Beschwerdesystem

Sie können das Beschwerdeverfahren nutzen, wenn Sie mit den Handlungen von Beamten und/oder Verwaltungsangestellten der Gemeinde Gemert-Bakel nicht zufrieden sind. Zum Beispiel, wenn Sie während einer Sitzung unangemessen behandelt wurden oder Sie keine Antwort auf Ihr Schreiben erhalten haben.

Schlüsseltext: Bei einer Beschwerde geht es immer um ein Verhalten.

Am besten reichen Sie Ihre Beschwerde so bald wie möglich ein, mindestens aber innerhalb eines Jahres nach dem Vorfall, über den Sie sich beschweren wollen. Dann ist der Vorfall noch frisch in Ihrem Gedächtnis, und Sie können ihn möglicherweise schnell aus der Welt schaffen. Sie können Ihre Beschwerde wie folgt einreichen:

  • Mündlich:

    • an den Beschwerdekoordinator unter der Telefonnummer 0492-378 500. Mündliche Beschwerden werden vom Beschwerdekoordinator sofort entgegengenommen. Wir raten Ihnen, dies zuerst zu tun, auch wenn es Ihnen schwer fällt. Unser Beschwerdekoordinator wird in aller Ruhe mit Ihnen sprechen und Ihnen so gut wie möglich helfen. Falls erforderlich, ruft der Beschwerdekoordinator Sie zu einem vereinbarten Zeitpunkt zurück, wenn er nicht sofort mit Ihnen sprechen kann.
  • Per Post:

    • zu Händen des Beschwerdekoordinators. Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben Ihren Namen und Ihre Anschrift an und geben Sie an, gegen wen sich Ihre Beschwerde richtet und warum Sie eine Beschwerde haben.

Wenn Sie eine Beschwerde haben, sagen Sie es uns! Wir werden alle besser für Sie sein!

Digital und schriftlich eingereichte Reklamationen werden innerhalb von sechs Wochen schriftlich mitgeteilt. Diese Frist kann um vier Wochen verlängert werden.