Alkoholausschank in gastronomischen Betrieben

Anfrage

Sie benötigen eine Schank- und Gaststättenerlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig oder gegen Entgelt alkoholische Getränke verkaufen. Diese Lizenz ist nach dem Alkoholgesetz erforderlich. Der Bürgermeister stellt die Lizenz aus.

Sie müssen die Schank- und Speiselizenz ändern lassen, wenn Sie den/die Geschäftsführer wechseln.

Möchten Sie vorübergehend Alkohol ausschenken, zum Beispiel bei einer Veranstaltung? Dann brauchen Sie dafür eine vorübergehende Schank- und Speiselizenz.

Anfrage

Um eine Schank- und Speiselizenz zu beantragen, vereinbaren Sie einen Termin mit dem Beauftragten für Schank- und Speiselizenzen. Er oder sie wird Sie weiter informieren. Ihr Antrag wird anhand des BIBOB-Gesetzes (Wet Bevordering Integriteitsbeoordelingen door het Openbaar Bestuur) geprüft.

Gebühren

Die Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnungexternal-link-icon.