Beihilferegelung für die Denkmalpflege (SIM)

Sind Sie Eigentümer oder Verwalter eines nationalen Denkmals, das kein Wohngebäude ist? Die Subventionsregelung für die Denkmalpflege (SIM) unterstützt Eigentümer von nationalen Denkmälern ohne Wohnfunktion bei der nüchternen und effizienten Instandhaltung. Dazu gehören Mühlen, Kapellen, Kirchen, Klöster und Friedhöfe. Der Denkmalschutzzuschuss wird für regelmäßige Instandhaltungskosten auf der Grundlage eines sechsjährigen Instandhaltungsplans gewährt. Aufgrund der Notwendigkeit der Nachhaltigkeit und der hohen Energiekosten ist es besonders wichtig zu erwähnen, dass es möglich ist, im Rahmen des Zuschussantrags neben der regelmäßigen Instandhaltung auch Untersuchungen zu Nachhaltigkeitsoptionen durchführen zu lassen. Auf der nachstehenden Website finden Sie alle relevanten Informationen, z. B. die erforderlichen Modelle für das Mehrjahresbudget, Durchführungsleitlinien, Formulare und andere praktische Informationen zur Antragstellung. Sie können den Zuschuss jedes Jahr vom 1. Februar bis zum 31. März beantragen. Da die Vorbereitung (Inspektionsbericht, Fotos, Budget und Arbeitsplan) einige Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie rechtzeitig damit beginnen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Gemert-Bakel oder auf der Website des Kulturerbes. external-link-icon