sie als Hundehalter die Steuer nicht bezahlen, können Sie mit einem Bußgeld belegt werden. Die Dorfpolizisten können Sie nach Ihren Daten fragen. Sie werden dann überprüfen, ob Ihr Hund bei der Gemeinde angemeldet ist.

Gemeinsam halten wir unsere Gemeinde sauber!

Sie können sich wahrscheinlich vorstellen, dass es nicht angenehm ist, in Hundekot zu treten. Für die Einwohner unserer Gemeinde ist der Hundekot eines der größten Ärgernisse. Wir wissen, dass eine große Gruppe von Hundebesitzern die Regeln gut befolgt und keine Belästigungen verursacht. Damit Sie wissen, was erlaubt ist und was nicht, haben wir im Folgenden die Regeln für Sie aufgelistet. Die Gemeinde sorgt dafür, dass die Einrichtungen für das Gassigehen mit Ihrem Hund in einem guten Zustand sind. So werden zum Beispiel die Auslaufstreifen im Sommer wöchentlich und im Winter vierzehntägig gereinigt. Wir sorgen auch dafür, dass die Beleuchtung in der Nähe der Spazierwege funktioniert und dass es Abfallbehälter gibt.

Regeln für Spaziergänge mit dem Hund

  1. Anleinen Ihres Hundes: Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie Ihren Hund an der Leine führen.
  2. Auslaufspuren Es gibt speziell ausgewiesene Auslaufspuren und Plätze, an denen Ihr Hund seinen Kot absetzen darf. Diese Bereiche sind durch Hundeauslaufspuren ausgeschildert. Sie müssen die Hinterlassenschaften Ihres Hundes nicht beseitigen. Es gilt jedoch eine Leinenpflicht.
  3. Aufräumpflicht Außerhalb der Gehwege besteht eine Aufräumpflicht. Das bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften Ihres Hundes zu beseitigen. Reinigungsmittel, wie z. B. Plastiktüten, sind in Zoohandlungen und einigen Supermärkten erhältlich. Das Reinigungsmittel können Sie dann verpackt in einer Mülltonne entsorgen. Bitte beachten Sie, dass Aufsichtspersonen und Dorfschützer Sie möglicherweise nach einem Reinigungsmittel fragen. Wenn Sie kein Reinigungsmittel dabei haben, können Sie mit einem Bußgeld belegt werden.
  4. Verboten für Hunde Sie dürfen Ihren Hund nicht auf oder in der Nähe von Kinderspielplätzen, Spielplätzen, Sandkästen, öffentlichen Teichen, Parks oder anderen von der Gemeindeverwaltung ausgewiesenen Orten ausführen.

Spaziergänge mit dem Hund auf dem Lande

Die Natur mit ihren grünen Feldern, Wäldern und weiten Landschaften lädt zu einem schönen Spaziergang ein. Allerdings enthält Hundekot einen Parasiten, der eine der Hauptursachen für Aborte bei Kühen ist. Deshalb bitten wir Sie, Ihren Hund anzuleinen und den Kot auch im Außenbereich in der Nähe von Wiesen zu beseitigen. Auch in den Naturschutzgebieten in unserer Gemeinde müssen Sie Ihren Hund an der Leine führen. Dies ist durch ein Schild gekennzeichnet. Ein herumstreunender Hund kann bei Tieren, wie z. B. Jungvögeln und Säugetieren, viel Unruhe und Ärger verursachen.

Haben Sie Fragen?

Wenn ja, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Gemert-Bakel unter der Telefonnummer 0492 - 378 500.