Antrag auf der Grundlage des Open Government Act (Woo)

Ab dem 1. Mai 2022 wird das Gesetz über die offene Verwaltung (Woo) gelten. Dieses Gesetz löst das Gesetz über die offene Verwaltung (Wob) ab. Das Woo zielt darauf ab, die Regierung transparenter zu machen. Staatliche Informationen müssen für jedermann zugänglich und einsehbar werden.

Viele Informationen sind bereits öffentlich. Unsere Website enthält organisatorische Details, Ratsdokumente und Ratsbeschlüsse. Auf der Website der Regierung.nlexternal-link-iconund auf der Website der amtlichen Bekanntmachungensexternal-link-icon finden Sie Bekanntmachungen, z. B. über örtliche Verordnungen, Genehmigungen und andere Entscheidungen der Gemeinde.

Suchen Sie nach Informationen, die noch nicht öffentlich sind? Dann können Sie einen "normalen" Informationsantrag stellen oder einen Antrag, der auf dem Woo basiert. Letzteres nennen wir eine Woo-Anfrage. Nachfolgend können Sie den Unterschied zwischen den beiden Varianten nachlesen.

Informationsanfrage

Oft wollen die Menschen Informationen oder Dokumente für ihren eigenen Gebrauch. Zum Beispiel, wenn Sie etwas für ein Einspruchsverfahren, einen Genehmigungsantrag oder eine Beschwerde benötigen. Jeder kann eine Informationsanfrage an die Gemeinde stellen. Es folgt kein formelles Verfahren, sondern nur Sie selbst erhalten eine Antwort.

Woo-Anfrage

Eine Woo-Anfrage betrifft Verwaltungsinformationen, für die die Gemeinde zuständig ist und die sich auch in unserem Besitz befinden. Dabei handelt es sich um Informationen, die wir bisher nicht veröffentlicht haben. Es folgt ein formelles Verfahren. Wie das funktioniert, wird im Folgenden erklärt. Informationen, die wir auf Ihre Woo-Anfrage hin veröffentlichen, sind im Prinzip für jedermann zugänglich. Sie werden daher in Kürze alle Woo-Anträge, die Entscheidungen über diese Anträge und die veröffentlichten Dokumente auf der Website finden.

Sind Sie sich nicht sicher, ob es sich um eine Informationsanfrage oder eine Woo-Anfrage handelt? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an einen unserer Woo-Kontaktbeamten. Sie können dies über unser Kundenkontaktzentrum unter der Telefonnummer 0492-378500 tun.

Wie stellt man einen Holzantrag?

Bitte kontaktieren Sie uns zunächst telefonisch. Fragen Sie nach einem unserer Woo-Kontaktbeamten. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Frage und prüfen, ob die von Ihnen gewünschten Informationen verfügbar und abrufbar sind. Vielleicht sind die Informationen bereits öffentlich. Oder wir helfen Ihnen, Ihre Anfrage so konkret wie möglich zu formulieren. Sie können Ihre Woo-Anfrage entweder mündlich oder schriftlich stellen, oder über unser Online-Formular Woo-Anfrage-externer-Link-Icon.

Verfahren Holzantrag

Wenn Sie einen Holzantrag stellen, hat die Gemeinde vier Wochen Zeit, um auf Ihren Antrag zu antworten. In einigen Fällen, z. B. wenn die Anfrage sehr umfangreich ist, können wir diese Frist um 2 Wochen verlängern. Ist Ihre Anfrage bearbeitet worden? Die Informationen können dann auf verschiedene Weise weitergegeben werden. Zum Beispiel durch eine (digitale) Kopie des Dokuments, eine Zusammenfassung oder einen Auszug oder durch die Einladung, die Dokumente im Rathaus einzusehen. Auf dem digitalen Formular können Sie angeben, wie Sie die Informationen erhalten möchten (digital oder per Post).

Wann geben wir keine Informationen weiter?

Es ist nicht möglich, einen Woo-Antrag zu stellen, wenn die gewünschten Informationen nicht mit den öffentlichen Aufgaben der Gemeinde in Zusammenhang stehen. Auch können wir keine Informationen weitergeben, die bereits öffentlich zugänglich sind. In solchen Fällen verweisen wir Sie jedoch immer auf die Quelle der Informationen.

Es gibt Situationen, in denen wir die angeforderten Informationen nicht weitergeben dürfen. Dies ist zum Beispiel der Fall:

  • wenn dadurch die Sicherheit des Staates gefährdet wird,
  • sie vertrauliche Daten enthalten (z.B. Firmen- oder Produktionsdaten) oder
  • wenn die Privatsphäre des Einzelnen beeinträchtigt wird.

Die Kosten

Eine Anfrage kostet Sie nichts. Die Anforderung von digitalen Informationen ist ebenfalls kostenlos. Wenn Sie Kopien auf Papier wünschen, kostet das 0,05 € pro A4 oder 0,10 € pro A3. Die Kosten für andere Kopien finden Sie in der Gebührenordnung.

Rechtsschutz

Sind Sie mit unserer Entscheidung über Ihren Holzantrag nicht einverstanden? In diesem Fall können Sie Widerspruch einlegen. Wie das geht, lesen Sie in dem Schreiben, das die Entscheidung über Ihren Woo-Antrag enthält.