Memorandum über Parkstandards Gemert-Bakel 2017
Version 5
Verabschiedet durch den Gemeinderat der Gemeinde Gemert-Bakel
1-6-2017
Kolophon:
Endgültige Fassung: 1. Juni 2017
Auftraggeber: Gemeinde Gemert-Bakel - Harold van Zoest
Team: Öffentliches Management
Auftragnehmer: Elice Steijaert
Verwaltungsdirektorin: Anke van Extel - van Katwijk
Gemeinde Gemert-Bakel
1. Einleitung
1.1 Hintergrund
Die Gemeinde Gemert-Bakel hat ein Memorandum zur Parkplatzpolitik aus dem Jahr 2013 verabschiedet. In der Praxis können einige gewünschte Entwicklungen nicht auf der Grundlage dieses Grundsatzpapiers genehmigt werden. Diese Entwicklungen erfordern eine stärkere Individualisierung. Das aktuelle Dokument zur Parkraumbewirtschaftung bietet hierfür keine ausreichenden Anhaltspunkte. Es wird auch festgestellt, dass einige der angewandten Parkstandards nicht realistisch sind. Theorie und Praxis klaffen zu weit auseinander. Die Vision und die Grundzüge der Politik werden nicht in Frage gestellt, aber es besteht der starke Wunsch, realistische und aktuelle Parknormen mit Spielraum für Flexibilität und individuelle Anpassung zu erarbeiten. Dies ist der Grund für die Ausarbeitung eines neuen Grundsatzpapiers für Parknormen: die Nota Parkeernormen Gemert-Bakel 2017. Es handelt sich dabei um eine Änderung des Parkrichtlinien-Memorandums Gemert-Bakel 2013. Infolgedessen werden Kapitel 2 Absatz 6, das gesamte Kapitel 3 und das gesamte Kapitel 4 des Parkrichtlinien-Memorandums Gemert-Bakel 2013 hinfällig.
Memorandum über Parknormen Zielsetzung
Hervorgehobener Text: Zielsetzung
Bereitstellung eines Beurteilungsrahmens für die Ermittlung des Parkplatzbedarfs bei Raumordnungsplänen und -entwicklungen in der Gemeinde Gemert-Bakel, um die Erreichbarkeit und Lebensqualität zu gewährleisten. Die Anwendung dieses Beurteilungsrahmens soll Parkprobleme im öffentlichen Raum als Folge von räumlichen Entwicklungen oder Veränderungen verhindern. Darüber hinaus soll eine Versteinerung verhindert werden, wo dies nicht notwendig ist.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird von den folgenden Grundsätzen ausgegangen:
- Die Parkstandards sollten sich positiv auf die Lebensqualität und die Zugänglichkeit der Gemeinde Gemert-Bakel auswirken;
- Jeder Initiator von (Bau-)Plänen ist dafür verantwortlich, eine Berechnung für seine eigene Parkaufgabe zu erstellen und seine eigene Parklösung zu realisieren;
- Eine Bauinitiative oder eine Änderung der Funktion eines Standorts sollte keine Parkprobleme im öffentlichen Raum verursachen oder verstärken;
- Es besteht die Möglichkeit der individuellen Gestaltung.
Startpunkt
Ausgangspunkt für das Memorandum zu den Parkstandards ist die Bewertung des Memorandums zur Parkpolitik von 2013. In diesem Prozess wurden von verschiedenen Parteien Ausgangs- und Diskussionspunkte geliefert: dem Vorstand, Gutachtern, Bauherren, Architekten und anderen Initiatoren. Darüber hinaus wurden vom Kollegium eine Reihe von Leitplanken vorgegeben.
1.2 Was ist eine Parknorm?
Eine Parknorm ist die von der Gemeinde für eine Funktion festgelegte Anzahl von Parkplätzen pro festgelegter Einheit oder Fläche. Die Höhe der Parknorm hängt von der Lage dieser Funktion und dem damit verbundenen Grad der Urbanisierung ab. Die Parknormen in diesem Memorandum sind aus dem nationalen Leitfaden von CROW (CROW ist eine unabhängige Wissensorganisation im Bereich Infrastruktur, öffentlicher Raum und Verkehr) abgeleitet: "Kencijfers parkeren en verkeersgeneratie" Publikation 317 vom Oktober 2012.
Jede räumliche Funktion zieht ein bestimmtes Maß an Autoverkehr an und erfordert daher einen bestimmten Parkplatzbedarf. Dieser lässt sich durch Multiplikation der Parknorm mit der dem Raumordnungsplan zugeordneten festen Einheit oder Fläche berechnen.
1.3 Rechtslage des Memorandums über Parknormen
Die Anwendung der Parkraumnormen ist keine freiwillige Angelegenheit. Bei Neu- und Umbauten, Erweiterungen und Umnutzungen muss ein ausreichender Parkraum zur Verfügung gestellt werden. Was unter einem "ausreichenden" Parkplatz zu verstehen ist, wird bei der Änderung einer Umweltgenehmigung und/oder eines Flächennutzungsplans beurteilt und kann mit Hilfe von Parknormen ermittelt werden. Bei Anträgen auf Erteilung einer Umweltgenehmigung müssen diese Parknormen eingehalten werden, damit die Genehmigung erteilt werden kann. Bei Flächennutzungsplänen müssen die Parknormen eingehalten werden, um die Einhaltung einer guten Raumplanung zu gewährleisten.
Einbeziehung von Parkplätzen in Bebauungspläne
Seit dem Reparaturgesetz (Reparatiewet BZK, Staatsblad 2014 Nr. 458), das am 29. November 2014 in Kraft getreten ist, muss das Parken in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Das Instandsetzungsgesetz besagt, dass die städtebaulichen Bestimmungen in den Bauvorschriften ihre Wirkung verlieren. Das bedeutet, dass Artikel 2.5.30 ab sofort aus dem Baureglement verschwinden muss und das Parken fortan im Zonenplan geregelt werden muss. Die Gemeinde hat bis zum 1. Juli 2018 Zeit, die Bebauungspläne in diesem Sinne anzupassen.
Die Gemeinde Gemert-Bakel hat sich dafür entschieden, in den Flächennutzungsplänen auf die Nota Parkeernormen Gemert-Bakel 2013 und alle nachfolgenden Änderungen zu verweisen. Wenn die Nota Parkeernormen Gemert-Bakel 2017 verabschiedet wird, gilt sie als Änderung der Parkrichtlinien Gemert-Bakel 2013.
Drei Szenarien bei der Beantragung einer Umweltgenehmigung
Bei der Einreichung eines Antrags auf eine Umweltgenehmigung können drei Szenarien zur Bestimmung der Anzahl der erforderlichen Parkplätze unterschieden werden. Dies hängt davon ab, wie die Parkstandards im Bebauungsplan und die Parkstandards in diesem Memorandum enthalten sind oder nicht. Wenn klar ist, wie das Parken im geltenden Flächennutzungsplan geregelt ist, ergibt sich automatisch Szenario 1, 2 oder 3 (siehe Diagramm 1, Seite 3). Einem Antrag auf Umweltgenehmigung geht daher immer eine Prüfung voraus, wie das Parken im zugehörigen aktuellen Flächennutzungsplan enthalten ist.
Diagramm 1: Szenarien bei der Prüfung von Anträgen auf Umweltgenehmigungen
nsicht des Flussdiagramms Link-Symbol.
Szenario | Option | Ergebnis |
---|---|---|
Der Zonenplan regelt eine Parkierungsnorm in den direkten Vorschriften. | Keine Überprüfung anhand des Memorandums über Parkstandards. | |
2. der Flächennutzungsplan regelt in den unmittelbaren Vorschriften nichts über eine Parknorm, wohl aber die Ausnahmebestimmungen. | Der Antrag steht in direktem Einklang mit den Bestimmungen des Flächennutzungsplans. | In diesem Fall müssen auf der Grundlage der Bauvorschriften die Nota-Parking-Standards bewertet werden. |
2. der Flächennutzungsplan regelt in den unmittelbaren Vorschriften nichts über eine Parknorm, wohl aber die Ausnahmebestimmungen. | Dem Antrag sollte im Rahmen der Ausnahmeregelung stattgegeben werden. | Keine Überprüfung des Memorandums über Parkstandards |
3. der Flächennutzungsplan regelt das Parken überhaupt nicht. | Prüfen Sie das Memorandum über Parkstandards |
- Der Flächennutzungsplan regelt die Parkstandards in den direkten Vorschriften. Die Nota Parkeernormen Gemert-Bakel 2017 bleibt dann unanwendbar, da das Parken im Zonenplan geregelt ist.
- Der Flächennutzungsplan regelt nichts über eine Parknorm in den direkten Vorschriften, wohl aber die Abweichungsbestimmungen. Ein Gesuch, das mit dem Zonenplan übereinstimmt, muss aufgrund der Bestimmungen von Artikel 2.5.30 der Bauordnung anhand der Nota Parkeernormen Gemert-Bakel 2017 geprüft werden. Ein Antrag, der nicht mit dem Flächennutzungsplan übereinstimmt, bei dem aber eine Abweichung vom Flächennutzungsplan zulässig ist, muss die in der jeweiligen Abweichungsvorschrift enthaltenen Parknormen einhalten.
- Wenn der Flächennutzungsplan das Parken überhaupt nicht regelt, dann gilt aufgrund von Artikel 2.5.30 der Bauordnung die Nota Parkeernormen Gemert-Bakel 2017. Dies gilt bis spätestens 1. Juli 2018, danach muss das Parkieren im Zonenplan geregelt werden.
1.4 Leitfaden zum Lesen
In Kapitel 1 werden der Grund und der rechtliche Rahmen für dieses Memorandum über Parknormen beschrieben. Die Grundsätze und die Ausarbeitung der Parknormen werden in Kapitel 2 beschrieben. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, maßgeschneiderte Lösungen und Ausnahmen von den Parknormen vorzusehen. Dies wird in Kapitel 3 beschrieben. Schließlich werden in Kapitel 4 die Härtefallklausel und das Übergangsrecht näher erläutert.
