Gründung oder Änderung eines Unternehmens

Nach dem Umweltgesetz ist für die Gründung und/oder Änderung eines Unternehmens eine Genehmigung für umweltschädliche Tätigkeiten erforderlich.

Erlaubnis zur Gründung oder Änderung eines Unternehmens.

Nach dem Umweltgesetz ist für die Gründung und/oder Änderung eines Unternehmens eine Genehmigung erforderlich. Zuvor war dies mit einer Umweltgenehmigung oder einer Verordnung über die Notifizierung von Tätigkeiten möglich. Mit der Einführung des Umweltgesetzes muss für umweltschädliche Tätigkeiten eine Genehmigung beantragt werden.

Im digitalen Umweltschalter können Sie überprüfen, ob Ihr Unternehmen eine Genehmigung beantragen muss. Für Unternehmen ist es obligatorisch, den Antrag digital zu stellen.

Wenn Ihre Bewerbung nicht genügend Unterlagen enthält, um sie zu bearbeiten, werden wir Sie auffordern, zusätzliche Unterlagen einzureichen. Wenn der Inhalt Ihrer Bewerbung nicht zufriedenstellend ist, wird die Bewerbung abgelehnt oder Sie werden aufgefordert, sie zurückzuziehen.

Die Beantragung einer Genehmigung kostet Geld (Gebühren). Die Kosten finden Sie in der Gebührenordnung der Gemeinde Gemert-Bakel.