Neue Archäologiepolitik
Archäologische Untersuchung
Die Gemeinde Gemert-Bakel arbeitet an der Ausarbeitung einer neuen Archäologiepolitik ab Anfang 2024. Dies beinhaltet die Erneuerung des Strategieplans und der Karte der archäologischen Erwartungen und Werte. Die Gemeinde möchte so viele Informationen wie möglich einbeziehen, um die Karte der archäologischen Erwartungen und Werte so genau wie möglich zu gestalten.
Karte der archäologischen Erwartungen und Werte
Die Karte der archäologischen Erwartungen und Werte zeigt, ob archäologische Überreste zu erwarten sind und wie wahrscheinlich sie sind. Dies wird in Zonen mit hohen bis niedrigen Erwartungen übersetzt. Je höher der Erwartungswert ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, archäologische Überreste zu finden. Anhand der archäologischen Erwartungs- und Wertkarte lässt sich feststellen, ob archäologische Untersuchungen erforderlich sind.
Einladung zur Sitzung 2. April 2024
Am 2. April 2024 um 20:00 Uhr findet in De Eendracht in Gemert eine Sitzung zur Archäologiepolitik statt. Im Namen von Ratsmitglied Willeke van Zeeland lade ich Sie zu diesem Treffen ein. An diesem Abend werden die Methodik und die Karte der archäologischen Erwartungen und Werte erläutert und es besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. esen Sie hier, was in der Einladung steht. Wenn Sie an diesem Treffen teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse gemeente@gemert-bakel.nl an.
Meldung von Unterbrechungen
Eigentümer von Grundstücken, die nachweislich gestört sind, werden gebeten, diese Störungen zu melden. Durch die Erfassung und Bearbeitung der noch unbekannten Störungen von Grundstücken werden unnötige archäologische Untersuchungen in Zukunft vermieden. Die möglichen Störungen, die gemeldet werden können, sind:
- Grundstück mit (niveaugesteuerter) Entwässerung
- Parzelle, die (in der Vergangenheit) in der Landwirtschaftszählung für den Anbau von Spargel, Schwarzwurzeln oder Bäumen mit einer Wurzelballentiefe von mehr als 40 Zentimetern angegeben wurde.
- Land, das angehoben, eingeebnet oder ausgehoben wurde.
- Parzelle, auf der eine Bodenbearbeitung mit einer Tiefe von mehr als 40 Zentimetern durchgeführt wurde.
Die Tatsache, dass der Boden bis zu einer bestimmten Tiefe gestört wurde, bedeutet nicht unbedingt, dass keine archäologischen Werte vorhanden sind. Sie kann jedoch auf eine bestehende Nutzung hindeuten. Die Gemeinde kann dies bei der Abwägung der Verpflichtung zur archäologischen Untersuchung berücksichtigen.
Wie können Sie eine Meldung einreichen?
Wir bitten Sie, ein Inventarformular auszufüllen.
Druckformular Inventarisierungsformular Störungen Archäologiekarte Gemert-Bakel
Digitales Inventar Formular Störquellen Gemeinde Gemert-Bakel
Es besteht auch die Möglichkeit, das Inventarisierungsformular und einen Ausdruck der Störquellenkarte im Format A3 kostenlos bei der Gemeinde anzufordern. Besuchen Sie dazu bitte den öffentlichen Schalter im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten. Sie können die Grundstücke, über die Sie Auskunft geben möchten, deutlich kennzeichnen. Dies ist auf einem Ausdruck der Störquellenkarte möglich. Für jedes Grundstück bitten wir Sie, die Grundstücksnummer oder eine genaue Beschreibung der Grundstücksgröße mitzuteilen. (Bei der Sitzung am 2. April kann der Entwurf der Störungskarte im A3-Format abgeholt werden).
Wir bitten Sie außerdem, dem Inventarformular Belege für die gestörten Flächen beizufügen, um die Störung (in Fläche und Tiefe) zu belegen. Bitte denken Sie daran, eine Kopie der von Ihnen selbst eingereichten Informationen aufzubewahren. Nach der Sitzung am 2. April haben Sie noch bis zum 15. April die Möglichkeit, Ihre gestörten Böden mit Nachweisen einzureichen. Mögliche Nachweise könnten sein:
- Zeichnungen/Fotos der bereits vorhandenen Entwässerung
- Landwirtschaftliche Zählungen des aktuellen oder historischen Spargelanbaus, Schwarzwurzeln, Stammbäume
- Forschungsberichte oder Bodenuntersuchungen
- Arbeitsrechnungen **Nachweise in anderen Formen sind ebenfalls möglich**
Was genau verlangen wir?
Wir bitten Sie, die Karte der Störungsquellen zu prüfen.
Hervorgehobener Text: Laden Sie die Karte der Störungsquellen hier herunter
Die Karte der Störungsquellen wird vor der Sitzung am 2. April veröffentlicht. Wenn auf einer oder mehreren Ihrer Parzellen eine nicht erfasste nachweisbare Störung vorliegt, verwenden Sie bitte das Inventarisierungsformular, um sie zu melden.
Fortsetzung
Nach Ablauf der Frist werden die Anmeldungen von der Umweltabteilung von Südost-Brabant bearbeitet und gegebenenfalls stichprobenartig durch Bodenbohrungen überprüft.
Kontaktangaben
Sie können Ihre Berichte mit Beweisen über gestörte Flächen an folgende Adresse senden: gemeente@gemert-bakel.nl mit dem Betreff Bericht gestörte Flächen. Dies ist bis zum 15. April 2024 möglich.