2. Parknormen
2.1 Einleitung
Für räumliche Entwicklungen muss der neue Parkplatzbedarf berechnet werden. Dies geschieht durch die Anwendung der in diesem Memorandum festgelegten Parkstandards. Die Einhaltung des Parkraumbedarfs verhindert Parkprobleme im öffentlichen Raum. Der Initiator ist für die Erfüllung des Parkplatzbedarfs verantwortlich und kann verschiedene Lösungen anbieten.
2.2 Ansatzpunkte für die Entwicklung von Parkstandards
Die Parkstandards wurden auf der Grundlage der folgenden Annahmen festgelegt:
Kriterium der Entfernung
Allerdings muss die Parklösung nachhaltig sein. Das bedeutet unter anderem, dass die Abstellanlage in einer akzeptablen Entfernung zum Veranstaltungsort liegen muss. CROW hat hierfür Leitlinien aufgestellt.
Die akzeptablen Entfernungen für die einzelnen Funktionen sind:
Wohnen: 100 Meter
Einkaufen: 200 Meter
Arbeiten: 500 Meter
Sport, Kultur und Freizeit: 100 Meter, im Innenstadtbereich 200 Meter
Gesundheitspflege: 100 Meter
Bildung: 100 Meter
Die Gehstrecke wird von der ersten Tür eines Komplexes aus gemessen. Bei einem Haus ist dies die Eingangstür, bei einem Bürogebäude der Haupteingang usw.
Bandbreite
Die Parkplatzzahlen von CROW haben eine Bandbreite, ein Minimum und ein Maximum. Je nach Wahl des Zentrums, des übrigen bebauten Gebiets, des Außengebiets und der jeweiligen Funktion wurde eine Auswahl aus dieser Bandbreite getroffen. Dadurch wird eine bessere Übereinstimmung mit der täglichen Praxis und den Merkmalen eines Gebiets erreicht.
CROW
Die Parknormen in diesem Memorandum basieren auf den Parkzahlen aus der CROW-Publikation 317 "Kencijfers parkeren en verkeersgeneratie", die 2012 veröffentlicht wurde.
Klassifizierung der Gebiete
Der Standort sowie das Angebot und die Qualität alternativer Verkehrsmittel sind ebenfalls wichtig für die Parkplatznachfrage. So haben Funktionen in Zentren in der Regel einen geringeren Parkbedarf als die gleichen Funktionen an anderen Standorten im bebauten Gebiet oder in einem Gewerbegebiet.
Gemert-Bakel unterscheidet zwischen:
- Zentrum;
- übrige bebaute Fläche;
- abgelegenen Gebiet.
Mindestparkplatzbedarf = Parkplatzbedarf
Bei der Festlegung des Parkplatzbedarfs kann eine Mindest- oder Höchstgrenze gewählt werden. Gemert-Bakel entscheidet sich für die Mindestgrenze. Das bedeutet, dass die errechnete Anzahl der Stellplätze die untere Grenze für die Realisierung darstellt. Möchte der Initiator mehr als die nach den Normen berechnete Anzahl von Stellplätzen realisieren, ist dies erlaubt. Dies passt zu einer nachfolgenden Parkierungspolitik.
Parken auf eigenem Gelände
Der wichtigste Grundsatz ist, dass das Parken auf dem eigenen Grundstück erfolgen sollte. Was unter Privatgrundstücken zu verstehen ist, wird in den Durchführungsbestimmungen in Abschnitt 2.5 näher beschrieben. Besucherparkplätze müssen öffentlich zugänglich sein und bleiben.
Parkdruck
Parkdruck entsteht, wenn der Belegungsgrad der Parkplätze 80 % übersteigt. Zu diesem Zeitpunkt kommt es zu mehr Suchverkehr, und man kann sagen, dass die Nutzer sich bemühen müssen, einen Parkplatz in akzeptabler Entfernung zu Fuß zu finden. Wie der Parkdruck gemessen wird, ist in Anhang 5 beschrieben.
Grad der Urbanität
Der Grad der Urbanität innerhalb der Gemeinde Gemert-Bakel reicht von "mäßig urban" im bebauten Gebiet (Zentrum) bis "nicht urban" im Außenbereich. Dies wurde auf der Grundlage der demografischen Kernzahlen des CBS (Centraal Bureau voor de Statistiek) ermittelt, die die Adressdichte pro km² messen.
Nächste Parkpolitik
Die Gemeinde Gemert-Bakel verfolgt eine Parkraumbewirtschaftung. Das bedeutet, dass die aktuelle Situation als gegeben angesehen wird. Die Lösung bestehender Parkprobleme wird nicht dem Verursacher überlassen. Der Initiator ist nur für die Lösung des zu seinem Raumordnungsplan gehörenden Parkplatzbedarfs verantwortlich.
Winter-Terrassen
Wenn die Außenfläche einer Terrasse größer ist als die Innenfläche des zugehörigen Gaststättenbetriebs, gilt eine zusätzliche Parknorm für die hinzugefügte Bruttogeschossfläche (BGF). Ist diese Außenfläche kleiner als die Innenfläche, so gilt keine zusätzliche Norm. Der Grund dafür ist, dass die Kunden, die sich normalerweise drinnen aufhalten, draußen sitzen, wenn es eine Terrasse und gute Bedingungen gibt. Unter dem Strich ergibt sich dann keine Erhöhung des Parkplatzbedarfs.
2.3 Klassifizierung der Gebiete
Die Kerne Gemert und Bakel haben ein Zentrum, in dem der Pkw-Besitz geringer ist und die Einrichtungen besser mit anderen Verkehrsmitteln wie dem öffentlichen Nahverkehr und dem Fahrrad erreichbar sind. Die anderen 5 Kerne und die Wohngebiete in den Kernen von Gemert und Bakel fallen unter "übriges bebautes Gebiet" und haben ihr eigenes Flächenprofil. Den Außenbereich bildet der verkehrsbezogene Außenbereich, d.h. der Bereich, der nach den Bebauungsplänen außerhalb des bebauten Bereichs liegt.
2.4 Parkstandards pro Flächenprofil
Es ist wichtig, dass die Parkstandards gut in das Gebiet passen. Aus diesem Grund wählt Gemert-Bakel Gebietsprofile aus. Für jedes Gebietsprofil wurden die Merkmale des Gebiets berücksichtigt und eine entsprechende Norm festgelegt, die innerhalb der Bandbreite der CROW liegt. Für die Supermärkte in Gemert und Bakel wurde die maximale Norm gewählt, da die Bewohner der umliegenden Dörfer hauptsächlich mit dem Auto zum Einkaufen kommen. Für die Gewerbegebiete in Gemert und Bakel wurden Parkstandards gewählt, die den praktischen Gegebenheiten entsprechen. Diese liegen nicht innerhalb der Bandbreite des Urbanisierungsgrades, sondern sind aus den CROW-Tabellen abgeleitet. Um herauszufinden, was mit der Praxis übereinstimmt, wurden Studien in kürzlich gebauten Unternehmen durchgeführt, in denen die Standards von 2013 angewendet wurden. Dabei wurde die Theorie mit der Praxis abgeglichen, so dass ein angemessenerer Standard begründet werden konnte. Die Parkstandards pro Flächenprofil sind in Anhang 1 aufgeführt. Die wichtigsten Funktionen sind darin enthalten. Wenn bestimmte Funktionen nicht in diesem Anhang enthalten sind, legt die Gemeinde einen Standard auf der Grundlage der CROW-Parkplatzzahlen fest.
2.5 Durchführungsbestimmungen
Der Bewertungsrahmen für den Parkraumbedarf für räumliche Entwicklungen wird in diesem Abschnitt weiterentwickelt, um Initiatoren und Gutachtern eine Orientierungshilfe zu geben. Dabei wird die Berechnungsmethode verdeutlicht. Ausgangspunkt ist, dass der Initiator seinen Parkraumbedarf selbst berechnet und damit den Parkraumbedarf klärt. Die Berechnung wird der Gemeinde zur Prüfung vorgelegt.
Das Konzept des eigenen Landes
Das Parken vor Ort ist ein wichtiger Grundsatz in der Parkpolitik von Gemert-Bakel. Der Begriff "eigener Standort" ist zu verstehen als "eigenständige Lösung des Parkbedarfs unter Berücksichtigung der festgelegten Parkstandards und der Art und Weise, wie diese anzuwenden sind". Das bedeutet, dass der Parkbedarf nicht unbedingt auf dem eigenen Grundstück gelöst werden muss, sondern dass alternative Standorte in Betracht gezogen werden können, wenn eine Zusammenarbeit mit anderen Grundstückseigentümern (oder eine Doppelnutzung) möglich ist. Bei einer räumlichen Entwicklung, bei der es ein Plangebiet mit mehreren Grundstücken gibt, sollte "eigenes Land" als "das Plangebiet" verstanden werden. Handelt es sich um ein Plangebiet mit Häusern, muss mindestens ein Stellplatz pro Haus auf dem eigenen Baugrundstück realisiert werden.
Fertigstellung
Der errechnete Parkplatzbedarf wird arithmetisch gerundet. Kleiner als 0,5 nach unten, größer oder gleich 0,5 nach oben.
Parken für Besucher
Anhang 1 zeigt die Parkstandards für die verschiedenen Funktionen. Diese Standards beinhalten auch Besucherparkplätze. Wie viele Besucherparkplätze realisiert werden sollen, kann mit dem Wert in der Spalte "Anteil Besucher" ermittelt werden. Besucherparkplätze müssen öffentlich zugänglich sein, d.h. die Stellplätze müssen ohne Schranke über die öffentliche Straße erreichbar sein.
Doppelte Verwendung
Durch die Doppelnutzung kann die Anzahl der zu realisierenden Stellplätze optimiert werden. Dies bedeutet in der Regel, dass weniger Parkplätze benötigt werden, als wenn die Parkplätze für jede Funktion einzeln realisiert werden. Die Anzahl der Stellplätze ist also der (Kombination von) Funktion(en) angemessen (nicht zu viel und nicht zu wenig). Konkret bedeutet dies, dass gemeinsame Parkeinrichtungen gebaut werden können, um Folgendes zu nutzen
der jeweils anderen Parkeinrichtung oder von einer gemeinsamen Fernparkeinrichtung aus. Wie dies funktioniert, ist in Anhang 2 beschrieben.
