Vor der Konsultation

Haben Sie ein Bauvorhaben, wollen Sie ein Grundstück erschließen oder planen Sie eine andere Nutzung eines Grundstücks oder Gebäudes? Dann müssen Sie möglicherweise für bestimmte Tätigkeiten eine Umweltgenehmigung beantragen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, zunächst Vorgespräche zu beantragen. Wir prüfen dann das Vorhaben und beraten Sie hinsichtlich seiner Vollständigkeit, Durchführbarkeit und des einzuhaltenden rechtlichen Verfahrens.

Wichtiger Text: Bitte beachten Sie: Die Beantragung von Vorabkonsultationen kostet Geld. Sie ist für Vorhaben gedacht, bei denen eine bestimmte Richtung bereits bekannt ist und bei denen es bereits Unterlagen gibt, die wir bewerten können. Wenn Sie nur eine vorläufige Frage stellen möchten, stellen Sie diese bitte zunächst in Form einer Informationsanfrage. Bitte nutzen Sie dafür unsere regulären Kontaktmöglichkeiten.

Wann sind Vorgespräche zu beantragen?

Die Beantragung von Vorgesprächen ermöglicht es Ihnen, die Durchführbarkeit Ihres Vorhabens einzuschätzen. Sie zahlen dafür Gebühren, sind aber noch nicht an die Anforderungen, Fristen und vollen Kosten eines offiziellen Genehmigungsverfahrens gebunden. Was genau wir bei einer Vorberatung beurteilen, ist von Vorhaben zu Vorhaben und von Antrag zu Antrag unterschiedlich. Das kann zum Beispiel sein, ob der Plan mit den Vorschriften und politischen Standards übereinstimmt, ob die Unterlagen vollständig sind und ob wir ihn als realisierbar einschätzen. Das Ergebnis kann zu mehr Gewissheit über die Weiterverfolgung des Plans führen.

Das Ergebnis der ersten Konsultationen

Das Ergebnis der vorläufigen Konsultation hat die Form einer Stellungnahme. Dabei handelt es sich um eine (in der Regel offizielle) Einschätzung, ob und unter welchen Bedingungen der Plan durchführbar ist, aber auch um eine Begründung, warum wir glauben, dass der vorgelegte Plan nicht umgesetzt werden kann. In beiden Fällen können Sie entscheiden, ob Sie den Plan offiziell beantragen, ihn zunächst anpassen oder (teilweise) auf ihn verzichten wollen.

Ersuchen um Vorabkonsultationen

Sie können eine Vorabberatung über das digitale Formular anfordern ( siehe Link).
Falls wir zusätzliche Informationen oder Unterlagen benötigen, werden wir Sie kontaktieren.

Kosten

Für die Durchführung der Vorberatung erhebt die Gemeinde Geld (Gebühren). Die Höhe richtet sich nach den Merkmalen des Vorhabens, siehe die geltende Gebührenordnung. Bei Maßnahmen im Rahmen von Umweltplänen können die Kosten für das Vorgespräch jedoch auf die Kosten eines Genehmigungsverfahrens angerechnet werden, sofern der Antrag den Daten und Ergebnissen des Vorgesprächs entspricht.