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Weitere Erläuterungen zu Einspruch, Widerspruch und Ansichtsoptionen
Einwände, Einsprüche und Stellungnahmen
1. Antrag eingegangen
Keine Einwände möglich.
2. Entwurf eines Beschlusses über ein erweitertes Umweltgenehmigungsverfahren
Innerhalb von 6 Wochen ab dem Datum der Veröffentlichung kann jeder eine begründete Stellungnahme bei der Gemeindeverwaltung (Postfach 10.000, 5420 DA Gemert) einreichen. Die Stellungnahme muss unterschrieben sein und mindestens den Namen und die Anschrift des Einreichers, das Datum, eine Beschreibung der Entscheidung, gegen die sich die Stellungnahme richtet, und die Begründung der Stellungnahme enthalten. Wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gibt, können Sie einen Termin zur Abgabe einer mündlichen Stellungnahme vereinbaren.
3. Entscheidung über die reguläre Umweltgenehmigung
Jeder Betroffene kann innerhalb von sechs Wochen nach Absendung des Beschlusses einen begründeten Einspruch bei der Gemeindeverwaltung einlegen. Der Einspruch muss unterzeichnet sein und mindestens den Namen und die Anschrift des Einspruchsführers, das Datum, eine Beschreibung des Beschlusses, gegen den sich der Einspruch richtet, und die Gründe für den Einspruch enthalten.
Die Einlegung eines Widerspruchs bedeutet nicht, dass die genehmigte Tätigkeit eingestellt wird.
Wenn aufgrund der Interessenlage Eile geboten ist, können Sie nach Einlegung des Widerspruchs beim Richter für den vorläufigen Rechtsschutz des Bezirksgerichts 's-Hertogenbosch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Eine Kopie des Widerspruchs sollte beigefügt werden. Möchten Sie Ihren Widerspruch digital einreichen? Das können Sie über unsere Website tun. Geben Sie in das Suchfeld 'Einspruch' ein.
4. Endgültige Entscheidung über die Umweltgenehmigung - erweitertes Verfahren
Ein Interessent, der ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben hat, kann gegen diese Entscheidungen innerhalb von sechs Wochen ab dem Datum der Veröffentlichung beim Bezirksgericht 's-Hertogenbosch eine begründete Beschwerde einlegen.
Die Beschwerdeschrift muss unterschrieben sein und mindestens den Namen und die Anschrift des Antragstellers, das Datum, eine Beschreibung der Entscheidung, gegen die sich die Beschwerde richtet, und eine Begründung der Beschwerde enthalten. Sie können die Beschwerdeschrift an das Gericht in 's-Hertogenbosch senden. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs bedeutet nicht, dass die genehmigte Tätigkeit eingestellt wird.
In dringenden Fällen können Sie, nachdem Sie eine Beschwerdeschrift eingereicht haben, beim Richter für den einstweiligen Rechtsschutz des Bezirksgerichts 's-Hertogenbosch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Dem Antrag sollte eine Kopie der Beschwerdeschrift beigefügt werden.
5. Notifizierung des Umweltmanagementgesetzes
Die Anmeldung liegt 6 Wochen lang ab dem Datum der Veröffentlichung zur Einsichtnahme aus. Gegen diese Notifizierung kann kein Einspruch erhoben werden.
Anschrift des Gerichts:
Rechtbank 's-Hertogenbosch, PO Box 90125, 5200 MA 's-Hertogenbosch
Weitere Informationen
Für die Einreichung von Stellungnahmen und Einwänden/Widersprüchen gilt der im Gemeinde- bzw. Staatsanzeiger angegebene Termin. Sie können die Pläne auch nach Vereinbarung im Rathaus einsehen.
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