Baumpolitischer Plan von Gemert-Bakel
Ein starker und wertvoller Baumbestand
2016 - 2026
Inhaltsübersicht
Zusammenfassung
Bislang hat die Gemeinde Gemert-Bakel keine umfassende baumspezifische Politik verfolgt.
Um das charakteristische Landschaftsbild und ein gesundes Lebensumfeld zu erhalten, möchte die Gemeinde Gemert-Bakel den Baumbestand schützen und verbessern, wo dies erforderlich ist. Außerdem bedarf es eines klareren Beurteilungsrahmens, wenn Bäume ein Ärgernis darstellen, um die Kommunikation mit den Bürgern zu verbessern und die Fällung von Bäumen zu erleichtern.
Kommunikation mit den Bürgern und eine effiziente Bearbeitung von Fällanträgen.
Mit dem College-Programm will die Behörde für mehr wertvolles Grün in der Landschaft und im öffentlichen Raum sorgen. Darüber hinaus basiert das Kollegiumsprogramm auf der Prämisse, dass es eine transparente, sachliche und zuverlässige Kommunikation mit weniger Regeln und Kontrollen anstrebt.
Mit dem Rat wurden 2015 gemeinsam mit den zuständigen Beamten, dem Lenkungsausschuss für die Außenbezirke und dem Raumordnungsausschuss die Rahmenpläne "Grüner Ehrgeiz" und "Baumpolitik" verabschiedet. Ausgehend von diesen Rahmenwerken und den oben genannten Punkten wurde die Baumpolitik weiterentwickelt.
Die Baumpolitik konzentriert sich auf drei Ziele:
Bäume bewahren
Die Gemeinde Gemert-Bakel ist davon überzeugt, dass Bäume wertvoll sind und pfleglich behandelt werden sollten. Darüber hinaus ist die Gemeinde der Ansicht, dass Bäume in privaten Gärten nur in Ausnahmefällen reguliert werden sollten. Die Baumschutzpolitik
sorgt für einen guten Ausgleich zwischen allgemeinen und individuellen Interessen. Für die Ausarbeitung dieser Baumschutzpolitik wird die Methode der Grünen Karte verwendet. In dieser Baumschutzpolitik werden die Methode und die Regeln für den Baumschutz erläutert. Die Grüne Karte selbst ist eine Ausarbeitung dieser Politik und wird in den nächsten sechs Monaten in Zusammenarbeit mit engagierten Bürgern und interessierten Freiwilligen erstellt und an Begehungsabenden erläutert.
Die Grüne Karte und die Baumverordnung werden dann vom Kollegium verabschiedet.
Der Stadtrat wird über die Entscheidung informiert werden.
Struktureller Ersatz
Bäume haben eine bestimmte Lebenserwartung. Um Probleme mit verrottenden Bäumen zu vermeiden, ist es wichtig, sie rechtzeitig zu ersetzen; nicht zu früh, weil das eine Kapitalvernichtung ist, und nicht zu spät, weil das zusätzliche Pflegekosten verursacht.
Unter Berücksichtigung der Umtriebszeit von Bäumen, der gewünschten Qualitätsanforderungen und eines Rückgangs der Gesamtzahl der Bäume müssen jährlich etwa 650 Bäume ersetzt werden, um den charakteristischen Baumbestand und ein gesundes Lebensumfeld zu erhalten.
Management und Sorgfaltspflicht
Wenn junge Bäume richtig beschnitten werden, sind später im Lebenszyklus der Bäume weniger Probleme zu erwarten. Die Bäume sind dann nachweislich sicher und in gutem Zustand. Die Baumdatenbank gibt uns Aufschluss über die Anzahl der Bäume und ihre genauen Standorte. Eine VTA-Basismessung (Qualitätskontrolle) ist notwendig, um einen Einblick in die Qualität unseres Baumbestandes zu erhalten.
Finanzen
Die Haushaltsmittel sind als Vorschlag in den Haushaltsvermerk 2017 aufgenommen und strukturell in den mehrjährigen Haushalt einbezogen. Ein struktureller Betrag von 109.000 € wird für den Ersatz von Bäumen benötigt. Für weitere Forschung, Spezialschnitt, Eichenprozessionsspinnerbekämpfung und Datenbankabonnements werden strukturell 16.000 € benötigt. Darüber hinaus werden 2017 einmalig 62.500 € für eine VTA-Basismessung (Qualitätskontrolle) benötigt.
1. Einleitung
1.1 Hintergrund
Programm der Hochschule
Seit Jahren widmet die Gemeinde einem nachhaltigen Baumbestand viel Aufmerksamkeit und Energie und arbeitet mit einer Reihe von politischen Grundsätzen, die im grünpolitischen Plan "Sieben Kerne in Grün" formuliert sind. Die Gemeinde Gemert-Bakel verfügt jedoch nicht über eine umfassende Politik, die sich auf die Bäume konzentriert. Wir wollen den Baumbestand gemeinsam schützen und verbessern.
Es bedarf eines klareren Beurteilungsrahmens, wenn Bäume ein Ärgernis darstellen. Mit dem kommunalen Programm strebt der Vorstand mehr wertvolles Grün in der Landschaft und im öffentlichen Raum an.
Darüber hinaus hat das College-Programm als Prämisse, dass sie: Transparente, sachliche und zuverlässige Kommunikation mit weniger Regeln und Kontrollen. Dies passt gut zu der Feststellung, dass ein klarer und objektiver Beurteilungsrahmen im Falle von Baumbelästigungen wünschenswert ist. Außerdem
dauert die Bearbeitung eines Fällantrags inzwischen relativ lange.
Grüner Ehrgeiz
Mit dem Rat wurden 2015 zusammen mit den zuständigen Beamten, der Sounding Board Group für den ländlichen Raum und dem Space Committee die Green Ambition und einige Leitprinzipien für die Baumpolitik festgelegt.
Baumbestand in Zahlen
Die Gemeinde Gemert-Bakel verfügt über einen Baumbestand von etwa 50.000 Bäumen (ohne Wald- und Naturflächen). Davon befinden sich etwa 15.000 Bäume innerhalb bebauter Gebiete, in Parks und an Straßen. Und 35.000 außerhalb bebauter Gebiete, hauptsächlich entlang von Straßen. Unsere Gemeinde verfügt auch über zahlreiche Bäume in privaten Gärten und Höfen.
Verständnis für Quantität und Qualität
Man möchte mehr Einblick in die Qualität, die Standorte und die genaue Größe des städtischen Baumbestands erhalten. Dies kann dann für ein besseres Sicherheits- und Qualitätsmanagement genutzt werden.
Zeitaufwand für Fällanträge
Neben allen kommunalen Bäumen umfasst die aktuelle Baumverordnung auch alle privaten Bäume mit einem Stammumfang von mehr als neunzig Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 130 Zentimetern. Im Jahr 2014 wurden 110 Genehmigungen für private Bäume beantragt, von denen 90 % erteilt wurden. Dies könnte effizienter geschehen, wenn alle wertvollen Privatbäume in einer Karte (der Grünen Karte) erfasst würden. Die Bürger können dann schnell einschätzen, ob ihr Baum eine Genehmigung benötigt oder nicht. Pro Jahr müssen dann deutlich weniger Genehmigungen geprüft werden. Die
Die freiwerdende Zeit kann sinnvoll für eine strukturiertere Baumpflege genutzt werden.
1.2 Auftrag
Die Aufgabe, die wir uns gestellt haben, war die Erstellung der folgenden Dokumente:
Ausarbeitung einer grünen Ambition
- Dies ist eine übergreifende Vision des Grünraums, die auch als Absatz in der Strukturvision verwendet werden kann.
Es handelt sich dabei um ein separates Dokument, in dem alle Grünflächen im Detail beschrieben werden; eine kurze Zusammenfassung ist in Kapitel 2 enthalten.
Entwurf einer Baumpolitik
- Klarheit über die Zukunft des Baumbestands.
- Klarheit über Baumschutz, Fällung und Ersatz.
- Klarheit über den Rahmen für die Berücksichtigung von Baumbelästigungen.
Dies wird in den Kapiteln 3 (Vision), 4 (Ziele) und 5 (Schutz) erläutert; diese drei Kapitel bilden den Kern der Baumpolitik.
Erstellung eines Baumpflegeplans
- Management / Sorgfaltspflicht / Budgets
Die letzten Kapitel dieses Berichts befassen sich mit dem Baummanagement.
1.3 Verfahren
Um zu einer breit unterstützten neuen Baumpolitik zu gelangen, begannen wir den Prozess 2015 mit der Ausarbeitung eines neuen grünen Ziels und von fünf Rahmenvorgaben für die künftige Baumpolitik (Kapitel 2). Der Input für diese "Grüne Ambition und Rahmenbaumpolitik" wurde durch Treffen mit den zuständigen Beamten, der Buitengebied Sounding Board Group und dem Raumplanungsausschuss gesammelt. Der Grüne Ehrgeiz und die 5 Rahmen für die Baumpolitik wurden vom Stadtrat am 4. Juni 2015 angenommen.
Grüne Politik der Beziehungen ' Sieben Kerne in Grün'
Dieser ersetzt den Bericht über die grüne Politik "Sieben Kerne in Grün" durch die neue Politik in Etappen. Die neue grüne Ambition ersetzt den Abschnitt über die Vision. Diese Baumpolitik ersetzt den Abschnitt 5.4 und die Politik der Belästigung. Die grüne Struktur, der grüne Standard
und Parks werden in einem noch zu erstellenden Grünordnungsplan ausgearbeitet. Kapitel 8 von "Sieben Kerne in Grün" wird in Bezug auf Bäume durch die finanziellen Absätze in dieser Baumpolitik ersetzt.
Vision für Bäume und Baumschutz
Die gesammelten Beiträge wurden dann zur Ausarbeitung des "Grünen Ehrgeizes" und der "5 Rahmen für die Baumpolitik", der "Vision für Bäume" (Kapitel 3), der "Ziele der Baumpolitik" (Kapitel 4) und des "Baumschutzes" (Kapitel 5) verwendet. Die Ausweisung von zu schützenden Bäumen und Alleen (wertvoll/denkmalgeschützt) und die Erstellung
der Grünen Karte ist ein separater Prozess. Die Karte wird mit Hilfe von besorgten Bürgern und interessierten Freiwilligen erstellt.
Ziel ist es, die Grüne Karte und die dazugehörige Baumverordnung noch in diesem Jahr (2016) fertigzustellen und den Kartenentwurf an zwei Informationsabenden zu erläutern. Die Grüne Karte kann dann Anfang 2017 vom Gemeindevorstand verabschiedet werden.
Der Stadtrat wird die geänderte Baumverordnung verabschieden. Danach wird die neue Schutzpolitik in Kraft treten.
Ersetzung, Verwaltung und Finanzen (Kapitel 6 und 7)
Die Vision der Bäume und des Baumschutzes wird in die Verwaltungspraxis umgesetzt. Instandhaltungsmaßnahmen wie Kontrolle, Beschneiden und Ersetzen werden hier beschrieben. Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden ermittelt und nachgewiesen. Der Managementplan ist daher in diesem Bericht enthalten.
Bericht enthalten.
2. Grüner Ehrgeiz
Grüner Ehrgeiz
Neben der Fortführung des seit vielen Jahren praktizierten sorgsamen Umgangs mit der Kulturlandschaft und den Grünflächen im Stadtgebiet wird im Grünen Ehrgeiz ausdrücklich die Bedeutung einer gesunden grünen Umwelt angesprochen. Der Erhalt von Grünflächen spielt dabei eine große Rolle.
Darüber hinaus konzentriert sich die Grüne Ambition von Gemert-Bakel auf die vielen wichtigen Werte von Grünflächen;
- Die positiven Auswirkungen von Grünflächen auf ein gesundes Lebensumfeld, wobei sich die Menge oder Qualität von Grünflächen auf das Klima, die Wasserspeicherung, Feinstaub, den wirtschaftlichen Wert von Immobilien, den sozialen Zusammenhalt, die körperliche Gesundheit, die biologische Vielfalt und die visuelle Qualität auswirken.
- Die prägende Rolle von Grünstrukturen für die Identität der Gemert-Bakel-Landschaft und der Dörfer.
Darüber hinaus möchte die Gemeinde Gemert-Bakel die Qualitätsanforderungen "funktional und sicher, effizient zu verwalten und nachhaltig" erfüllen. Mit "nachhaltig" ist gemeint, dass das eingesetzte Grün die Bedingungen erhält, um ohne unzumutbare Belästigung auszuwachsen und
eine lange Lebensdauer haben. An manchen Orten bedeutet dies, dass man sich mit weniger Grün im Straßenbild zufrieden geben muss, dafür aber mit einer besseren Qualität. Ganz auf Grün im Straßenbild zu verzichten, kommt für die Gemeinde Gemert-Bakel nicht in Frage. Wenn die Anwohner sich durch die Begrünung in ihrer Nachbarschaft stark gestört fühlen, kann dies ein Grund sein, eine Nachbarschaftssanierung oder einen Nachbarschaftsplan zu starten. Die Begrünung wird dann im Zusammenhang mit der Gestaltung des gesamten öffentlichen Raums betrachtet und, wo nötig und möglich, ganzheitlich angegangen. Initiative und aktives
Engagement der Bewohner wird sehr geschätzt.
Schließlich ist es ein wichtiger Aspekt, den Bewohnern die grünen Ambitionen der Stadtverwaltung zu vermitteln.
Rahmen der Baumpolitik
Die fünf für die Baumpolitik festgelegten Rahmen:
- dass die neue Baumpolitik die Methode der Grünen Karte verwendet. Die Grüne Karte listet auf:
- Alle wertvollen Bäume und Baumstrukturen;
- Auch die privaten Monumentalbäume.
Alle privaten Bäume, die nicht auf der Grünen Karte verzeichnet sind, sind nicht genehmigungspflichtig. Alle öffentlichen Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 30 cm und einer Höhe von 130 cm, die nicht auf der Grünen Karte verzeichnet sind, unterliegen weiterhin der Genehmigungspflicht.
- Eine Baumdatenbank soll angeschafft werden.
- Welche Kriterien werden bei der Vergabe der Green Card zugrunde gelegt?
- Welche Kriterien werden für die Wiederbepflanzungspflicht herangezogen?
- Es wird eine Rückstellung für die Wiederanpflanzung von Bäumen und einen Grünausgleich gebildet.
3. Vision für Bäume
Vision für Bäume
Einzigartige Landschaft und schöne Bäume
Die Gemeinde Gemert-Bakel hat eine einzigartige Lage an der Peelrand-Verwerfung und in deren Nähe. Der westliche Teil der Gemeinde ist Teil des Mittelgrabens, der im Verhältnis zum höher gelegenen östlichen Teil, dem Peelhorst, abfällt. Diese Peelrandverwerfung hat die Entstehung der Naturlandschaft und die Entwicklung der landwirtschaftlichen Kulturlandschaft stark beeinflusst. Die Bachläufe, die charakteristische Parzellenanordnung, die Straßen- und Parzellenbepflanzung, die gebietsspezifischen Gebäude sind allesamt Bestandteile, die sich daraus ergeben und die Identität der Gemeinde bilden. Bäume sind untrennbar mit der Identität von Gemert-Bakel verbunden. Darüber hinaus sorgen Bäume für eine gesunde und angenehme Lebensumgebung. Grund genug, die schönen Bäume auf unserem Gebiet pfleglich zu behandeln!
Übersetzung aus dem Green Ambition
Gemert-Bakel ist eine schöne grüne Gemeinde und darauf sind wir stolz! Der Baumbestand ist ein wesentlicher Teil des Grüns in der Gemeinde. Der Grüne Ehrgeiz gilt also auch für die Bäume in Gemert-Bakel.
- Bäume tragen zu einer gesunden Lebensumgebung bei, indem sie die Luft reinigen, Wärme und Wasser absorbieren und Sauerstoff produzieren. Die Region Mittel-Ost-Brabant hat eine der höchsten Feinstaubkonzentrationen in den Niederlanden; Bäume bieten ein gesundes Gegengewicht dazu.
- Bäume tragen zu einer ausgewogenen Flora und Fauna bei, indem sie Lebensraum und Nahrung für Tiere bieten und organische Stoffe für den natürlichen Kreislauf produzieren.
- Bäume tragen zur visuellen Qualität des Wohnumfelds bei, indem sie eine Vielfalt an Masse und Raum, Farbe, Licht und Schatten sowie die Wahrnehmung der Jahreszeiten bieten.
