Befreiung vom Parken
Sie leben in einer blauen Zone?
Wohnen Sie in einer blauen Zone? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Parkerleichterung. Damit können Sie Ihr Auto innerhalb der blauen Zone ohne Einschränkung parken, mit Ausnahme der folgenden Parkflächen:
- Parkbereich Kapelaanstraat
- Kerkstraat
- Nieuwstraat
- Vroonhof
- Elisabethplaats-Ost
Die Gemeinde gewährt maximal zwei Befreiungen pro Adresse. Auf einer Ausnahmegenehmigung können Sie zwei Nummernschilder angeben, die sie nutzen dürfen. Bitte beachten Sie, dass diese Nummernschilder nicht gleichzeitig mit einer Genehmigung in der blauen Zone parken können.
Es ist auch möglich, dass Unternehmen eine (vorübergehende) Befreiung erhalten, sofern die Notwendigkeit nachgewiesen wird.
Ändern Sie
Wenn Sie eine Änderung Ihrer bewilligten Befreiung wünschen, z. B. weil Sie ein neues Auto gekauft haben, müssen Sie die folgenden Informationen mitbringen/übermitteln:
- Kopie des Fahrzeugscheins oder Kopie des Leasingvertrags;
- Die bereits erteilte Verzichtserklärung; Sie können sie auch bei der Abholung der neuen Verzichtserklärung vorlegen.
Bedingungen
Die Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um für eine Befreiung in Frage zu kommen, sind in den Regeln für die Befreiung von der Blauen Zone beschrieben.
Für Gebietsansässige gilt das Folgende:
- Sie müssen in einer Immobilie in der blauen Zone wohnen;
- Sie müssen 18 Jahre oder älter sein und einen Führerschein besitzen;
- Sie können nicht über einen eigenen Parkplatz verfügen;
- Es werden maximal zwei Ausnahmen für eine Adresse gewährt;
- Die Bewohner von Nazareth Court haben Anspruch auf eine Befreiung.
Für Unternehmen wird eine Befreiung nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt. Dazu gehören die folgenden Fälle:
- Ihr Unternehmen muss in der blauen Zone ansässig und im Handelsregister der Handelskammer unter dieser Adresse eingetragen sein;
- Ihr Unternehmen verfügt nicht über eigene (ausreichende) Parkmöglichkeiten;
- Es muss ein nachweisbarer Bedarf bestehen, das Fahrzeug länger als die zulässige Parkzeit in unmittelbarer Nähe des Unternehmens zu parken.
Für Unternehmen, die eine Freistellung im Rahmen von Arbeiten benötigen:
- Sie müssen nachweisen, dass Ihr Unternehmen Arbeiten in einer blauen Zone durchführen muss;
- Ihr Unternehmen ist in das Handelsregister der Handelskammer eingetragen;
- Sie können nachweisen, dass Ihre Arbeit nur ausgeführt werden kann, wenn Sie das betreffende Fahrzeug in der blauen Zone abstellen.
Vorlaufzeit und Kosten
Produkt | Kosten |
---|---|
1. Parkverzicht | € 51,40 |
2. Parkverzicht | € 102,40 |
Gesellschaft für Parkgebührenbefreiung | € 93,60 |
Änderung der blauen Zone für Parkerleichterungen | € 14,40 |
Die Freistellungen sind bis zu zwei Jahre gültig. Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen.