Zielgruppenangabe für Lohnkostenvorteil (LKV) Ältere Arbeitnehmer und/oder Arbeitnehmer mit Behinderung

Der Lohnkostenzuschuss (LKV) ist ein jährlicher Zuschuss für Arbeitgeber, die einen oder mehrere ältere Arbeitnehmer und/oder Arbeitnehmer mit einer Berufsunfähigkeit aus einer Leistungssituation einstellen oder behalten. Um diese Vergünstigung zu erhalten, benötigt der Arbeitgeber eine Kopie einer Zielgruppenerklärung des betreffenden Arbeitnehmers.

Wer sollte die Zielgruppenerklärung beantragen?

Der Arbeitnehmer muss diese Zielgruppenerklärung innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme seiner Tätigkeit selbst beantragen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Zielgruppenerklärung?

  1. Sie müssen im Monat vor der neuen Beschäftigung Anspruch auf Leistungen nach dem Partizipationsgesetz, dem IOAW oder dem IOAZ gehabt haben.
  2. Sie sind zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts 56 Jahre oder älter.
  3. Sie waren während der letzten sechs Monate vor dem Einstellungstermin zu keinem Zeitpunkt bei diesem Arbeitgeber beschäftigt.
  4. Sie sind noch nicht im gesetzlichen Rentenalter.
  5. Sie haben eine reguläre Arbeit (keine WSW-Beschäftigung).