Die Qualitätsanforderungen für Grünflächen "funktional und sicher, effizient zu bewirtschaften und nachhaltig" gelten natürlich auch für Bäume. An einigen Orten bedeutet dies, dass die Qualität der Wachstumsbedingungen für Bäume Vorrang vor der Anzahl der zu pflanzenden Bäume (der Quantität) hat. Das
muss nicht bedeuten, dass die Menge an Grünflächen reduziert wird. Ein Baum, der mit genügend Platz um sich herum und unter guten Wachstumsbedingungen gepflanzt wird, kann zu einem kräftigen Baum mit einer schönen vollen Krone heranwachsen. Darüber hinaus werden die Bäume so gepflegt, dass die Sicherheit so weit wie möglich gewährleistet ist.
Biologische Vielfalt
Eine ausreichende Arten- und Altersvielfalt ist für die Erhaltung eines nachhaltigen Baumbestandes sehr wichtig. Ein vielfältiger Baumbestand leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, indem er die Nahrungs-, Rast- und Wohnplätze für Flora und Fauna und die Vielfalt der Trägerpflanzen für Bienen und Schmetterlinge stärkt. Darüber hinaus wird durch die Erhöhung der Artenvielfalt das Risiko eines hohen Ausfallrisikos und/oder der Beeinträchtigung durch Baumkrankheiten verringert. Auf dem Land sind einheimische Arten erwünscht. Im städtischen Bereich kann aus einem breiteren Spektrum gewählt werden.
Wertvoller Baumbestand
Ein Baumbestand ist dann wertvoll, wenn auch die Bürger mit ihm zufrieden sind. Bei Veränderungen und Entwicklungen, die Bäume betreffen, werden die Anwohner immer um ihre Beteiligung gebeten. Die Bürger können auch ihre eigenen Wünsche äußern. Die Baumpolitik dient als Rahmen
für die Möglichkeiten.
Die Einwohner der Gemeinde werden über die Baumpolitik und die Vorschriften für den Baumschutz informiert. Die Informationen werden übersichtlich dargestellt und sind über die Website leicht zugänglich. Die Interessengruppen leisten einen wertvollen Beitrag zur Erstellung einer Liste wertvoller Bäume.
Der vorliegende Strategieplan konkretisiert die oben genannte Vision.
4. Baumpolitische Ziele von Gemert-Bakel
4.1 Erhaltung der Bäume
Die Gemeinde Gemert-Bakel ist davon überzeugt, dass Bäume wertvoll sind und pfleglich behandelt werden sollten. Schließlich tragen Bäume zu den Zielen der Grünen Ambition für eine gesunde Lebensumgebung bei und sind Teil der Kulturlandschaft von Gemert-Bakel. Darüber hinaus
ist die Gemeinde der Ansicht, dass Bäume in privaten Gärten nur in Ausnahmefällen reguliert werden sollten (die wertvollen Bäume Abschnitt 5.1 Punkt 4 ). Die Baumschutzpolitik schafft einen guten Ausgleich zwischen allgemeinen und individuellen Interessen.
Baumstrukturen
Einige Bäume und Baumstrukturen sind in besonderer Weise Teil von kulturhistorischen Strukturen oder Alleen. Sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten tragen sie zur Imagequalität der Umgebung bei. Gemert-Bakel ist eine schöne, baumreiche Gemeinde. Viele
Straßen haben begleitende Baumreihen und Grundstücke werden traditionell von bewaldeten Ufern oder Kanälen gesäumt. Je nach Landschaftstyp gibt es Unterschiede in den Bepflanzungsstrukturen.
Im Einklang mit der Grünen Ambition wollen wir diese unterschiedlichen Baumstrukturen weiter betonen, stärken und entwickeln. Bäume, die Teil dieser Strukturen sind, erhalten einen besonders hohen Schutzstatus.
Wertvolle Bäume/Gruppen von Bäumen
Unmittelbar außerhalb der Strukturen stehen wertvolle Einzelbäume oder Baumgruppen. Diese Bäume zeichnen sich durch ihre majestätische Erscheinung, die damit verbundene Geschichte, außergewöhnliche Arten aus oder haben das Potenzial, diese Werte in Zukunft zu repräsentieren. Die wertvollen
Bäume tragen zum Erscheinungsbild der Umwelt und zum historischen Bewusstsein der Bürger bei. Im Einklang mit den Grünen Ambitionen wird diesen Bäumen in dieser Baumpolitik ein besonderer Schutzstatus eingeräumt.
Private Eigentümer eines wertvollen Baumes werden klar über den Schutzstatus, die Richtlinien für die Pflege und die Möglichkeit von Subventionen informiert (siehe Abschnitt 5.3).
Um diese Schutzpolitik klar und transparent für alle zu dokumentieren, werden wir mit der Methode der Grünen Karte arbeiten. Diese wird erstellt werden:
- Eine Grüne Karte; auf dieser Karte sind schützenswerte Bäume verzeichnet. Diese Karte bildet die Grundlage für den Baumschutz und kann von jedermann eingesehen werden.
- Eine (Baum-)Verordnung in Anlehnung an die Methode der Grünen Karte.
- Flussdiagramme zur Bewertung des Schutzgrades und der Wiederbepflanzungspflicht.
- Bewertungssystem für Beschwerden. Ein transparentes Bewertungssystem, das die Interessen der Bäume und die Interessen der Beseitigung abwägt.
4.2 Struktureller Ersatz
Um Probleme mit faulenden Bäumen zu vermeiden, ist es wichtig, sie rechtzeitig zu ersetzen. Nicht zu früh, aber sicher auch nicht zu spät. Wenn man davon ausgeht, dass Bäume innerhalb bebauter Gebiete 45 Jahre und Bäume außerhalb bebauter Gebiete 80 Jahre alt werden, müssen pro Jahr etwa 770 Bäume ersetzt werden, um unseren schönen Baumbestand zu erhalten. Die Bäume erhalten die Bedingungen, um gesund zu wachsen, ohne unannehmbare Beeinträchtigungen zu verursachen, und um lange zu halten. Da die Vision mehr auf Qualität als auf Quantität ausgerichtet ist, wird eine etwas
geringere Anzahl von Bäumen ersetzt werden, nämlich 650 pro Jahr. Dafür wird ein jährliches Budget benötigt.
4.3 Management und Sorgfaltspflicht
Die Bäume sind nachweislich sicher und in gutem Zustand. Das Management ist auf den nachhaltigen Erhalt neuer und bestehender Bäume ausgerichtet. Die Informationen über Mengen, Kontrollen und Planungen sind transparent und es ist nachvollziehbar, wo die Herausforderungen in Bezug auf Ressourcen und Kapazitäten liegen. Die Regulierung und Behebung von Schäden an Bäumen ist in den Arbeitsprozess eingebunden.
5. Baumschutz
5.1 Die Methode der Grünen Karte
Die Methode der Grünen Karte ist eine klare und schnelle Möglichkeit für die Bürger, den Status von Bäumen auf Privatgrundstücken zu überprüfen. Bäume auf Privatgrundstücken, die nicht in der Grünen Karte verzeichnet sind, unterliegen nicht der Genehmigungspflicht. Darüber hinaus ist die Grüne Karte eine transparente und klare Möglichkeit, wichtigen räumlichen Baumstrukturen und Solitärbäumen einen höheren Schutzstatus zuzuweisen. Die Grüne Karte lässt sich leicht in der Gemeindeverwaltung verbreiten, so dass jeder über die wertvollen Bäume informiert ist.
Die Karte wird auch mit den Bürgern geteilt. Auf diese Weise hat jeder einen Einblick in die Methoden und Ziele der Gemeinde in Bezug auf den Baumschutz.
Die Grüne Karte wird unter Verwendung von Informationen aus bereits bestehenden politischen Karten (Sieben grüne Kerne, Karte der kulturhistorischen Werte) und mit neuem Input von der Gemeindeorganisation erstellt. Die Karte wird dann mit Daten aus der
neuen Baumdatenbank und neuen Bestandsaufnahmen ergänzt.
Die wertvollen Einzelbäume werden mit Hilfe von besorgten Bürgern und interessierten Organisationen inventarisiert.
5.1.1 Was steht auf der Grünen Karte?
Die Grüne Karte listet schützenswerte private Bäume auf. Die Grüne Karte zeigt auch die kommunale Baumstruktur innerhalb des bebauten Gebietes. Die kommunale Grünstruktur, die in der Grünpolitik 'Sieben Kerne in Grün 2009-2018' enthalten ist, bildet die Grundlage für die Baumstruktur innerhalb des bebauten Gebietes. In den Außenbezirken wird eine neue Bestandsaufnahme durchgeführt, um die Hauptstrukturen zu definieren.
Die Grüne Karte ist unterteilt in:
- Baumstruktur innerhalb des bebauten Gebietes
Dies sind die Baumstrukturen, die untrennbar mit der Imagequalität und der städtebaulichen Gestaltung des Stadtgebietes innerhalb der Gemeinde verbunden sind. Dazu gehören die großen Alleen, eventuell Nachbarschaftsstrukturen, Wasserläufe und Verbindungen zum Außenbereich. Diese
Strukturen werden als Zonen (mit Baumpunkten) oder Einzelpunkte kartiert. Alle Bäume, die in eine Zone fallen, gehören zur Baumstruktur innerhalb des bebauten Gebietes. - Wertvolle Bäume
Wertvolle Bäume sind die herausragenden Akzente im Baumbestand. Es kann sich um Bäume in Privatbesitz oder um öffentliche Bäume handeln. Die Bäume können sich sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten befinden. Sie sind Solitärbäume, kleine Gruppen oder kleine und mittlere Strukturen
(auch innerhalb wertvoller Landschaftselemente). Die Kriterien, die ein wertvoller Baum erfüllen muss, sind in Anhang 2 beschrieben. Jeder wertvolle Baum wird als Punkt auf der Grünen Karte erscheinen. - Baumstruktur im Außenbereich
Baumstrukturen im Außenbereich, die den Charakter der Landschaft, wie er im Plan 'Image Quality Plan Rural Area Gemert Bakel' beschrieben ist, verbessern, sind in der Grünkarte verzeichnet. Bei den Baumstrukturen handelt es sich um Straßen- oder Alleepflanzungen oder um Baumreihen mit Kopfbäumen. Diese Strukturen werden in der Karte als Zonen (mit Baumpunkten) oder als Einzelpunkte dargestellt. Alle Bäume, die in einer Zone fallen, gehören zu der Baumstruktur im Freien.
5.1.2. Schutz
Die in der Grünen Karte ausgewiesenen Holzbestände sind durch die Baumverordnung geschützt. Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn die in der Baumverordnung festgelegten Kriterien erfüllt sind. Die Kriterien beschreiben unter anderem die folgenden Punkte:
- Ob die Erhaltung von Holzbeständen untersucht wurde;
- Ob ein zwingendes allgemeines gesellschaftliches Interesse die Fällung rechtfertigt;
- ob eine Konservierung nicht mehr gerechtfertigt ist, um Verletzungen oder Schäden zu vermeiden.
Der Schutz durch die Verordnung gilt nicht für Holzbestände, die unter das Naturschutzgesetz fallen. Das Naturschutzgesetz gilt vor allem für Bäume außerhalb von Ortschaften. Geschützte Waldbestände im Außenbereich werden durch eine Baugenehmigung Fällung über den Flächennutzungsplan so weit wie möglich geschützt.
Der Schutz gilt auch nicht für einen Baumbestand, der aufgrund des Pflanzenkrankheitengesetzes gefällt werden muss. Schließlich fallen auch einige Bewirtschaftungsmaßnahmen nicht unter den Schutz.
Diese Ausnahmen vom Schutz sind ebenfalls in der Baumverordnung festgelegt.
5.1.3. Nicht auf der Grünen Karte
Öffentliche Bäume
Nicht nur die Bäume auf der Grünen Karte sind Teil der Gemert-Bakel-Kulturlandschaft oder tragen zu den Zielen der Grünen Ambition bei. Auch die Bäume, die nicht auf der Grünen Karte stehen, tragen dazu bei. Deshalb gehen wir mit diesen Bäumen vorsichtig um.
Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 30 cm bei einer Stammhöhe von 130 cm, die nicht in der Grünen Karte verzeichnet sind, aber auf öffentlichem Grund stehen, benötigen eine Genehmigung. Fällanträge für diese Bäume werden anhand der "Verfahrensschritte für Fällanträge" geprüft (siehe Anhang 3).
Wenn Bäume aufgrund von Bewirtschaftungsmaßnahmen gefällt werden müssen, kann die Gemeinde direkt eine Umweltgenehmigung beantragen. Wenn es Beschwerden von Anwohnern über den Baum gibt, wird die "Richtlinie für Beschwerden über Bäume" (Abschnitt 5.2 und Anhang 7) angewandt, und wenn nötig, wird das "Bewertungssystem für die Beseitigung von Interessen gegenüber der Erhaltung des Baumbestands" (siehe Anhang 8) angewendet.
Private Bäume
Bäume auf Privatgrundstücken, die nicht in der Grünen Karte verzeichnet sind, unterliegen nicht der Genehmigungspflicht.
5.2 Politik für Beschwerden über Bäume
Bäume können ein Ärgernis darstellen. Zum Beispiel, weil viele Blätter in Gärten wehen, weil sie zu viel Schatten spenden oder weil klebrige Ausscheidungen von Läusen Autos verschmutzen. Dies kann dazu führen, dass sich Bürger bei der Gemeinde über Bäume im öffentlichen Raum beschweren. Dann ist es wichtig, das Gespräch zu beginnen, beide Seiten der Situation zu beleuchten und vielleicht durch kleine Maßnahmen oder Tipps die Belästigung so weit zu lindern, dass die Beschwerde zurückgenommen werden kann.
Beschwerden über Belästigungen
Es hat den Anschein, dass viele Beschwerden über städtische Bäume einem individuellen Interesse dienen, während städtische Grünanlagen und Bäume eigentlich gepflanzt wurden, um dem allgemeinen Interesse zu dienen, wie es im Grünen Ehrgeiz formuliert wurde. Ein gutes Gleichgewicht zwischen allgemeinen und individuellen Interessen ist notwendig.
Bei Eingriffen in Grünflächen ist es wichtig zu erkennen, dass jede Situation anders ist und für jede Situation eine angemessene Abwägung getroffen werden muss. Die Durchführung einer Maßnahme führt nicht dazu, dass sich die Gemeinde gezwungen sieht, in ähnlichen Situationen die gleiche Maßnahme zu ergreifen. Jede Situation wird individuell bewertet.
Zurückhaltung
Die Gemeinde zögert, auf individuelle Beschwerden zu reagieren. Um die grüne Qualität der Gemeinde und die Werte des Grünen Ziels zu erhalten, müssen die Bürger sowohl die Belastungen als auch die Freuden des öffentlichen Grüns, einschließlich der Bäume, akzeptieren. Anhang 7 enthält eine Liste möglicher Belästigungen sowie eine Begründung, wie die Gemeinde mit ihnen umgeht.
Empfang von Signalen
Andererseits sieht die Gemeinde Beschwerden über Belästigungen als Zeichen dafür, dass etwas im Gange ist. Es ist bekannt, dass es in der Gemeinde Situationen gibt, die nach heutigem Wissensstand als unglücklich zu bezeichnen sind. Manchmal ist ein Baum am
an der falschen Stelle, die Wahl der Baumart für diesen Standort ist ungünstig oder ein ungeeigneter Standort ist eine Quelle von Problemen. In einigen Fällen kann das Ergreifen von Maßnahmen dann zu einem mehrfachen Gewinn führen:
- Mehr Wohnvergnügen für die Bürger.
- geringere Wartungskosten für die Gemeinde.
- ein sichereres Lebensumfeld.
In solchen Fällen ist es wichtig, dass eine Maßnahme dem öffentlichen Interesse dient (und auf keinen Fall schadet).
Näherung
A. Prävention und Aufklärung
Bei einer Beschwerde oder Meldung (über einen öffentlichen Baum) ist es wichtig, dass der Anwohner ernst genommen wird. Oft hat sich das Ärgernis über einen längeren Zeitraum aufgebaut. Andererseits ist es wichtig, dass die Gemeinde in ihrer Kommunikation auch auf die Bedeutung der Bäume hinweist und dass die Gemeinde auch aktiv versucht, mitzudenken und mitzuarbeiten, um das Ärgernis zu beseitigen; denken Sie an:
- Beschneiden;
- Beseitigung von Baumwurzeln;
- Vergrößerung der Baumbeete;
- Läusekontrolle;
- Sammlung von Blättern;
- die Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner-Raupe.