Die Parknormen und Anwesenheitsprozentsätze für die kombinierte Nutzung (Anhang 3) können zur Ermittlung des Parkbedarfs für jeden Zeitraum herangezogen werden. Die Prozentsätze werden angewandt, wenn mindestens zwei Funktionen die gleichen Parkmöglichkeiten nutzen können.
Funktion unbekannt
Aufgrund der zunehmenden Verwendung flexibler Flächennutzungspläne ist bei räumlichen Entwicklungen im Voraus nicht immer genau bekannt, welche Funktion am Standort tatsächlich realisiert wird. Zu diesem Zeitpunkt muss der Parkraumbedarf für jeden Antrag ermittelt werden. Ausgangspunkt ist die Funktion mit der höchsten Parkierungsnorm, die auf der Grundlage des Flächennutzungsplans oder des Antrags auf eine Umweltgenehmigung möglich ist.
Größe
Wenn in dieser Anmerkung von einem Stellplatz die Rede ist, ist damit ein Platz gemäß NEN 2443:2013 "Parken und Abstellen von Personenkraftwagen auf Grundstücken und in Garagen", Veröffentlichung Nederlands Normalisatie-instituut d.d. März 2013 oder deren Nachfolger gemeint. In Anhang 3 sind die Mindestabmessungen für neue Stellplätze und Parkstraßen für Pkw in anderen Situationen angegeben.
Kompensation, Abriss und Wiederaufbau
Wenn bei der Änderung der Funktion eines bestehenden Gebäudes die neue Funktion einen höheren Stellplatzstandard hat als die alte Funktion, müssen zusätzliche Stellplätze geschaffen werden. Hierfür gilt die folgende Berechnungsmethode:
Anzahl der zu realisierenden Stellplätze = (Stellplatzbedarf aufgrund der neuen Funktion) minus (Stellplatzbedarf der alten Funktion).
Da hier der rechnerische (theoretische) Saldo ermittelt wird, spricht man auch von "Netting".
Wichtiger Text: Achtung! Es handelt sich um den Parkplatzbedarf, der auf der Grundlage der geltenden Parknormen berechnet wird. Es handelt sich also nicht um die Anzahl der bereits vorhandenen Parkplätze.
Hervorgehobener Text: Berechnungsbeispiel:
Ein Gebäude mit der Funktion X hat 5 Stellplätze. Dieses Gebäude erhält die Funktion Y. Nach den geltenden Parkstandards müsste das Gebäude mit der Funktion X 10 Parkplätze haben und mit der Funktion Y 20. Durch die Funktionsänderung ergeben sich 20 - 10 = 10 Parkplätze zusätzlich zu den bestehenden 5 Parkplätzen.
Wenn die bestehende Funktion eines bestehenden Gebäudes mehr Stellplätze aufweist als der erforderliche Stellplatzbedarf, können diese als Restkapazität genutzt werden.
Hervorgehobener Text: Berechnungsbeispiel:
Ein Gebäude mit der Funktion X hat 13 Stellplätze. Dieses Gebäude wird zur Funktion Y. Auf der Grundlage der aktuellen Parkstandards sollte das Gebäude mit der Funktion X 10 Stellplätze haben und mit der Funktion Y 20. Die Funktionsänderung führt dazu, dass 20 - 10 = 10 zusätzliche Stellplätze geschaffen werden müssen. Die Funktion X hat jedoch einen Überschuss von 13 - 10 = 3 Stellplätzen. Diese Restkapazität kann für die Funktion Y genutzt werden, so daß nur 10 - 3 = 7 Stellplätze zusätzlich geschaffen werden müssen.
Es ist auch möglich, dass der Parkplatzbedarf der neuen Funktion geringer oder gleich dem Parkplatzbedarf der alten Funktion ist. In diesem Fall müssen keine neuen Stellplätze geschaffen werden. Die Grundlage dafür ist die Beibehaltung der vorhandenen Stellplätze. Fallen durch eine Neubebauung bestehende Parkplätze weg, müssen diese durch den Initiator kompensiert werden.
Im Falle eines Abrisses und Wiederaufbaus gelten die Parknormen in dieser Anmerkung nicht, wenn die alte Funktion in derselben Größe (Fläche) am selben Ort wiederhergestellt wird und die Anzahl der Parkplätze der alten Funktion beibehalten wird.
Wenn Funktionen hinzukommen oder die derzeitige Funktion erweitert wird, gelten für diese Erweiterungen die in diesem Memorandum festgelegten Parkstandards.
Hervorgehobener Text: Berechnungsbeispiel:
Ein Gebäude mit der Funktion X hat 8 Stellplätze. Dieses Gebäude wird abgerissen, wodurch die bestehende Funktion X an derselben Stelle erweitert wird und die Funktion Y hinzukommt.
Auf der Grundlage der geltenden Parknormen werden für die Erweiterung der Funktion X 4 Parkplätze und für die neue Funktion Y 6 Parkplätze benötigt. Daher sollten zusätzlich zu den 8 vorhandenen Parkplätzen 10 weitere Parkplätze geschaffen werden.
Die nachstehende Tabelle zeigt zusammenfassend, in welchen Situationen bei einem Neubau oder einer Erweiterung bestehender Gebäude, bei der Erweiterung einer bestehenden Funktion oder bei einer Funktionsänderung Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Sie gibt auch an, wie die Anzahl der zu schaffenden Stellplätze berechnet wird. Es gelten die in diesem Memorandum niedergelegten Parkstandards.
Gebäude | Funktion | Realisierung von Parkplätzen |
---|---|---|
Bestehend | Änderung der Funktion | Parkbedarf neue Funktion minus Parkbedarf alte Funktion (Saldierung) |
Bestehender + neuer Bau oder Erweiterung | Gleiche Funktion | Für Neubauten/Erweiterungen gemäß den Parknormen |
Bestehender + neuer Bau oder Erweiterung | Änderung der Funktion | Bei Bestand: Stellplatzbedarf neue Funktion minus Stellplatzbedarf alte Funktion (Verrechnung) Bei Neubau/Erweiterung nach Parkstandards |
Neubau oder Erweiterung | Erweiterung der bestehenden Funktion | Für den Neubau/die Funktionserweiterung gemäß den Parknormen |
Neues Gebäude | Neu | Gemäß den Parknormen |
Ersatz eines bestehenden Gebäudes (Abriss und Wiederaufbau) | Gleiche Funktion in gleicher Größe am gleichen Ort | Nein |
Liegt eine Kombination von Situationen vor, gelten die Bedingungen für die Schaffung neuer Parkplätze für die einzelnen Situationen.
Hervorgehobener Text: Beispiel:
Ersatz eines bestehenden Gebäudes (mit der gleichen Funktion) + Neubau (mit einer neuen Funktion). Wenn das bestehende Gebäude mit der gleichen Funktion in der gleichen Größe (Fläche) auf dem gleichen Grundstück wieder aufgebaut wird, müssen keine zusätzlichen Stellplätze geschaffen werden. Nur der Neubau unterliegt dann den in dieser Anmerkung genannten Normen.
Parkmöglichkeiten an Wohnanlagen
In Wohnungsbauprojekten werden häufig Stellplätze in Form einer Einfahrt oder einer Garage angeboten. In der Praxis werden diese Einrichtungen jedoch nicht immer zum Abstellen des Fahrzeugs genutzt. Dies wird bei der Bewertung berücksichtigt. Die Gemeinde Gemert-Bakel verwendet hierfür die Berechnungswerte nach den nationalen Richtlinien von CROW. Die Berechnungswerte sind in Tabelle 2 dargestellt.
Parkmöglichkeit | theoretische Anzahl | Berechnungsnummer* | Hinweis |
---|---|---|---|
einfache Einfahrt ohne Garage | 1 | 0,8 | Einfahrt min. 4,5 Meter breit |
lange Einfahrt ohne Garage oder Carport | 2 | 1,0 | |
doppelte Einfahrt ohne Garage | 2 | 1,7 | Einfahrt min. 4,5 Meter breit |
Garage ohne Einfahrt (am Haus) | 1 | 0,4 | |
Garagenbox (nicht zu Hause) | 1 | 0,5 | |
Garage mit Einzelauffahrt | 2 | 1,0 | Einfahrt min. 5,0 Meter tief |
Garage mit langer Auffahrt | 3 | 1,3 | |
Garage mit Doppelauffahrt | 3 | 1,8 | Einfahrt min. 4,5 Meter breit |
* Bei einer sehr breiten oder langen Einfahrt (oder bei einem großzügigen Hof) kann der Berechnungswert bis zum Höchstwert der Norm, die für das betreffende Haus festgelegt werden kann, erhöht werden. Dies sollte von Fall zu Fall beurteilt werden;
* Diese Berechnungswerte gelten nur für die Erschließung eines Gebietes mit mehreren Wohnhäusern. Für einzelne Bauvorhaben gelten diese Berechnungswerte nicht, es müssen jedoch ein oder zwei Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen werden (je nach geltender Stellplatznorm).
Schulische Umgebungen
CROW hat ein Berechnungstool entwickelt, um die Anzahl der erforderlichen Parkplätze an Grundschulen und Kindertagesstätten/Spielgruppen zu ermitteln. Dieses ist in Anhang 4 enthalten. Die Parkplätze für Mitarbeiter in dieser Funktion werden auf der Grundlage der Parkstandards in Anhang 1 ermittelt.
