Grundsteuer (OZB)
Kümmern Sie sich selbst darum
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Grundsteuer (OZB)
Die Grundsteuer (OZB) wird in allen niederländischen Gemeinden erhoben. Dabei handelt es sich um eine Steuer auf alle Grundstücke, Häuser, Geschäfte, Fabriken, Büros und dergleichen, die sich in der Gemeinde befinden.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer werden für eine Vielzahl allgemeiner Ausgaben verwendet, z. B. für Feuerwehr, Straßen, öffentliche Beleuchtung, Grünanlagen, Bildung, Sport, Kultur und Erholung usw.
Wenn Sie ein Haus, ein Gebäude oder ein Grundstück besitzen, erhalten Sie Ende Februar jeden Jahres einen Grundsteuerbescheid. In diesem Bescheid wird die Höhe der zu zahlenden OZB angegeben und auch der WOZ-Wert genannt. Mieterinnen und Mieter (Nutzerinnen und Nutzer) von Wohnungen zahlen keine OZB.
Wie viel Sie zu zahlen haben, hängt von der Höhe des WOZ-Wertes der Immobilie ab, deren Nutzer/Eigentümer Sie sind, und von der Höhe des OZB-Satzes. Der OZB-Satz ist ein Prozentsatz des WOZ-Wertes.
Umzug
Die Situation am 1. Januar ist entscheidend für das ganze Jahr. Wenn Sie also Ihre Immobilie im Laufe des Jahres verkaufen, müssen Sie trotzdem die gesamte OZB-Umlage für die Immobilie zahlen, die Sie am 1. Januar besaßen. Für eine neu erworbene Immobilie zahlen Sie erst ab Januar des Folgejahres. Beim Verkauf eines Hauses wird der Anteil des Eigentümers an der OZB normalerweise vom Notar abgerechnet. Dies gilt auch für Geschäftsräume.
Preise
Eigentümer | Bewerten Sie |
---|---|
OZB Rate für selbstgenutzte Häuser | 0,122856% |
OZB Rate Eigentümer Nicht-Wohnimmobilien | 0,290069% |
Benutzer | |
OZB-Nutzer Nicht-Wohnimmobilien | 0,199357% |
Berechnungsbeispiel
Sie sind Eigentümer einer Immobilie mit einem WOZ-Wert von 200.000 €. Der Satz beträgt 0,122856%.
Der Satz wird auf 200.000 € angewendet, was zu einer OZB-Bewertung von 275,91 € führt. Dieser Betrag wird immer auf ganze Euro abgerundet.