Sollten diese Maßnahmen nicht helfen, steht es den Anwohnern frei, einen Antrag auf Fällung zu stellen.
B. Bewertung des Fällantrags
Um eine ausgewogene Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und individuellem Interesse zu gewährleisten, wurde ein "Bewertungssystem von Entnahmeinteresse versus Erhaltung von Holzbeständen" (siehe Anhang 8) erstellt.
Dieses Punktesystem bewertet das öffentliche Interesse anhand folgender Kriterien
- Status der Politik;
- Haltbarkeit des Stellplatzes;
- Zustand/Lebenserwartung;
- Stammumfang Baum;
- Natürliche und ökologische Werte;
- Wert der Spezies;
- Bild;
- Funktion.
Um die Interessen des Einzelnen zu wahren, wird der Grad der Belästigung berücksichtigt.
Wichtige Aspekte dabei sind:
- Dauer der Unannehmlichkeiten;
- Abstand zwischen Baum und Objekt, an dem / in dem die Belästigung auftritt;
- Verhältnis von Belästigung zu Garten/Haus/Umgebung;
- Grad der Belästigung: Astbruch, (Vogel-)Kot, Blatt- und Blütenfall, Früchte, Allergie, Läuse (Plaque), Eichenprozessionsspinner, Schatten;
- Schäden an Bauwerken oder andere erhebliche und/oder nachweisbare wirtschaftliche Schäden und/oder Gefahren, die durch Bäume verursacht werden.
C. Antrag auf Fällung mit mehreren Antragstellern
Die Gemeinde erhält manchmal Anfragen von Anwohnern, die die Renovierung einer (Teil-)Straße beantragen. Oft unterstützen bereits mehrere Anwohner diese Initiative. Die Gemeinde prüft zunächst, ob die betreffende Straße in der Planung anderer Fachbereiche enthalten ist (integrierte Mehrjahresplanung); ein solcher Antrag wird dann bei der Priorisierung dieser Planung berücksichtigt. Sollte es in den kommenden Jahren keinen (technischen) Grund für einen Austausch geben, schlagen wir vor, 10% des Budgets für Baumsanierungen für
für diese Art von Projekten freizugeben. Für diese Projekte wird es eine eigene Planungsliste geben.
5.3 Wertvolle Bäume in Privatbesitz
Um alle wertvollen (privaten) Bäume innerhalb und außerhalb von Ortschaften zu kartieren, ist es sehr wichtig, das Wissen der Bürger und Vereine zu nutzen.
Zur Vervollständigung der Bestandsaufnahme wird eine Gruppe von Freiwilligen gebildet. Diese Gruppe wird eine Bestandsaufnahme im Außenbereich anhand der festgelegten Kriterien für wertvolle Bäume durchführen (Anhang 2). Die Bürger können auch ihre eigenen Bäume vorschlagen. Im Innenbereich werden die Ergebnisse zusammengetragen und in die Grüne Karte eingetragen.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen wertvollen Baum auf ihrem Grundstück haben, werden mit einem Schreiben angeschrieben, in dem der politische Status des betreffenden Baums, die Gründe und die Konsequenzen und Möglichkeiten erläutert werden. Es können Einsprüche gegen die
die Einstufung als wertvoller Baum.
Beitragssystem
Die Gemeinde ist der Ansicht, dass private Eigentümer eines wertvollen Baumes für den Aufwand, der mit der Pflege des Baumes verbunden ist, etwas entschädigt werden sollten. Schließlich dient der Baum einem besonderen öffentlichen Interesse. Die Art der Unterstützung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden, da noch unklar ist, wie viele private wertvolle Bäume in der Gemeinde betroffen sind. Sobald die Grüne Karte verabschiedet ist, kann diese Beitragsregelung ausgearbeitet werden. Der Ausgangspunkt ist, dass der Verwaltungsaufwand für die Gemeinde überschaubar bleiben muss. Außerdem sollte sich ein finanzieller Beitrag nicht auf die Zahl der auszuweisenden privaten wertvollen Bäume auswirken.
5.4 Naturschutzgesetz, Umweltgesetz versus Grüne Karte
Das Naturschutzgesetz nimmt viele Baumstrukturen und Waldgebiete von der kommunalen Schutzbefugnis durch eine Verordnung aus, wenn sie außerhalb des bebauten Gebiets liegen (Waldgesetz). Das Naturschutzgesetz soll sicherstellen, dass die Waldfläche in den Niederlanden nicht abnimmt.
Fällungen sind in der Regel nach vorheriger Ankündigung erlaubt, wobei die Verpflichtung zur Wiederbepflanzung innerhalb von drei Jahren besteht. Das Hauptziel der kommunalen Vorschriften ist jedoch die Erhaltung und Entwicklung der charakteristischen Kulturlandschaft. Daher wurde beschlossen, die aus kommunaler Sicht schützenswerten Strukturen und Landschaftselemente, die unter das Naturschutzgesetz fallen, so weit wie möglich über den Flächennutzungsplan zu schützen (Fällgenehmigung). Wertvolle Bäume innerhalb dieser Strukturen sind in der Grünen Karte eingetragen.
Die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem künftigen Umweltgesetz und den Bäumen können zu einer Änderung dieser Politik führen.
Bebautes Gebiet Forstgesetz
Die Grenze für die Anwendung des Naturschutzgesetzes bildet das bebaute Waldgebiet. Innerhalb dieser Grenze kann die Gemeinde per Verordnung eine Umweltgenehmigung für den Holzeinschlag verlangen; außerhalb dieser Grenze gilt das Naturschutzgesetz. Die bebaute Fläche nach dem Waldgesetz der Gemeinde
Gemert-Bakel ist in der Grünen Karte eingezeichnet und deckt sich mit der Straßenverkehrsordnung für bebaute Gebiete. Der Gemeinderat legt diese Grenze per Verordnung zusammen mit der Grünen Karte fest. Bäume, die unter das Naturschutzgesetz fallen oder von diesem ausgenommen sind, können anhand des Flussdiagramms in Anhang 4 beurteilt werden.
5.5 Überprüfungsinstrumente im Falle eines Fällantrags
Für Bürger, die einen Baum auf ihrem eigenen Grundstück fällen wollen, liefert die Grüne Karte sofortige Antworten. Außerdem gibt die Grüne Karte Gewissheit über den politischen Status des Baumbestandes. Es können jedoch unterschiedliche Maßnahmen in Bezug auf die Genehmigungspflicht, die Meldepflicht nach dem Forstgesetz und die
Wiederbepflanzungspflicht. Um dies eindeutig zu regeln, gibt es verschiedene Bewertungsinstrumente (siehe Anhänge 4 bis 8):
- Flussdiagramm Naturschutzgesetz.
Dieses Flussdiagramm gibt eine endgültige Antwort auf die Frage, ob ein Baum unter das Naturschutzgesetz fällt oder nicht und ob eine Fällmeldung erforderlich ist. - Flussdiagramm Schutz, Fällung und Ersatz von Bäumen in Gemert-Bakel für Bäume, die unter das Naturschutzgesetz fallen.
Dieses Flussdiagramm zeigt, welcher politische Status für diesen Baum gilt und welche Form der Wiederbepflanzungspflicht besteht. - Flussdiagramm Schutz, Fällung und Ersatz von Bäumen in Gemert-Bakel. Dieses Flussdiagramm zeigt, welcher Schutz für den Baum gilt und welche Form der Wiederbepflanzungspflicht.
- Die in der (Baum-)Verordnung festgelegten Kriterien für eine Ausnahme.
- Umgang mit Belästigungsformen.
Ein Überblick über mögliche Formen der Belästigung zusammen mit einer Begründung, "wie die Gemeinde mit diesen Formen der Belästigung umgeht". - Bewertungssystem "Entnahmeinteresse versus Bestandserhaltung". Dabei handelt es sich um ein Punktesystem, bei dem Punkte für das Entnahmeinteresse und das Interesse an der Erhaltung des Holzbestandes vergeben werden. Das Bewertungssystem wird nur von dem für die Baumpolitik/Fällungsanträge zuständigen Beamten verwendet. Das Bewertungssystem ist nicht auf Bäume in der Grünen Karte anwendbar.
Die Verfahrensschritte für Fällanträge sind in Anhang 3 für verschiedene Situationen beschrieben.
6. Management und Sorgfaltspflicht
Management und Sorgfaltspflicht
Natürlich wollen wir als Kommune bei dem, wofür wir verantwortlich sind, mit Sorgfalt vorgehen. Die Sorgfaltspflicht ergibt sich aus dem Gesetz und drückt sich in der Form der Sorgfaltspflicht aus.
Jeder Eigentümer eines Baumes hat eine Sorgfaltspflicht. Diese gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Artikel 6:162(2)). In diesem Artikel heißt es nämlich, dass man mit nachweisbarer Sorgfalt handeln muss, um eine Haftung abzuwenden. Der Eigentümer/Verwalter eines Baumes muss also
sich nachweislich ausreichend um seine Bäume kümmern, um zu verhindern, dass seine Bäume Schäden oder Verletzungen bei anderen verursachen. Wenn die Gemeinde Gemert-Bakel ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, ist sie haftbar.
Was ist zu tun?
Die Umsetzung einer guten Baumpolitik und die systematische Durchführung und Aufzeichnung von Baumkontrollen sind die Grundlage für sorgfältiges Handeln. Um eine Haftung abzuwenden, müssen wir nachweisen können, dass wir unseren Baumbestand mit Sorgfalt behandeln. In der Praxis bedeutet dies, dass die folgenden Daten zu jedem Baum vorgelegt werden müssen:
- Mit welcher Regelmäßigkeit die Bäume kontrolliert werden und warum;
- Das Datum, an dem der betreffende Baum zuletzt angesehen wurde;
- Was genau diese Prüfung beinhaltete;
- Was dabei beobachtet wurde;
- Ob aufgrund der Beobachtungen Maßnahmen ergriffen werden müssen und wie dringend diese sind, und natürlich die Umsetzung der entsprechenden Maßnahme.
- welche Maßnahmen wann ergriffen wurden.
Klare Aufzeichnungen über die oben genannten Punkte sind unerlässlich.
Was ist erlaubt?
Der Baumeigentümer selbst weiß am meisten über seine Bäume und den (öffentlichen) Raum
in dem sie stehen. Daher können wir selbst entscheiden, wie oft wir unsere Bäume kontrollieren.
Die Entscheidungen, die wir treffen, sollten jedoch dokumentiert und konsequent umgesetzt werden.
Konsequent.
Grob gesagt besteht die Sorgfaltspflicht also vor allem in der Kontrolle/Meldung und dem Rückschnitt. Darüber hinaus
ist das rechtzeitige Entfernen (und Ersetzen) wichtig, um Fäulnisprobleme zu vermeiden.
Schließlich hat eine Gemeinde eine Sorgfaltspflicht, wenn es um Flora und Fauna geht, auch bei Bäumen.
6.1 Kontrolle und Aufzeichnung
1 x / Jahr Kontrolle | Baum erhöhtes Risiko | Nach Prüfung benannt | 5% des Baumbestand (50.000 Stück) | 2.500 Bäume jährlich |
---|---|---|---|---|
1 x / 2 Jahre Kontrolluntersuchung | Standort erhöhtes Risiko | Hauptstraßen, Plätze, Spielplätze, Schulen, Veranstaltungsorte | 15% des Baumbestand (50.000 Stück) | 3.750 Bäume jährlich |
1 x / 3 Jahre Überwachung | Kein erhöhtes Risiko | Alle anderen Bäume | 80% des Baumbestandes (50.000 Stück) | 13.333 Bäume jährlich |
Alle Bäume in der Gemeinde werden mindestens einmal alle drei Jahre visuell kontrolliert. Bäume mit höherem Risiko in einer höheren Frequenz. Um diese Abstufung vornehmen zu können, benötigen wir jedoch zunächst mehr Daten über unsere Bäume: Wo sind die Bäume mit dem höchsten Risiko und was sind die risikoreichsten Standorte?
Baumdatenbank / Baummanagementsystem
Derzeit werden alle Bäume auf kommunalen Grundstücken kartiert. Wenn diese Baumdatenbank vollständig ausgefüllt ist (einschließlich Baummerkmalen wie Art, Höhe, Vitalität) und mit Umweltfaktoren wie Nutzung und Nutzungsintensität verknüpft ist, wird es möglich sein, Straßen oder Gebiete in Zukunft mit gutem Grund weniger häufig zu kontrollieren. Wir arbeiten dann auf ein so genanntes Baummanagementsystem hin. Ein solches 'maßgeschneidertes System' ist die beste und letztlich kostengünstigste Art des Risikomanagements. Ein Baummanagementsystem erfordert eine gute Koordination und Arbeitsvorbereitung. Das ist das Ziel für die kommenden
Jahre.
Anhebung der Kontrollschwellen
Baumkontrollen können in regelmäßige VTA-Kontrollen und weitere Untersuchungen unterteilt werden.
Es ist durchaus möglich, die regelmäßigen VTA-Kontrollen intern durchzuführen. So können wir als Baumpfleger ein 'Gespür' für unseren Baumbestand behalten. Außerdem handelt es sich dabei um Tätigkeiten, die flexibel eingeplant werden können. Um den Kontrollstau abzubauen und einen eindeutigen Beginn der notwendigen Erfassung zu erreichen, schlagen wir eine Basismessung vor: eine VTA-Kontrolle aller Bäume auf kommunalen Flächen durch einen externen Baumberater. Dabei werden alle Baum- und Kontrolldaten vollständig digital aufbereitet (sowohl grafisch als auch in einer Datenbank). Dies ist eine ideale Ausgangsbasis, um die regelmäßigen VTA-Kontrollen selbst durchzuführen und der diesbezüglichen Sorgfaltspflicht nachzukommen.
Weitere Untersuchungen erfordern oft sehr spezifische Kenntnisse und Forschungsinstrumente.
Dazu könnten zum Beispiel Zugfestigkeitsprüfungen gehören, um die Stabilität eines Baumes zu bestimmen. Das sind Tätigkeiten, die wir intern nicht durchführen können. Außerdem ist es klüger, dies von einer externen Partei durchführen zu lassen, um Diskussionen über die Unabhängigkeit zu vermeiden.
6.2 Ersetzen
Kontrollieren und Beschneiden sind die häufigsten Maßnahmen an Bäumen, aber auch das Ersetzen von Bäumen erfordert Aufmerksamkeit. Ein zu frühes Ersetzen ist eine Form der Kapitalvernichtung. Zu spätes Ersetzen führt dazu, dass die Bäume in die Zerfallsphase eintreten, sich übermäßig viel Totholz bildet und Löcher in den Alleen entstehen.
Bäume bewahren
Bei Renovierungen lohnt es sich zu prüfen, ob vitale Bäume erhalten werden können. Schließlich hat ein ausgewachsener Baum bereits viel Geld gekostet, um ihn so groß werden zu lassen. Darüber hinaus hat er einen Wert angesammelt: einen finanziellen (Baumwert), einen Luftreinigungswert und einen Imagewert.
Struktureller Ersatz
Um Probleme mit faulenden Bäumen zu vermeiden, ist es wichtig, sie rechtzeitig zu ersetzen. Nicht zu früh, aber sicher auch nicht zu spät. Bis zum Zeitpunkt der Fäulnis zu warten, kann bedeuten:
- Die Bäume müssen möglicherweise zu einem unerwarteten Zeitpunkt ersetzt werden;
- Es gibt möglicherweise (zu) viele Fahrspuren, die auf einmal ersetzt werden müssen;
- Es kommt immer wieder zu Belästigungen der Anwohner.
Aufgrund der oben genannten Situationen verlieren wir den Überblick über die Qualität des Baumbestands und die gleichmäßige Auslastung der Kapazitäten und Ressourcen. Eine strukturelle Erneuerung ist wünschenswert. Hierfür ist es notwendig:
- Jährliche Bestandsaufnahme der zu fällenden/zu ersetzenden Bäume auf der Grundlage von Vitalität/Standort und Bürgerbeschwerden. Dies wird durch den VTA-Check und Berichte von Bürgern geleitet.
- Die jährliche Bestandsaufnahme der zu ersetzenden Bäume wird jährlich in die integrierten Mehrjahresplanungsprojekte (IMJP) aufgenommen.
- Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines integrierten Projekts oder als separater Auftrag.