2.6 Behindertenparkplätze
Es besteht die Möglichkeit, dass eine alternde Bevölkerung die Nachfrage nach Behindertenparkplätzen erhöhen wird, was zu einer Verringerung der Doppelnutzung von Parkplätzen und damit zu einer geringeren Flexibilität führen kann. Die Gemeinde Gemert-Bakel legt großen Wert darauf, dass Menschen mit Behinderungen selbständig leben können, wobei ihre eigene Mobilität so weit wie möglich gewährleistet sein sollte. Im Parkraumkonzept Gemert-Bakel 2013 wurde der Grundsatz aufgenommen, dass zunächst keine Behindertenparkplätze nach Kennzeichen errichtet werden sollen, es sei denn, sie sind aufgrund einer medizinischen Indikation erforderlich. Dies scheint in der Praxis nicht gut zu funktionieren. Um die Nutzung von Behindertenparkplätzen besser überwachen zu können, wird eine Anpassung vorgeschlagen. Dabei werden die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:
- Der Antragsteller ist im Besitz eines Behindertenparkausweises GPK-B (Beifahrerausweis nicht, da der Fahrer das Auto vorfahren kann, um den behinderten Beifahrer ein- und aussteigen zu lassen);
- Der Antragsteller verfügt nicht über einen privaten Parkplatz wie eine Garage oder eine Einfahrt;
- In einem Umkreis von 50 m um die Immobilie gibt es keine Parkplätze und/oder es bestehen Parkprobleme. Dies wird von der Gemeinde bewertet (Parkdruck >80%);
- Die Einrichtung eines registrierten Behindertenparkplatzes ist einem allgemeinen Behindertenparkplatz vorzuziehen;
Innerhalb einer blauen Zone ist das Parken nicht erlaubt.
3. Personalisierung durch Verzicht
3.1 Einleitung
Der Stadtrat hat die Möglichkeit, eine individuelle Gestaltung zu ermöglichen, indem er auf das Erfordernis von Parkplätzen verzichtet (siehe Kasten). Diese Möglichkeit gibt es nicht nur in der Bauordnung, sondern auch in Bebauungsplänen. Durch die Anwendung der Individualisierung kann der tatsächliche Parkraumbedarf genauer geprüft werden, und es werden alternative Parklösungen möglich (denken Sie an innovative Lösungen). Bei dieser Anpassung handelt es sich um die detaillierten Vorschriften, die erfüllt werden müssen, damit eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Dennoch bleibt dies eine Befugnis des Kollegiums und keine Verpflichtung.
Hervorgehobener Text: Gemäß Artikel 2.5.30 der Bauordnung muss für jede Baugenehmigung eine bestimmte Parknorm bzw. ein bestimmter Parkbedarf erfüllt werden. Die Gemeindeverwaltung ist befugt, eine örtliche Politik für Parknormen zu erlassen.
Darüber hinaus kann die Gemeindeverwaltung auf der Grundlage von Artikel 2.5.30 Absatz 4 der Bauordnung Ausnahmen von dieser Parknorm oder Parkvorschrift gewähren. Das Kollegium ist außerdem befugt, zu diesem Zweck weitere Vorschriften zu erlassen.
Ab dem 1. Juli 2018 muss die Parkierungsvorschrift oder die Parkierungsnorm in den Zonenplänen enthalten sein. Dies gilt auch für die Befreiungsmöglichkeit. Die Hochschule ist befugt, hierzu weitere Regelungen zu treffen.
3.2 Anpassung des Parkplatzbedarfs
In diesem Abschnitt wird beschrieben, wie die Hochschule eine Befreiung von der Anzahl der zu realisierenden Parkplätze gewähren kann.
Räumliche Entwicklungen mit leicht erhöhtem Parkdruck (< 1,5 Stellplätze)
Liegt der arithmetische Wert des Parkplatzbedarfs für die Aufrundung unter 1,5, wird auf den Parkplatzbedarf verzichtet. Der Initiator muss keine finanzielle Entschädigung zahlen und es ist keine Parkdruckstudie erforderlich. Diese Befreiung gilt nicht für räumliche Entwicklungen mit der Funktion "Wohnen".
Rabatte für Entwicklungen, die Leerstand im Zentrum verhindern
Leerstand gibt es in den Zentren von Gemert und Bakel. Für die Lebensqualität und die wirtschaftliche Entwicklung der Zentren ist es wichtig, dass diese Immobilien leicht wieder genutzt werden können. Räumliche Entwicklungen, die dazu beitragen, können daher die vorhandene Parkkapazität im öffentlichen Raum mit maximal 10 Stellplätzen nutzen. Bedingung ist, dass der Parkdruck (Belegungsgrad) unter Einbeziehung der räumlichen Entwicklung 90 % nicht übersteigt. Damit soll ein übermäßiger Parkdruck im Zentrum vermieden werden.
Ermäßigung für Infill-Standorte
An mehreren Stellen in der Gemeinde werden alte Gebäude abgerissen, und es finden neue räumliche Entwicklungen statt. In einigen Fällen ist im bestehenden öffentlichen Raum genügend Parkraum vorhanden. Durch die Nutzung dieses vorhandenen Parkraums bleibt mehr Platz auf privatem Grund, um zu Grün und Wasser beizutragen. Räumliche Entwicklungen, die dazu beitragen, können daher die vorhandene Parkkapazität im öffentlichen Raum mit maximal 50 % des Parkplatzbedarfs nutzen. Voraussetzung ist, dass der Parkdruck einschließlich der räumlichen Entwicklung 80 % nicht übersteigt. Darüber hinaus darf die sonst für den öffentlichen Raum genutzte Fläche
Parkplätze eingesetzt werden würden, werden nun für Grün- und/oder Wasserfunktionen eingesetzt, so dass die Standards für Grün und Wasser zumindest erfüllt werden.
Ermäßigung durch Förderung der Nutzung des Fahrrads, öffentlicher Verkehrsmittel oder anderer Mobilitätsangebote
Gemert-Bakel möchte die Nutzung anderer Verkehrsmittel (Transportmöglichkeiten) als des Autos fördern. Dadurch verringert sich der Bedarf an Parkplätzen, einfach weil weniger Menschen mit dem Auto kommen.
Denken Sie beispielsweise an einen Mobilitätsplan für die Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Organisation, aus dem hervorgeht, dass nachhaltige Vorkehrungen getroffen wurden, damit die Mitarbeiter andere Verkehrsmittel als das Auto nutzen, z. B. B-Riders (Programm zur Förderung der Fahrradnutzung) oder ein Firmenbus, den mehrere Mitarbeiter für Fahrten nutzen. Man kann auch eine Initiative in Erwägung ziehen, bei der der Bauträger eine Reihe von Gemeinschaftsautos zur Verfügung stellt, um den Autobesitz zu verringern. Um die Nutzung des Fahrrads zu fördern, ist ausreichend Platz für Fahrradabstellplätze erforderlich. Die Anforderungen an Fahrradabstellplätze sind in Anhang 6 enthalten. Der gewährte Rabatt beträgt maximal 10 % und hängt von der Begründung des Initiators ab. Der Rabatt wird von der Gemeinde festgelegt und gilt nicht für die Wohnfunktion für die Fahrradnutzung.
Mehrere Rabatte anwenden
Ein Projektträger kann mehrere Ermäßigungen anwenden. Auf diese Weise wird ein besserer Zusammenhang zwischen dem tatsächlichen Parkplatzbedarf und den Zielen hergestellt, die wir mit diesem Parkmemorandum verfolgen wollen.
3.3 Anpassung der Verpflichtung zur Realisierung von Stellplätzen vor Ort
Was ist möglich, wenn Stellplätze vor Ort nicht oder nicht vollständig realisiert werden können?
Dann gibt es 3 Möglichkeiten, eine Lösung dafür zu finden:
- einen privaten Parkplatz zu benutzen, der einem anderen Eigentümer gehört;
- Nutzung des Mobilitätsfonds durch den Einsatz von Restkapazitäten im öffentlichen Raum;
- Nutzen Sie den Mobilitätsfonds, indem Sie den Parkplatzbedarf übertragen.
In allen drei Fällen kann die Hochschule auf das Erfordernis von Parkplätzen verzichten, wenn es eine gute Lösung gibt. Die Optionen 2 und 3 sind in den Außenbezirken nicht zulässig.
Nutzung eines privaten Parkplatzes
Wenn der Projektträger den Privatparkplatz eines anderen Eigentümers nutzen möchte, sind eine Reihe von Bedingungen zu nennen:
- Die Parkplätze, die genutzt werden, liegen nicht außerhalb des zulässigen Abstands. Dieser zulässige Abstand, das Abstandskriterium, hängt von der Funktion ab und ist in Abschnitt 2.5 aufgeführt;
- Der Initiator schließt mit dem Eigentümer des Parkplatzes einen Vertrag für mindestens 10 Jahre ab. Eine Kopie dieser Vereinbarung sollte dem Antrag auf eine Umweltgenehmigung beigefügt werden;
- Die Parkplätze sollten zugänglich und öffentlich zugänglich sein;
- Der Projektträger weist die Besucher/Nutzer aktiv auf die zu benutzenden Parkplätze hin;
- Die zu errichtenden Parkplätze müssen den Nutzern/Besuchern der neuen räumlichen Entwicklung tatsächlich zur Verfügung stehen.
Nutzung des Mobilitätsfonds durch den Einsatz von Restkapazitäten im öffentlichen Raum
Um von dieser Form der Individualisierung Gebrauch machen zu können, muss der Initiator nachweisen, dass er die Parkplätze nicht auf seinem eigenen Grundstück realisieren und/oder den Bebauungsplan anpassen kann. Um zu beurteilen, ob die öffentliche Strasse in die Parkierungslösung einbezogen werden kann, darf der Parkierungsdruck nach der Realisierung und dem Bezug der zu realisierenden Funktion(en) 80% nicht überschreiten. Die Methode zur Messung des Parkdrucks ist in Anhang 5 beschrieben. Bei der Bestimmung der Lage(n) dieser öffentlichen Parkplätze in Bezug auf die Bauinitiative gelten die Abstände wie in Absatz 2.5 beschrieben. Der Initiator muss selbst nachweisen, dass genügend Parkplätze vorhanden sind.
Wird von der Befreiung von der Stellplatzpflicht durch Inanspruchnahme von Restkapazitäten im öffentlichen Raum Gebrauch gemacht, muss der Initiator einen Ausgleichsbetrag zahlen. Dieser Ausgleichsbetrag ist als Beitrag zu den Baukosten der Stellplätze zu sehen. Die Höhe des Ausgleichsbetrages richtet sich nach dem Gebietsprofil, in dem sich die Bebauung befindet.
