Grundregeln für die Führung eines sorgfältigen Dialogs
Einführung
Die Provinz Brabant hat mit der Raumordnungsverordnung von 2014 ein neues Prüfungselement in eine Umweltgenehmigung aufgenommen. Diese Regeln wurden auch in die Raumordnungsverordnung für Nordbrabant (Juli 2017) übernommen. Bei einer Vergrößerung der Fläche bestehender Gebäude für die Ausübung der Viehzucht ist der Initiator zu einem sorgfältigen Dialog verpflichtet. Wie dieser sorgfältige Dialog ausgestaltet wird, liegt im Übrigen im Ermessen der Gemeinde. Mit diesen Grundregeln will die Gemeinde Gemert-Bakel dem sorgfältigen Dialog Substanz verleihen.
Die Gemeinde Gemert-Bakel ist der Ansicht, dass ein sorgfältiger Dialog nicht nur für Initiativen im Zusammenhang mit einem Viehzuchtbetrieb von Bedeutung sein kann, sondern auch bei der Verwirklichung anderer Pläne einen Mehrwert darstellt.
Der Zweck eines Dialogs besteht darin, Entwicklungspläne und Anliegen frühzeitig miteinander zu besprechen.
Die Vorteile eines Dialogs, bevor die Pläne bei der Gemeinde eingereicht werden, sind:
- Sie kann dazu beitragen, die Beziehungen zu den Nachbarn wiederherzustellen oder zu verbessern;
- Ein direkter Kontakt kann zu besseren Plänen führen, zumindest aber zu einem besseren Verständnis der gegenseitigen Standpunkte;
- Die Nachbarschaft ist über die Planentwicklung informiert. Durch die Erörterung des Plans mit den Nachbarn ist es möglich, im Voraus abzuschätzen, ob Einwände erhoben werden.
Initiative und Auswirkungen auf die Umgebung
Nicht jede Initiative hat die gleichen räumlichen Auswirkungen auf ihre Umgebung. Die Gemeinde ist der Ansicht, dass hierfür unterschiedliche Ansätze erforderlich sind.
Die Initiativen lassen sich in die folgenden Kategorien einteilen:
Kategorie 1: Initiativen mit geringen räumlichen Auswirkungen auf die Umgebung
Für diese Kategorie hält die Gemeinde es nicht für notwendig, in irgendeiner Weise einen Dialog herzustellen. Natürlich fördert die Gemeinde den Dialog mit den Nachbarn, aber für diese Pläne sieht die Gemeinde keine Verpflichtung dazu vor.
Beispiele: Umweltgenehmigungen, die mit dem Flächennutzungsplan übereinstimmen (mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Betrieben), kleine Nebengebäude, Änderungen im Innenbereich (für Viehzuchtbetriebe ohne Erhöhung der Anzahl der Tiere).
Kategorie 2: Initiativen mit mittleren räumlichen Auswirkungen auf die Umgebung
Für diese Kategorie hält es die Gemeinde Gemert-Bakel für ausreichend, dass die Anwohner ein Formular ausfüllen, aus dem hervorgeht, dass sie über die geplanten Entwicklungen informiert wurden.
Flächennutzungsplanänderungen/-revisionen werden von der Abteilung Genehmigungen und Aufsicht bearbeitet. Dabei handelt es sich um einzelne kleinere Projekte (Beispiele: Realisierung eines Hauses, Änderung des Baublocks, VAB-Standort, Landhaus usw.).
Kategorie 3: Initiativen mit starken räumlichen Auswirkungen auf die Umgebung
Für diese Kategorie hält die Gemeinde einen Dialog für notwendig. Das Grundprinzip ist, dass in einer gemeinsamen Diskussion die Initiative vom Initiator erläutert wird und die Nachbarschaft die Möglichkeit hat, auf den Plan zu reagieren.
Kategorie 3 kommt zur Anwendung, wenn die Gemeinde den Plan als Projekt behandelt oder wenn es sich um eine Vergrößerung der bestehenden Fläche von Tierhaltungsanlagen oder um die Nutzung eines bestehenden Gebäudes als Tierhaltungsanlage handelt (unmittelbar geltende Vorschriften Verordnung über die Raumordnung).
Verfahren Der Fallmanager oder Projektmanager der Gemeinde informiert den Initiator im Vorfeld darüber, in welche Kategorie das Vorhaben fällt und was für den Dialog zu tun ist. Es ist in diesem Dokument nicht möglich, im Voraus für jeden einzelnen Fall anzugeben, in welche Kategorie der Plan fällt. Mit Beispielen wurde ein Anfang gemacht. Der Fallmanager der Gemeinde wird den Dialog beurteilen.