Auswahl der Arten bei der Ersetzung von Strukturen
Bei einem großen Baumbestand wie in der Gemeinde Gemert-Bakel ist die Artenvielfalt von großer Bedeutung. Ziel ist ein vielfältiger Baumbestand zur Erhaltung und Stärkung von Nahrungs-, Ruhe- und Lebensräumen für Flora und Fauna und Vielfalt an
Trägerpflanzen für Bienen und Schmetterlinge. Darüber hinaus ist die Ausbreitung von Baumkrankheiten in homogenen Alleen ein sehr aktuelles Problem. Mit der Ergänzung und dem Ersatz von Baumstrukturen wird eine größere Artenvielfalt eingeführt. Im Außenbereich sind einheimische Arten erwünscht. Im
Stadtgebiet kann aus einem breiteren Spektrum gewählt werden.
6.3 Beschneiden
Für den Baum selbst ist ein Beschnitt oft nicht notwendig. Die meisten Beschneidungen dienen dazu, dass der Baum gut in seine Umgebung passt und funktioniert. Aus diesem Grund werden Bäume mit einer Krone versehen. Darüber hinaus werden Bäume beschnitten, um gefährliche Äste oder Problemäste zu entfernen und die Sicherheit der Bäume zu gewährleisten.
Daten über den Pflegezustand des Baumbestandes sind bei der Gemeinde Gemert-Bakel noch nicht allgemein verfügbar. Der Pflegezustand kann auch im Rahmen der VTA-Basismessung erfasst werden. Mit diesen Daten kann dann ein Schnittprogramm erstellt werden, um den Baumbestand auf den richtigen Pflegezustand zu bringen. Es
lohnt sich dieser Pflegeaufwand, denn:
- Bei nachweislich gut gepflegten Bäumen ist es einfacher, der Sorgfaltspflicht nachzukommen, weil Problemäste rechtzeitig entfernt werden und alles vorschriftsmäßig registriert wird;
- Gut gepflegte Bäume kosten pro Schnitt weniger als vernachlässigte oder zu ersetzende Bäume;
- Mit der richtigen Pflege lassen sich Beschwerden vermeiden oder reduzieren. Denken Sie zum Beispiel an zu tief hängende oder überhängende Äste.
Beschneiden junger Bäume: Begleitschnitt
Um den richtigen Pflegezustand der Bäume zu erreichen/erhalten, ist eine regelmäßige Pflege erforderlich. Vor allem in der Jugendphase. Daher ist ein 3-jähriger Schnitt- und Kontrollzyklus wünschenswert. Dieser intensive Zyklus hat die folgenden Vorteile:
- Durch eine effiziente Planung häufiger Wartungsarbeiten müssen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Regelmäßige kleine Eingriffe wirken sich im Vergleich zu großen Eingriffen relativ schnell aus.
- Wenn junge Bäume alle drei Jahre geschnitten werden, lässt sich die Entwicklung des Baumes gut verfolgen. Der Baum wird in regelmäßigen Abständen "gesehen" und eventuelle Mängel werden schnell sichtbar.
- Durch den Schnitt alle drei Jahre ist es möglich, die Entfernung von Problemzweigen zu dosieren und auf mehrere Schnitte zu verteilen. Dies kommt dem Zustand und der Vitalität des Baumes zugute.
- Durch häufiges Beschneiden werden die Schnittwunden relativ klein gehalten, was das Risiko eines Befalls mit parasitären Pilzen verringert.
Beschneiden älterer Bäume: Erhaltungsschnitt
Bei großen Bäumen, die in der Phase des Erhaltungsschnitts stehen, ist die Situation anders. Bei diesen Bäumen ist ein Schnitt nur notwendig, wenn es Problemäste gibt. Zum Beispiel bei Totholz. Der Erhaltungsschnitt wird in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Baumkontrollen durchgeführt.
7. Finanzen
7.1 Sorgfaltspflicht: Jahresbudget / benötigte Stunden
Die Zahl der jährlich zu kontrollierenden Bäume wird auf 19.500 geschätzt. Derzeit werden die Bäume während der Arbeiten kontrolliert, es gibt jedoch noch kein strukturiertes System zur Erfassung. Dieses System (VTA) ist obligatorisch. Wir schlagen eine (einmalige) Basismessung vor, um ein solches System aufzubauen.
aufbauen. Die regelmäßige VTA kann dann im Außendienst eingeführt werden. Für weitere Untersuchungen wird ein kleines Strukturbudget benötigt.
Derzeitiges Budget:
keine
Strukturell erforderlich:
VTA prüft regelmäßig: 450 Stunden, diese sind innerhalb der Außendienstzeiten verfügbar. Weitere Untersuchungen: 5.000 € Jahresbudget erforderlich
Im Übrigen erforderlich:
Einmalige Nullmessung: 1,25 € pro Baum = 62.500 € erforderliche Mittel
7.2 Ersetzen: jährliches Budget erforderlich
Ersatzinvestitionen sind im Haushalt nicht vorgesehen. Neben den Eigenleistungsstunden steht ein Betrag von 27.500 € für Ersatz- und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. Andere Fragen werden B&W bisher über separate (oft integrierte) Vorschläge vorgelegt.
Darüber hinaus werden Bäume bei anderen Projekten (Kanalisation, Straßen, Wohnungsbau) "mitgenommen". Wenn man davon ausgeht, dass Bäume innerhalb bebauter Gebiete 45 Jahre und Bäume außerhalb bebauter Gebiete 80 Jahre halten, müssen pro Jahr etwa 650 Bäume ersetzt werden, um den Baumbestand zu erhalten. Bei durchschnittlichen Pflanzkosten von 210 € pro Baum ergibt dies ein jährliches Ersatzbudget von 136.500 €. Es ist ratsam, 10 % dieses Betrags jährlich für ein bedarfsorientiertes Ad-hoc-Projekt zu reservieren, das aufgrund unvorhergesehener Umstände Vorrang verdient. Die anderen 90 % sind für strukturierte projektbezogene Ersatzbeschaffungen vorgesehen, die mit anderen Projekten in der Gemeinde abgestimmt werden.
Die Begründung der Norm von 210 € ist im Vergleich zu den nationalen Zahlen niedrig, was durch die verfügbaren Stunden des eigenen Dienstes und die Tatsache erklärt werden kann, dass viele projektbezogene Ersetzungen (in Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen) durchgeführt werden.
Derzeitiges Budget:
Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften: 15.000 € (einschließlich Aufforstung von Bäumen)
Grünflächen: 12.500 € (einschließlich Aufforstung von Bäumen)
Strukturell erforderlich
Baulicher Ersatz: 136.500 € abzüglich verfügbarer 27.500 € = 109.000 € baulich erforderlich
7.3 Beschneiden
Der derzeitige Baumbestand wird auf einem Basisniveau gehalten. Es handelt sich um 15.000 Bäume innerhalb bebauter Gebiete und 35.000 Bäume außerhalb bebauter Gebiete. Der (nationale) Standard für die jährlichen Verwaltungs-/Baumschnittkosten beträgt 9 € pro Baum innerhalb bebauter Gebiete und 5 € pro Baum außerhalb
5 € pro Baum außerhalb geschlossener Ortschaften 5 € pro Baum. Damit belaufen sich die jährlichen Kosten auf 310.000 €.
Die Arbeiten werden von unserem eigenen Dienst unter Berücksichtigung von 150.000 € (Umrechnung von verfügbaren Stunden) durchgeführt. Eine Hubarbeitsbühne wird jährlich für einen kurzen Zeitraum gemietet (11.000 €). Es besteht ein offensichtliches Defizit, doch da die Qualität des Baumschnitts derzeit angemessen zu sein scheint, wird vorgeschlagen, den tatsächlichen Baumschnittbedarf in den kommenden Jahren zu überwachen. Für spezielle Beschneidungen (Klettern am Baum an schwer zugänglichen Stellen) wird ein Strukturbudget von 10.000 € beantragt.
Derzeitiges Budget:
Vorübergehende Anmietung einer Hubarbeitsbühne 11.000 € "Straßen außerhalb der Stadt
2800 Arbeitsstunden von Außendienstmitarbeitern (Stunden für alle Arbeiten rund um die Bäume)
Strukturell:
Fachgerechter Baumschnitt: 5.000 € Jahresbudget erforderlich Leitungs- und Pflegeschnitt wird in den kommenden Jahren überwacht: dieser Betrag scheint im Rahmen der Außendienststunden verfügbar zu sein + Anmietung einer Hubarbeitsbühne (11.000 €)
7.4 Sonstiges
Für die Jahresabonnements des Standardinstituts für Bäume und des Baumregisters sind jährlich 5000 € vorgesehen.
Zur Schädlingsbekämpfung werden jetzt gelegentlich Arbeiten zur Bekämpfung von Eichenprozessionsspinnern und Läusen durchgeführt, die wir im Rahmen des Baumschutzes und der verstärkten Förderung ausbauen möchten. Außerdem werden junge Bäume in Trockenperioden mit Wasser versorgt.
Derzeitiges Budget:
1.650 € Blattlausbekämpfung
8.000 € Bewässerung von Jungbäumen
2.000 € - Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner-Raupe + Stunden Eigenleistung
Strukturelle
Abonnements: € 5.000
Bekämpfung von Blattläusen € 2.500
Bewässerung von Jungbäumen € 8.000 + Stunden Eigenleistung
Eichenprozessionsspinner-Raupe € 2.000
Jährliches Budget erforderlich:
17.500 Euro minus 11.650 Euro = 5.850 Euro
8. Andere Aspekte
8.1 Schäden an Bäumen
Baumschäden sind weit verbreitet. Erdarbeiten, Brunnenbohrungen, Bauarbeiten, (Bau-)Verkehr, aber auch Grünpflege (Mähen) verursachen Schäden an Bäumen. Dies führt zu einer Verschlechterung
der Bäume und erhöht somit die Unterhaltskosten. Die geschädigten Bäume fallen dann oft unter die "erhöhte Sorgfaltspflicht" und zeigen früher als üblich Zerfallserscheinungen mit den damit verbundenen Bewirtschaftungsproblemen und Kosten.
Vorbeugung von Schäden
Da viele externe Parteien für die Gemeinde arbeiten, ist es wichtig, dass alle Bau- und Wartungsverträge Bestimmungen für den Umgang mit Baumschäden enthalten. Das Grundprinzip ist, dass die Arbeiten in der Nähe von Bäumen gemäß den Richtlinien des Baumhandbuchs des Bauminstituts durchgeführt und durchgesetzt werden.
Die Verlegung von Kabeln und Rohren ist ein besonderer Punkt. Kabel und Rohre werden oft über sehr lange Strecken verlegt und können durch verschiedene Wurzelsysteme verlaufen. Sobald ein Versorgungsunternehmen mit der Verlegung von Kabeln oder Rohrleitungen beginnt, muss es eine Genehmigung bei der Gemeinde beantragen. Dann können wir Auflagen für die Durchführung erteilen. Trasse, Abstand zu Bäumen und Straßenrand werden dann bewertet. Natürlich überwachen wir die wertvollsten Bäume am strengsten. Wenn wertvolle Bäume auf der 'Grünen Karte' bedroht sind, können wir die Durchführung einer Baumverträglichkeitsprüfung vorschreiben. Dabei werden die Auswirkungen der geplanten Arbeiten auf den Baum beurteilt.
Bei Aushubarbeiten ist darauf zu achten, dass ein ausreichender Abstand zum Baum eingehalten und das Wurzelwerk der Bäume nicht beschädigt wird. Wenn wir es für notwendig halten, schreiben wir grabenlose Techniken vor.
Handhabung von Schäden
Bei geringfügigen Schäden, z. B. Mähschäden, kann ein Bußgeld verhängt werden (wenn dies im Lastenheft oder Vertrag vorgesehen ist). Wenn größere Schäden an Bäumen entstehen (z. B. bei Kollisionen oder Grabungsschäden), werden sie bei der (Versicherung des) Verursachers geltend gemacht. Diese Inanspruchnahme dient mehreren Zwecken. Zum einen erhalten wir eine finanzielle Entschädigung für den entstandenen Schaden, zum anderen dient eine Reklamation auch als Warnung für das nächste Mal. Die Schäden an Bäumen werden nach der landesweit anerkannten Bewertungsmethode des Niederländischen Verbands der Baumschätzer (NVTB) bewertet. Die erhaltenen Schäden werden der kommunalen Rückstellung für die Wiederanpflanzung von Bäumen und Grünanlagen" zugeschlagen. Die Erstellung des Gutachtens und die Schadensregulierung werden an ein externes Unternehmen vergeben.
ein externes Unternehmen ausgelagert. Die Kosten hierfür sind höher als der Schadensbetrag. Der gezahlte Schadensbetrag fließt in den Ersatzhaushalt zurück.
8.2 Rückstellung "Neupflanzung von Bäumen und Grünanlagen".
Die neue "Rückstellung für die Wiederanpflanzung von Bäumen und Grünanlagen" wird z. B. durch Baumschäden und finanzielle Ausgleichszahlungen für Grünanlagen gespeist:
- Finanzieller Ausgleich für die Wiederanpflanzung von Bäumen. Dieser Betrag ist für Investitionen in neue Bäume vorgesehen.
- Baumschäden, die erstattungsfähig sind, werden in eine Forderung umgewandelt und in der Rückstellung hinterlegt.
- Bei neuen Bauprojekten wird der grüne Standard nicht eingehalten. Eine Entschädigungsregelung muss noch ausgearbeitet werden.
Die Rückstellung wird verwendet für:
- Unterstützung von Personen mit monumentalen Bäumen.
- Schaffung von neuen Grünstrukturen und Bäumen.
- Stärkung der bestehenden Grünstrukturen und Bäume.
Anhänge
Anhang 1. Derzeitiger politischer Rahmen
Staat
Gesetz über Flora und Fauna
Das Gesetz über Flora und Fauna konzentriert sich auf den Schutz von etwa 500 Pflanzen- und Tierarten. Dazu gehören alle einheimischen Säugetiere (mit Ausnahme der Wanderratte, der schwarzen Ratte und der Hausmaus), alle einheimischen Vogelarten, alle Amphibien und Reptilien, eine Reihe von Fischen und einige
Pflanzen- und Tierarten, die durch eine Verordnung des Rates besonders ausgewiesen sind.
Das Gesetz sieht eine allgemeine Sorgfaltspflicht vor, nach der von jedem erwartet wird, dass er Handlungen unterlässt, die für Pflanzen oder Tiere schädlich sein können. Darüber hinaus enthält das Gesetz einige Verbote. So ist es verboten, geschützte Pflanzen zu pflücken oder zu zerstören und geschützte Tiere zu fangen oder zu töten. Es ist auch nicht erlaubt
Tiere zu verunreinigen und Tiernester, Ruheplätze oder Lebensräume zu stören oder zu zerstören.
Die regelmäßige Bewirtschaftung und Pflege, einschließlich der Pflege von öffentlichen Grünflächen, ist erlaubt. Hier gilt der Verhaltenskodex 2008 "Eingreifende Bewirtschaftung von Grünflächen". In diesem Verhaltenskodex ist festgelegt, "wie mit der vorhandenen Flora und Fauna sorgfältig umzugehen ist".
der vorhandenen Flora und Fauna". In der Praxis bedeutet dies, dass sorgfältig durchgeführte regelmäßige Bewirtschaftungsmaßnahmen, die auf die eventuell vorhandene geschützte Flora und Fauna zugeschnitten sind, das ganze Jahr über durchgeführt werden können.
Sorgfältiges Handeln bedeutet eine Verantwortung sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer. Die Gemeinde als Auftraggeber hat die Pflicht, ihr Wissen über die vorhandene Flora und Fauna mit dem Auftragnehmer zu teilen. Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er über ausreichende Fachkenntnisse verfügt, auch bei den Personen, die die Arbeiten tatsächlich ausführen.
Der Auftragnehmer muss im Voraus einen Aktionsplan vorlegen. Dieser enthält die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Informationen. Schließlich hat der Auftragnehmer eine Meldepflicht und muss Kalamitäten oder Probleme, die durch Flora und Fauna verursacht werden, unverzüglich an die Gemeinde melden. Es wird empfohlen, diese Anforderungen ausdrücklich in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen.