Nutzung des Mobilitätsfonds durch Übertragung des Parkbedarfs
Es kann Situationen geben, in denen es aus physikalischen Gründen nicht möglich ist, die vorgeschriebenen Parkplätze auf privatem Grund zu schaffen. Dies muss vom Verursacher nachgewiesen werden. In diesem Fall kann der Gemeindevorstand eine Befreiung erteilen, indem er den Parkplatzbedarf übernimmt und eine finanzielle Entschädigung verlangt, die in den Parkplatzfonds eingezahlt wird. Dies ist jedoch nicht einfach so erlaubt, sondern es müssen die räumlichen Möglichkeiten zur Übernahme dieser Verpflichtung geprüft werden. Die Gemeinde wird dann die erforderlichen Stellplätze im öffentlichen Raum errichten. Auch hier gilt das Abstandskriterium, um einen Parkdruck in einem Gebiet zu verhindern. Bei dieser Lösung wird eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gemert-Bakel und dem Initiator geschlossen, in der die Vereinbarungen und der finanzielle Ausgleich festgelegt werden. Dies kann z.B. auch in einem Vorvertrag geschehen. Die Parkplätze bleiben Eigentum der Gemeinde, sind öffentlich und geben keinen Anspruch auf einen Parkausweis oder eine andere Form der ausschließlichen Nutzung.
3.4 Individuelle Anpassung der gewünschten Entwicklungen
Trotz der Tatsache, dass dieses Memorandum mit großer Sorgfalt formuliert wurde, können Situationen auftreten, die nicht vorgesehen, aber wünschenswert sind. In solchen Fällen hat der Gemeindevorstand die Möglichkeit, für eine wünschenswerte räumliche Entwicklung eine Befreiung von der Parkierungspflicht zu erteilen. Die Möglichkeit der Befreiung ist derzeit auch in der Gemeindebauordnung enthalten, läuft aber am 1. Juli 2018 aus. Dafür muss der Initiator eine angemessene Begründung vorlegen. Folgende Rahmenbedingungen kommen für eine solche Begründung in Frage:
- Die Entwicklung entspricht den Zielen und Grundsätzen dieses Memorandums, wie sie in Kapitel 1 zum Ausdruck kommen, oder die Entwicklung trägt zu den Zielen anderer kommunaler politischer Dokumente bei, wie z. B. dem Umweltleitbild, wonach der Parkdruck nicht unverhältnismäßig steigen darf. Findet die Entwicklung im Zentrum von Gemert oder Bakel statt, muss sie einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen leisten, die die Gemeinde für ihre Stadtzentrumspolitik formuliert hat, wonach der Parkdruck nicht unverhältnismäßig zunehmen soll;
- Der Initiator realisiert eine Funktion, für die die Parknorm im konkreten Fall nachweislich unrealistisch ist. Der Initiator weist den tatsächlichen Parkraumbedarf nach und schlägt Lösungen vor. Dabei wird eine Form der Gewährleistung vereinbart, damit allfällige Unterschreitungen auch in der Praxis eingehalten werden können. Diese Vereinbarungen werden als Regelungen bei der Erteilung der Ausnahmegenehmigung oder als bedingte Festsetzungen im Bebauungsplan festgeschrieben. Die Vereinbarungen werden auch in einem privatrechtlichen Vertrag festgehalten.
Neben der Begründungspflicht hat der Initiator auch die Verantwortung, die Umgebung über seine Parklösung zu informieren und zu überzeugen. Dadurch wird das Risiko von Problemen im Genehmigungsverfahren minimiert.
3.5 Umwandlung des Gemert-Bakel-Parkfonds in einen Mobilitätsfonds
Im Jahr 2013 richtete der Rat den Gemert-Bakel-Parkplatzfonds ein. Er ist ein Instrument zur Lösung von Parkproblemen. Der Gemeindevorstand kann eine Befreiung von der Parkpflicht erteilen und dafür einen finanziellen Ausgleich verlangen. Dies ist rechtlich zulässig. Ein Mobilitätsfonds bietet jedoch mehr Möglichkeiten als ein Parkierungsfonds. Neben den Ausgaben für die Schaffung von Parkplätzen sind dann auch flankierende Massnahmen möglich, die den Parkdruck günstig beeinflussen. Ein Vorschlag zur Umwandlung des Parkierungsfonds in einen Mobilitätsfonds wird separat zu diesem Memorandum über Parkierungsstandards gemacht.
Ausgleichsbeträge Mobilitätsfonds
Wird die Befreiung von der Stellplatzpflicht durch die Nutzung des Mobilitätsfonds in Anspruch genommen, muss der Initiator einen Ausgleichsbetrag zahlen. Dieser Ausgleichsbetrag ist als Beitrag zu den Baukosten der Parkplätze und den Kosten für Unterhalt und Bewirtschaftung zu verstehen. Der Betrag, den der Initiator zu zahlen hat, hängt von der Situation vor Ort (Flächenprofil) ab. Tabelle 3 zeigt den Ausgleichsbetrag pro Stellplatz für jede Situation.
Situation | Höhe der Entschädigung |
---|---|
Zentrumsbereich Gemert und Bakel | |
Realisierung von weniger Parkplätzen auf dem Gelände als erforderlich, aber nach Ansicht des Kollegiums von B&W ist die Nutzung von Restkapazitäten auf öffentlichen Straßen möglich (Parken auf dem Gelände nicht ausreichend). | € 5.000 |
Realisierung von weniger als den vorgeschriebenen Parkplätzen vor Ort (unzureichender Parkraum vor Ort und in der Nähe). Voraussetzung ist, dass es räumliche Möglichkeiten gibt, die erforderlichen Stellplätze innerhalb des Abstandskriteriums zu errichten. | € 6.000 |
Rest der bebauten Fläche der Ortskerne von Gemert und Bakel | |
Realisierung von weniger Parkplätzen auf dem Gelände als erforderlich, aber nach Ansicht des Kollegiums von B&W ist die Nutzung von Restkapazitäten auf öffentlichen Straßen möglich (Parken auf dem Gelände nicht ausreichend). | € 4.000 |
Realisierung von weniger als den vorgeschriebenen Parkplätzen vor Ort (unzureichender Parkraum vor Ort und in der Nähe). Voraussetzung ist, dass es räumliche Möglichkeiten gibt, die erforderlichen Stellplätze innerhalb des Abstandskriteriums zu errichten. | € 5.000 |
Rest der bebauten Fläche der Kerne Handel, De Rips, Elsendorp, De Mortel und Milheeze und Buitengebied | |
Realisierung von weniger Parkplätzen auf dem Gelände als erforderlich, aber nach Ansicht des Kollegiums von B&W ist die Nutzung von Restkapazitäten auf öffentlichen Straßen möglich (Parken auf dem Gelände nicht ausreichend). | € 3.500 |
Realisierung von weniger als den vorgeschriebenen Parkplätzen vor Ort (unzureichender Parkraum vor Ort und in der Nähe). Voraussetzung ist, dass es räumliche Möglichkeiten gibt, die erforderlichen Stellplätze innerhalb des Abstandskriteriums zu errichten. | € 4.500 |
Anpassung der Ausgleichsbeträge im Mobilitätsfonds Gemert-Bakel
Die Ausgleichsbeträge aus dem Mobilitätsfonds sind derzeit in Artikel 5 des Gemert-Bakel-Parkfonds geregelt. Diese müssen auf der Grundlage dieses Vermerks angepasst werden, um die in Tabelle 3 genannten Ausgleichsbeträge zu berücksichtigen.
4. Härtefallklausel und Übergangsregelungen
4.1 Einleitung
Dieses Papier hat versucht, mehr Möglichkeiten für maßgeschneiderte Lösungen zu bieten. Dennoch kann es Entwicklungen geben, die derzeit nicht in Sicht sind. Für diese wollen wir eine Lösung anbieten. Außerdem müssen wir für Pläne, die vor dem Inkrafttreten dieses Memorandums eingereicht werden, angeben, wie sie behandelt werden sollen.
4.2 Härtefallklausel
Das Leitungsorgan handelt im Einklang mit den "Nota Parkeernormen Gemert-Bakel 2017", es sei denn, dies hätte Folgen für eine oder mehrere interessierte Parteien, die aufgrund besonderer Umstände im Verhältnis zu den Zielen, die mit dieser Regel verfolgt werden, unverhältnismäßig wären. Außerdem sollte die Anwendung der Härtefallklausel so begrenzt wie möglich gehalten werden und einem allgemeinen Interesse dienen. Damit wird von der in Artikel 4:84 des Gesetzes über das allgemeine Verwaltungsrecht (Awb) geregelten Befugnis zur Abweichung Gebrauch gemacht.
4.3 Übergangsregelungen
Die Parknorm Nota Gemert-Bakel 2017 tritt in Kraft, nachdem sie vom Gemeinderat verabschiedet und veröffentlicht wurde. Für bestehende Bauvorhaben gilt eine Übergangsregelung.
Das bedeutet, dass dieser Hinweis nicht gilt für:
- Eine Bauinitiative, für die vor dem Inkrafttreten dieses Memorandums ein Antrag auf eine Umweltgenehmigung gestellt wurde und die noch nicht erteilt worden ist. Für sie gilt weiterhin das Memorandum zur Parkraumbewirtschaftung Gemert-Bakel 2013, es sei denn, das Memorandum zur Parkraumbewirtschaftung 2017 führt zu einem geringeren Parkraumbedarf. Der Initiator kann dann auch das neue Memorandum anwenden.
- Ein vor dem Inkrafttreten dieses Memorandums eingereichter Vorabkonsultationsplan (z. B. ein Grundsatzantrag), sofern die Art, der Inhalt und die Durchführbarkeit des betreffenden Vorabkonsultationsplans vernünftigerweise zur Erteilung einer Umweltgenehmigung führen kann und sofern ein Antrag auf eine Umweltgenehmigung für den gesamten Vorabkonsultationsplan innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Veröffentlichung dieses Memorandums eingereicht wurde. In diesem Zusammenhang bleibt das Parkraumkonzept Gemert-Bakel 2013 nur dann anwendbar, wenn der Antrag auf Erteilung einer Umweltgenehmigung innerhalb dieses Jahres eingereicht wurde, es sei denn, das Parkraumkonzept 2017 führt zu einem niedrigeren Parkraumbedarf. Der Initiator kann dann auch das neue Memorandum verwenden.
