Verloren und gefunden

Anweisungstext :Die Anmeldung kann am Schalter oder digital erfolgen.

Gefundene Objekte

Wenn Sie etwas gefunden haben, können Sie es persönlich am Schalter melden oder einen Fund digital melden Externer Link Symbol.

Wenn Sie einen Gegenstand finden und nicht wissen, wer der Eigentümer ist, sind Sie verpflichtet, ihn so schnell wie möglich zu melden. Dies sollten Sie bei der Gemeinde tun, in der Sie den Gegenstand gefunden haben. Sie können den Gegenstand bei sich behalten oder ihn bei der Gemeinde hinterlegen.

Gefundene und verlorene Gegenstände mit einem Tageswert von bis zu 450 € werden von der Gemeinde drei Monate lang aufbewahrt. Wenn der Finder Eigentümer des Gegenstandes werden möchte, beträgt die Aufbewahrungsfrist ein Jahr. Gefundene und verlorene Gegenstände mit einem Tageswert von mehr als 450 € werden von der Gemeinde ein Jahr lang aufbewahrt.

Wenn Sie sich entschließen, das Objekt selbst zu behalten, sind Sie verpflichtet, für seine Instandhaltung zu sorgen, damit sich sein Zustand nicht verschlechtert. Wenn sich der Eigentümer nicht meldet, werden Sie nach einem Jahr Eigentümer. Dies ist nur möglich, wenn Sie bei der Anmeldung sofort angegeben haben, dass Sie Eigentümer werden wollen.

Fahrräder gefunden

Auf dem städtischen Bauhof gibt es eine Reihe von gefundenen Fahrrädern, Motorrollern und Mopeds. Auf der Seite "Gefundene Fahrräder" können Sie überprüfen, ob Ihr verlorenes Fahrrad gefunden wurde.

Verlorene Gegenstände

Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie es persönlich am Schalter melden oder einen verlorenen Gegenstand digital melden. Die Gemeinde registriert Ihre Verlustmeldung. Wenn ein Gegenstand gefunden wird, der Ihrer Beschreibung entspricht, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Wir setzen Sie dann mit dem Finder in Verbindung oder Sie können den Gegenstand im Rathaus abholen.

Melden Sie den Verlust einer Bankkarte immer sofort bei Ihrer Bank.

Melden Sie den Verlust Ihres Passes, Personalausweises, Führerscheins oder Ausländerausweises immer direkt bei Ihrer Gemeinde.

Mitnehmen

  • Ein gültiges Ausweisdokument