Forstgesetz
Das Waldgesetz stammt aus dem Jahr 1962 und soll die Waldfläche in den Niederlanden schützen und sicherstellen, dass sie nicht abnimmt. Ein System von Einschlagsmeldungen und Wiederanpflanzungsverpflichtungen sorgt dafür, dass die Hektarzahl des Waldes nicht abnimmt. Die Melde- und Wiederanpflanzungspflicht sowie das ministerielle Einschlagverbot nach dem Forstgesetz gelten nur außerhalb des bebauten Waldgebiets. Um in den Geltungsbereich des Forstgesetzes zu fallen, muss ein Holzbestand mindestens 10 Hektar groß sein oder im Falle von Reihenpflanzungen aus mindestens 20 Bäumen bestehen. Das Forstgesetz gilt nicht für:
Holz steht in Höfen und Gärten;
- Holzbestände innerhalb bebauter Gebiete Forstgesetz;
- Italienische Pappel, Linde, Rosskastanie und Trauerweide;
- Straßenbepflanzungen und einreihige Anpflanzungen auf oder entlang von landwirtschaftlichen Flächen, sofern sie aus Pappeln oder Weiden bestehen;
- Obstbäume und Windschutzstreifen um Obstplantagen;
- Fichten, die nicht älter als 12 Jahre sind, als Weihnachtsbäume bestimmt sind und auf speziell für diesen Zweck ausgewiesenen Flächen angebaut werden;
- Kinderzimmer.
Für die vier letztgenannten Kategorien sieht das Forstgesetz außerdem vor, dass andere Regierungen nicht befugt sind, sie zu regeln. Für die Anpflanzung von Straßenbäumen und einreihigen Bäumen auf oder entlang von landwirtschaftlichen Flächen (beide bestehen aus Pappeln und Weiden) gilt Folgendes
Wenn es sich um bestockte Bäume handelt, können die Gemeinde- und Provinzbehörden Vorschriften erlassen. Das Regelungsverbot für die vier Kategorien gilt innerhalb und außerhalb des bebauten Waldgebiets. Sind Wälder und Gehölzbestände kleiner als 10 Ar oder handelt es sich um eine Reihenpflanzung von maximal 19 Bäumen, ist die Gemeinde befugt, Vorschriften zu erlassen. Die kommunale Holzeinschlagspolitik sollte dies daher berücksichtigen.
Das Forstgesetz sein oder nicht sein
Die Grenze für die Anwendung dieses Gesetzes ist das Forstgesetz für bebaute Gebiete. Innerhalb dieser Grenze kann die Gemeinde Regeln für den Baumschutz aufstellen; außerhalb dieser Grenze gilt das Forstgesetz.
Neues Naturschutzgesetz
Derzeit wird das neue Naturgesetz vorbereitet. In diesem neuen Gesetz werden das Forstgesetz, das Naturschutzgesetz und das Gesetz über Flora und Fauna zusammengeführt. Ziel des Gesetzes ist eine Vereinfachung des Naturschutzes mit besserer Umsetzung und Durchsetzung
und weniger Verwaltungsaufwand. Die Provinz wird die zuständige Behörde. Von besonderer Bedeutung für die kommunale Baumpolitik sind die beabsichtigten Änderungen gegenüber dem "alten" Forstgesetz, die sich auf die Regelungsbefugnis der Gemeinden und Provinzen beziehen. Das neue Gesetz bietet den Kommunen die Möglichkeit, gemeinsam mit der Provinz eine Baum- und Landschaftsschutzpolitik zu betreiben.
Auf gesellschaftlicher Ebene wird der Entwurf des neuen Naturschutzgesetzes noch diskutiert.
Es kann daher zu Anpassungen kommen, bevor das Gesetz in Kraft tritt.
Zivilgesetzbuch - Sorgfaltspflicht
Artikel 6:162 des Zivilgesetzbuches definiert die so genannte "unerlaubte Handlung". Bei der unerlaubten Handlung kann es sich um Handlungen oder Unterlassungen handeln, durch die jemand einer anderen Person Schaden zufügt. Dies gilt auch für Schäden, die Bäume verursachen können.
Fünf Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine unerlaubte Handlung vorliegt:
- Illegalität;
- Zurechenbarkeit (oft in Form von "Schuld");
- muss es einen Schaden geben;
- es muss ein Kausalzusammenhang zwischen der unerlaubten Handlung und dem Schaden bestehen;
- und es muss Relativität geben.
Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Eigentümer oder Verwalter des Baumes haftbar und muss dem Geschädigten mehr oder weniger großen Schadenersatz leisten.
Ein Baumeigentümer/-verwalter kann sich der Haftung entziehen, indem er die Sorgfaltspflicht für seine Bäume erfüllt. Dann liegt keine unerlaubte Handlung vor. Im Prinzip gibt es drei Formen der Sorgfaltspflicht.
Die "allgemeine Sorgfaltspflicht" besteht in der regelmäßigen Pflege und der externen Kontrolle auf Baummängel (der so genannten Baumsicherheitskontrolle). Je nach Alter, Größe und Wuchsort handelt es sich um eine Kontrolle, die durchschnittlich alle drei Jahre stattfindet. Befindet sich der Baum an einer Stelle, an der absehbar ist, dass beim Herabfallen oder Abbrechen eines Astes erhebliche Schäden entstehen können, gilt dies als erhöhte Sorgfaltspflicht.
Eine erhöhte Sorgfaltspflicht gilt auch für Bäume, die von Natur aus gefährlich sind. Das können zum Beispiel Bäume sein, von denen bekannt ist, dass sie leicht umfallen. Ein solcher Baum muss mindestens jährlich kontrolliert werden und erfordert möglicherweise zusätzliche Pflegemaßnahmen.
Und dann gibt es noch die Pflicht zur Untersuchung. Werden äußere Mängel festgestellt oder gibt es andere Hinweise auf einen Defekt des Baumes, sollten weitere Untersuchungen stattfinden. Die Ergebnisse und Ratschläge aus den Kontrollen und Untersuchungen sollten dann auch befolgt werden.
Provinz
Die derzeitige Politik der Provinz Nordbrabant enthält keine konkreten Angaben zu Bäumen.
Das neue Naturschutzgesetz und das Umweltgesetz bieten den Gemeinden die Möglichkeit, gemeinsam mit der Provinz eine Politik für den Baum- und Landschaftsschutz zu machen. Zum Beispiel durch eine Umweltverordnung kann die Politik der Provinz für
Denkmäler und die charakteristischen Landschaftsstrukturen.
Städtische
College-Programm Raum (2015)
Im College Space Programme (2015) wurden Ziele formuliert, die sich auf die Baumpolitik beziehen:
- ein wertvoller öffentlicher Grünraum;
- einen wertvolleren grünen Außenbereich.
7 Kerne in grün (2009)
Der grünpolitische Plan beschreibt die Bedeutung und den Wert der Grünflächen in den sieben Dörfern. Der Plan definiert eine Grünstruktur mit zwei Hauptebenen: Kerngrün (Flächen und Linien) und Quartiersgrün. Das Kerngrün stellt die Träger der Grünstruktur dar, während das Quartiersgrün die grüne Ader der Wohngebiete ist. Diese Grünstruktur ist die Grundlage für den Baumschutz im Stadtgebiet.
Grüner Ehrgeiz & Rahmen der Baumpolitik (2015)
In Vorbereitung auf die Ausarbeitung der Baumpolitik wurden 2015 ein prägnantes grünes Ziel und fünf Rahmenvorgaben für die künftige Baumpolitik ausgearbeitet. Der Input für diese "Grüne Ambition und Rahmenbaumpolitik" wurde durch Treffen mit den zuständigen Beamten, der Sounding Board Group Rural Area und dem Raumplanungsausschuss gesammelt.
Neben dem langjährigen sorgsamen Umgang mit der Kulturlandschaft wird in der Green Ambition ausdrücklich auf die Bedeutung einer gesunden grünen Umwelt eingegangen. Dabei spielen der Erhalt von Grünflächen, die biologische Vielfalt und die Bildqualität eine große Rolle. Darüber hinaus wird die Propagierung
der Grünen Vision durch die Gemeinde an ihre Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Aspekt.
Die fünf für die Baumpolitik festgelegten Rahmen:
- dass die neue Baumpolitik die Methode der Grünen Karte verwendet.
- dass eine Baumdatenbank angeschafft werden soll.
- Welche Kriterien werden bei der Vergabe der Green Card zugrunde gelegt?
- Welche Kriterien werden für die Wiederbepflanzungspflicht herangezogen?
- Es wird eine Rückstellung für die Wiederanpflanzung von Bäumen und einen Grünausgleich gebildet.
Baum-Verordnung
Nach der geltenden Baumverordnung sind private Bäume mit einem Stammumfang von mehr als neunzig Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 130 Zentimetern, durch eine Umweltgenehmigung geschützt. Das Fällen von Bäumen auf kommunalem Grund ist ab einem Stammumfang von dreißig Zentimetern genehmigungspflichtig. Die derzeitige Baumverordnung wird an die Grüne-Karte-Methode angepasst.
Vorderes Bein rechts
Vorkaufsrechte sind kulturelles Erbe. In Gemert-Bakel wurden in der Vergangenheit an verschiedenen Stellen Vorkaufsrechte aufgekauft oder bei der Flurbereinigung beseitigt. Infolgedessen sind die Vorkaufsrechte in der Gemeinde noch sehr verstreut, und die mit den Vorkaufsrechten verbundene Landschaftsstruktur (viele Pappeln und Weiden, die auch geerntet und wieder angepflanzt werden) wie beispielsweise in De Meierij ist kaum vorhanden.
Konkret würden wir das bevorzugen:
- Standorte, an denen die Rechte der Vorderpfoten ruhen, werden bepflanzt, damit die Alleen vollständig bleiben.
- Es wird ein Sortiment verwendet, das sich in die Umgebung einfügt und an die Landschaftsstruktur anschließt. Also keine kultivierten Arten, die keinen Bezug zur Landschaft haben.
Allerdings sind unsere Kontrollmöglichkeiten in diesem Bereich sehr begrenzt. Schließlich handelt es sich um Bäume in Privatbesitz. Außerdem fallen die meisten Bäume nicht unter das Genehmigungssystem, weil:
- betrifft die oft einreihigen Pappeln und Weiden entlang von Straßen oder landwirtschaftlichen Flächen. Diese fallen sicherlich nicht unter ein Fällverbot, da dies nach dem Forstgesetz nicht zulässig ist.
- Die meisten Grundstücke mit Vorfahrtsrechten sind nicht Teil einer in der "Grünen Karte" verzeichneten Struktur.
Eine Lenkung durch ein Fällverbot oder eine Wiederbepflanzungsverpflichtung ist daher nicht möglich. Eine gute Beziehung zu den Inhabern von Vorbaumrechten ist daher wichtig. Wir informieren die Vorbaumbesitzer über das Vorbaumrecht, seine gewünschte Nutzung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten
die damit verbunden sind. Wenn ein Vorgartenrechtsinhaber sein Vorgartenrecht an die Gemeinde abtreten will, zahlen wir nur die Notargebühren.
Anhang 2. Kriterien Wertvolle Bäume
Wenn ein Baum eines der folgenden Kriterien erfüllt, wird er auf der Grünen Karte als wertvoller Baum ausgewiesen. Voraussetzung ist, dass der betreffende Baum in den nächsten 10 Jahren voraussichtlich keine Gefahr für die Umgebung darstellt. Bäume, die in der Nähe von Gebäuden stehen oder
oder für Dritte nicht sichtbar sind, werden ausnahmsweise in die Grüne Karte aufgenommen. Bäume, die bereits in das Nationale Verzeichnis denkmalgeschützter Bäume aufgenommen sind, werden in die Grüne Karte aufgenommen.
Bildqualität
Der Baum markiert die Stelle durch seine Größe und prägt die Atmosphäre an dieser Stelle stark. Das Verschwinden des Baumes führt zu einer Beeinträchtigung der Bildqualität. Der grüne Charakter verschlechtert sich
mit dem Verlust des Baumes.
Kulturgeschichtlicher Wert
- Der Baum fällt unter ein Element der Karte des kulturellen Erbes (2010) oder;
- Der Baum ist Teil eines geschützten Stadt- oder Dorfbildes oder;
- Der Baum steht in direktem Zusammenhang mit einem kommunalen oder nationalen Baudenkmal (z.B. Spalier für ein denkmalgeschütztes Haus) oder;
- Es handelt sich um einen Gedenkbaum, Markierungsbaum, Kreuz- oder Kapellenbaum, besondere Schnittform.
Natürlicher und ökologischer Wert
Der Baum beherbergt eine besondere Flora oder Fauna, z. B. Misteln, Flechten, Fledermäuse, marderähnliche oder brütende Vögel oder andere Tiere, die nach dem Gesetz über Flora und Fauna geschützt sind.
Wert der Landschaft
Der Baum ist Teil der Landschaftsbepflanzung, die die ursprüngliche Landschaft prägt (siehe Bildqualitätsplan ländliches Gebiet Gemert-Bakel.
Wert für die Freizeitgestaltung
Wenn man darüber nachdenkt, ist dieses Kriterium nicht als Kriterium für einen wertvollen Baum geeignet. Wenn ein Baum
die anderen Kriterien erfüllt, hat er auf jeden Fall einen Erholungswert. Dieser Punkt sorgt für Verwirrung.
Dendrologischer Wert
- Der Baum ist dendrologisch wertvoll, wenn es sich um eine in den Niederlanden seltene Art handelt;
- Oder wenn der Baum genetisch wertvoll ist;
- Oder der Baum hat einen ungewöhnlichen Wuchs, der auf natürliche Ursachen zurückzuführen ist, z. B. einen mehrstämmigen Baum.
Potenziell wertvoll
Der Solitärbaum befindet sich an einem markanten Standort und ist etwas Besonderes, weil die Gemeinde oder eine Privatperson ihn mit der Absicht gepflanzt hat, ihn alt und markant zu machen.
Anhang 3. Verfahrensschritte für Fällanträge
Verfahren A: Ein Bürger möchte einen Baum fällen, der auf seinem eigenen Grundstück steht:
- Die Bürger sehen sich die Grüne Karte an.
- Ist der betreffende Baum auf der Grünen Karte als Punkt, Linie oder Fläche verzeichnet, darf er nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Die Bürger beantragen die Genehmigung über die Website der Gemeinde.
- Wenn der betreffende Baum nicht auf der Grünen Karte verzeichnet ist, kann er ohne Genehmigung gefällt werden.
Verfahren B: Die Gemeinde möchte einen Baum fällen, der auf Gemeindegrund steht:
- Die Gemeinde geht das Flussdiagramm des Forstgesetzes durch.
- Je nach Ergebnis wird die Gemeinde das "Flussdiagramm für den Schutz, die Fällung und den Ersatz von Bäumen in Gemert-Bakel, die unter das Forstgesetz fallen" oder das "Flussdiagramm für den Schutz, die Fällung und den Ersatz von Bäumen in Gemert-Bakel" durchgehen.
- Je nach Ergebnis wird ein Bescheid nach dem Naturschutzgesetz ausgestellt oder eine Umweltgenehmigung beantragt werden.
- Das Ergebnis des Genehmigungsantrags wird veröffentlicht. Fällungen von kommunalen Bäumen, die dem Naturschutzgesetz unterliegen, werden ebenfalls im kommunalen Teil veröffentlicht. Bei der Fällung anderer Bäume, die nicht genehmigungspflichtig sind, werden die Anwohner informiert
- Wird die Genehmigung erteilt, so wird der Baum gefällt und die Lage entsprechend der Verpflichtung zur Wiederbepflanzung verändert.
- Wenn die neue Situation Möglichkeiten für eine nachhaltige Umgestaltung der Umgebung bietet, werden wir gemeinsam mit den Anwohnern prüfen, wie dies geschehen kann.
Verfahren C: Ein Bürger möchte einen Baum entfernen lassen, der sich auf öffentlichem Grund befindet:
- Der Bürger wendet sich an die Gemeinde.
- Fällt das Bürgerbegehren unter eine Verwaltungsmaßnahme, übernimmt die Gemeinde den Antrag und es gelten die Schritte 1 bis 6 des Verfahrens B.
- Wenn dies nicht der Fall ist, wendet die Gemeinde die Überprüfungsinstrumente an, einschließlich der Politik der Belästigung und des "Bewertungssystems Beseitigungsinteresse versus Erhaltung des Holzbestands".
- Je nach Ergebnis werden dann Maßnahmen ergriffen:
- Im Falle der Fällung greift die Gemeinde den Wunsch des Bürgers auf und erteilt gegebenenfalls die Genehmigung zur Fällung. Diese wird veröffentlicht.
- Im Falle einer Ablehnung wird das Ergebnis dem betroffenen Bürger erläutert und die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen.
Verfahren D: Ein Bürger möchte einen Baum auf dem Privatgrundstück eines anderen entfernen lassen:
Die Gemeinde vermittelt nicht zwischen den Bürgern.