- Eine Bauinitiative, für die eine vor dem Inkrafttreten dieses Memorandums geschlossene Vereinbarung zwischen dem Initiator und der Gemeinde vorsieht, dass die Realisierung einem anderen, in dieser Vereinbarung festgelegten Standard unterliegt.
Übersicht der Anhänge
Anhang 1: Parkstandards nach Gebietsprofil
Funktion der Parknormen Wohngebiet
Standard pro Wohnung | Zentrum Bakel und Gemert | Rest des bebauten Gebiets Bakel und Gemert | Rest des bebauten Gebiets andere Kerne | Entlegenes Gebiet | Anteil der Besucher pp pro Wohnung |
---|---|---|---|---|---|
Kaufen, freistehend | 1,8 | 2,3 | 2,2 | 2,4 | 0,3 |
Kaufen, Doppelhaushälfte | 1,7 | 2,2 | 2,1 | 2,2 | 0,3 |
Kaufen, zwischen/an der Ecke | 1,5 | 1,8 | 1,8 | 2,0 | 0,3 |
Kaufen, flach klein | 1,3 | 1,6 | 1,5 | 1,6 | 0,3 |
Kaufen, flach groß, | 1,6 | 1,9 | 1,8 | 1,9 | 0,3 |
Vermietung, sozialer Sektor | 1,3 | 1,6 | 1,5 | 1,6 | 0,3 |
Vermietung, freier Sektor | 1,5 | 2,0 | 1,9 | 2,0 | 0,3 |
Miete, Wohnung klein | 1,1 | 1,4 | 1,3 | 1,6 | 0,3 |
Mietwohnung groß | 1,4 | 1,9 | 1,8 | 2,1 | 0,3 |
Betreutes Wohnen, Servicewohnung | 1,1 | 1,1 | 1,1 | 1,2 | 0,3 |
Zimmermiete (pro Zimmer) | 0,6 | 0,7 | 0,7 | 0,7 | 0,2 |
Anmerkungen:
Kleine Wohnung: Wohnungen mit einer Wohnfläche von bis zu 100 m² BGF (Bruttogeschossfläche);
Wohnung groß: Wohnungen mit einer Wohnfläche ab 100m² BGF;
Betreutes Wohnen, Servicewohnung: eine Wohnung, die für ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen angepasst ist. Zum Beispiel Wohngruppen, Ersatzwohnungen.
Parkstandards funktionieren Arbeit
Arbeiten (pro 100m² BGF*) | Zentrum Bakel und Gemert | Rest des bebauten Gebiets Bakel und Gemert | Rest des bebauten Gebiets andere Kerne | Entlegenes Gebiet | Anteil der Besucher |
---|---|---|---|---|---|
Büro (ohne Schalterfunktion) | 1,6 | 2,3 | 2,3 | 2,3 | 5% |
Kommerzielle Dienstleistungen (Büro mit Schalterfunktion) | 2,1 | 3,0 | 3,0 | 3,3 | 20% |
Unternehmen arbeitsintensiv (Industrie, Labor, Werkstatt) | 1,6 | 1,7 | 1,7 | 2,1 | 5% |
Unternehmen arbeitsintensiv (Schuppen, Lager, Transportunternehmen) | 0,4 | 0,6 | 0,6 | 0,8 | 5% |
Firmengebäude | 1,1 | 1,5 | 1,5 | 1,7 | - |
* Bruttogeschossfläche
Anmerkungen:
Büro ohne Schalterfunktion: Hier kommen vor allem Unternehmens- und Verwaltungsdienstleistungen in Frage, bei denen kaum Besucher kommen.
Kommerzielle Dienstleistungen: Bürofunktion mit Schalterfunktion, bei der eine klare Beziehung zu Kunden besteht, die das Büro vor Ort besuchen.
Kollektive Geschäftsräume: Hier handelt es sich um eine Mischung aus Büros (ohne Schalter) und Geschäftstätigkeiten, bei denen der Anteil der Besucher gering ist. Wenn ein hoher Anteil an Besuchern erwartet wird, ist die Funktion der kommerziellen Dienstleistungen besser geeignet.
Parkstandards Einkaufen und Lebensmittelgeschäfte
Einkaufen und Lebensmitteleinkauf (pro 100m² BGF*) | Zentrum Bakel und Gemert | Rest des bebauten Gebiets Bakel und Gemert | Rest des bebauten Gebiets andere Kerne | Entlegenes Gebiet | Anteil der Besucher |
---|---|---|---|---|---|
Supermarkt in der Nachbarschaft bvo < 750m² | 3,3 | 5,1 | 4,1 | K.A. | 89% |
Discount-Supermarkt | 4,7 | 7,5 | 7,5 | K.A. | 96% |
Supermarkt mit Vollservice (niedriges und mittleres Preisniveau) | 4,6 | 7,2 | 7,2 | K.A. | 93% |
Supermarkt mit Vollservice (mittleres und hohes Preisniveau) | 5,1 | 6,6 | 6,6 | K.A. | 93% |
Großer Supermarkt bvo > 2500m² | 7,6 | 9,6 | 9,6 | K.A. | 84% |
Großhandel mit Lebensmitteln | K.A. | 7,1 | 7,1 | K.A. | 80% |
Nachbarschaft und Dorfzentrum | 5,0 | 5,0 | 4,0 | K.A. | 72% |
(Wochen-)Markt (pro m1 Stand) | 0,2 | 0,2 | 0,2 | K.A. | 85% |
Gebrauchtwarenladen | K.A. | 2,0 | 2,0 | 2,3 | 89% |
Geschäfte für braune und weiße Ware | 4,1 | 8,2 | 8,2 | 9,3 | 92% |
Kaufhaus/Wohnungsgeschäft | 1,3 | 1,8 | 1,8 | 2,0 | 91% |
Möbel/Wohnungsboulevard | K.A. | 2,6 | 2,6 | K.A. | 93% |
Outlet-Center | K.A. | 9,5 | 9,5 | 10,4 | 94% |
DIY | K.A. | 1,9 | 1,9 | 2,5 | 87% |
Gartencenter mit Außenanlagen GLA > 1250 m² | K.A. | 2,4 | 2,4 | 2,9 | 89% |
* Bruttogeschossfläche
Parknormen Sport, Kultur und Freizeit
Sport, Kultur und Entspannung (pro 100m² BGF*) | Zentrum Bakel und Gemert | Rest des bebauten Gebiets Bakel und Gemert | Rest des bebauten Gebiets andere Kerne | Entlegenes Gebiet | Anteil der Besucher |
---|---|---|---|---|---|
Bibliothek | 0,5 | 1,0 | 1,0 | 1,4 | 97% |
Museum | 0,6 | 1,1 | 1,1 | K.A. | 95% |
Kino | 3,2 | 10,3 | 10,3 | 13,7 | 94% |
Kino/Filmtheater | 2,6 | 7,0 | 7,0 | 9,9 | 97% |
Theater/Theaterspiel | 7,4 | 8,4 | 8,4 | 12,0 | 87% |
Kasino | 5,7 | 6,1 | 6,1 | 8,0 | 86% |
Bowling-Center | 1,6 | 2,4 | 2,4 | 2,8 | 89% |
Billard-/Snookerzentrum | 0,9 | 1,2 | 1,2 | 1,8 | 87% |
Tanzstudio | 1,6 | 5,1 | 5,1 | 7,4 | 93% |
Fitnessstudio/Sportschule | 1,4 | 4,4 | 4,4 | 6,5 | 87% |
Fitnesszentrum bvo > 1500m² | 1,7 | 5,9 | 5,9 | 7,4 | 94% |
Wellness-Center (Thermalbäder, Spa, Schönheitszentrum) | K.A. | 9,3 | 9,3 | 10,3 | 99% |
Sauna/Hammam | 2,5 | 6,3 | 6,3 | 7,3 | 99% |
Sporthalle | 1,6 | 2,7 | 2,7 | 3,5 | 96% |
Sporthalle | 1,2 | 2,7 | 2,7 | 3,6 | 94% |
Tennishalle | 0,3 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 87% |
Squash-Halle | 1,6 | 2,7 | 2,7 | 3,2 | 84% |
Hallenbad (pro 100m² Becken) | K.A. | 10,6 | 10,6 | 13,3 | 97% |
Außenschwimmbad (pro 100m² Becken) | K.A. | 12,0 | 12,0 | 15,8 | 99% |
Schwimmendes Paradies | K.A. | 12,5 | 12,5 | K.A. | - |
Sportplatz (pro Hektar Nettofläche) | 20,0 | 20,0 | 20,0 | 20,0 | 95% |
Golf-Übungszentrum (nach Zentrum) | K.A. | 51,1 | 51,1 | 56,2 | 93% |
Golfplatz (mit 18 Löchern, 60 ha) | K.A. | 96,0 | 96,0 | 118,3 | 98% |
Indoor-Spielplatz | 3,6 | 5,4 | 5,4 | 5,9 | 97% |
Reitställe (pro Box) | K.A. | K.A. | K.A. | 0,4 | 90% |
Kleingarten (pro 10 Gärten) | K.A. | 1,3 | 1,3 | 1,5 | 100% |
* Bruttogeschossfläche
Parknormen für Gastronomie und Freizeiteinrichtungen
Gastgewerbe und (Wohn-)Freizeitgestaltung (pro 100m² BGF*) | Zentrum Bakel und Gemert | Rest des bebauten Gebiets Bakel und Gemert | Rest des bebauten Gebiets andere Kerne | Entlegenes Gebiet | Anteil der Besucher |
---|---|---|---|---|---|
Campingplatz (pro Stellplatz) | K.A. | K.A. | K.A. | 1,2 | 90% |
Bungalowpark (pro Bungalow) | K.A. | 1,7 | 1,7 | 2,1 | 91% |
Übernachtung mit Frühstück (pro Gästezimmer) | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 91% |
1ӿHotel (pro 10 Zimmer) | 0,4 | 2,5 | 2,5 | 4,5 | 77% |
2ӿHotel (pro 10 Zimmer) | 1,5 | 4,1 | 4,1 | 6,3 | 80% |
3ӿHotel (pro 10 Zimmer) | 2,2 | 4,8 | 4,8 | 6,8 | 77% |
4ӿHotel (pro 10 Zimmer) | 3,5 | 7,1 | 7,1 | 9,0 | 73% |
