Änderung des Umweltplans
Ausblick auf das Verfahren zur Änderung des Umweltplans
Wie nach dem (nicht mehr gültigen) Raumordnungsgesetz wird in der Vorbereitungsphase ein Planentwurf erstellt. Im Rahmen des Umweltgesetzes legen wir mehr Wert auf die Vorbereitung des Plans, einschließlich der rechtzeitigen Einbeziehung des Umlands. Das förmliche Verfahren beginnt mit der Entwurfsphase bzw. der Vorlage des Entscheidungsentwurfs zur öffentlichen Einsichtnahme. Nach der Veröffentlichung können dann sechs Wochen lang Stellungnahmen abgegeben werden. Dies kann von jedermann getan werden. Nach der Auswertung der Stellungnahmen folgt die Entscheidungsphase. Hier beschließt der Gemeinderat den geänderten Umweltplan und veröffentlicht den Beschluss. Gegen den Beschluss kann dann noch einmal 6 Wochen lang Einspruch erhoben werden.
Kosten
Die Änderung des Umweltplans kostet Geld (Gebühren). Gebührenverordnung der Gemeinde . Die Beträge werden jedes Jahr angepasst.