Arbeitsmethode
Der Fallmanager oder Projektmanager der Gemeinde informiert den Initiator im Voraus darüber, in welche Kategorie der Plan fällt und was für den Dialog getan werden muss. Es ist in diesem Dokument nicht möglich, im Voraus für jeden spezifischen Fall anzugeben, in welche Kategorie der Plan fällt. Mit Beispielen wurde ein Anfang gemacht. Der Fallmanager der Gemeinde wird den Dialog bewerten.
Kategorie 1: Initiativen mit geringen räumlichen Auswirkungen auf die Umgebung
Für diese Kategorie ist keine Arbeitsmethode erforderlich. Schließlich werden keine zusätzlichen Daten angefordert.
Kategorie 2: Initiativen mit mittleren räumlichen Auswirkungen auf die Umgebung
- Der Initiator lässt die beteiligten Parteien ein Standard-Dialogformular ausfüllen (siehe Anhang 1);
- Für das Außengebiet muss der Initiator zumindest die Anwohner/Stakeholder in einem Umkreis von 500 Metern ansprechen. Die Entfernung wird von der Grenze des Baublocks des Initiators aus gemessen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob es einen Grund gibt, diesen Radius zu vergrößern;
- im Innenbereich ist der Ausgangspunkt, dass die unmittelbar angrenzenden Bewohner/Stakeholder ein Formular erhalten. Auch hier gilt: Wenn die Auswirkungen so groß sind, dass sie auch andere Orte betreffen, sollte man den Radius vergrößern;
- das Formular wird zusammen mit dem Entwurf des Flächennutzungsplans oder, falls kein Flächennutzungsplanverfahren erforderlich ist, mit dem Antrag auf Erteilung einer Umweltgenehmigung eingereicht;
- Die Gemeinde fördert die Kommunikation durch den Initiator vor der Einreichung des Entwurfs des Flächennutzungsplans oder des Antrags auf eine Umweltgenehmigung.
Kategorie 3: Initiativen mit starken räumlichen Auswirkungen auf die Umgebung
- Der Initiator lädt die Nachbarschaft, relevante Interessengruppen und Netzwerke für Lebensqualität, wie z. B. einen Dorfrat, ein, um mit ihnen in einen Dialog über ihre Wünsche, Pläne und möglichen Bedenken zu treten. Der Initiator informiert auch die Gemeinde im Voraus über den Termin des Dialogs.
- Für das Außengebiet lädt der Initiator mindestens die Anwohner/Stakeholder in einem Umkreis von 500 Metern ein. Die Entfernung wird von der Grenze des Baublocks des Initiators aus gemessen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob es einen Grund gibt, diesen Radius zu vergrößern;
- im Innenbereich gilt der Grundsatz, dass die unmittelbar angrenzenden Anwohner/Stakeholder eingeladen werden. Auch hier der Hinweis, dass der Radius vergrößert werden sollte, wenn die Auswirkungen so groß sind, dass sie auch andere Orte betreffen;
- Es ist Aufgabe des Initiators, den Dialog mit dem Berater zu führen. Die Gemeinde ist dabei nicht beteiligt, es sei denn, es handelt sich um ein kommunales Projekt;
- Der Projektträger erstellt einen Bericht über die Sitzung. Dieser Bericht enthält mindestens die folgenden Angaben
- wo und wann der Dialog stattgefunden hat;
- die Einladung zu dem Dialog an die Eingeladenen;
- wer zur Teilnahme an dem Dialog eingeladen wurde;
- wer teilgenommen hat und zu welchem Objekt der Teilnehmer gehört;
- wer sich ggf. abgemeldet hat;
- eine Antwort auf die gestellten Fragen.
- auszufüllen;
- das Formular wird zusammen mit dem Bericht über den Dialog und dem Entwurf des Flächennutzungsplans oder, falls kein Flächennutzungsplanverfahren erforderlich ist, mit dem Antrag auf Erteilung einer Umweltgenehmigung eingereicht.
Für landwirtschaftliche Entwicklungen, bei denen sich die Zahl der Tiere erhöht, verlangt die Raumplanungsverordnung für Nordbrabant einen Dialog. Wenn der Initiator die Kommunikationslinie aus diesem Grundsatzdokument nicht befolgt, sind die Anforderungen der Verordnung nicht erfüllt und der Plan kann nicht genehmigt werden.
Für die übrigen Entwicklungen wurde keine rechtliche Verpflichtung auferlegt. Das vorgeschriebene Verfahren ist keine rechtliche Verpflichtung, sondern ein Wunsch der Gemeinde, damit bei Entscheidungen klar ist, wie die Kommunikation stattgefunden hat.
Der Fallmanager oder Projektmanager der Gemeinde informiert den Initiator im Voraus über die vorgeschriebene Arbeitsmethode. Entscheidet sich der Initiator dafür, diesen Kommunikationsweg nicht einzuhalten, so wird dies dem Gemeindevorstand und dem Rat zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung mitgeteilt.