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Finanzielle Entlastung für Denkmäler

Monumenten-Sparfonds (MSF)

Als Eigentümer eines nationalen oder kommunalen Denkmals haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Zuschuss aus dem Denkmalsparfonds. Der Denkmalsparfonds wurde von der Gemeinde Gemert-Bakel eingerichtet und ist als Beitrag zur Instandhaltung Ihres Denkmals gedacht. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie 50 % des Anteils des Eigentümers an der Grundsteuer zurückfordern können, wenn Sie diesen Betrag für die Instandhaltung Ihrer Immobilie ausgeben.

Um dies zu gewährleisten, wird Ihr Grundstück alle zwei Jahre von der Monumentenwacht besucht, die einen Bericht über den Zustand Ihres Grundstücks erstellt. Voraussetzung für die Bezuschussung ist, dass Sie sich dem Kollektivbeitrag der Monumentenwacht Noord-Brabant anschließen und Ihr Denkmal ordnungsgemäß instand halten. Die Kosten für das Abonnement und die Inspektion der Monumentenwacht werden von der Gemeinde über ein kollektives Abonnement getragen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für die Denkmalpolitik zuständigen Mitarbeiter oder besuchen Sie die Seite über den Monumenten-Sparfonds.

Denkmäler beobachten

Die Monumentenwacht ist eine unabhängige Einrichtung, die durch vorbeugende Maßnahmen dazu beitragen soll, den Verfall von kulturhistorisch bedeutenden Bauwerken zu verhindern. Die Organisation versucht, dieses Ziel zu erreichen, indem sie in regelmäßigen Abständen Gebäudeinspektionen durchführt, die Eigentümer/Verwalter bei der Instandhaltung berät und bei Bedarf kleinere Reparaturen durchführt. Dahinter steht der Gedanke, dass Mängel in einem frühen Stadium mit relativ geringem Aufwand behoben werden können. Die Behebung eines Mangels und insbesondere von Folgeschäden zu einem späteren Zeitpunkt erfordert immer größere Geldbeträge. Wenn Sie ein Abonnement bei der Monumentenwacht hasterne-link-icon abgeschlossen haben, inspiziert diese regelmäßig die Immobilie und erstellt einen Bericht, in dem die Instandhaltungsmängel und Empfehlungen für die Instandhaltung aufgeführt sind.

Nationaler Wiederherstellungsfonds (NRF)

Der Nationaal Restauratiefonds ist eine private, unabhängige Stiftung, die Denkmaleigentümern (auf nationaler und kommunaler Ebene) Finanzmittel für die Restaurierung und Erhaltung ihres Eigentums zur Verfügung stellt. Ob ein Eigentümer tatsächlich für einen Zuschuss oder eine Finanzierung in Frage kommt und welche Möglichkeiten es in diesem Fall gibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. dem Status des Denkmals, dem eventuellen Zusammentreffen mit anderen Programmen und der finanziellen Situation des Eigentümers. Die Mitarbeiter des Restaurierungsfonds können Sie diesbezüglich beratenexterner-link-icon.

Zuschussregelung für die Denkmalpflege (Sim)

Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Kosten für die regelmäßige Instandhaltung von nationalen Denkmälern, die keine Wohngebäude sind. Es handelt sich um eine nüchterne und effiziente Instandhaltung über einen Zeitraum von sechs Jahren, die auf einem Erhaltungsplan basiert. Dieser Zuschuss stellt sicher, dass die Eigentümer geplante Instandhaltungsmaßnahmen an ihrem Denkmal durchführen können, um teure Restaurierungen zu vermeiden. Die Antragsfrist läuft vom 1. Februar bis zum 31. März eines jeden Jahres. Sie können Ihren Antrag digital oder in Papierform über das Landesamt für Kulturerbe einreichenexterner-link-icon.

Wohnungsbauprämie

Sie können vom 1. März bis zum 30. April eines jeden Jahres eine Wohnbauförderungfür die im Vorjahr angefallenen Erhaltungskosten an den denkmalgeschützten Teilen Ihres Denkmals beantragen. Beispiele für solche Arbeiten sind die Instandsetzung des Fundaments, die Erneuerung von Fugen oder Mauerwerk an der Fassade oder denkmalgerechte Malerarbeiten. In der Richtlinie über förderfähige Erhaltungsaufwendungen sind die Kosten aufgeführt, die Sie geltend machen können. Der Wohnkostenzuschuss beträgt 38 % dieser Kosten.