Anhang 4. Flussdiagramm Naturschutzgesetz
- Handelt es sich um Holzbestände innerhalb oder außerhalb des Waldgesetzes für bebaute Gebiete?
- Innerhalb: Fällt unter die kommunale Baumpolitik. Gehen Sie das "Flussdiagramm Schutz, Fällung und Ersatz von Bäumen in Gemert-Bakel" durch.
- Außerhalb: Weiter zu Frage 2
- Ist der Holzbestand Teil einer Vegetation von mehr als 10 Ar oder einer Reihe von 20 oder mehr Bäumen?
- Ja: weiter zu Frage 3
- Nein: Fällt unter die kommunale Baumschutzpolitik. Gehen Sie das "Flussdiagramm Schutz, Fällung und Ersatz von Bäumen in Gemert-Bakel" durch.
- Gehört der Baumbestand zu einem Hof oder Garten?
- Ja: Fällt unter die kommunale Baumschutzpolitik. Gehen Sie das "Flussdiagramm Schutz, Fällung und Ersatz von Bäumen in Gemert-Bakel" durch.
- Nein: weiter zu Frage 4
- Besteht der Bestand aus Italienischen Pappeln, Linden, Rosskastanien oder Trauerweiden?
- Ja: Fällt unter das Naturschutzgesetz, aber eine Meldung an die rvo ist nicht erforderlich. Gehen Sie das 'Flussdiagramm kommunaler Schutz, Fällung und Ersatz von Bäumen im Gemert-Bakel, die unter das Naturschutzgesetz fallen' durch.
- Nein: Weiter zu Frage 5
- Handelt es sich um Straßenanpflanzungen oder einreihige Anpflanzungen auf oder entlang von landwirtschaftlichen Flächen, die aus Pappeln oder Weiden bestehen?
- Ja: Fällt unter das Naturschutzgesetz, aber eine Meldung an die rvo ist nicht erforderlich. Gehen Sie das 'Flussdiagramm kommunaler Schutz, Fällung und Ersatz von Bäumen im Gemert-Bakel, die unter das Naturschutzgesetz fallen' durch.
- Nein: Weiter zu Frage 6
- Handelt es sich um Obstbäume oder einen Windschutz um einen Obstgarten?
- Ja: Fällt unter das Naturschutzgesetz, aber eine Meldung an die rvo ist nicht erforderlich. Gehen Sie das 'Flussdiagramm kommunaler Schutz, Fällung und Ersatz von Bäumen in Gemert-Bakel, die unter das Naturschutzgesetz fallen' durch.
- Nein: Weiter zu Frage 7
- Handelt es sich um Weihnachtstannen (unter 12 Jahren) oder Baumschulware?
- Ja: Fällt unter das Naturschutzgesetz, aber eine Meldung an die rvo ist nicht erforderlich. Gehen Sie das 'Flussdiagramm kommunaler Schutz, Fällung und Ersatz von Bäumen im Gemert-Bakel, die unter das Naturschutzgesetz fallen' durch.
- Nein: Weiter zu Frage 8
- Wird der Kronenschluss bei der Durchforstung auf weniger als 60 % reduziert? Wenn ja, ist eine Fällung erforderlich.
- Ja: fällt unter das Naturschutzgesetz. Website der niederländischen Unternehmensagentur erforderlich.
Gehen Sie zunächst das 'Flussdiagramm Kommunaler Schutz, Fällung und Ersatz von Bäumen in Gemert-Bakel, die unter das Naturschutzgesetz fallen' durch. - Nein: Fällt unter das Naturschutzgesetz, aber eine Meldung an die rvo ist nicht erforderlich. Gehen Sie das "Flussdiagramm zum kommunalen Schutz, zur Fällung und zum Ersatz von Bäumen in Gemert-Bakel, die unter das Naturschutzgesetz fallen" durch.
- Ja: fällt unter das Naturschutzgesetz. Website der niederländischen Unternehmensagentur erforderlich.
Anhang 5. Flussdiagramm Schutz, Fällung und Ersatz von Bäumen in Gemert-Bakel, die dem Naturschutzgesetz unterliegen
- Steht der zu fällende Holzbestand in der Grünen Karte?
- Ja: Die städtische Baumpolitik zielt darauf ab, diese Baumstrukturen zu erhalten. Prüfen Sie im Zonenplan für Außenbezirke, ob eine Baugenehmigung für die Fällung erforderlich ist.
Hervorgehobener Text: Nach den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes müssen gefällte Bäume durch neue Bäume ersetzt werden, was als Wiederbepflanzungspflicht bezeichnet wird. Die neuen Bäume müssen innerhalb von 3 Jahren nach der Fällung an Ort und Stelle sein. Die Fällung von Gemeindebäumen wird im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht.
- Nein: Für diese Bäume gibt es keine zusätzliche kommunale Schutzpolitik in Form einer Genehmigungspflicht. Im Falle von Bürgerbeschwerden wird die "Baumbeschwerdepolitik" angewandt und gegebenenfalls das "Bewertungssystem Entfernungsinteresse versus Bestandserhaltung" (siehe Anhänge 7 und 8). Die Fällung von Gemeindebäumen wird im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht.
Anhang 6. Flussdiagramm Schutz, Fällung und Ersatz von Bäumen in Gemert-Bakel
- Befindet sich der Holzbestand auf privatem oder öffentlichem Grund?
- öffentlich: weiter zu Frage 2
- privat: Weiter zu Frage 3
- Ist der Baumbestand in der Grünen Karte als Punkt, Linie oder Fläche dargestellt?
- Ja: Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Antrag die in der (Baum-)Verordnung beschriebenen Kriterien für Bäume auf der Grünen Karte erfüllt.
- Nein: Im Falle von Bürgerbeschwerden wird zunächst die "Richtlinie über Beschwerden über Bäume" angewandt und, falls erforderlich, das "Bewertungssystem Beseitigungsinteresse versus Erhaltung des Baumbestands" (siehe Anhang 7).
Fahren Sie mit Frage 4 fort.
Ersatz
Gehighlighted Text: Fällung aufgrund von Gefährdung:
Eins-zu-eins-Neupflanzung, sofern es unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten sinnvoller ist, eine andere Anzahl zu pflanzen.
Fällung von wertvollen Bäumen auf Privatgrundstücken wegen Gefährdung:
Auf freiwilliger Basis, eventuell in Zusammenarbeit mit der Gemeinde.
Fällung aufgrund von sozialen Interessen oder Zerstörung:
Eins-zu-eins-Neupflanzung, sofern es unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit sinnvoller ist, eine andere Anzahl zu pflanzen. Ist eine Neupflanzung vor Ort nicht möglich, kann in Absprache mit dem Grünflächenamt ein anderer Standort gesucht werden. Zur Ermittlung der Investitionssumme wird die Bewertungsmethode des NVTB herangezogen.
- Hat der Holzbestand einen Stammumfang in 130 cm Höhe von mehr als 30 cm?
- a: Beantragen Sie eine Umweltgenehmigung .
- Nein: Weiter zu Frage 5
- Hat der Baumstamm in 130 cm Höhe einen Stammumfang von weniger als 30 cm?
- Ja: Der Baumbestand kann ohne Genehmigung gefällt werden. Die Anwohner werden von der Fällung benachrichtigt.
Ersatz
Hervorhebung des Textes: Gemeinsam mit den Bewohnern wird eine Studie darüber erstellt, wie die künftige Situation den grünen Ambitionen der Gemeinde Gemert-Bakel entsprechen kann.
Anhang 7. Umgang mit Störungsformularen
Umgang mit Störungsformularen
Bäume können ein Ärgernis darstellen. Da viele Blätter in die Gärten geweht werden, spenden sie beispielsweise übermäßig viel Schatten oder verschmutzen Autos mit klebrigen Ausscheidungen von Läusen. Dies kann dazu führen, dass sich Bürger bei der Gemeinde über Bäume im öffentlichen Raum beschweren. Vor allem bei größeren Bäumen sind Probleme wie Wurzeldruck unter dem Bürgersteig, zu viel Schatten im Garten oder Belästigungen durch Laub und herabfallende Früchte keine Seltenheit. Gleichzeitig sind große Bäume oft die wertvollsten. Ein gewisses Maß an Belästigung muss immer hingenommen werden, aber es sollte nicht unverhältnismäßig sein. Was aber ist unverhältnismäßig? In diesem Kapitel werden die möglichen Problemsituationen aufgezeigt und beschrieben, wie wir mit ihnen umgehen wollen.
8.1. Problemanalyse
Belästigungen und Beschwerden über Bäume sind oft persönlicher Natur. Außerdem ist Belästigung ein subjektiver Begriff. Während die einen die kühlende Wirkung eines Baumes als große Bereicherung begrüßen, sehen andere in ihm eine Beschattung, die ihre Lebensfreude einschränkt. Während der eine die Blüte und den Laubfall als jahreszeitliches Erlebnis zu schätzen weiß, sieht ein anderer darin ein Ärgernis. Würden wir Bäume wegen solcher subjektiven Formen der Belästigung entfernen, würden wir das tun:
- niemals eine kohärente Politik zur Erhaltung und Entwicklung unserer Baumstruktur verfolgen können;
- sich an einer Form der Kapitalvernichtung beteiligen, indem sie Bäume fällen, bevor sie ihr Ziel oder ihr Endstadium erreichen;
- nehmen auch die positiven Werte dieser Bäume weg;
- die Bürger, die die positiven Aspekte dieser Aspekte sehen, zu kurz kommen.
Außerdem wäre es unmöglich, effizient zu arbeiten, wenn wir die Baumpflege auf die Wünsche eines einzelnen Bürgers abstimmen würden. Das Budget ist nicht auf individuelle Wünsche zugeschnitten, sondern auf kommunale Standards und darauf, auf der Grundlage von Arbeitsplänen arbeiten zu können, die gleichartige Arbeiten bündeln. Gleichzeitig will die Gemeinde Gemert-Bakel aber auch eine kundenorientierte Organisation sein und wir streben nach zufriedenen Bürgern. Das heißt, wir sorgen für einen schönen und gesunden Baumbestand, der von unseren Bürgern geschätzt wird. Wir bemühen uns, Belästigungen und Beschwerden so weit wie möglich zu vermeiden. Die Meinung unserer Bürger ist also wichtig, aber das bedeutet nicht, dass jeder einzelne Wunsch erfüllt werden kann. Die Herausforderung besteht darin, ein gesundes Gleichgewicht zwischen der Erfüllung individueller Wünsche und der Wahrung des öffentlichen Interesses zu finden. Deshalb ist es wichtig, dass die Gemeinde so weit wie möglich eine einheitliche Linie verfolgt und alle gleich behandelt. Es darf keine Willkür geben, sondern es muss immer ein Auge für die Anpassung an den Kunden vorhanden sein.
8.2. Grundprinzipien
Um das richtige Gleichgewicht zwischen dem Dienst am Bürger und der Gewährleistung einer guten grünen Struktur zu finden, arbeiten wir nach einer Reihe von Grundprinzipien. Dabei ist es wichtig, dass wir konsequent nach festen politischen Grundsätzen arbeiten. Wir wenden die folgenden politischen Grundsätze an.
Politische Entscheidungen:
- Jede Beschwerde wird ernst genommen und objektiv bewertet. Wir erkennen an, dass die Bürger sich durch städtische Bäume belästigt fühlen können, und prüfen stets, welche Lösungsmöglichkeiten es gibt. Wir kommunizieren darüber mit dem Beschwerdeführer. Eine klare Erläuterung der Politik, der Verwaltung und des allgemeinen Interesses vermittelt dem Beschwerdeführer oft eine bessere Vorstellung von den Überlegungen, die wir als Gemeinde anstellen.
- Wir sträuben uns dagegen, städtische Bäume zu entfernen. Die Bäume wurden in der Vergangenheit zu einem bestimmten Zweck gepflanzt und dienen einem gesellschaftlichen Interesse. In die Entwicklung der Bäume sind oft über Jahre hinweg Energie und Geld geflossen. Bei Bäumen spielt unter anderem die Tatsache eine Rolle, dass es lange dauert, bis sie eine große Größe und einen hohen Wert erreichen. Selbst wenn nachgepflanzt wird: Es dauert Jahre, bis Größe und Wert wieder das gleiche Niveau erreichen.
- Bei der Beurteilung der Belästigung verwenden wir auch die "Grüne Karte". Aufgrund der Bedeutung dieser Bäume sind wir der Meinung, dass die Bürger mehr Belästigungen durch sie hinnehmen sollten als durch andere städtische Bäume.
- Die Art einer Frage oder Beschwerde wird bei der Bewertung berücksichtigt. So ist beispielsweise eine subjektive Belästigung in der Regel kein Grund für eine Anpassung der Baumgestaltung oder -pflege. Beispiele für subjektive Belästigung sind - Blatt- oder Blütenfall; - leichte Samen und Früchte; - Allergie; - Einschränkung des Sonnenlichts; - Baumwurzeln in Gärten; - Feuchtigkeitsentzug in Gärten durch städtische Bäume; - Vorhandensein von Insekten oder Raupen (sofern die öffentliche Gesundheit nicht gefährdet ist); - Vorhandensein von Vögeln und Vogelkot.
- Wir versuchen immer zuerst, Probleme durch regelmäßige Managementmaßnahmen zu lösen. Das heißt, wir gehen nicht ad hoc gegen Beschwerden vor, sondern nehmen sie im Rahmen regelmäßiger Schnittmaßnahmen in Angriff. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger manchmal einige Zeit warten müssen, bis das Ärgernis beseitigt werden kann.
- Gut begründete, objektive Beschwerden können jedoch ein Grund für ein beschleunigtes Eingreifen sein. Unter objektiven Beschwerden verstehen wir Situationen, in denen die Sicherheit auf dem Spiel steht oder in denen unverhältnismäßige Belästigungen oder sogar wirtschaftliche Schäden auftreten.
- Die angestrebte Lösung für eine Beschwerde darf keine strukturellen Mehrkosten verursachen. Kandelaber, Scheren oder Entnahme von Baumkronen werden im Prinzip nicht als Lösung eingesetzt. Bei Bäumen, für die in der Vergangenheit eine solche Lösung gewählt wurde, wird diese Bewirtschaftung bis zum Ersatz fortgesetzt. Wenn an diesen Standorten neue Bäume gepflanzt werden, gilt das Prinzip "der richtige Baum am richtigen Ort". Damit wird verhindert, dass sich eine Überschneidungssituation wiederholt.
- Die Lösung von Problemen und die Bekämpfung von Belästigungen beginnt mit der Pflanzung von Bäumen. Die meisten der heutigen Probleme und Belästigungen haben ihren Ursprung in falschen Entscheidungen in der Vergangenheit. Falsch angelegte Standorte, zu groß gewachsene Bäume oder die falsche Baumart sind Beispiele dafür. Diese früheren Entscheidungen führen heute zu Beschwerden und oft zu hohen Verwaltungskosten. Bei der Anpflanzung von Bäumen liegt der Schwerpunkt daher ausdrücklich auf der Vermeidung künftiger Probleme. Dies bedeutet eine Abwägung zwischen höheren Pflanzkosten und geringeren künftigen Pflegekosten einerseits oder Einsparungen bei der Pflanzung und der Inkaufnahme höherer Pflegekosten und künftiger Beschwerden andererseits.
8.3. Art der Beschwerde/Belästigung
In diesem Abschnitt werden die verschiedenen Arten von Belästigungen erörtert, mit denen die Bürger konfrontiert werden können, und wie wir im Allgemeinen mit ihnen umgehen.
8.3.1. Überhängende Äste
Bäume, die nahe an der Grundstücksgrenze stehen, können, wenn sie größer werden, durch ihre überhängenden Äste eine Belästigung darstellen. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass der Abstand von Bäumen zur Grundstücksgrenze mindestens zwei Meter betragen muss, es sei denn, die Gemeinde weicht in ihrer Verordnung hiervon ab. Dies hat die Gemeinde Gemert-Bakel getan, indem sie diese Grenze auf 0,5 Meter festgelegt hat. Wo es möglich ist, entscheidet sich die Gemeinde natürlich für einen großen Pflanzabstand der Bäume von der Grundstücksgrenze. Bei Straßenbäumen ist dies jedoch in den meisten Fällen nicht möglich, und die Äste hängen fast immer über die Grundstücksgrenze hinaus. Wenn sich Bürger durch überhängende Äste belästigt fühlen, können sie dies der Gemeinde melden. Wir prüfen dann, ob es sich um ein berechtigtes Anliegen handelt und ob Handlungsbedarf besteht. Wenn wir der Meinung sind, dass die Belästigung minimal ist, ergreifen wir keine Maßnahmen und melden es dem Bürger zurück.
