Kurtaxe
Kümmern Sie sich selbst darum
Symbol für den externen "Digital Desk", wo Sie alle Ihre lokalen Steuerangelegenheiten online erledigen können. Die Gemeinde stellt viele Einrichtungen zur Verfügung. Die Einwohner (gemeldete Einwohner) tragen über die Gemeindesteuern zu diesen Einrichtungen bei. Touristen (und andere nicht gemeldete Personen) tun dies über die Kurtaxe.
Wer zahlt die Touristensteuer?
Wenn Sie gewerbsmäßig und/oder gegen Entgelt Übernachtungen anbieten, müssen Sie Kurtaxe zahlen. Sie können die Kurtaxe auf die bei Ihnen übernachtende Person abwälzen. Sie führen die Steuer dann an die Gemeinde ab. Den aktuellen Satz pro Person und Übernachtung finden Sie in der Verordnung über die Erhebung und Einziehung der Kurtaxe.
Neu als touristischer Steuerzahler?
Bevor Sie mit dem Anbieten von Nachtquartieren beginnen, müssen Sie dies dem BSOB melden. Außerdem sind Sie verpflichtet, ein Nachtregister zu führen. Dabei handelt es sich um ein laufendes Register mit den persönlichen Daten Ihrer Besucher oder Mieter. Formular fest. Seite digitales .
Siehe
Die kommunalen BOAs und ein externes Unternehmen kontrollieren für die Gemeinde die Führung des Nachtregisters und die tatsächliche Zahl der Übernachtungen. Zu diesem Zweck können sie auch Ihren Betrieb besuchen.
Überwachung der Kurtaxe durch ein externes Unternehmen
Sind Sie Betreiber eines Hotels, einer Pension, einer Gruppenunterkunft, eines Campingplatzes oder eines Bed&Breakfast? Und bieten Sie Personen, die nicht in der Gemeinde gemeldet sind, gegen Entgelt Übernachtungen an? Dann zahlen Sie Kurtaxe. Kontrollen finden jährlich stichprobenartig statt. Sie können auch eine Einladung zu einem Kontroll- und Informationsbesuch erhalten.
Die Adviesgroep Nederlandse Gemeenten (ANG) prüft im Auftrag der Gemeinde, ob Ihre (Wasser-)Kurtaxe korrekt und vollständig ist.
Sie haben einen Brief über einen Besuch erhalten und haben Fragen dazu? Wenden Sie sich bitte an ANG unter der Telefonnummer 085 - 070 1484 oder unter toeristenbelasting@ang.nl.
Gesetze und Verordnungen
Registrierung der Gäste in der Nachtkasse
Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Gäste im digitalen Nachtregister der Gemeinde Gemert-Bakel registrieren lassen. Dies kann durch eine E-Mail an den Gast selbst oder durch das Anbringen eines QR-Codes in der Unterkunft selbst (z. B. auf dem Zimmer oder an der Rezeption) geschehen. Sie müssen dann nur noch überprüfen, ob die Anmeldung von der anwesenden Person korrekt ausgefüllt wurde.
Anleitung für Übernachtungsanbieter
- Erstellen Sie eine leere Seite auf Ihrer Website (Sie können die Kopf- und Fußzeile beibehalten)
- Fügen Sie die folgenden zwei Codezeilen hinzu:
<div id="dnr-previsit-form"></div>
<script src=https://gemert-bakel.nachtregister.app/previsit/js/index.js></script>