Soziale Teilhabe

Das System der sozialen Teilhabe umfasst die Erstattung von Kosten für soziale, bildungsbezogene, sportliche oder kulturelle Aktivitäten. Ziel dieser Regelung ist es, Einzelpersonen und Familien mit einem Einkommen in Höhe des Mindesteinkommens oder knapp darüber (120 % des für den Antragsteller geltenden Sozialhilfestandards) die soziale Teilhabe zu ermöglichen. Die Regelung gilt für Personen im Alter von 2 bis 18 Jahren und für Personen ab 65 Jahren. Einwohner im Alter von 18 bis 65 Jahren sind förderfähig, wenn sie keine Leistungen nach dem Studienfinanzierungsgesetz erhalten. Die Regelung gilt also nicht für Studenten ab 18 Jahren. Neben einer Einkommensgrenze gilt für diese Regelung auch eine Vermögensgrenze.

Anleitungstext :Antragsformular für den Beitrag zur sozialen Teilhabe

Beitrag

Der Beitrag beträgt 150 € pro Jahr und Familienmitglied aus der Zielgruppe.

Hatten Sie am 1. Januar 2024 Leistungen nach dem Teilhabegesetz (Sozialhilfe)? Dann wird der Beitrag zur sozialen Teilhabe automatisch im ersten Quartal auf Ihr Konto überwiesen. Beziehen Sie keine Leistungen nach dem Teilhabegesetz, aber haben Sie ein geringes Einkommen? Dann müssen Sie diesen Beitrag jedes Jahr neu beantragen.

Wenn Sie keine Sozialhilfe beziehen, aber ein geringes Einkommen haben, können Sie im Rathaus einen Antrag auf Erstattung der Sozialhilfe stellen. Sie können das Antragsformular Soziale Teilhabeexterner-link-icon ausfüllen und an die Gemeinde schicken....

Wenn Sie die Voraussetzungen für die soziale Teilhabe erfüllen, erhalten Sie auch automatisch eine Einkommenserklärung.

Besuchsadresse im Rathaus

Ridderplein 1, 5421 CV Gemert