Geschäftsbeschreibung der Vorgängervereinbarung einschließlich Planausgleichsvereinbarung Sanierung Kasteel Gemert
Am 23. Mai 2023 schloss der Gemeindevorstand von Gemert-Bakel eine Vereinbarung mit dem Bauträger im Zusammenhang mit der Sanierung des Schlossareals in Gemert. Die Vereinbarung geht mit verschiedenen Flächennutzungsplänen und Umweltgenehmigungen einher, die die Sanierung des Burggeländes in Gemert ermöglichen. Das Erschließungsgebiet umfasst das in Gemert gelegene Grundstück mit der Katasternummer 2389 im GMT-Abschnitt H und der Nummer 591 im GMT-Abschnitt N.
Die Betriebsvereinbarung ist eine Fortsetzung der am 6. Juli 2021 mit dem Erschließungsträger geschlossenen Entwicklungsvereinbarung "Kasteel Gemert".
Das Raumplanungsdekret (Abschnitt 6.2.12) verpflichtet die Gemeinde, innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Vereinbarung eine kurze Zusammenfassung dieser Vereinbarungen zu veröffentlichen. Mit dieser Veröffentlichung kommen wir dem nach.
Ziel der vorliegenden Vereinbarung ist die beabsichtigte integrale Erschließung des lokal als "Kasteelgebied Gemert" bezeichneten Erschließungsgebiets und damit die Verwirklichung des Projekts auf der Grundlage der in der Vereinbarung enthaltenen Annahmen.
Das Erschließungsgebiet wird in mehreren Phasen umgesetzt, die aus folgenden Phasen bestehen.
Phase 1a | Hauptschloss |
Phase 1b | Vorschiff, Jesuitenflügel, Donjon, Behelfsparkplatz und Behelfsbrücke |
Phase 1c | Torhaus vorhanden |
Phase 1d | Vorübergehendes Parken und Dauerparken |
Phase 2a | Ummauerter Garten |
Phase 2b | Den Haag |
Phase 2c | Parkmöglichkeiten und Wellness |
Phase 2d | Neerhof, Erweiterung Torhaus |
Phase 3a | Baumplatz Dies ist abhängig von einem alternativen Programm, das in der Entwicklungsvereinbarung festgelegt ist. |
Phase 3b | Burgplatz/Kapelle/Erweiterung Hotel |
Phase 3c | Umwandlung Schlosspark |
Die Vereinbarung beschreibt die Organisations- und Konsultationsstruktur mit dem Vorhabenträger. Darüber hinaus ist die oben beschriebene Phaseneinteilung mit einem Zeitplan verknüpft, in dem beschrieben wird, wann welche Planunterlagen vom Bauherrn vorgelegt werden müssen, damit die zuständige Behörde die erforderlichen Verfahren rechtzeitig einleiten kann.
Es wurden weitere Vereinbarungen über die Durchführung des Projekts getroffen, wie z.B. die Vorbereitung des Projektgebiets für das Bauen und Wohnen, die Realisierung der notwendigen Versorgungs- und Abwasseranlagen, die Gestaltung des öffentlichen Raums der Schlossanlage - und der Umgebung -. Dabei wurde eine Schadensregulierung mit Nullmessung vereinbart, so dass im Falle eines Schadens eine transparente Rückforderungsregelung mit dem Bauträger vereinbart wurde.
Dabei regelt der Vertrag die Kostendeckung und den im Rahmen der Bodennutzung fälligen Betriebsbeitrag (§ 6.24 des Raumplanungsgesetzes).
Außerdem wurde mit dem Bauträger für jede Phase eine Planentschädigungsvereinbarung geschlossen.
Darüber hinaus wurden Vereinbarungen getroffen über die Besteuerung, die Zahlung fälliger Beträge, die Stellung von Sicherheiten, die Laufzeit der Vereinbarung und die Art und Weise einer (vorläufigen) Beendigung, die Grundregeln für eine Übertragung der Vertragsposition, die Grundregeln für eine Änderung der Vereinbarung und den Umgang mit unvorhergesehenen Umständen. Schließlich ist auch ein Streitbeilegungsmechanismus vorgesehen.
Keine Abhilfemaßnahmen
Gegen die abgeschlossenen Vereinbarungen und die Geschäftsbeschreibung können keine Stellungnahmen, Einwände oder Rechtsmittel eingelegt werden.