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In den Niederlanden müssen sich alle Personen ab 14 Jahren ausweisen können. Auch Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen können von Personen unter 14 Jahren einen Identitätsnachweis verlangen. Im Ausland muss sich jeder, unabhängig vom Alter, ausweisen können. In einer Reihe von Ländern kann dies mit einem Personalausweis geschehen. Ein Personalausweis ist bis zum 18. Lebensjahr fünf Jahre und ab dem 18. Lebensjahr zehn Jahre lang gültig. Der Personalausweis muss persönlich beantragt und bei der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind, abgeholt werden. Wenn Sie den Antrag im Namen eines Kindes stellen, muss auch das Kind bei beiden Terminen anwesend sein. Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Kinder unter 12 Jahren

Von Geburt an kann eine Person einen eigenen Personalausweis besitzen. Bei der Beantragung eines Personalausweises für ein Kind unter 12 Jahren müssen beide Elternteile (Sorgeberechtigte) ihre Zustimmung geben.

Erlaubnis über DigiD

Sie können die Zustimmung zur Beantragung des Personalausweises im Voraus über DigiD erteilen. Wenn beide Elternteile/Erziehungsberechtigte dies tun, müssen Sie nur die folgenden Dinge zum Termin mitbringen. Bei der Beantragung muss mindestens ein Elternteil/Erziehungsberechtigter anwesend sein und auch das Kind, für das der Personalausweis bestimmt ist.

Einverständnis mittels Formular

Haben Sie kein DigiD oder können Sie Ihre Zustimmung nicht online erteilen? Dann verwenden Sie das Formular Eigenes Reisedokument. Vergessen Sie nicht, eine Kopie der Ausweispapiere der Eltern (Erziehungsberechtigten) mitzubringen. Mindestens ein Elternteil/Erziehungsberechtigter muss bei der Beantragung anwesend sein und auch das Kind, für das der Ausweis bestimmt ist.

Mitnehmen

Gebühren

Personalausweis bis zum 18. Lebensjahr: 40,90
Personalausweis ab 18 Jahren: 75,80

Sie zahlen die Gebühr direkt bei der Antragstellung. Bitte beachten Sie, dass wir keine Geldscheine über 200 € annehmen. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen.

Wie lange dauert es?

Sie können Ihren Personalausweis nach sieben Werktagen abholen. Dazu müssen Sie einen Abholtermin vereinbaren. Entscheiden Sie sich für ein Eilverfahren und haben Sie den Antrag vor 14 Uhr eingereicht? Dann können Sie Ihren Personalausweis am nächsten Arbeitstag abholen.

Einziehung innerhalb von drei Monaten

Sie haben drei Monate Zeit, Ihren Personalausweis abzuholen. Danach ist er offiziell ungültig und wird vernichtet. Sie müssen dann einen neuen Antrag stellen.

Fehlen/Diebstahl

Wenn Ihr Personalausweis verloren geht oder gestohlen wird, müssen Sie dies nicht mehr bei der Polizei melden. Wenn Sie einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragen, wird eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige erstellt. Bei Diebstahl, Taschendiebstahl, Raub und anderen Straftaten ist es sehr wichtig, dies der Polizei zu melden.

Online-Meldung von vermissten Personen

Hervorgehobener Text: Hinweis: Wenn Sie den Verlust online melden, können Sie ein neues Reisedokument am Schalter erst nach 2 Arbeitstagen aufgrund der Prüfung und Bearbeitung beantragen. Sie wollen nicht 2 Arbeitstage warten? Dann melden Sie den Verlust am Schalter gleichzeitig mit der Beantragung Ihres neuen Reisepasses oder Personalausweises. Bringen Sie alle Ausweisdokumente mit, die Sie noch in Ihrem Besitz haben.

Online-Meldung von vermissten Personenexternal-link-icon

Melden Sie sich mit Ihrem DigiD an und geben Sie die Daten ein.

Wichtiger Text: Bitte beachten Sie! Sie können einen Verlust nur für Ihr eigenes Dokument melden.