Politische Entscheidung:
Beschwerden über überhängende Äste werden auf ihre Angemessenheit geprüft. Ist die Anfrage angemessen, wird der Rückschnitt vorgenommen. Bei minimaler Belästigung werden keine Maßnahmen ergriffen und der Bürger wird darüber informiert.
8.3.2. Schatten
Die Beschattung durch Bäume kann den Lichteinfall in Wohnräumen oder Gärten einschränken und so die Wohnfreude mindern, Pflanzen weniger gut wachsen lassen oder die Leistung von Sonnenkollektoren verringern. Lästige Beschattungen treten nur in den Sommermonaten auf. Denn im Winter haben die Bäume keine Blätter und die Sonne steht auch nicht hoch am Himmel. Außerdem ist die Belästigung subjektiv: Während der eine Bürger große Bäume vor dem Haus als störend empfindet (dunkle Innenräume), kann ein anderer sie als angenehm empfinden, weil sie im heißen Sommer für Abkühlung sorgen. Außerdem stehen große Bäume oft länger dort, als die Menschen dort leben. Wenn die Bäume bereits beim Einzug vorhanden waren, hätten die Bewohner die Situation vorhersehen können. Dies gilt auch für die Installation von Sonnenkollektoren.
Politische Entscheidung:
Die Beschattung ist selten ein Grund, Bäume zu fällen. Um die Beschattung zu reduzieren, können folgende Maßnahmen ergriffen werden, möglicherweise im Vorfeld des regulären Baumschnitts:
- Wenn der falsche Baum an der falschen Stelle steht und die Situation nicht tragbar ist, kann der Ersatz oder die Fällung eines Baumes in Betracht gezogen werden. Dabei geht es nicht um einzelne Beeinträchtigungen, sondern um den Ersatz einer gesamten Baumstruktur.
- In extremen Verschattungssituationen kann in Erwägung gezogen werden, die Baumkronen durch gezielten Rückschnitt (Entnahme, Aufkronen und/oder Auslichten) transparenter zu machen. Diese Maßnahme beeinträchtigt das Bild nicht irreparabel, erhöht aber den Pflegeaufwand und damit die Kosten.
8.3.3. Abfälle von Blättern und Blüten
Praktisch alle Laubbäume werfen ihre Blätter im Frühjahr zur Blüte und im Herbst ab. Dies ist ein natürlicher Zyklus. Blüten- und Blattreste verleihen der Straße für mehrere Wochen ein unordentliches Aussehen, das die Bürger verärgern kann. Blüten- und Blattreste in den Dachrinnen können den Wasserabfluss behindern und Straßenabläufe verstopfen. Abgefallene Blüten oder Blätter können, vor allem bei nassem Wetter, Glätte verursachen, die manchmal zu gefährlichen Situationen führen kann. Blüten- und Laubfall lassen sich nicht verhindern. Schließlich ist er Teil des Wechsels der Jahreszeiten. Aus Sicht der Natur ist es eigentlich falsch, das Laub wegzuräumen. Gerade die Blätter liefern dem Boden zusätzliche Nährstoffe, schützen die "Füße" von Pflanzen und Bäumen und bieten außerdem Unterschlupf für alle Arten von Insekten und Organismen. Bei Bäumen in städtischen Gebieten muss jedoch ein Gleichgewicht zwischen dem erhöhten Naturwert und der Sicherheit und dem Wohnvergnügen der Bürger gefunden werden. Laub und Blüten können von der Stadtverwaltung mit Kehrmaschinen und Laubbläsern beseitigt werden. Die Bürger selbst können ihren Beitrag leisten, indem sie das Laub von den städtischen Bäumen in Laubtonnen entsorgen.
Politische Entscheidungen:
Bei der Herbstblüte im Frühjahr wird nichts unternommen. Jeglicher Abfall wird durch regelmäßige Kehrungen beseitigt. Zur Laubbeseitigung im Herbst werden in den Ortskernen mehrere Säuberungsaktionen durchgeführt. In bestimmten Situationen, z. B. bei Laubfall in der Nähe von Platanen in den Sommermonaten, werden zusätzliche Kehrgänge durchgeführt. Da nicht alle Straßen und Gehwege gleichzeitig vom Laub befreit werden können, kann es sein, dass einige Zeit gewartet werden muss, bis das Laub beseitigt ist. Bei der Laubbeseitigung werden Orte bevorzugt behandelt, an denen die Sicherheit aufgrund von Glätte gefährdet sein könnte. Die Laubtonnen werden im Herbst in den Dörfern aufgestellt und wöchentlich geleert. Laub in Grünanlagen und Parks wird so weit wie möglich liegen gelassen, um das natürliche Ökosystem zu fördern. Laubfall oder Blütenfall sind niemals ein Grund, einen Baum zu fällen.
8.3.4. Fruchtfalle
Die Früchte fallen am Ende der Reifezeit und manchmal auch vorher vom Baum und können je nach Standort ein Ärgernis darstellen. Die Früchte fallen auf Gehwege, Autos oder in Gärten, wo die Anwohner dadurch belästigt werden können. Ein Ärgernis entsteht, wenn Beerenfrüchte (Zieräpfel usw.) auf den Bürgersteig fallen und dann überfahren werden. Der dabei entstehende "Matsch" ist klebrig, kann zu Rutschgefahren führen und zieht Schädlinge (einschließlich Wespen) an. Harte Früchte wie Eicheln und Kastanien führen ebenfalls zu einer Verschmutzung der Bürgersteige und fallen auf Autos. Wenn Autos mit hoher Geschwindigkeit fahren, können die Früchte Dellen verursachen. An stehenden Autos oder im langsamen Verkehr verursachen herabfallende Früchte, soweit wir wissen, keine Schäden. Bei Obstbäumen gehen die Meinungen weit auseinander, von starker Belästigung bis hin zur Bereicherung des Naturerlebnisses und des Wohngenusses in bebauten Gebieten. Obstbäume leisten auch einen wichtigen Beitrag zur (Bio-)Vielfalt.
Politische Entscheidungen:
Als Straßenbaum sind Beerenobstarten nicht geeignet, daher werden sie in Zukunft nur noch in breiten Grünstreifen oder Parks, in größerer Entfernung von Häusern und an intensiv genutzten Standorten wie z. B. Spielplätzen verwendet. Der Fall von Beerenobst kann nicht verhindert oder beeinflusst werden. Durch regelmäßiges Kehren werden Fallfrüchte oder Rückstände auf dem Boden beseitigt. Zusätzliche Kehrrunden können anberaumt werden, wenn es viele Obstreste gibt und Sturz- oder Rutschgefahr besteht.
8.3.5. Allergie gegen Baumpollen
Besonders während der Blütezeit der Bäume (Frühling) ist die Luft voller Pollen. Dies ist ein natürlicher Prozess, der zur generativen Vermehrung von Bäumen beiträgt. Der Pollen ist sehr leicht und wird durch den Wind über große Entfernungen verbreitet. Während der Blütezeit können Pollen von Bäumen und Blütenpollen allergische Reaktionen hervorrufen. Allergische Beschwerden werden auch von Gräsern und Kräutern (Windbestäubern) verursacht. Die Pollenbelastung kann nicht strukturell gelöst werden. Pollen werden über weite Strecken transportiert und treten bei vielen Baumarten zu unterschiedlichen Zeiten auf. Im öffentlichen Raum können keine wirksamen Maßnahmen zur Lösung von Pollenallergien ergriffen werden.
Politische Entscheidung:
Da die Pollenbelastung nicht strukturell gelöst werden kann, indem der Baum in unmittelbarer Nähe gefällt wird, ist die Allergie kein Grund, Bäume zu entfernen.
8.3.6. Tropfend
Mehrere Baumarten werden von Blattläusen befallen. Dabei handelt es sich um einen natürlichen Befall, der Teil des ökologischen Systems des Baumes ist. Blattläuse scheiden eine klebrige Flüssigkeit aus. Dieser Honigtau tropft von den Blättern herab, und nach einiger Zeit kann sich der schwarze Rußtau auf der klebrigen Substanz festsetzen. Dieses Problem tritt besonders häufig bei Linden auf, aber auch Eichen, Ahorne und Hainbuchen können davon betroffen sein. Der Honigtau tropft von den Blättern auf Autos, Tische und Stühle sowie auf Zierpflaster. Das Ausmaß der Belästigung hängt stark von den Witterungsbedingungen ab und variiert von Jahr zu Jahr. Die klebrige Substanz zieht Insekten an, die für Vögel und andere Insekten ein Leckerbissen sind, für die Bürger aber oft ein großes Ärgernis darstellen. Eine Vorbeugung gegen Blattlausbefall ist nur durch die Wahl von Arten möglich, die nach heutigem Kenntnisstand nicht anfällig für Blattläuse sind. Es ist daher möglich, dass Arten, von denen heute bekannt ist, dass sie nicht für Blattläuse anfällig sind, in einigen Jahren Läuse anziehen werden. Ein Abtropfen ist daher nicht völlig auszuschließen.
Bei der biologischen Bekämpfung (Marienkäfer) oder bei der Injektion mit Knoblauchextrakten kann die Belästigung etwas eingeschränkt werden. Dabei handelt es sich hauptsächlich um einen positiven psychologischen Effekt; tatsächliche Ergebnisse sind bisher kaum durch Messungen nachgewiesen worden. Eine völlige Beseitigung der Belästigungen ist daher mit den derzeit zugelassenen Mitteln nicht möglich. Wir setzen die biologische Bekämpfung nur dort ein, wo die Belästigung stark und jährlich wiederkehrend ist (in der Nähe von Terrassen, Dorfstraßen und Parkplätzen).
Wir sind uns des Problems der tropfenden Arten bewusst, doch ist eine gewisse Perspektive angebracht:
- Obwohl der Honigtau alles unter den Bäumen schmutzig macht, verursacht er unseres Wissens nach keine Schäden. Der Belag kann überall abgewaschen werden. Schäden an (Auto-)Lacken, wie manchmal behauptet wird, entstehen nur durch überfällige Autowartung (längeres Nichtwaschen).
- Die Plage dauert in einem durchschnittlichen Sommer nicht länger als drei Monate: von Mitte Juni bis Mitte September. In den anderen drei Monaten, in denen der Baum belaubt ist, ist die Plage gleich null, weil die Läuse dann weniger aktiv sind.
- Jeder Regen reduziert die Plage um einen kleinen Teil. Die Blattläuse bleiben nicht an den Blättern haften, so dass das Wasser sie von den Blättern abwäscht. In kalten, nassen Sommern ist die Belästigung daher viel geringer als in heißen, trockenen Sommern.
Politische Entscheidungen:
Wenn wir neue Bäume pflanzen, wählen wir Arten, von denen nach heutigem Kenntnisstand bekannt ist, dass sie nicht anfällig für Blattläuse sind. Wir beschneiden oder kerzenförmige Bäume nicht ausschließlich zur Läusekontrolle. Das Fällen oder Ersetzen von Bäumen, die für Blattläuse anfällig sind, wird nur in Betracht gezogen, wenn:
- die Bäume nähern sich dem Ende ihrer Lebenszeit;
- wenn die Bäume oder Baumstrukturen nicht in der "Grünen Karte" verzeichnet sind und die Beeinträchtigung weithin wahrgenommen wird;
- Bei der Erneuerung oder Umgestaltung von Abwasserkanälen dürfen die Bäume nicht stehen bleiben.
8.3.7. Insekten und (Schädlings-)Tiere
Käfer und Insekten sind Teil der Natur. Trotzdem beschweren sich die Menschen regelmäßig über Insekten oder Vögel in den Bäumen. Dabei kommt es uns darauf an, ob eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht oder nicht. Wenn dies nicht der Fall ist, wie im Falle von Käfern, Fliegen und dergleichen, werden wir nicht tätig. Auch bei Beschwerden über Vogelkot werden wir nicht tätig. Wenn Vögel (z. B. Saatkrähen) im "Stadtgebiet" an einem konzentrierten Ort eine ernsthafte Plage darstellen, können wir erwägen, sie zu verjagen. Dies ist jedoch ohne eine Ausnahmegenehmigung nach dem Flora- und Fauna-Gesetz nicht erlaubt. Anders verhält es sich, wenn Insekten oder andere Schädlinge eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können. Derzeit ist dies nur bei der Eichenprozessionsspinnerraupe der Fall. Die Brennhaare dieser Raupen können starke allergische Reaktionen wie Hautreizungen hervorrufen. In der Praxis ist es jedoch nicht möglich (und auch nicht notwendig), die Prozessionsspinnerraupe überall zu bekämpfen. Lediglich Eichenprozessionsspinner an Orten, an denen sich viele Radfahrer und/oder Fußgänger aufhalten, werden aktiv bekämpft. Dank der Erfahrungen der letzten Jahre haben wir inzwischen ein recht gutes Bild von den Plagegeistern.
Politische Entscheidungen:
Solange die öffentliche Gesundheit nicht gefährdet ist, werden keine Maßnahmen gegen das Vorkommen von Insekten oder Vögeln in Bäumen ergriffen. Wenn Tiere eine ernsthafte Belästigung im Stadtgebiet darstellen, können Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes über Flora und Fauna in Betracht gezogen werden. Nur in Fällen, in denen die Belästigung nicht auf andere Weise beseitigt werden kann und die Anwesenheit von Tieren im Baum eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt, kann eine Fällung in Betracht gezogen werden. Belästigender Vogelkot wird nicht kontrolliert. Die Eichenprozessionsspinner-Raupe wird in der Gemeinde Gemert-Bakel nur an Stellen bekämpft, die von Radfahrern und/oder Fußgängern frequentiert werden. Dabei gehen wir wie folgt vor:
8.3.8. Wurzelaufdruck
Jedes Jahr wird viel Geld für die Beseitigung von durch Baumwurzeln verursachten Gehwegschäden ausgegeben. Wir versuchen, dies so weit wie möglich zu verhindern, indem wir gute Pflanzstellen schaffen und die richtigen Baumarten verwenden. Wenn die Wurzeln erst einmal unter dem Gehweg liegen, kann das Dickenwachstum dazu führen, dass der Gehweg hochgedrückt wird. Dies kann zu Stolper- und Sturzgefahren führen. Als Straßenbaubehörde hat die Gemeinde die Pflicht, gefährliche Situationen zu verhindern oder zu beseitigen. Eine völlig "stolperfreie" Gemeinde ist jedoch unmöglich. Wir tun natürlich alles, was wir können, um ein sicheres Wohnumfeld zu gewährleisten.... Wenn Probleme mit Gehwegübergängen auftreten, stellen wir uns zunächst die folgenden Fragen:
- Kann die Pflasterung entfernt werden? Dies ist die strukturellste Lösung, die den "Konflikt" zwischen Bäumen und Pflasterung lösen kann. Wichtig ist natürlich, ob der öffentliche Raum dann weiterhin seine Funktionen erfüllen kann.
- Kann die Baumebene verbreitert oder können Bordsteine versetzt werden? Auch hier gilt, dass der öffentliche Raum seine Funktionen weiterhin erfüllen können muss.
- Kann der Belag angehoben werden? Wenn die Bedingungen (Höhenlage usw.) es zulassen, kann der Gehweg in seiner Gesamtheit angehoben werden, mit oder ohne Anbringung einer Druckverteilungsstruktur. Dies ist eine relativ kostspielige Lösung, die wir nur für Bäume oder Baumstrukturen in Betracht ziehen, die auf der Grünen Karte" verzeichnet sind.
- Können Optionen wie Belüftung und Nährstoffinjektion in Kombination mit einer Neupflasterung die Situation verbessern?
- Ein Wurzelschnitt ist nur zulässig, wenn er die Stabilität und Vitalität des Baumes nicht beeinträchtigt. Wurzelschnitte innerhalb des stabilen Wurzelballens können zu unsicheren Situationen führen. Daher sollte dort kein Wurzelschnitt erfolgen, es sei denn, es handelt sich um Wurzeln mit einem Durchmesser von bis zu drei Zentimetern und es werden nicht mehr als 20 % des Volumens weggeschnitten. Prüfen Sie vor dem Beschneiden von Wurzeln, dass keine wichtigen Stabilitätswurzeln entfernt werden. Wurde eine Wurzel entfernt, bildet die Wurzel aufgrund von Wundgewebe eine zusätzliche Verdickung. Außerdem werden die Wurzeln nachwachsen und mit der Zeit das gleiche Problem verursachen. Wurzelschnitt ist eine relativ billige, aber sicher keine nachhaltige Lösung. Wenn man einen Wurzelschnitt in Erwägung zieht, sollte eine Voruntersuchung durchgeführt werden. Dazu muss der Baumpfleger oder ein anderer Fachmann hinzugezogen werden, der eine gute Meinung darüber hat, wie die Situation am besten zu handhaben ist.
