Führungszeugnis (VOG)

Arbeitgeber können ein polizeiliches Führungszeugnis (VOG) verlangen, einen "Nachweis für gutes Verhalten". Für Lehrerinnen und Lehrer, Kindergärtnerinnen und Kindergärtner, Betreuerinnen und Betreuer oder Gasteltern ist ein VOG zum Beispiel Pflicht. Manchmal wird ein VOG auch für ein Visum benötigt oder wenn Sie auswandern wollen. Sie können einen VOG in der Gemeinde beantragen, in der Sie gemeldet sind. Wenn Sie nicht in einer Gemeinde in den Niederlanden gemeldet sind, können Sie ein VOG direkt beim Ministerium für Sicherheit und Justiz beantragen.
Anweisungstext: In der Regel erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Antragsformular für einen VOG. Sie müssen dieses Formular zusammen mit Ihrer digitalen Bewerbung hochladen.

Digitale Anwendungen

Dies kann auf zwei Arten geschehen.

Durch die Gemeinde

Hervorgehobener Text: Antrag auf ein FührungszeugnisExterner-Link-Icon

Über den Arbeitgeber

  • Das ist schneller und billiger als ein Papierantrag bei der Gemeinde. Bei einem digitalen Antrag reichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam einen Antrag ein.

    Weitere Informationen zur digitalen Beantragung eines VOG finden Sie auf der Justis-Website. external-link-icon

Persönlich bei der Gemeinde beantragen

Vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind, und bringen Sie das ausgefüllte Antragsformular und Ihren Identitätsnachweis mit. Sie können das Formular von der Website des Ministeriums für Sicherheit und Justiz (Justis) herunterladen.

  • Gültiger Identitätsnachweis (des Antragstellers und, falls er bevollmächtigt ist, eine Kopie des Identitätsnachweises des Antragstellers und das Original des bevollmächtigten Vertreters)
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular VOG (erhalten Sie normalerweise von Ihrem Arbeitgeber). Der Antrag muss eine Unterschrift des Arbeitgebers oder der Organisation tragen.
  • Ein Genehmigungsformular external-link-icon(wenn der Antragsteller nicht selbst zur Gemeinde kommen kann).

Bei Fragen zur Papierbewerbung wenden Sie sich bitte an Justis unter der Telefonnummer 088 99 82 200.

Kostenloser VOG für Freiwillige ab 1. Januar 2015

Ab dem 1. Januar 2015 kann eine größere Gruppe von Freiwilligen einen kostenlosen VOG beantragen: Freiwillige, die mit Kindern oder Menschen mit einer geistigen Behinderung arbeiten. Der Antrag muss jedoch digital gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Dienstes Justisexternal-link-icon.

Als Unternehmen einen VOG beantragen?

Wichtiger Text: Den VOG für juristische Personen beantragen Sie nicht bei der Gemeinde Gemert-Bakel. Diese erhalten Sie von Justis.

Der Antrag auf ein VOG für juristische Personen (VOGRP) unterscheidet sich von dem Antrag auf ein Zertifikat für natürliche Personen.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Website von Justisexternal-link-icon.

Gebühren

Die schriftliche Beantragung eines VOG über die Gemeinde kostet 41,35 €. Sie zahlen diese Gebühr direkt am Schalter, wenn Sie den Antrag stellen.

Wie lange dauert es?

Das Ministerium für Sicherheit und Justiz sendet die Erklärung an Ihre Adresse. Dies kann 2 bis 4 Wochen dauern.