Beratender Ausschuss für Umweltqualität & Sitzungsprogramm

Beratender Ausschuss für Umweltqualität

Der Beratende Ausschuss für Umweltqualität hat die Aufgabe, den Gemeindevorstand in Fragen des Kulturerbes in der Gemeinde zu beraten, und zwar sowohl auf Anfrage als auch unaufgefordert. Anträge auf Erteilung einer Umweltgenehmigung für ein nationales oder kommunales Denkmal werden dem Beratenden Ausschuss für Umweltqualität zur Beratung gemäß der Gesetzgebung und der kommunalen Denkmalschutzverordnung vorgelegt.

Der Beratende Ausschuss für Umweltqualität berät unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung des Denkmals. Das heißt nicht, dass nichts möglich ist; vielmehr erfolgt die Erhaltung oft durch eine gute Nutzung des Denkmals. Die Gemeinde legt großen Wert auf Vorgespräche. Den Initiatoren wird daher empfohlen, sich frühzeitig, d.h. vor der Einreichung eines Genehmigungsantrags, mit dem Beratungsausschuss für Umweltqualität zu beraten. Dies betrifft die Vorgespräche. Die Kosten finden Sie auf der Seite mit der Gebührenordnung.

In einer Vorberatung kann der Beratende Ausschuss für Umweltqualität den Initiator auf (Un-)Möglichkeiten hinweisen und Lösungen/Denkrichtungen mitdenken. Das spart oft Zeit und Kosten. Das Genehmigungsverfahren kann so verkürzt werden. Häufig wird eine wertschöpfende bauarchäologische Untersuchung verlangt, bei der das Gebäude bewertet wird. Diese Untersuchung bildet die Grundlage für die Bewertung und Beratung und wird als Ausgangspunkt für die Planung verwendet. Eine Ortsbesichtigung kann auch Teil eines Beratungsberichts sein.

Mitglieder

Der Ausschuss ist unabhängig und setzt sich aus Experten für Architektur, Stadtplanung und Denkmalschutz zusammen:

NameSpezialisierung
Herr Emile van Vugt (Vorsitzender)(historische) Stadtplanung
Frau Karlijn de WildBaugeschichte
Frau Stefanie Weserarchitektonische Wiederherstellung
Herr Laurijs Weytsarchitektonische Wiederherstellung
Herr Wolfgang HolzLandschaft
Frau Anette de LangeHeimatkunde
Herr Hans Pennings (stellvertretender Archivar)Heimatkunde
Frau Nicole Vereijken-HagebolsNotizbuch

Gijs Verkuijlen (offizieller Sekretär) unterstützt den Beratenden Ausschuss für Umweltqualität. Bitte senden Sie Ihre Fragen an gemeente@gemert-bakel.nl.

Sitzung des Beratenden Ausschusses für Umweltqualität

Der Beratende Ausschuss für Umweltqualität tritt alle vier Wochen zusammen:

DatumZeit
22. Januar 202513:30 - 16:30
19. Februar 202513:30 - 16:30
19. März 202513:30 - 16:30
16. April 202513:30 - 16:30
14. Mai 202513:30 - 16:30
11. Juni 202513:30 - 16:30
9. Juli 202513:30 - 16:30
6. August 202513:30 - 16:30
September 3, 202513:30 - 16:30
1. Oktober 202513:30 - 16:30
29. Oktober 202513:30 - 16:30
26. November 202513:30 - 16:30
17. Dezember 202513:30 - 16:30

Haben Sie einen Plan, der auf der Sitzung diskutiert werden soll? Dann reichen Sie die Unterlagen über das Umweltreferat ein. Danach wird der Plan so schnell wie möglich auf die Tagesordnung gesetzt.

Die Konsultationen sind öffentlich und finden abwechselnd physisch (im Rathaus von Gemert) und digital (über Microsoft Teams) statt. Die Tagesordnung für die Konsultation wird in der Woche vor der Konsultation veröffentlicht. Möchten Sie teilnehmen? Sie sind herzlich willkommen, aber bitte melden Sie sich im Voraus über gemeente@gemert-bakel.nl an.

Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, dem 19. Februar, statt.

Begrüßung und Ankündigungen

  • Vor der Konsultation
13 Uhr bis 13.30 Uhr

Schloss Gemert

a. Torhaus

b. Hauptschloss

c. Schlossgarten

13.30 Uhr bis 14.30 Uhr

Kromstraat 6 Gemert

  • Baugenehmigung: Umbau eines Bauernhauses
14.30 Uhr bis 15 Uhr

De Hoef 1 Gemert

  • Baugenehmigung: Umbau eines Bauernhauses
15 Uhr bis 15.15 Uhr

Möchten Sie das Protokoll der Sitzung erhalten? Bitte senden Sie eine E-Mail an gemeente@gemert-bakel.nl.

Nationale Agentur für Kulturerbe

Auch die Nationale Agentur für das Kulturerbe hat eine Beratungspflicht. Wenn es sich um ein umfangreiches Verfahren handelt, ist es zwingend erforderlich, die Nationale Agentur für das Kulturerbe um Rat zu fragen. Der Rijksdienst tut dies im Auftrag des Ministers für Bildung, Kultur und Wissenschaft. Diese Beratungspflicht gilt für größere Veränderungen an nationalen Denkmälern wie z. B.:

  • Wiederverwendung;
  • (Teil-)Abriss;
  • Wiederaufbau;
  • größere Restaurierungen und Umbauten;
  • Änderung einer geschützten Parkanlage oder Neubau in einem geschützten
  • Landschaftsgestaltung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von cultural heritageexternal-link-icon.

Provinz Nordbrabant

Befindet sich das nationale Denkmal in einem abgelegenen Gebiet? Dann muss neben dem Beratenden Ausschuss für Umweltqualität und der Nationalen Agentur für Kulturerbe auch die Provinz eine Stellungnahme abgeben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Brabantexternal-link-icon.