Beratender Ausschuss für Umweltqualität & Sitzungsprogramm
Beratender Ausschuss für Umweltqualität
Der Beratende Ausschuss für Umweltqualität hat die Aufgabe, den Gemeindevorstand in Fragen des Kulturerbes in der Gemeinde zu beraten, und zwar sowohl auf Anfrage als auch unaufgefordert. Anträge auf Erteilung einer Umweltgenehmigung für ein nationales oder kommunales Denkmal werden dem Beratenden Ausschuss für Umweltqualität zur Beratung gemäß der Gesetzgebung und der kommunalen Denkmalschutzverordnung vorgelegt.
Der Beratende Ausschuss für Umweltqualität berät unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung des Denkmals. Das heißt nicht, dass nichts möglich ist; vielmehr erfolgt die Erhaltung oft durch eine gute Nutzung des Denkmals. Die Gemeinde legt großen Wert auf Vorgespräche. Den Initiatoren wird daher empfohlen, sich frühzeitig, d.h. vor der Einreichung eines Genehmigungsantrags, mit dem Beratungsausschuss für Umweltqualität zu beraten. Dies betrifft die Vorgespräche. Die Kosten finden Sie auf der Seite mit der Gebührenordnung.
In einer Vorberatung kann der Beratende Ausschuss für Umweltqualität den Initiator auf (Un-)Möglichkeiten hinweisen und Lösungen/Denkrichtungen mitdenken. Das spart oft Zeit und Kosten. Das Genehmigungsverfahren kann so verkürzt werden. Häufig wird eine wertschöpfende bauarchäologische Untersuchung verlangt, bei der das Gebäude bewertet wird. Diese Untersuchung bildet die Grundlage für die Bewertung und Beratung und wird als Ausgangspunkt für die Planung verwendet. Eine Ortsbesichtigung kann auch Teil eines Beratungsberichts sein.
Mitglieder
Der Ausschuss ist unabhängig und setzt sich aus Experten für Architektur, Stadtplanung und Denkmalschutz zusammen:
Name | Spezialisierung |
Herr Emile van Vugt (Vorsitzender) | (historische) Stadtplanung |
Frau Karlijn de Wild | Baugeschichte |
Frau Stefanie Weser | architektonische Wiederherstellung |
Herr Laurijs Weyts | architektonische Wiederherstellung |
Herr Wolfgang Holz | Landschaft |
Frau Anette de Lange | Heimatkunde |
Herr Hans Pennings (stellvertretender Archivar) | Heimatkunde |
Frau Nicole Vereijken-Hagebols | Notizbuch |
Gijs Verkuijlen (offizieller Sekretär) unterstützt den Beratenden Ausschuss für Umweltqualität. Bitte senden Sie Ihre Fragen an gemeente@gemert-bakel.nl.
Sitzung des Beratenden Ausschusses für Umweltqualität
Der Beratende Ausschuss für Umweltqualität tritt alle vier Wochen zusammen:
Datum | Zeit |
10. Januar 2024 | 13:30 - 16:30 |
7. Februar 2024 | 13:30 - 16:30 |
6. März 2024 | 13:30 - 16:30 |
10. April 2024 | 13:30 - 16:30 |
8. Mai 2024 | 13:30 - 16:30 |
29. Mai 2024 | 13:30 - 16:30 |
26. Juni 2024 | 13:30 - 16:30 |
21. August 2024 | 13:30 - 16:30 |
18. September 2024 | 13:30 - 16:30 |
16. Oktober 2024 | 13:30 - 16:30 |
13. November 2024 | 13:30 - 16:30 |
11. Dezember 2024 | 13:30 - 16:30 |
Haben Sie einen Plan, der auf der Sitzung diskutiert werden soll? Dann reichen Sie die Unterlagen über das Umweltreferat ein. Danach wird der Plan so schnell wie möglich auf die Tagesordnung gesetzt.
Die Konsultation ist öffentlich und findet abwechselnd physisch (im Rathaus in Gemert) und digital (über Microsoft Teams) statt. Die Tagesordnung für die Konsultation wird in der Woche vor der Konsultation veröffentlicht. Möchten Sie teilnehmen? Sie sind herzlich willkommen, aber bitte melden Sie sich im Voraus über gemeente@gemert-bakel.nl an.
Das nächste Treffen findet am Mittwoch, den 13. November statt.
Begrüßung und Ankündigungen
| 13:30 - 13:45 |
Zusammenarbeit offizielles Team Umweltqualität
| 13:45 - 14:15 |
Aspen 3 Bakel
| 14:15 - 14:30 |
Schloss
| 14.30 - 15.00 |
Schloss
| 15:00 - 15:30 |
Besichtigung archäologischer Ausgrabungen vor Ort | 15:30 - 16:30 |
Möchten Sie das Protokoll der Sitzung erhalten? Bitte senden Sie eine E-Mail an gemeente@gemert-bakel.nl.
Nationale Agentur für Kulturerbe
Auch die Nationale Agentur für das Kulturerbe hat eine Beratungspflicht. Wenn es sich um ein umfangreiches Verfahren handelt, ist es zwingend erforderlich, die Nationale Agentur für das Kulturerbe um Rat zu fragen. Der Rijksdienst tut dies im Auftrag des Ministers für Bildung, Kultur und Wissenschaft. Diese Beratungspflicht gilt für größere Veränderungen an nationalen Denkmälern wie z. B.:
- Wiederverwendung;
- (Teil-)Abriss;
- Wiederaufbau;
- größere Restaurierungen und Umbauten;
- Änderung einer geschützten Parkanlage oder Neubau in einem geschützten
- Landschaftsgestaltung.
auf der Website von cultural .
Provinz Nordbrabant
Befindet sich das nationale Denkmal in einem abgelegenen Gebiet? Dann muss neben dem Beratenden Ausschuss für Umweltqualität und der Nationalen Agentur für Kulturerbe auch die Provinz eine Stellungnahme abgeben.