Sprechen in einer Sitzung (Rederecht)

Wenn Sie sich während eines bildenden Abends und/oder einer Ausschusssitzung zu Wort melden, bedeutet dies, dass Sie Ihre Meinung kundtun, die in Bezug auf einen Tagesordnungspunkt von Bedeutung ist. Sie tun dies als Einwohner unserer Gemeinde oder im Namen einer Organisation mit Interessen in unserer Gemeinde. Melden Sie sich 24 Stunden im Voraus über griffie@gemert-bakel.nl an.

Reden bei einem imagebildenden Abend

Jeden ersten Mittwoch im Monat findet ein Abend zur Imagebildung statt. Ziel dieses Abends ist es, die Rats- und Ausschussmitglieder über Themen zu informieren, die später in den verschiedenen Ausschüssen behandelt werden. Als Einwohner oder interessierte Organisation können Sie sich an diesem Abend zu den Tagesordnungspunkten äußern.

Sprechen in einer Ausschusssitzung

In einem Ratsausschuss müssen die endgültigen politischen Ansichten erst noch gebildet werden. Die Rede kann zu Tagesordnungspunkten oder zu einem nicht auf der Tagesordnung stehenden Punkt oder Vorschlag gehalten werden, der in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Ausschusses fällt.

In einer Ratssitzung sprechen

Wurde ein Punkt nicht in einem Ratsausschuss behandelt, sondern direkt auf der Tagesordnung des Rates? Dann kann der Ratsvorsitzende den Anwesenden unmittelbar vor Eröffnung der Ratssitzung das Wort erteilen.

Das Wort darf nicht erteilt werden zu Beschlüssen der Gemeindeverwaltung, gegen die Einspruch und Beschwerde eingelegt werden oder wurden, zu Ernennungen, Wahlen, Ernennungen oder Empfehlungen von Personen, zu Verhaltensweisen, gegen die eine Beschwerde gemäß Artikel 9:1 des Gesetzes über das allgemeine Verwaltungsrecht eingelegt werden kann oder könnte, sowie zu Fragen des Rates, zur Beantwortung von Fragen des Rates, zur Rechenschaftspflicht oder zur Information des Rates durch den Gemeindevorstand oder den Bürgermeister, zu Informationsvermerken, die an den Rat gerichtet sind, zu internen Angelegenheiten des Rates und zu Protokollen des Ausschusses oder des Rates.

Möchten Sie von Ihrem Rederecht Gebrauch machen?

Wenden Sie sich in diesem Fall spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung an die Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle notiert Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer sowie das Thema, zu dem Sie sprechen möchten. Die maximale Redezeit beträgt fünf Minuten. Aufgrund der Anzahl der Redner kann der Vorsitzende die Höchstdauer pro Redner begrenzen. Bitte melden Sie sich unter der Telefonnummer 0492 378 500 oder per E-Mail an griffie@gemert-bakel.nl an.