Beschwerden über die Durchführungsorganisation Peelgemeenten

Einreichung einer Beschwerde

Die Gemeinde hat die Aufgaben im Rahmen des Sozialhilfegesetzes (Wmo), des Jugendgesetzes, der Minima und des Schuldendienstgesetzes an die Peelgemeinden delegiert. Beschwerden über die Erfüllung dieser Aufgaben können bei den Peelgemeenten eingereicht werden.

Sie können Ihre Beschwerde über die Durchführungsorganisation der Peelgemeenten wie folgt einreichen:

  • Mündlich:

    • an Ellen Kweens, Beschwerdekoordinatorin, unter der Telefonnummer 06 - 147 6 07 12 während der Bürozeiten von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.30 Uhr. Mündliche Beschwerden werden unverzüglich bearbeitet.
  • Per Post:

    • adressiert an Peelgemeenten, zu Händen von Ellen Kweens, Postfach 3, 5750 AA Deurne. Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben Ihren Namen und Ihre Adresse an und geben Sie an, gegen wen Ihre Beschwerde gerichtet ist und warum Sie eine Beschwerde haben