5ӿHotel (pro 10 Zimmer) | 5,5 | 10,2 | 10,2 | 12,6 | 65% |
Café/Bar/Cafeteria | 5,0 | 6,0 | 6,0 | K.A. | 90% |
Restaurant | 10,0 | 11,0 | 11,0 | 15,0 | 80% |
Diskothek | 7,0 | 20,9 | 20,9 | 20,8 | 99% |
Veranstaltungssaal | 5,5 | 9,0 | 9,0 | K.A. | 98% |
Parknormen Gesundheitswesen und (soziale) Einrichtungen
Gesundheit und (soziale) Dienstleistungen (pro 100m² BGF*) | Zentrum Bakel und Gemert | Rest des bebauten Gebiets Bakel und Gemert | Rest des bebauten Gebiets andere Kerne | Entlegenes Gebiet | Anteil der Besucher |
---|---|---|---|---|---|
Allgemeine Praxis (pro Behandlungsraum) | 2,3 | 3,1 | 3,0 | 3,3 | 57% |
Apotheke (nach Apotheke) | 2,4 | 3,2 | 3,1 | K.A. | 45% |
Praxis für Physiotherapie (pro Behandlungsraum) | 1,4 | 1,8 | 1,7 | 2,0 | 57% |
Sprechstunde (pro Behandlungszimmer) | 1,4 | 1,9 | 1,8 | 2,2 | 50% |
Sprechstunde für ältere Menschen (pro Behandlungszimmer) | 1,3 | 2,0 | 1,9 | 2,2 | 38% |
Zahnarztpraxis (pro Behandlungszimmer) | 1,7 | 2,4 | 2,3 | 2,7 | 47% |
Gesundheitszentrum (pro Behandlungsraum) | 1,7 | 2,3 | 2,2 | 2,5 | 55% |
Krankenhaus | 1,5 | 1,9 | 1,8 | 2,0 | 29% |
Krematorium (pro gleichzeitige Zeremonie) | K.A. | 30,1 | 30,1 | 30,1 | 99% |
Friedhof (pro gleichzeitige Zeremonie) | K.A. | 31,6 | 31,6 | 31,6 | 97% |
Religionsgebäude (pro Sitzplatz) | 0,2 | 0,2 | 0,2 | K.A. | -- |
Pflegeeinrichtung (pro Wohneinheit) | 0,6 | 0,6 | 0,6 | K.A. | 60% |
* Bruttogeschossfläche
Parkstandards für Bildungseinrichtungen
Bildung (pro 100m² BGF*) | Zentrum Bakel und Gemert | Rest des bebauten Gebiets Bakel und Gemert | Rest des bebauten Gebiets andere Kerne | Entlegenes Gebiet | Anteil der Besucher |
Kinderkrippe/Kinderbetreuung | 1,0 | 1,4 | 1,4 | 1,5 | 97% |
Grundschulbildung (pro Klassenzimmer) | 0,8 | 0,8 | 0,8 | 0,8 | ** |
Sekundarschule (pro 100 Schüler) | 3,7 | 4,9 | 4,9 | 4,9 | 11% |
Abendunterricht (pro 10 Schüler) | 4,6 | 6,8 | 6,8 | 10,5 | 95% |
Anmerkungen:
Grundschulen: Der größte Park- und Verkehrsdruck an Grundschulen entsteht durch das Bringen und Abholen von Kindern. Um dies zu berechnen, wurde ein spezielles System entwickelt. Dieses wird in Anhang 4 näher erläutert.
Anhang 2: Anwesenheitsquoten bei kombinierter Nutzung
Die folgende Tabelle stammt aus der ASVV 2012 (ASVV = CROW-Publikation mit Empfehlungen für Verkehrsanlagen). Sie zeigt den Prozentsatz der Parkplätze, die zu einem bestimmten Zeitpunkt für eine bestimmte Funktion genutzt werden, den sogenannten "Anwesenheitsprozentsatz". Die Tabelle ist wie folgt zu lesen. Wenn für die Funktion "Wohnen von Bewohnern" normativ 100 Parkplätze zur Verfügung gestellt werden müssen, werden an einem Werktag morgens 50, nachmittags 50, abends 90 usw. genutzt.
Arbeitstag am Tag | Arbeitstag Nachmittag | Arbeitstag Abend | Einkaufen am Abend | Samstag Nachmittag | Samstagabend | Sonntagnachmittag | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Gehäuse | 50 | 60 | 100 | 90 | 60 | 60 | 70 |
Einzelhandel | 30 | 70 | 20 | 100 | 100 | 0 | 0 |
Büro | 100 | 100 | 5 | 10 | 5 | 0 | 0 |
Unternehmen | 100 | 100 | 5 | 10 | 5 | 0 | 0 |
Soziokulturell | 10 | 40 | 100 | 100 | 60 | 90 | 25 |
Sozialmedizinisch | 100 | 100 | 30 | 15 | 15 | 5 | 5 |
Krankenhaus | 85 | 100 | 40 | 50 | 25 | 40 | 40 |
Tagesschule | 100 | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abendkurse | 0 | 0 | 100 | 100 | 0 | 0 | 0 |
Bibliothek | 30 | 70 | 100 | 70 | 75 | 0 | 0 |
Museum | 20 | 45 | 0 | 0 | 100 | 0 | 90 |
Restaurant | 30 | 40 | 90 | 95 | 70 | 100 | 40 |
Café | 30 | 40 | 90 | 85 | 75 | 100 | 45 |
Kino, Theater | 15 | 30 | 90 | 90 | 60 | 100 | 60 |
Sport | 30 | 50 | 100 | 90 | 100 | 90 | 85 |
Die Möglichkeit der Doppelnutzung wird berechnet, indem der Parkplatzbedarf pro Funktion und Tageszeit ermittelt und dann alle Funktionen pro Tageszeit addiert werden. Die höchste Anzahl der benötigten Parkplätze (pro Tageszeit gesehen) bestimmt den tatsächlichen Parkraumbedarf.
Berechnungsbeispiel
Die folgenden Funktionen sind in einem Gebiet vorhanden: Wohnen, Einzelhandel, Büros, Unternehmen und ein soziokulturelles Zentrum. Um den tatsächlichen Parkbedarf zu berechnen, tragen Sie den Parkbedarf für jede Tageszeit ein.
Normativ | Arbeitstag am Tag | Arbeitstag Nachmittag | Arbeitstag Abend | Einkaufen am Abend | Samstag Nachmittag | Samstagabend | Sonntagnachmittag | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Gehäuse | 100 | 50 | 60 | 100 | 90 | 60 | 60 | 70 |
Einzelhandel | 100 | 30 | 70 | 20 | 100 | 100 | 0 | 0 |
Büro | 100 | 100 | 100 | 5 | 10 | 5 | 0 | 0 |
Unternehmen | 100 | 100 | 100 | 5 | 10 | 5 | 0 | 0 |
Soziokulturell | 100 | 10 | 40 | 100 | 100 | 60 | 90 | 25 |
Insgesamt | 500 | 290 | 370 | 230 | 300 | 230 | 150 | 95 |
Das obige Beispiel zeigt, dass an einem Wochentagnachmittag der höchste Stellplatzbedarf um die Mittagszeit besteht. Bei kombinierter Nutzung sind dies 370 Parkplätze. Die Doppelnutzung bringt also einen Vorteil von 130 Parkplätzen.
Anhang 3: Abmessungen der Parkmöglichkeiten
In der ASVV 2012 sind Richtlinien für die Abmessungen von Abstellanlagen festgelegt. Dies umfasst 2 Arten von Abmessungen:
- Die Größe des Parkplatzes/der Parkplätze;
- Die Größe der Parkstraße(n).
Parken
Tabelle 6 zeigt die Mindestabmessungen für Pkw auf oder entlang der Straße oder eines Parkplatzes, basierend auf dem ASVV 2012.
Breite | Länge | |
---|---|---|
Parken mit Haken oder Stacheln (60̊, 45̊, 30̊) | 2,50 Meter | 5,0 Meter |
Parken in Längsrichtung | 2,0 Meter | 6,0 Meter |
Mit diesen Abmessungen ist ein ausreichender Parkkomfort gegeben. Behindertenparkplätze sollten breiter sein. Ohne freie Ausfahrspur sollte die Breite 3,50 Meter und mit Ausfahrspur 3,00 Meter betragen.
Parkende Straße
Die Breite der Parkstraße sollte so bemessen sein, dass ein Einparkmanöver in einem Zug ohne Kreuzung durchgeführt werden kann. Wenn der Parkwinkel kleiner ist, wird weniger Platz benötigt. Tabelle 7 zeigt die Mindestbreite der Parkstraße für das Schrägparken und für das Parken mit Pfählen, basierend auf dem ASVV 2012. Diese Breite gilt bei einer Mindestbreite von 2,50 Metern (für Schrägparken) und 2,0 Metern (für Längsparken). Wird eine Parkbucht verbreitert, kann auch die Parkstraße schmaler gestaltet werden.
Breite der Parkstraße | |
---|---|
Parken mit Haken oder Stacheln (60̊, 45̊, 30̊) | 6,0 Meter |
Parken in Längsrichtung | 4,0 Meter |
Parkplätze und Parkhäuser
Für Parkgaragen und Parkplätze gilt die NEN 2443. Für Parkhäuser beträgt die Mindestbreite 2,30 m bei normaler Nutzung und 2,50 m bei intensiver Nutzung. Die derzeit empfohlene Parkbreite beträgt mindestens 2,40 m.