In Situationen, in denen der Aufwand für die Erhaltung der Bäume und die Beseitigung des Wurzeldrucks nicht mehr im Verhältnis zum Wert des Baumes oder der Baumstruktur steht und auch langfristig keine strukturelle Lösung gefunden werden kann, kann der Ersatz des Baumes erwogen werden.
Politische Entscheidungen:
Bei Problemen mit Wurzeldruck prüfen wir zunächst, ob die Pflasterung entfernt oder verändert werden kann. Wird ein Wurzelschnitt in Erwägung gezogen, so geschieht dies immer in Absprache mit dem Baumpfleger oder es wird ein Experte hinzugezogen. Das Ersetzen von Bäumen aufgrund von Wurzeldruck ist nur dann eine Option, wenn die Kosten für die Pflege der Bäume nicht mehr im Verhältnis zu ihrem Wert stehen und eine bauliche Lösung nicht möglich ist.
8.3.9. Einwachsen von Wurzeln in Abwasserkanäle
Bei älteren Abwasserkanälen kommt es manchmal noch zu Wurzelwachstum in der Kanalisation. Dadurch wird die (hydraulische) Funktion des Abwasserkanals eingeschränkt. Langfristig kommt es zu Verstopfungen mit all ihren Folgen. Darüber hinaus können Wurzeln den Kanal auch mechanisch (weiter) beschädigen und stören. Selbst in modernen Abwasserkanälen ist das Einwachsen von Wurzeln an den Anschlussstellen nur schwer zu stoppen, denn Wurzeln dringen selbst in kleinste Ritzen und Öffnungen ein und finden, einmal drinnen, ihren Weg. Für die öffentliche Gesundheit und Hygiene ist es wichtig, dass die Abwasserkanäle ordnungsgemäß funktionieren. Für die Instandhaltung der Kanalisation auf öffentlichem Grund ist die Gemeinde zuständig. Auf Privatgrundstücken liegt die Verantwortung für das Abwassersystem bei den Privatpersonen. Er muss dafür sorgen, dass keine Wurzeln in die Abwasserkanäle seines Grundstücks wachsen, indem er sie rechtzeitig entfernt. Wenn die zu entfernenden Wurzeln dicker als fünf bis zehn Zentimeter sind, kann die Stabilität des Baumes beeinträchtigt werden. Daher sollte der Grundstückseigentümer dies der Gemeinde melden, damit eine geeignete Lösung gefunden werden kann. Von der Gemeinde kann nicht erwartet werden, dass sie überall, wo Wurzeln wachsen (auch auf Privatgrundstücken), den Untergrund auf mögliches Wurzelwachstum überprüft.
Politische Entscheidungen:
Wenn Baumwurzeln die Abwasserkanäle auf öffentlichem Grund verstopfen, greifen wir immer ein, um das Problem zu lösen. Wenn Wurzeln von städtischen Bäumen Schäden in Abwasserkanälen auf Privatgrundstücken verursachen, werden die Kosten für die Reparatur oder den Austausch von Bäumen von den Privatpersonen getragen.
8.3.10. Schäden an Gärten und Gebäuden
Bäume wachsen unter- und oberirdisch. Irgendwann kann dies zu einer Konfrontation mit Gärten oder Bauwerken führen. Es gibt verschiedene Formen von Schäden. Das Wurzelwachstum kann Pflaster oder Fundamente von Bauwerken beschädigen oder Mauern aufbrechen. Außerdem können Äste auf die Fassade oder Dächer von Gebäuden treffen und dort Schäden verursachen. Die meisten Schäden sind vermeidbar, wenn man eingreift, bevor der Schaden tatsächlich eintritt.
Politische Entscheidung:
Auf Privatgrundstücken liegt die Verantwortung für Gärten oder Bauwerke bei der jeweiligen Person. Wenn Schäden an Gärten oder Gebäuden drohen, prüft der Eigentümer zunächst, ob der Schaden nicht verhindert oder strukturell gelöst werden kann, ohne den Baum zu beschädigen. Wenn die zu entfernenden Wurzeln dicker als fünf bis zehn Zentimeter sind, kann die Stabilität des Baumes beeinträchtigt sein. Daher sollte der Grundstückseigentümer dies der Gemeinde melden, damit eine geeignete Lösung gefunden werden kann. In Ausnahmefällen kann beschlossen werden, den Baum zu fällen. Zuvor ist eine Interessenabwägung zwischen dem Baum (ob er auf der "Grünen Karte" steht oder nicht) und dem Bauwerk (ist es ein Haus, ein Schuppen oder eine Gartenmauer) vorzunehmen.
8.3.11. Angst vor umwehenden oder herabfallenden Ästen
Starke Winde oder Stürme können herabfallende Äste verursachen. In extremen Fällen können Bäume auch umstürzen oder ganz abbrechen. Dies kann zu Sachschäden oder im schlimmsten Fall zu Personenschäden führen. Wenn die Menschen kein Vertrauen in die Fähigkeit des Baumes haben, starken Winden oder Stürmen standzuhalten, entstehen Gefühle der Angst. Trotz guter Baumpflege lassen sich auswehende Äste oder umstürzende Bäume nicht vollständig verhindern. Schäden durch umgewehte oder herabfallende Äste können jedoch durch regelmäßige Baumsicherheitskontrollen weitgehend vermieden werden. Dabei werden die Bäume visuell auf sichtbare Mängel untersucht, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten. Die Baumdaten werden in einem Managementsystem verarbeitet und gepflegt. So werden die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen und im Zweifelsfall kommt ein Experte, um die Situation zu beurteilen. So wird jede Instabilität oder Gefahr des Ausreißens von Ästen oder Totholz von Bäumen rechtzeitig erkannt. Eine gute Kommunikation über das Baummanagement und die Pflege durch die Gemeinde kann Ängste weitgehend zerstreuen.
Grundsatzentscheidung:
Bäume werden nur dann beschnitten, verankert oder gefällt, wenn das Baumgutachten die Notwendigkeit eindeutig belegt.
8.3.12. Einkommensverluste
Auf dem Land können Bäume Felder oder Gewächshäuser beschatten. Außerdem entziehen Bäume den Feldern Feuchtigkeit. Dies kann dazu führen, dass ein Landwirt oder Gärtner in der schattigen oder trockenen Zone geringere Erträge erzielt. Andererseits haben Bäume auch positive Auswirkungen für Landwirte und Gärtner. Sie dienen als Lebensraum und Fortpflanzungsgebiet für natürliche Schädlingsfeinde, als Windschutz, als Schutz für das Vieh vor Wind, Regen und Sonne, als Schutz der Wasserflächen vor Erosion und Auswaschung von Nährstoffen. Selbst innerhalb bebauter Gebiete kann es Situationen geben, in denen Einkommensverluste geltend gemacht werden. So beschweren sich z. B. Besitzer von Gastronomiebetrieben, dass die Bäume zu viel Schatten auf der Terrasse spenden oder dass der Schmutz der Bäume die Möbel schmutzig macht. Beschattung und Feuchtigkeitsentzug lassen sich nicht lösen, ohne die Bäume zu entfernen. Bäume gehören in die Gemert-Bakel-Landschaft, und jeder Bürger wird ein gewisses Maß an Belästigung und damit verbundene Einkommensverluste hinnehmen müssen.
Politische Entscheidung:
Angebliche Einkommensverluste sind für uns kein Grund, Bäume zu fällen.
Anhang 8. Bewertungssystem Entnahmeinteresse versus Bestandserhaltung
Auf der Grundlage der "Baumbeschwerdepolitik" gibt es eine Reihe von Situationen, in denen die Gemeinde prüft, ob das Beseitigungsinteresse den Erhalt des Baumbestandes überwiegt. Das individuelle Interesse wird also gegen das allgemeine Interesse abgewogen. Auf der Grundlage einer Prüfung anhand verschiedener Kriterien werden sowohl für das Bauminteresse als auch für das Beseitigungsinteresse Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt
erfolgt bei Bedarf auf der Grundlage von Fakten aus der Praxis.
BOMENBELANG
Mitte | 4 Punkte |
Niedrig | 2 Punkte |
Mittel = Grün in der Nachbarschaft, wie auf der Grünkarte angegeben.
Niedrig = Andere Bäume.
Hoch | 6 Punkte |
Mitte | 3 Punkte |
Niedrig | 0 Punkte |
Hoch = der Standort ist so gewählt, dass der Baum bis zur Reife wachsen kann.
Mittel = der Standort ist so gestaltet, dass der Baum bis zur nächsten Erneuerung erhalten werden kann (unter der Annahme eines 30-jährigen Zyklus).
Niedrig = der Standort ist so gestaltet, dass wiederkehrende Schäden und Vitalitätsprobleme durch regelmäßige Pflegemaßnahmen nicht auf ein akzeptables Maß reduziert werden können.
akzeptables Niveau.
Hoch | 6 Punkte |
Mitte | 3 Punkte |
Niedrig | 0 Punkte |
Hoch = Ergebnis der VTA-Prüfung zeigt an, dass die Lebenserwartung mehr als 10 Jahre beträgt.
Mittel = Das Ergebnis der VTA-Prüfung zeigt an, dass die Lebenserwartung zwischen 5 und 10 Jahren liegt.
Niedrig = Das Ergebnis der VTA-Prüfung zeigt an, dass die Lebenserwartung 0 bis 5 Jahre beträgt.
Baum gleich oder dicker als 60 cm Umfang | 6 Punkte |
Baum zwischen 30 und 60 cm Umfang | 3 Punkte |
Baum dünner als 30cm Umfang | 0 Punkte |
Der Stammumfang wird in 130 cm Höhe vom direkt angrenzenden Gelände aus gemessen, wobei lokale Erhebungen oder Stockwerke an der Basis des Baumes, die nicht zum übrigen Gelände passen, nicht berücksichtigt werden.
Hoch | N/A : diese Bäume befinden sich auf der grünen Karte |
Mitte | 4 Punkte |
Niedrig | 2 Punkte |
Hoch = Baum-/Holzbestand mit zu schützenden Naturwerten, z.B. Brutbaum seltener Vögel, Baummarder, etc. Der Beitrag zur biologischen Vielfalt vor Ort ist hier entscheidend. Diese Bäume sind in der Grünen Karte verzeichnet.
Mittel = Baum-/Holzbestand mit hohem Naturwert, z. B. altes Eichenwäldchen, sehr vogelreiches Dickicht, Eichhörnchennest und einheimische, beerentragende und bienen- und schmetterlingsfreundliche Arten wie Weißdorn, Holunder, Johannisbeere, Eberesche usw.
Niedrig = Baum-/Holzbestand mit normalen natürlichen Werten.
Hoch | 4 Punkte |
Mitte | 2 Punkte |
Niedrig | 1 Punkt |
Hoch = Einheimische Baumarten der ersten Größe.
Mittel = Einheimische Baumarten zweiter und dritter Größe und bibeko nicht-einheimische Bäume der ersten Größe.
Niedrig = Andere Baumarten.
Hervorgehobener Text: Kulturelles Erbe ausgelassen: Diese Bäume sind auf der grünen Karte verzeichnet.
Hoch | 6 Punkte |
Mitte | 3 Punkte |
Niedrig | 0 Punkte |
Hoch = Baum-/Holzbestand, der die Bildqualität für die unmittelbare Umgebung deutlich positiv beeinflusst.
Mittel = Baum-/Gehölzbestand, der die Bildqualität für die unmittelbare Umgebung etwas positiv beeinflusst.
Gering = Baum-/Gehölzbestand, der keinen oder einen negativen Beitrag zur Bildqualität vor Ort leistet.
Hoch | 4 Punkte |
Niedrig | 1 Punkt |
Hoch = Baum-/Gehölzbestand mit wichtigen Funktionen für Sichtbarkeit, Verkehrsführung und Standortabgrenzung. Beispiele sind Bäume um Spielplätze, Anpflanzungen um Gewerbegebiete/Sportplätze/Schwimmbäder.
Gering = Baum-/Gehölzbestand mit einigen Funktionen für die Beseitigung von Sichtbehinderungen, die Verkehrsführung und die Abgrenzung des Geländes.
Interesse an der Veräußerung
Belästigung
Bäume erfüllen vielfältige Funktionen und bereichern das tägliche Lebensumfeld. Ein gewisses Maß an Belästigung lässt sich daher nicht vermeiden. Langfristige und/oder schwerwiegende Beeinträchtigungen können jedoch ein Grund sein, um
Maßnahmen zu ergreifen oder einen Baum zu entfernen.
Die durch Bäume verursachte Belästigung ist in der Regel eine individuelle Erfahrung und daher ein oft subjektiver Begriff. Was der eine als Beschattung empfindet, kann der andere als wünschenswerten Sichtschutz oder kühlenden Schatten empfinden. Eine objektive Beurteilung der Belästigung ist notwendig, um unerwünschte Präzedenzfälle oder rechtliche Ungleichheiten zu vermeiden. Aus diesem Grund wurde beschlossen, die Belästigung nicht nur nach ihrer Art, sondern auch nach ihrer Dauer, ihrem Ausmaß und ihrer Beziehung zum Grundstück zu beurteilen. Es gelten die folgenden Kriterien:
- Dauer;
- Stunden am Tag;
- Abstand zwischen Baum und Objekt auf / -in dem die Belästigung empfunden wird;
- Beziehung des Baumes zum Garten/Haus;
- Grad der Belästigung durch Astbruch, (Vogel-)Kot, Blatt- und Blütenfall, Früchte, Allergie, Läuse (Plaque), Eichenprozessionsspinner, Schatten
- Schäden an Bauwerken oder sonstige erhebliche und/oder nachweisbare wirtschaftliche Schäden und/oder Gefährdungen durch Bäume
Interesse an der Veräußerung | Zusammenfassung der Punkte | Ergebnis |
---|---|---|
Overlast; tijdsduur weken per jaarseizoensgebonden overlast | ||
meer dan 26 wekenper jaar bij seizoensgebonden overlast | 6 | |
12 tot 26 wekenbij seizoensgebonden overlast | 4 | |
5 tot 12 weken bij seizoensgebonden overlast | 2 | |
minder dan 5 weken | 0 | |
nicht saisonal | 0 | |
Overlast; tijdsduur uren per dag bij schaduwoverlast | ||
mehr als 8 Stunden | 6 | |
4 bis 8 Stunden | 4 | |
2 bis 4 Stunden | 2 | |
minder dan 2 uur | 0 | |
keine Belästigung durch Schatten | 0 | |
Abstand zwischen Baum und Objekt, an dem / - in Belästigung empfunden wird | ||
minder dan 2 meter | 6 | |
2 bis 5 Meter | 4 | |
5 bis 10 Meter | 2 | |
meer dan 10 meter | 0 | |
Verhouding overlast tot tuin/huis/omgeving | ||
sehr dominant | 6 | |
dominant | 4 | |
Gegenwart | 2 | |
Untergeordnetes | 0 | |
Grad der Belästigung | ||
großartig | 8 | |
mäßig | 5 | |
klein | 2 | |
Beschädigung von Bauwerken oder anderen ... | ||
großartig | 8 | |
mäßig | 4 | |
klein | 2 | |
abwesend | 0 | |
Insgesamt |
Ergebnis
Nachdem Sie die oben genannten Kriterien durchlaufen haben, können die Punkte addiert werden. Die höchste Punktzahl wird gewertet.
höchste Punktzahl | |
A. Politischer Status Baum/Baumbestand | 4 |
B. Nachhaltigkeit der Stellplätze | 6 |
C. Zustand/Lebenserwartung | 6 |
D. Umfang des Rumpfes | 6 |
E. Natürliche und ökologische Werte | 4 |
F. Werte der Arten | 4 |
G. Ikonische Schönheit der Vorstädte und der Landschaft | 6 |
H. Waarden inzakefunctievervulling | 4 |
Total Bäume Zinsen | 40 |
höchste Punktzahl | |
tijdsduur weken per jaar | 6 |
tijdsduur uren per dag | 6 |
Entfernung vom Objekt | 6 |
verhouding overlast tot tuin/huis/omgeving | 6 |
Grad der Belästigung | 8 |
schade aan bouwwerken of andere ... | 8 |
Totaal Verwijderingsbelang | 40 |
Unterschied |