Anhang 4: Einsammeln und Absetzen an Schulen
Die Beförderung von Kindern mit dem Auto zur und von der Schule schafft eine Nachfrage nach Parkplätzen an Schulen, Kindergärten und Horten. Diese Parkplatznachfrage tritt zu bestimmten Tageszeiten auf. Die Autos bleiben nur für kurze Zeit vor Ort und werden daher nicht immer sorgfältig geparkt. In einigen Fällen führt dies zu Beschwerden von Anwohnern. Durch eine gute Kommunikation zwischen der Schule, den Eltern, der Gemeinde und den Anwohnern lassen sich diese Beschwerden oft vermeiden. Um festzustellen, ob genügend Parkplätze vorhanden sind, wurde von CROW ein Berechnungsinstrument entwickelt. Das Hinzufügen von zusätzlichen Parkplätzen löst die Beschwerden übrigens nicht. Dies hängt mit mehreren Faktoren zusammen, von denen das Verhalten ein wichtiger ist.
Berechnungstool für das Abholen und Bringen an Schulen
Die Gesamtzahl der Abhol- und Bringparkplätze lässt sich anhand der folgenden Formeln berechnen:
Gruppen 1 bis 3
Anzahl der Schüler x % Schüler mit Auto geteilt durch 100 x 0,5 x 0,75
Gruppen 4-8
Anzahl der Schüler x % Schüler mit Auto geteilt durch 100 x 0,25 x 0,85
Kindergärten und Horte
Anzahl der Schüler x % Schüler mit Auto geteilt durch 100 x 0,25 x 0,75
Der Anteil der Schüler, die gebracht und abgeholt werden, schwankt zwischen 1 % und 60 %. Dies hängt u. a. vom Grad der Verstädterung, dem Stadtgebiet und der durchschnittlichen Entfernung zur Schule ab. Im Durchschnitt liegt der Prozentsatz bei:
- Gruppen 1 bis 3: 30-60%
- Gruppen 4-8: 5-40%
- Kindergärten und Horte: 50-80%
Durch getrennte Anfangs- und Endzeiten für die Gruppen 1 bis 3 und 4 bis 8 kann die Zahl der Parkplätze um bis zu 40 Prozent reduziert werden.
Beispiel:
Eine Schule hat 420 Schüler; 180 Schüler sind in den Gruppen 1 bis 3. Davon werden 30 % mit dem Auto gebracht und abgeholt. Die restlichen 240 Schüler sind in den Klassen 4-8. Von diesen werden 10 % mit dem Auto gebracht und abgeholt. Wenn man dies in die Berechnungsformeln einträgt, ergibt sich folgendes:
180 x 30:100 x 0,5 x 0,75 = 20,25
+
240 x 10:100 x 0,25 x 0,85 =5,1
= 25,35. Das bedeutet, dass für das Abholen und Bringen der Schüler dieser Schule 25 Parkplätze benötigt werden.
Anhang 5: Messung des Parkdrucks
In diesem Anhang wird beschrieben, wie der Parkdruck gemessen wird. In diesem Fall ist der Parkdruck der Prozentsatz der Parkplätze auf öffentlichen Straßen, auf denen ein Auto geparkt ist. Dazu wird zunächst das Gebiet bestimmt, in dem die Untersuchung stattfinden soll. Dann wird die Anzahl der legalen Parkplätze gezählt, und anschließend wird die Anzahl der geparkten Autos zu den angegebenen Zeiten gezählt.
Abgrenzung des Gebiets
In Abschnitt 2.2 wird die fußläufige Entfernung festgelegt, innerhalb derer eine Parklösung gefunden werden muss. Die fußläufige Entfernung wird von der ersten Tür eines Komplexes aus gemessen. Bei einem Wohnhaus ist dies die Eingangstür, bei einem Bürogebäude der Haupteingang usw. Der Parkdruck wird in dem Bereich gemessen, der innerhalb der in 2.2 genannten Gehdistanz liegt.
Anzahl von Parkplätzen
Anschließend werden die Anzahl der zugelassenen Parkplätze und die Anzahl der geparkten Fahrzeuge gezählt. Ein zulässiger Parkplatz ist: Eine Parkbucht (ausgenommen Behindertenparkplätze und reservierte Plätze). Wenn es keine Parkplätze gibt, die Straßenlänge in Metern geteilt durch sechs Meter (Länge eines Parkplatzes gemäß Anhang 3). Die Straßenlänge wird zwischen Kreuzungen, Unterbrechungen (ein Platz in einer Parkspur für z. B. einen Baum, einen Spielplatz, einen Abfallbehälter oder eine Ausfahrt) gemessen. Ein Parkverbot gilt auch fünf Meter vor einer Kurve. Dies sollte von der Straßenlänge abgezogen werden. Ergibt die Division eine Dezimalzahl, wird die Anzahl der Parkplätze abgerundet, es sei denn, die Dezimalzahl ist größer oder gleich 8.
Anzahl der geparkten Autos
Bei dieser Berechnung wird von öffentlichen Parkplätzen und dort geparkten Autos ausgegangen. Das bedeutet, dass die Parkplätze vor Ort bei dieser Messung nicht berücksichtigt werden. Denn es kommt auf die Situation an, die Menschen vorfinden, wenn sie in einer bestimmten Straße parken wollen. Autos auf Behindertenparkplätzen und weiteren reservierten Parkplätzen auf öffentlichen Straßen zählen ebenfalls nicht mit.
Zeiten der Messung
- Wochentag abends/nachts 23.00-01.00
- Wochentags vormittags 10.00-12.00 Uhr
- Wochentags nachmittags 13.00-15.00 Uhr
- Einkaufsabend 18.00-20.00
- Samstagnachmittag 13.00-15.00 Uhr
Die Zählungen an Wochentagen spiegeln den "normalen Parkdruck" wider; die Zählungen an Einkaufsabenden und Samstagnachmittagen spiegeln die Zählungen während des wöchentlichen Spitzenverkehrs wider. Die Zählungen werden außerhalb der Ferienzeiten durchgeführt.
Parkdruck
Bestehender Parkdruck = (Anzahl der geparkten Fahrzeuge in der aktuellen Situation)/(Anzahl der legalen Parkplätze in der aktuellen Situation)
Künftiger Parkdruck = (Parknachfrage neue Situation)+(Anzahl der geparkten Autos aktuelle Situation)/(Anzahl der legalen Parkplätze aktuelle Situation).
Unterschiedliche Tageszeiten können zu unterschiedlichem Parkdruck führen. Schließlich können die Parkplätze abends anders genutzt werden als tagsüber. Der bestehende und zukünftige Parkdruck wird pro Tageszeit ermittelt.
Der höchste Parkdruck, der zu den angegebenen Zeiten gemessen wird, ist maßgeblich für die Feststellung, ob der Parkdruck 85 % übersteigt. Das heißt, wenn zu einem der gemessenen Zeitpunkte der Parkdruck 85 % übersteigt, kann die Restkapazität der öffentlichen Straße nicht genutzt werden.
Anhang 6: Normen für das Abstellen von Fahrrädern
Um richtig einschätzen zu können, wie viele Fahrradabstellanlagen zu einer Funktion gehören, werden vorzugsweise Fahrradzählungen durchgeführt. So erhält man das beste Bild von der Nachfrage nach diesen Einrichtungen. Leider ist dies manchmal schwierig, zum Beispiel bei Neubauten. In einem solchen Fall kann die erforderliche Anzahl von Fahrradabstellplätzen anhand von Schlüsselzahlen berechnet werden. Diese Schlüsselzahlen sind in der CROW-Veröffentlichung 317 enthalten. Gemert-Bakel ist eine durchschnittliche Gemeinde in Bezug auf die Fahrradnutzung (laut Kenniscentrum Fietsberaad - fietsgebruik per gemeente). Dies bedeutet, dass die Referenzzahlen ohne Korrekturfaktor verwendet werden können. Dieser Anhang enthält eine Reihe von Tabellen, in denen die Fahrradabstellplätze für die gängigsten Funktionen angegeben sind. Für die anderen Funktionen wird auf die Veröffentlichung 317 von CROW verwiesen.
Standort | Standard | Per | Kommentar | |
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Büro (Personal) | Zentrum Rest der bebauten Fläche Entlegenes Gebiet | 1,7 1,2 0,7 | 100m² BGF | Je spezialisierter die Funktionen, desto geringer ist der Fahrradgebrauch. Auch die Kultur der Branche hat einen Einfluss. |
Büro (Besucher) | 5 | Schreibtisch | Mindestens 10 |
Standort | Standard | Per | Kommentar | |
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Primarschule (Studenten) | < 250 Schüler 250 bis 500 Schüler >500 Schüler | 4,3 5,0 6,2 | 10 Studenten | Mit einem größeren Einzugsgebiet, mehr Fahrrädern und auch mehr Autos |
Primarschule (Personal) | 0,45 | 10 Studenten | ||
Sekundarschule (Schüler) | 14 | 100 m² BGF | Große Zahlen | |
Sekundarschule (Personal) | Zentrum Rest der bebauten Fläche | 0,6 0,4 | 100 m² BGF |
Standort | Standard | Per | Kommentar | |
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Restaurant (einfach) | Innerhalb des bebauten Gebiets Außerhalb bebauter Gebiete | 18 15 | 100 m² BGF | Z.B. Pfannkuchenhaus. Terrasse zählen. |
Restaurant (Luxus)l | 4 | 100 m² BGF |
Standort | Standard | Per | Kommentar | |
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Einkaufszentrum | Innerhalb des bebauten Gebiets | 2,7 | 100 m² BGF | |
Supermarkt | Innerhalb des bebauten Gebiets | 2,9 | 100 m² BGF | |
DIY | Innerhalb des bebauten Gebiets | 0,25 | 100 m² BGF | |
Gartencenter | Innerhalb des bebauten Gebiets Außerhalb bebauter Gebiete | 0,4 0,1 | 100 m2 BGF | Oft genug Platz für Fahrradabstellplätze und mögliche Erweiterungen |